Beleuchtung – was muss beachtet werden?
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Bußgeldtabelle: Was droht bei falscher Beleuchtung?
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Fahren mit Fernlicht bei ausreichender Beleuchtung der Straße | 10 € | |
Fahrzeug mit defekter Beleuchtung gefahren | 20 € | |
Missbräuchliche Nutzung der Nebelscheinwerfer/ Nebelschlussleuchte | 20 € | |
Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit ohne Beleuchtung gefahren | 20 € | |
... mit Gefährdung | 25 € | |
... mit Unfall | 35 € | |
Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Abblendlicht gefahren, obwohl Sicht durch Regen, Schnee oder Nebel behindert war | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
... mit Unfall | 90 € | 1 |
Bußgeldrechner: Die Fahrzeugbeleuchtung
Die richtige Pkw-Beleuchtung
Besonders dann, wenn es dunkel wird, herrscht besondere Gefahr auf den Straßen. Verkehrsteilnehmer, die beispielsweise zu Fuß oder ohne Licht auf dem Fahrrad unterwegs sind, können leicht übersehen werden.
Aus diesem Grund ist jedes Fahrzeug mit diversen Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet, die nicht nur dem Fahrer selbst, sondern auch anderen Verkehrsteilnehmern dazu dienen sollen, die Straße vor sich und den Verkehr besser überblicken zu können.
Wie eine richtige Fahrzeugbeleuchtung aussieht und was Sie beachten müssen, wenn Sie bei Dunkelheit Auto fahren, lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Beleuchtung am Auto
Beispielsweise muss stets ein Abblend- und Rücklicht vorhanden sein. Eine Liste der vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen finden Sie hier.
Ja. Dieses liegt bei 10 bis 90 Euro. In dieser Tabelle können Sie die Bußgelder nachlesen.
Ja, auch das Fahrrad muss verkehrssicher sein und über die richtige Beleuchtung verfügen. Eine mangelhafte Fahrradbeleuchtung kann ebenfalls ein Bußgeld nach sich ziehen.
Weiterführende Informationen zur Beleuchtung
Video: Wann ist welcher Scheinwerfer zu nutzen?
Standardmäßige Beleuchtung am Auto
- Abblendlicht: Das Abblendlicht am Auto sorgt dafür, dass Sie bei Dunkelheit von anderen Fahrzeugen gesehen werden. Es leuchtet die Fahrbahn aus und blendet entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht.
- Fernlicht: Der Schalter für das Fernlicht befindet sich neben diesem und sorgt für eine weitreichendere Ausleuchtung der Fahrbahn. Es darf nicht angeschaltet sein, wenn Ihnen Fahrzeuge auf einer Fahrbahn entgegenkommen oder wenn diese vor Ihnen fahren, da der Fahrer dadurch geblendet werden kann.
- Standlicht: Wie der Name schon sagt, wird ein Standlicht unter anderem dazu verwendet, ein stehendes Fahrzeug zu markieren. Außerdem leuchtet es mit Abblend- bzw. Fernlicht zusammen. Bei Ausfall von Abblend- und Fernlicht ist es dafür zuständig, dass zumindest die Fahrzeugumrisse bei Dunkelheit erkennbar sind. Auch ein LED-Standlicht ist erlaubt.
- Fahrtrichtungsanzeiger: Auch „Blinker“ genannt, leuchten orange und sorgen dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer wissen, in welche Richtung Sie fahren oder abbiegen wollen bzw. wann Sie zum Überholen ausscheren.
Gegebenenfalls können Fahrzeuge weiterhin über ein Parklicht, Nebelscheinwerfer, ein Kurvenlicht, einen Weitstrahler und ein Tagfahrlicht verfügen.
Die Rückleuchten
Die Autobeleuchtung verfügt nicht nur über Scheinwerfer, die nach vorne gerichtet sind, sondern auch über nach hinten ausgerichtete Leuchten. Dazu gehören bei der Fahrzeugbeleuchtung zwei rote Schlussleuchten, zwei Bremsleuchten, die ebenfalls rot sind, zwei Blinker bzw. Fahrtrichtungsanzeiger und zwei Rückstrahler.
Zudem gibt es eine Kennzeichenbeleuchtung, eine bzw. zwei Nebelschlussleuchten und einen oder zwei Rückfahrscheinwerfer.
Die Bremsleuchten leuchten deutlich heller als die Schlussleuchten. Seit 1998 müssen Autos in Deutschland mit einem dritten Bremslicht ausgestattet sein, das etwas höher liegt als die beiden an der Seite. Zudem besitzen manche Fahrzeuge ein adaptives Bremslicht, das bei starken Bremsungen deutlicher aufleuchtet, als ein normales Bremslicht.
Die Rückstrahler hingegen besitzen keine eigene Leuchtkraft, sondern reflektieren nur das Licht, wenn sie angestrahlt werden. Rückfahrscheinwerfer leuchten nur auf, wenn Sie den Rückwärtsgang einlegen und rückwärts fahren.
Bezüglich einer Beleuchtung beim Anhänger müssen Sie beachten, dass dieser bei mehr als 750 kg zulässigem Gesamtgewicht und eigenem Bremssystem die Beleuchtung des Zugfahrzeuges aufgreifen muss. Die roten Bremsleuchten sind dann Pflicht. Zudem müssen an allen Anhängern eine Warnmarkierung und zwei dreieckige Rückstrahler angebracht sein.
Das Abblendlicht
Das Abblendlicht dient dazu, die Fahrbahn auszuleuchten und andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug auf der Straße fahren. Das Abblendlicht leuchtet die Straße vor Ihnen bis zu 50 m aus. Bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen wie Regen oder Schneefall sollte das Abblendlicht an Ihrem Fahrzeug eingeschaltet sein.
Auch bei der Morgen- und Abenddämmerung sollte das Licht leuchten. Die Kontrollleuchte für das Abblendlicht leuchtet zumeist grün.
Um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, sollten Sie das Abblendlicht entsprechend einstellen, wenn Sie beispielsweise mit mehr Leuten im Auto fahren als sonst oder das Auto beladen haben.
Das Tagfahrlicht
Seit 2011 bestehen in Deutschland die Tagfahrlicht-Vorschriften, die besagen, dass an jedem Neuwagen ein Tagfahrlicht vorzuweisen ist. Denn seit diesem Jahr gilt die Tagfahrlicht-Pflicht. Beim Anschalten der Zündung wird das Tagfahrlicht automatisch eingeschaltet.
Wollen Sie an einem älteren Modell aus den Jahren vor Einführung der Pflicht ein Tagfahrlicht nachrüsten, sollten Sie dies in einer Werkstatt tun, um einen Einbaufehler zu vermeiden. Anders als das Abblendlicht streut das Tagfahrlicht in alle Richtungen. Da es zudem auch noch stromsparender ist, als das Abblendlicht, lohnt es sich, das Tagfahrlicht nachrüsten zu lassen.
Das Standlicht als Tagfahrlicht einzusetzen, ist nicht sinnvoll. Ebensowenig sollten die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht eingesetzt werden. Beide Lichter sollten nur bei sehr schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel eingesetzt werden.
Das Fernlicht
Besonders nachts auf Landstraßen ist es sinnvoll, das Fernlicht einzuschalten. Wichtig vor dem Einschalten des Fernlichts ist immer, dass andere Fahrzeugführer nicht gefährdet werden dürfen. Das gilt sowohl für entgegenkommende als auch für vorausfahrende Fahrzeuge, die durch den Rückspiegel geblendet werden können.
Innerorts das Fernlicht nicht eingeschaltet werden, genauso wenig auf Straßen mit durchgehender Beleuchtung. Das Fernlicht auf der Autobahn einzuschalten, ist nur dann erlaubt, wenn die Trennung der Autobahnen lichtdicht ist. Ist das Fernlicht eingeschaltet, leuchtet eine blaue Kontrollleuchte.
Die Nebelscheinwerfer
Die Nebelscheinwerfer sollten immer bei schlechten Sichtverhältnissen wie starkem Regen, Schneefall oder Nebel eingesetzt werden, wobei zusätzlich immer auch das Abblendlicht eingeschaltet sein muss. Die Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer leuchtet meist orange.
Das Nebelschlusslicht
Das Nebelschlusslicht oder auch die Nebelschlussleuchte darf nur angeschaltet werden, wenn die Sichtverhältnisse bei Nebel sehr schlecht sind, Ihre Sicht also weniger als 50 m beträgt. Seit 1992 ist die Nebelschlussleuchte Pflicht als Rückleuchte an jedem Fahrzeug.
Aber woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist? Die Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte leuchtet gelb, wenn sie eingeschaltet ist. Verwenden Sie die Schlussleuchte bei guten Wetterbedingungen und nicht wie vorgeschrieben nur bei Nebel, kann ein Bußgeld auf Sie zukommen.
Warnzeichen verwenden erlaubt?
In einigen Situationen ist es erlaubt, Warnzeichen wie die Warnblinkanlage oder die Lichthupe zu verwenden, um andere Verkehrsteilnehmer auf bestimmte Dinge aufmerksam zu machen.
Der Warnblinker sollte gesetzt werden, wenn Sie auf eine Gefahr hinweisen wollen. Das kann ein Unfall oder ein Stauende sein und soll die Aufmerksamkeit nachfolgender Fahrer erhöhen. Auch die Lichthupe, das heißt die kurze Betätigung des Fernlichts, kann bei einer Gefährdung eingesetzt werden. Beim Überholen ist die Lichthupe auf der Autobahn bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften ebenfalls gestattet. Innerorts ist die Lichthupe nicht erlaubt.
Eine Unterbodenbeleuchtung am Auto anzubringen, ist zudem nicht erlaubt, da sie keine Prüfnummer besitzt und deshalb amtlich nicht zugelassen ist. Die Unterbodenbeleuchtung legal anzubringen, ist deshalb nicht möglich.
Falsche Beleuchtung: Welche Bußgelder sind möglich?
Im Vergleich erhalten Sie nur geringe Geldbußen laut aktuellem Bußgeldkatalog, wenn Sie einen Verstoß gegen die Beleuchtungsrichtlinien eines Fahrzeugs begehen. Trotzdem kommt ein Bußgeld von 20 Euro auf Sie zu, wenn Sie beispielsweise bei schlechter Sicht ohne das richtige Licht fahren.
Wenn Sie auf einer Straße mit ausreichender Beleuchtung das Fernlicht einschalten und es zu einem Unfall kommt, kostet Sie das 35 Euro. Funktioniert Ihre Beleuchtungsanlage nicht einwandfrei, müssen Sie bei einer Kontrolle 20 Euro zahlen. Auch, wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind und Ihr Licht am Rad nicht funktioniert, ist ein Bußgeld von 20 Euro fällig.
Hallo,
ich habe zwei Fragen bezüglich des Standlichts:
1. Ist hier ein bestimmtes Leuchtmittel vorgeschrieben? Also dürfte man das Lämpchen auch beliebig durch („bunte“/blaue/hellweiße) LEDs ersetzen, oder ein zusätzliches Standlicht (z.B. im Nebelscheinwerfergehäuse) nachrüsten?
2. Ist es illegal, TAGSÜBER bei guten Sichtverhältnissen mit Standlicht zu fahren, wenn man genauso gut auch ganz ohne Beleuchtung fahren dürfte?
Viele Grüße
Ist schon ein Weilchen her, aber ich meine es gibt eine Sondergenehmigung für Rennräder unter 11(?)Kg.
Allerdings muss eine Batteriebeleuchtung meines Wissens nach auch mitgeführt werden (Vor den LED Lampen war sogar noch eine Ersatzbatterie pflicht. Die gibt es meines Wissens nach nicht mehr).
Aber dennoch muss auch Reflektor an Reifen und Pedalen vohanden sein. Die sind bei den meisten Rennräder aber nicht dran…
Hallo,
ein Verwandter fährt mit seinem Rennrad, so wie die meisten Rennradfahrer auch, ohne irgendwelche Beleuchtung auf öffentlichen Straßen. Darf er das, bzw. gibt es da eine evtl. Sonderregelung?
Besten Dank vorab und Gruß
Dietmar
Ich habe mal ne Frage. Einer unserer Firmen Wagen hat von Werk aus Tagfahrlicht. Dies ist auf der Beifahrersitz defekt. Die Werkstatt ist informiert usw. Aber was kostet es wenn einen die Polizei anhält? Hab hier irgend was von 20 Euro gelesen.
Grusse
Ich habe eine alten Auto ohne Tageslicht Einrichtung.Muss ich trotzdem die lichter einschalten?Im Radio (Angabe von der Redaktion entfernt)sagen sie,ohne licht untertags kostet 10 euro.Stimmt das und ist das eine neue gesetz.
MfG
Kirk
Hallo Kirk,
in Deutschland besteht für Pkw keine Verpflichtung am Tag mit eingeschaltetem Licht zu fahren. Anders gestaltet sich dies bei motorbetriebene Krafträder. Fahren diese tagsüber ohne eingeschaltete Beleuchtung, kostet dies mindestens 10 Euro.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ja es darf mit fernlicht innerorts gefahren werden, auch wenn es beleuchtet ist. Denn im Paragraphen 17 steht geschrieben bei ausreichender durchgehender Beleuchtung innerorts durch Laternen ist das fernlicht auszuschalten. Was ist jetzt die Definition von ausreichend???
Auch innerorts darf das Fernlicht benutzt werden. Allerdings nur auf unbeleuchteten Straßen.
Bei der eingeschaltten Nebelschlussleuchte sollte noch auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50km/h hingewiesen werden.