Behindertenparkausweis: Voraussetzungen & Privilegien
Letzte Aktualisierung am: 20. Oktober 2024
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Ein Behindertenausweis für das Auto hilft beim Parken
Der deutsche Gesetzgeber hat klare Voraussetzungen definiert, welche Personen erfüllen müssen, die als fahrtüchtig und bereit für den Straßenverkehr gelten wollen.
Doch nicht nur von Grund auf gesunden Menschen ist es erlaubt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Behinderte Personen, die sich durch ein körperliches Handikap auszeichnen, dürfen oft, auch dank technischer Innovationen, noch mit dem Auto fahren.
Um betroffenen Menschen das Leben im Straßenverkehr zu erleichtern, werden an unterschiedlichen öffentlichen Orten Behindertenparkplätze geschaffen, die einen speziellen Behindertenparkausweis erfordern. Die wichtigsten Infos dazu erhalten Sie im Folgenden und erfahren mitunter, was einen Parkausweis für Schwerbehinderte ausmacht, wer einen Behindertenparkausweis beantragen kann und welche Konsequenzen drohen, wenn Sie auf reservierten Flächen ohne Behindertenausweis parken.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Behindertenparkausweis
Der Parkausweis für Menschen mit Behinderung berechtigt dazu, das Fahrzeug auf einem Behindertenparkplatz abzustellen.
Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, damit Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf den Parkausweis haben.
In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Zudem kann es passieren, dass Ihr Wagen abgeschleppt wird.
Wer darf einen Parkausweis für Behinderte beantragen
Bevor der Behindertenparkausweis und die Privilegien, welche dieser mit sich bringt, erläutert werden können, ist zu klären, welcher Personenkreis überhaupt einen Anspruch auf diesen besitzt. Fest steht: Menschen ohne Behinderung, die im Auto unterwegs sind, dürfen Behindertenparkplätze nicht ohne Weiteres benutzen. Daraus folgt mitunter:
- Grundsätzlich ist es Schwerbehinderten gestattet, einen Behindertenparkausweis zu nutzen, wenn Sie sich nur mit fremder Hilfe oder unter großer Anstrengung außerhalb eines Fahrzeugs bewegen können.
- Steht im Schwerbehindertenausweis das Kürzel „G“, ist das Parken auf speziell gekennzeichneten Flächen erlaubt, wenn ein zusätzlicher Sonderparkausweis vorliegt. Die Kennzeichnung weist auf eine schwerwiegende Gehbehinderung hin.
- Zudem haben auch blinde Menschen einen Anspruch auf einen Behindertenparkausweis.
- Seit Anfang 2009 sind auch Contagangeschädigte und vergleichbar beeinträchtigte Personen, die beispielsweise beidseitige Amputationen erlebt haben, anspruchsberechtigt.
Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen konnte ein Schwerbehindertenparkausweis lange Zeit kaum erlangt werden. Mittlerweile hat sich der Personenkreis mit entsprechendem Anspruch in einigen Bundesländern aber erweitert. Ausnahmeregelungen sorgen vielerorts zum Beispiel dafür, dass auch an Morbus Crohn Erkrankte oder Gehbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 anspruchsberechtigt sind.
Parkplatzinteressierte sollten jedoch darauf achten, dass in Deutschland kein grundlegender Rechtsanspruch auf einen solchen eigens reservierten Behindertenparkplatz besteht.
Daran ändert auch das Recht auf einen Behindertenparkausweis nichts. Es gilt, den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde auszufüllen und auf die Entscheidung der Sachbearbeiter zu warten.
Angehörige von Personen, die einen Behindertenparkausweis besitzen, dürfen von den Privilegien des Dokuments in bestimmten Fällen indirekt ebenfalls „profitieren“.
Dafür muss jedoch eine bestimmte Bedingung erfüllt sein: Die Fahrt dient der Beförderung der betroffenen behinderten Person. Das ist vor allem dann wichtig, wenn behinderte Kinder von Eltern gefahren werden müssen.
Der blaue Sonderparkausweis
Der Behindertenparkausweis, der die Befugnis zur Nutzung von Behindertenparkplätzen mit sich bringt, wird durch sein Aussehen auch als blauer Sonderparkausweis bezeichnet. Als alleiniges Dokument ist er jedoch wirkungslos. Nur in Kombination mit dem Schwerbehindertenausweis ist das Parken auf entsprechenden Flächen auch legal. Sind die Grundbedingungen erfüllt, können Fahrer mit Behindertenparkausweis zudem von weiteren Vorteilen profitieren:
- Beim Parken mit Schwerbehindertenausweis und Sonderparkausweis ist es ebenfalls erlaubt, das Fahrzeug bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot abzustellen. Dazu muss nur die Ankunftszeit über eine gültige Parkscheibe sichtbar kommuniziert werden.
- Zonen, die für gewöhnlich durch eine beschränkte Parkzeit begrenzt sind, stehen ebenfalls zu längerer Nutzung bereit. Die Höchstparkdauer darf dabei jedoch 24 Stunden nicht überschreiten, weshalb abermals die Nutzung einer Parkscheibe notwendig ist.
- Entsprechend können auf Zeitparkplätzen auch kostenpflichtige Parktickets ignoriert und somit Geld gespart werden.
Darüber hinaus müssen Besitzer von Parkausweisen, die vor 2001 herausgegeben wurden, darauf achten, dass diese nicht mehr gültig sind. Entsprechende Rechte erhalten Betroffene nur noch durch einen EU-Sonderparkausweis, der seitdem auch in Deutschland durchgängig verwendet werden muss.
Orangener Parkausweis: für Schwerbehinderte
Der blaue Sonderparkausweis ist der typische Behindertenparkausweis, der auf Antrag erworben werden kann. Durch diesen wird das Parken auf einem Behindertenparkplatz erst legalisiert. Seit einigen Jahren existiert jedoch alternativ noch ein orangener Parkausweis, der auch als „Sonderregelung zu Parkerleichterungen für Gruppen Schwerbehinderter“ bezeichnet wird. Der Antrag auf diesen Ausweis wird bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Anspruchsberechtigt sind folgende Personenkreise:
- Der Behindertenausweis beinhaltet das Merkzeichen G oder B, der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 80, verursacht durch Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen bzw. an der Lendenwirbelsäule, wenn dadurch das Gehvermögen beeinträchtigt wird
- Der Behindertenausweis beinhaltet das Merkzeichen G oder B, der Grad der Behinderung liegt bei mindestens 70, verursacht durch Funktionsstörungen an unteren Gliedmaßen, dazu kommt ein Behinderungsgrad von mindestens 50 durch Funktionsstörungen an Herz oder Atmungsorganen
- Der Grad der Behinderung liegt durch eine Erkrankung an Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa bei mindestens 60
- Es liegt ein künstlicher Darmausgang sowie eine künstliche Harnableitung vor, dazu kommt ein Grad der Behinderung von mindestens 70 und eine eingeschränkte Gehfähigkeit
Liegt einer dieser Fälle vor, wird das zuständige Straßenverkehrsamt beim Versorgungsamt ein sogenanntes Amtshilfeersuchen stellen, um die angegebenen Merkmale zu bestätigen. Der Vorgang dient lediglich der Überprüfung und sorgt nicht dafür, dass das Versorgungsamt selbst aktiv wird. Im besten Fall kommt es schlussendlich zu einer Stattgabe des Ersuchens.
Darüber hinaus berechtigt der orange Schein beim Be- und Entladen in Fußgängerzonen zu parken, insofern das dort zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. Bis zu drei Stunden ist dies zudem auf Bewohnerparkplätzen möglich.
Zudem müssen auch Besitzer des orangenen Behindertenparkausweises keine Gebühren für Parkscheinautomaten bezahlen.
Einige Sachen gilt es jedoch zu beachten:
- Im Gegensatz zum blauen EU-Sonderparkausweis gilt der orangene Schein nicht im europäischen Ausland. Er kann ausschließlich innerhalb Deutschlands verwendet werden.
- Das Dokument in Orange ermöglicht es nicht, einen individuellen Behindertenparkplatz für Zuhause oder den Arbeitsplatz gestattet zu bekommen.
- Wie beim blauen Behindertenparkausweis gilt, dass auch ein nicht behinderter Mensch den orangenen Schein nutzen darf, wenn die eigentliche Fahrt der Beförderung einer entsprechend beeinträchtigten Person dient. Andere Verwendungen sind missbräuchlich und können bei Wiederholung zur Entziehung der Berechtigung führen.
- Entsprechend dürfen auch keine Kopien davon angefertigt werden. Ansonsten liegt mit Urkundenfälschung eine verfolgbare Straftat vor.
Die Sichtbarkeit vom Behindertenparkausweis
Nutzen Sie einen Behindertenparkplatz mit entsprechendem Ausweis, ist vor allem auf eines zu achten: Der Parkausweis muss so hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden, dass er gut sichtbar ist. Kontrolleure könnten sonst zu der Annahme tendieren, dass Sie ohne Berechtigung auf dem Behindertenparkplatz stehen. Das gleiche gilt auch für die Parkuhr, wenn diese im jeweiligen Fall als Zusatzbeleg notwendig ist.
Mit oder ohne Behindertenparkausweis falsch parken: Was droht?
Zum Parken und Halten liefert unter anderem § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) einige Vorschriften, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Dabei ist nicht jedem Autofahrer klar, welche Folgen es nach sich zieht, wenn ein Fahrzeug ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz abgestellt wird. Tatsächlich müssen Parksünder in solchen Fällen mit einem Verwarngeld von 55 Euro rechnen.
Dazu kommt, anders als bei „gewöhnlichen“ Parkverstößen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Abschleppvorgangs sehr hoch ist. Das liegt an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach ein regelmäßiges Abschleppen in dieser Situation als verhältnismäßig und daher gerechtfertigt angesehen wird.
Es zeigt sich: Zuständige Beamte entscheiden sich bei fehlendem Behindertenparkausweis viel eher dazu, den Abschleppdienst zu beauftragen. Das betrifft nicht nur die Fälle, in denen ein klarer Missbrauch vorliegt. Selbst berechtigte Schwerbehinderte können diese Konsequenzen zu spüren bekommen, wenn sie den blauen Sonderparkausweis nicht sichtbar hinter der Windschutzscheibe positionieren.
Wer einmal ein Knöllchen wegen Falschparken auf dem Behindertenparkplatz erhalten hat, sollte das geforderte Verwarngeld lieber in der angesetzten Frist bezahlen. Ansonsten müssen Betroffene damit rechnen, dass ihnen auf dem Postweg zeitnah ein Bußgeldbescheid zugestellt wird. Dann gilt:
- Empfänger können innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen oder die geforderte Summe bezahlen.
- Wird auch der Bußgeldbescheid zu lang ignoriert, kann es zum Besuch durch einen Gerichtsvollzieher kommen. Sogar kurze Haftstrafen in Form von Erzwingungshaft sind nicht ausgeschlossen.
- Ordnet ein Richter diese Form der Haft an, kann diese jedoch durch Tilgung der „Bußgeldschulden“ jederzeit beendet werden.
Betroffene sollten sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, wenn sie das Gefühl haben, zu Unrecht mit Sanktionen belastet zu werden Ein fähiger Rechtsanwalt ist auch dann sehr hilfreich, wenn es um einen generellen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid geht.
Zusammenfassung und weitere Infos zum Behindertenparkausweis
Die wichtigsten Fakten noch einmal kurzgefasst: Nur bestimmte Personen haben Anspruch auf enen Behindertenparkausweis. Entscheidend dabei sind der Behindertengrad, die vorliegende Erkrankung und die Auswirkung auf die körperliche Bewegungsfähigkeit. Der notwendige Antrag kann an das örtliche Ordnungsamt oder an die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu richten sein. Hier gibt es Unterschiede zwischen den Gemeinden. Weiterhin gilt:
- Ein blauer Sonderparkausweis bietet neben vielen Privilegien auch die Erlaubnis zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.
- Letzteres ist mit der orangenen Variante nur in bestimmten Bundesländern wie Berlin und Brandenburg möglich.
- Wird ein Behindertenparkplatz unter Missachtung der Vorschriften genutzt, ist mit der Auferlegung eines Verwarngelds sowie häufig auch mit einem Abschleppvorgang zu rechnen.
- Die dabei entstehenden Kosten sind ebenfalls vom Parksünder zu bezahlen.
Soll ein solcher Parkausweis im Ausland beantragt werden, ist jedoch darauf zu achten, dass je nach Land andere Stellen dafür zuständig sind.
In Österreich müssen sich Interessierte beispielsweise an den Sozialministeriumservice wenden, wenn es um die Beantragung des Behindertenparkausweises geht.
Anwohner, die diesen ausgestellt bekommen, können außerdem auch dort versuchen, einen individuellen Behindertenparkplatz zu beatragen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch auch in Österreich nicht.
Mein Problem:
Mein Zahnarzt stellt 2 Parkplätze für Patienten zur Verfügung. Diese sind aber sehr oft belegt. Daneben ist ein großes Privatgrundstück mit Hinweistafel, dass unberechtigt parkende Autos abgeschleppt werden. Ich selbst bin schwerbehindert und besitze einen blauen Schwerbehindertenparkausweis. Wenn ich mein Auto nun mit Parkausweis, Zeitangabe und Adresse/Telefonnummer des behandelnden Arztes auf diesem Privatgelände parke, während ich beim Zahnarzt bin, riskiere ich dann ein Abschleppen ?
MfG