B196 im Führerschein: Wozu berechtigt die Schlüsselzahl?
Letzte Aktualisierung am: 7. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was Autofahrer bei der B196-Erweiterung beachten sollten
Neben einer Anpassung des Mindestalters beim Rollerführerschein und einer Änderung der Typenklassen bei der Kfz-Versicherung gab es noch eine weitere Neuerung im Verkehrsrecht im Jahr 2020:
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, also einem Autoführerschein, dürfen seitdem auch Leichtkrafträder bis 125 cm³ im Straßenverkehr führen, ohne eine entsprechende Prüfung absolviert zu haben.
Im Vorfeld war dies nur mit einem A1-Führerschein möglich. Mittlerweile reicht es aus, sich die Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen zu lassen.
Unter welchen Voraussetzungen Sie den Antrag stellen können, wie teuer das Ganze ungefähr ist und welche Kraftfahrzeuge Sie im Detail mit der B196-Erweiterung steuern dürfen, erklären wir in diesem Ratgeber. Außerdem erfahren Sie, ob Sie auch im Ausland mit der Ziffer B196 ein leichtes Motorrad fahren dürfen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: B196-Eintragung im Führerschein
Zu den Voraussetzungen für die B196-Erweiterung gehören ein Mindestalter von 25 Jahren, der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren sowie die Teilnahme an einem B196-Schnellkurs. Letzterer setzt sich in der Regel aus vier Theoriestunden und fünf praktischen Fahrstunden á 90 Minuten zusammen.
Es gibt keine pauschale Antwort darauf, was die Eintragung der Ziffer B196 kosten kann. Die Gebühr für den Antrag bei der Führerscheinstelle liegt in etwa zwischen 23 und 29 Euro. Je nachdem, für welche Fahrschule Sie sich entscheiden, können die Preise für Theorie- und Praxisstunden unterschiedlich hoch ausfallen. Daher sollten Sie stets die Angebote mehrerer Fahrschulen vergleichen, bevor Sie sich festlegen.
Weist Ihr Führerschein die B196-Eintragung auf, ist es Ihnen gestattet, die gleichen Kfz auf öffentlichen Straßen zu bewegen wie Inhaber einer A1-Fahrerlaubnis. Dies schließt Krafträder (+ Beiwagen) mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Motorleistung von bis zu 11 kW (15 PS) ein. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf allerdings nicht über einen Wert von 0,1 kW/kg hinausgehen.
Mit der Schlüsselzahl B196 im Führerschein dürfen Sie nur auf deutschem Grund und Boden leichte Motorräder steuern. Dies ist darin begründet, dass es sich dabei um eine nationale Ziffer handelt, die im Ausland entsprechend keinen Bestand hat.
Video: Infos rund um die Schlüsselzahl B196
Erweiterung B196: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bevor Sie die Eintragung der Schlüsselzahl B196 im Führerschein beantragen können, müssen Sie zunächst einmal bestimmten Voraussetzungen gerecht werden. Wie diese genau aussehen, regelt § 6b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Demzufolge kann der Antrag nur erfolgen, wenn Sie …
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- seit mindestens fünf Jahren einen Autoführerschein haben und
- in der Fahrschule eine B196-Schulung absolviert haben.
Häufig wird die Schulung für die Erweiterung B196 in der Fahrschule als Schnellkurs angeboten, der mindestens neun Unterrichtseinheiten umfasst.
Dabei müssen Sie normalerweise an vier Theoriestunden und fünf praktischen Fahrstunden teilnehmen, wobei eine Stunde mit 90 Minuten angesetzt ist. Dabei steht es Ihnen frei, ob Sie Ihr eigenes Leichtkraftrad für die Fahrstunden nutzen möchten oder eines der Fahrschule. Nach dem B196-Intensivkurs erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung, die Sie bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle vorlegen müssen, um den Antrag zu stellen. Wie bereits erwähnt, müssen Sie keine Prüfung ablegen, um den Kurs abzuschließen. Den Nachweis erhalten Sie allein durch Ihre Teilnahme.
Wichtig: Sie sollten keinesfalls nur mit dieser B196-Bescheinigung ein Leichtkraftrad fahren, also ohne die Eintragung der Ziffer im Führerschein. In diesem Fall begehen Sie eine Straftat, da dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis angesehen wird. Gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) können Sie sich dadurch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr einhandeln. Aus diesem Grund ist es ratsam, Geduld zu beweisen und erst leichte Motorräder zu steuern, wenn die Schlüsselzahl B196 im Führerschein steht.
Schlüsselzahl B196 im Führerschein: Wie Sie den Antrag stellen
Sobald Sie die Bescheinigung der Teilnahme an der B196-Schulung in der Tasche haben, müssen Sie sich an die Führerscheinstelle wenden, um die Eintragung der Schlüsselzahl in Ihren Führerschein zu beantragen. Dabei handelt es sich stets um die Behörde, die für Ihren Wohnort tätig ist. Bei dem Antrag sollten Sie sich im Übrigen nicht allzu viel Zeit lassen, da der Schulungsnachweis in der Regel nur ein Jahr lang gültig ist.
Folgende Unterlagen sollten Sie dabeihaben, um die B196-Eintragung beantragen zu können:
- ein aktuelles Passfoto, welches den biometrischen Vorgaben entspricht
- eine Kopie Ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite!)
- eine Kopie Ihres Personalausweises (ebenfalls Vorder- und Rückseite) oder eine Kopie Ihres Reisepasses
- der Nachweis über die Teilnahme am B196-Intensivkurs in der Fahrschule
Bei der Führerscheinstelle angekommen, wird Ihnen in der Regel zunächst einmal der entsprechende B196-Antrag vorgelegt, den Sie ausfüllen müssen. Im Grunde genommen werden dabei lediglich Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihrer Fahrerlaubnis abgefragt. Auch Ihre Unterschrift ist notwendig, da diese anschließend auf Ihren neuen Führerschein gedruckt wird. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit können Sie Ihren neuen Fahrausweis dann abholen oder ihn sich ggf. von der Behörde zuschicken lassen.
Welche Kfz dürfen Sie mit der Ziffer B196 im Führerschein fahren?
Welche Kraftfahrzeuge die Erweiterung B196 genau umfasst, ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Um dies in Erfahrung zu bringen, reicht abermals ein Blick in § 6b Absatz 1 FeV.
Diesem Paragraphen zufolge lautet die Antwort auf die Frage „Ich verfüge über die Schlüsselzahl B196, was darf ich damit fahren?“:
- Krafträder inklusive Beiwagen, die über einen Hubraum von maximal 125 cm³ verfügen und bei denen
- die Motorleistung höchstens 11 kW beträgt und
- bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht über einem Wert 0,1 kW/kg liegt.
Es ist Ihnen mit der B196-Erweiterung im Führerschein demzufolge gestattet, die gleichen Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu bewegen, als würden Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 besitzen. Dennoch gilt: Auch wenn sich die Kfz nicht unterscheiden, ist es keine Option, mit der Ziffer B196 auf die Klasse A2 zu erweitern. Dazu müssten Sie auf dem üblichen Weg einen A1-Führerschein in der Fahrschule erwerben und sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung ablegen. Da Sie weder die eine noch die andere absolvieren müssen, um die Schlüsselzahl B196 zu beantragen, können Sie auch keine Erweiterung auf die Klasse A2 damit vornehmen.
Schlüsselzahl B196 im Führerschein eintragen: Mögliche Kosten
In Bezug auf die Kosten für eine B196-Erweiterung kann leider keine pauschale Aussage getroffen werden. Deutschen Fahrschulen steht es frei, ihre Preise für Theorie- und Praxisunterricht selbst zu bestimmen, weshalb sich ein Vergleich in jedem Fall lohnt, um Kosten zu sparen.
Darüber hinaus kann bei der Schlüsselzahl B196 auch der Preis für den Antrag bei der Führerscheinstelle variieren. Ungefähr 23 bis 29 Euro sollten Sie dafür einkalkulieren. Brauchen Sie ein neues Passfoto, welches die biometrischen Vorgaben erfüllt, kann sich dies ebenfalls auf die Kosten auswirken. Immerhin benötigen Sie bei einem Antrag auf die Erweiterung B196 keinen Sehtest oder einen Erste-Hilfe-Kurs, da Sie dies bereits beim Erwerb Ihrer B-Fahrerlaubnis erledigt haben. Von diesen Kostenpunkten bleiben Sie entsprechend verschont.
Wird die B196-Erweiterung im Ausland anerkannt?
Nachdem die Schlüsselzahl B196 endlich im Führerschein steht, kosten es wohl die meisten Autofahrer voll aus, nun auch mit einem Leichtkraftrad unterwegs sein zu dürfen. So groß die Freude auch sein mag, wird sie jedoch unweigerlich getrübt, sobald es sich um Fahrten im Ausland handelt. Da die Erweiterung B196 eine nationale Ziffer ist, dürfen Sie damit ausschließlich im Inland leichte Motorräder fahren. Auf ausländischen Straßen ist dies verboten.
Ich habe mir mal ein paar Gedanken zum B196 gemacht:
Ich finde die Idee B196 nicht schlecht und bin absolut dafür! Das muss mal gesagt werden!!!
B196 inklusive: Anmeldung, Theorie, Praxis, Neuer Führerschein mit „196“ Eintragung + Standard Versand = 830€. Gleich zugeschlagen und in 3 Wochen war es vollbracht xD
Klasse A inklusive: Anmeldung, Lernmaterial, Theorie, min 10x Praxis, Anmeldung der Theorie/Praktischen Prüfung, Erste-Hilfe-Kurs (wenn der letzte 5 Jahre her ist), Passbild, Sehtest, Führerscheinbeantragung, TÜV-Gebühren, Neuer Führerschein + Standard Versand =3600€!
Und das war das billigste Angebot hier in meiner Nähe im Südbaden fand.
Der B196 ist eine einfache, Schnelle und Kostengünstige Möglichkeit die Fahrerlaubnis für Motorräder zu bekommen.
Gerade weil ich mit 6,5 Jahren Kl. B Erfahrung im Straßenverkehr gesammelt habe.
Aber mal im Ernst:
Was spricht dagegen den B196 nach 2 Jahren zu erweitern?(Wie von A1 auf A2 auf A).
Mit dem B196 kann ich ebenfalls Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln wie bei A1.
Wenn die Gleichstellung der erste Schritt wäre, würde ich bei jeder Erweiterung beim TÜV 3130€ sparen und hätte somit 3130€ mehr Geld um mir eine Größere Maschinen zu kaufen, die natürlich mehr Geld kostet und somit erhöht sich die Kaufkraft. (Gerade die Steuern, Win-Win).
Motorrad fahren ist ein Teures Hobby, je größer das Moped, desto höher die Ausgaben!
Erst recht weil andere B196 Besitzer dasselbe befürworten und Petitionen gibt es Reichlich!
Es macht mir einen riesigen Spaß mit einer 125ccm SuperSportler rum zu Gurken! Ich Fahre damit jeden Tag ca.37km zur Arbeit und wieder heim. Aber irgendwann will ich auch mal etwas Größeres fahren. Und für über 3600€ kaufe ich mir kein Stück Plastik.
Außerdem sind Motorräder wesentlich Spritsparender als Autos. Darf man auch nicht Ignorieren!
Wichtiger ist: Es ist auch Selbstmord mit einer 125er auf der Autobahn zu fahren.
Und da ich auf dem Land wohne ist das nicht nur für mich ein großes Problem! (A5).
@Dominik: 100% Zustimmung ! Genau so sehe ich es auch. Ich habe seit zweieinhalb Jahren die Erweiterung B196 und fahre sicherer als so mancher mit der Klasse A1. Ich finde, man sollte den B196 auf A1 umschreiben lassen können, um im Ausland fahren zu dürfen und/oder auf A2 erweitern zu können. Würde dann auch auf A2 erweitern und mir eine Honda ADV 350 kaufen, um sicherer auf der Autobahn fahren zu können. Bin mit der 125er an einem Samstag von Gießen nach Dresden gefahren. Nach ca. 300km bin ich von der Autobahn runter, obwohl wenig LKW unterwegs waren, und bin den Rest Landstraße gefahren. Bei jeder Steigung hingen einem die LKW und Wohnmobile im Genick und haben dann gefährlich überholt und sind extrem dicht vor mir eingeschert. Seitdem verstehe ich, warum in Italien 125er auf der Autobahn verboten sind.