B-Verstoß: Was Sie wissen sollten

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

B-Verstoß: Was ist das?

Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis gerade erst erworben haben, befinden sich zunächst einmal noch in der sogenannten Probezeit. Diese dauert in der Regel zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der bestandenen praktischen Fahrprüfung.

Verstöße in der Probezeit: ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend.
Verstöße in der Probezeit: ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend.

Bei dieser Fahrerlaubnis auf Probe sind die gesetzlichen Vorgaben durch das Fahrerlaubnisrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO) meist strenger als bei erfahreneren Kfz-Führern. Das hat zum Ziel, besonders junge Fahrer für ein umsichtiges Fahren zu sensibilisieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Verstöße innerhalb der Probezeit werden in zwei unterschiedliche Kategorien aufgeteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. Während ein A-Verstoß meist schwerwiegender in seiner Art und damit auch den Folgen ist, umfasst ein B-Verstoß eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor.

FAQ: B-Verstoß

Was bedeutet B-Verstoß?

Ein B-Verstoß ist eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eines Fahranfängers während der Probezeit.

Was sind typische B-Verstöße?

Welche B-Verstöße häufig von Fahranfängern begangen werden, lesen Sie hier.

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß?

Ein B-Verstoß hat keine weiteren Auswirkungen. Leisten sich Fahranfänger allerdings zwei B-Verstöße, werden diese als ein A-Verstoß gewertet und ziehen entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

B-Verstoß: Welche Arten gibt es?

  • unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Sicherheitsprüfung um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
  • Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei

Sanktionen bei B-Verstößen

Während A-Verstöße als schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr zum Teil sehr streng geahndet werden, sieht es bei B-Verstößen anders aus. Ein B-Verstoß in der Probezeit wird meist mit einem Verwarngeld in Höhe bis 55 Euro bestraft. Ein A-Verstoß hingegen wird in der Regel mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet.

Zwei B-Verstöße werden als A-Verstoß geahndet; es droht dann nicht nur ein Bußgeld.
Zwei B-Verstöße werden als A-Verstoß geahndet; es droht dann nicht nur ein Bußgeld.

Doch Vorsicht! Begehen Fahrneulinge schon zweimal einen B-Verstoß in der Probezeit, werden diese wie ein A-Verstoß gewertet und sanktioniert.

In diesem Fall drohen dem Fahranfänger neben dem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar steht ins Haus. Dieses Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird an lizensierten Fahrschulen durchgeführt und kostet in der Regel zwischen 200 und 400 Euro.

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist immer ein A-Verstoß. Wird geblitzt, führen aber erst Tempoübertretungen ab 21 km/h zur Verlängerung der Probezeit. Tempolimit-Verstöße werden streng geahndet, damit der Fahranfänger das vorsichtige Fahren lernt.

Erneute Verstöße nach dem Aufbauseminar

Bei mehrmaligem B-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Bei mehrmaligem B-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Begeht der Fahranfänger, nachdem er sich schon einen A-Verstoß bzw. zweimal einen B-Verstoß geleistet hat, erneut ein Vergehen in diesem Bereich, muss er mit anderen Konsequenzen rechnen.

In diesem Fall droht neben einer Verwarnung auch die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese soll dann innerhalb von zwei Monaten absolviert werden, ist aber nicht verpflichtend. Liegt ein weiterer A-Verstoß (bzw. zwei weitere B-Verstöße) vor, kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis; der Führerschein muss dann abgegeben werden. Eine Sperrfrist folgt, in der der Fahranfänger auf den Führerschein und das Autofahren verzichten muss. Erst drei Monate vor Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.

Ganz junge Fahranfänger beim Modell „Begleitetes Fahren“, können schon mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erwerben, müssen aber mit Begleiter fahren. Für sie gelten bezüglich der Verstöße die gleichen Vorgaben wie für andere Fahranfänger in der Probezeit.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

14 Kommentare

  1. Ouassim

    11. Mai 2023 um 12:22

    Ich habe in der Probezeit ein B Verstoß begangen ich bin in einer Einbahnstraße gefahren. Danach wurde ich 25kmh geblitzt und meine Probezeit wurde verlängert und habe an ein aufbauseminar teilgenommen. Jetzt hab ich ein schriftlicheverwarnung mit verwarngeld bekommen für Falschparken. Bekomm ich jetzt eine Empfehlung für denn Verkehrstherapeuten und eine Verwarnung?

  2. Jan

    31. August 2022 um 23:48

    Hallo. Ich wurde mit meiner 125ccm Maschine aufgehalten und meine nach unten geklappten Spiegel wurden bemängelt. Außerdem sind die Spiegel nur 22cm von der Fahrzeugmitte entfernt. Ich bin noch in der Probezeit und bekomme eine Probezeit Verlängerung und einen Punkt.
    Ist das denn nicht nur ein B- Verstoß? Sonst wurde ich noch nie geblitzt.

  3. Kevin F

    15. Juli 2022 um 12:32

    Hallo, ich wurde vor gut einem Jahr wegen Parkens vor einer Feuerwehrzufahrt abgeschleppt & heute habe ich einen Strafzettel bekommen wegen Parkens in Schwerbehinderten Parkplatzes… der Abschlepper war gerade angekommen musste die Leerfahrt zahlen…
    Sind dies zwei B-Verstöße? Mit was einer Strafe muss ich rechnen?

  4. Marina

    4. März 2022 um 12:52

    Hallo ich wurde einmal mit 10 km/h Zuviel geblitzt und habe einmal falsch geparkt,beides in der Probezeit , muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen ?

  5. Bjkcdf

    2. April 2021 um 0:28

    „mit 77 KmH oder mit ca 80 Kmh zu schnell geblitzt“

    Natürlich ist das ein Verstoß du Depp.

    Über 70 kmh zu schnell wird einem Vorsatz unterstellt. Doppelter Bußgeldsatz. In der Probezeit definitiv Führerschein weg

  6. David

    10. Juli 2020 um 21:18

    Guten Tag ich bin heute in einer 70er zone außerorts mit 77 KmH oder mit ca 80 Kmh zu schnell geblitzt das ist doch ein Verstoß?

    Bin noch in der probezeit

    Würde mich über eine Rückmeldung freuen

  7. N. H

    30. Januar 2020 um 11:53

    Wurde 2 mal geblitzt, danach 1 mal mit 24 zu schnell nach Abzug der Toleranz.
    Mir wurde 1 Brief mit der Blitzer Mitteilung gesendet.
    Nach 3 Monaten kam dann der gelbe Brief mit 98€ die ich zahlen soll.

    Jetzt zwei Wochen danach kam immer noch keine Aufforderung zu einem Aufbauseminar.

    Ich habe den Führerschein seit 3 Monaten. In dem gelben Brief stand dass ich 1 Punkt bekommen habe. Ich wohne auch sehr ländlich.

    Muss ich mit einem Seminar rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 um 15:32

      Hallo,
      der erste A-Verstoß in der Probezeit zieht grundsätzlich ein Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Simone G.

    2. Dezember 2019 um 13:54

    Guten Tag, mein Neffe muss ein Aufbauseminar machen. Wir wohnen ländlich und das nächste Seminar beginnt erst nach der Frist.
    Verlängerung der Frist wurde von der Sachbearbeiterin abgelehnt und er muss dann in Fahrschulen die über 60km entfernt sind.
    Was können wir jetzt machen?
    Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 15:08

      Hallo Simone,

      wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Jalil R.

    21. April 2018 um 11:30

    Guten Tag, ich besetze ein Auto aber das Fährt meiner Bruder, nur Versicherung läuft auf seine Name, wir Beide sind in der Probezeit , er hat vor drei Wochen in einer behinderte Parkplatz mehr als 60 min geparkt und nun bekam ich einen Berief von der höhe 35 Euro. ( §§ 56, 57 OWiG )
    beeinflusst das die Probe Zeit oder nicht ?
    über Ihre Antwort freue ich mich sehr!
    Mit freundlichen Grüßen
    Jalil R.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Mai 2018 um 14:29

      Hallo Jalil R.,

      wenn Sie nicht gefahren sind, können Sie Einspruch einlegen. Park-Verstöße sind in der Regel B-Verstöße und haben erst ab dem zweiten B-Verstoß Auswirkungen auf die Probezeit.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Julien

    29. Januar 2018 um 0:10

    Ich wurde in der Probezeit mit dem handy am Steuer angehalten,ich habe ein bußgeld von 100 euro bekommen und 1 Punkt.
    2 Wochen später ist ein Brief gekommen mit der aufvorderung an einem aufbauseminar teil zu nehmen und meine Probezeit würde um 2 jahre verlängert werden.
    Dies ist mein erster verstoß,und so viel ich weiß ist es ein B verstoß oder hat sich da was geändert?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:52

      Hallo Julien,
      seit Oktober 2017 handelt es sich beim Tatbestand „Handy am Steuer“ um einen A-Verstoß, welcher die Verlängeurng der Probezeit nach sich zieht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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