B-Verstoß: Was Sie wissen sollten
Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
B-Verstoß: Was ist das?
Fahranfänger, die ihre Fahrerlaubnis gerade erst erworben haben, befinden sich zunächst einmal noch in der sogenannten Probezeit. Diese dauert in der Regel zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der bestandenen praktischen Fahrprüfung.
Bei dieser Fahrerlaubnis auf Probe sind die gesetzlichen Vorgaben durch das Fahrerlaubnisrecht der Straßenverkehrsordnung (StVO) meist strenger als bei erfahreneren Kfz-Führern. Das hat zum Ziel, besonders junge Fahrer für ein umsichtiges Fahren zu sensibilisieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Verstöße innerhalb der Probezeit werden in zwei unterschiedliche Kategorien aufgeteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. Während ein A-Verstoß meist schwerwiegender in seiner Art und damit auch den Folgen ist, umfasst ein B-Verstoß eher weniger schwerwiegende Vergehen. Bei einem B-verstoß liegt eine weniger starke Gefährdung des Straßenverkehrs vor.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: B-Verstoß
Ein B-Verstoß ist eine weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeit eines Fahranfängers während der Probezeit.
Welche B-Verstöße häufig von Fahranfängern begangen werden, lesen Sie hier.
Ein B-Verstoß hat keine weiteren Auswirkungen. Leisten sich Fahranfänger allerdings zwei B-Verstöße, werden diese als ein A-Verstoß gewertet und ziehen entsprechende Probezeitmaßnahmen nach sich.
A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video
B-Verstoß: Welche Arten gibt es?
- unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmissbrauch
- ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung Anderer
- verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Sicherheitsprüfung um mehr als 8 Monate überzogen
- mit abgefahrenen Reifen gefahren
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
- Fahren ohne Winterreifen bei Schnee/ Eis oder Glätte
- Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei
Sanktionen bei B-Verstößen
Während A-Verstöße als schwerwiegende Vergehen im Straßenverkehr zum Teil sehr streng geahndet werden, sieht es bei B-Verstößen anders aus. Ein B-Verstoß in der Probezeit wird meist mit einem Verwarngeld in Höhe bis 55 Euro bestraft. Ein A-Verstoß hingegen wird in der Regel mit einem Bußgeld ab 60 Euro geahndet.
Doch Vorsicht! Begehen Fahrneulinge schon zweimal einen B-Verstoß in der Probezeit, werden diese wie ein A-Verstoß gewertet und sanktioniert.
In diesem Fall drohen dem Fahranfänger neben dem Bußgeldbescheid auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Außerdem wird die Probezeit um weitere zwei Jahre verlängert und die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar steht ins Haus. Dieses Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird an lizensierten Fahrschulen durchgeführt und kostet in der Regel zwischen 200 und 400 Euro.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist immer ein A-Verstoß. Wird geblitzt, führen aber erst Tempoübertretungen ab 21 km/h zur Verlängerung der Probezeit. Tempolimit-Verstöße werden streng geahndet, damit der Fahranfänger das vorsichtige Fahren lernt.
Erneute Verstöße nach dem Aufbauseminar
Begeht der Fahranfänger, nachdem er sich schon einen A-Verstoß bzw. zweimal einen B-Verstoß geleistet hat, erneut ein Vergehen in diesem Bereich, muss er mit anderen Konsequenzen rechnen.
In diesem Fall droht neben einer Verwarnung auch die Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung. Diese soll dann innerhalb von zwei Monaten absolviert werden, ist aber nicht verpflichtend. Liegt ein weiterer A-Verstoß (bzw. zwei weitere B-Verstöße) vor, kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis; der Führerschein muss dann abgegeben werden. Eine Sperrfrist folgt, in der der Fahranfänger auf den Führerschein und das Autofahren verzichten muss. Erst drei Monate vor Ablauf der Frist kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Ganz junge Fahranfänger beim Modell „Begleitetes Fahren“, können schon mit 17 Jahren eine Fahrerlaubnis erwerben, müssen aber mit Begleiter fahren. Für sie gelten bezüglich der Verstöße die gleichen Vorgaben wie für andere Fahranfänger in der Probezeit.
Ich habe in der Probezeit ein B Verstoß begangen ich bin in einer Einbahnstraße gefahren. Danach wurde ich 25kmh geblitzt und meine Probezeit wurde verlängert und habe an ein aufbauseminar teilgenommen. Jetzt hab ich ein schriftlicheverwarnung mit verwarngeld bekommen für Falschparken. Bekomm ich jetzt eine Empfehlung für denn Verkehrstherapeuten und eine Verwarnung?
Hallo. Ich wurde mit meiner 125ccm Maschine aufgehalten und meine nach unten geklappten Spiegel wurden bemängelt. Außerdem sind die Spiegel nur 22cm von der Fahrzeugmitte entfernt. Ich bin noch in der Probezeit und bekomme eine Probezeit Verlängerung und einen Punkt.
Ist das denn nicht nur ein B- Verstoß? Sonst wurde ich noch nie geblitzt.
Hallo, ich wurde vor gut einem Jahr wegen Parkens vor einer Feuerwehrzufahrt abgeschleppt & heute habe ich einen Strafzettel bekommen wegen Parkens in Schwerbehinderten Parkplatzes… der Abschlepper war gerade angekommen musste die Leerfahrt zahlen…
Sind dies zwei B-Verstöße? Mit was einer Strafe muss ich rechnen?
Hallo ich wurde einmal mit 10 km/h Zuviel geblitzt und habe einmal falsch geparkt,beides in der Probezeit , muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen ?
„mit 77 KmH oder mit ca 80 Kmh zu schnell geblitzt“
Natürlich ist das ein Verstoß du Depp.
Über 70 kmh zu schnell wird einem Vorsatz unterstellt. Doppelter Bußgeldsatz. In der Probezeit definitiv Führerschein weg
Guten Tag ich bin heute in einer 70er zone außerorts mit 77 KmH oder mit ca 80 Kmh zu schnell geblitzt das ist doch ein Verstoß?
Bin noch in der probezeit
Würde mich über eine Rückmeldung freuen
Wurde 2 mal geblitzt, danach 1 mal mit 24 zu schnell nach Abzug der Toleranz.
Mir wurde 1 Brief mit der Blitzer Mitteilung gesendet.
Nach 3 Monaten kam dann der gelbe Brief mit 98€ die ich zahlen soll.
Jetzt zwei Wochen danach kam immer noch keine Aufforderung zu einem Aufbauseminar.
Ich habe den Führerschein seit 3 Monaten. In dem gelben Brief stand dass ich 1 Punkt bekommen habe. Ich wohne auch sehr ländlich.
Muss ich mit einem Seminar rechnen?
Hallo,
der erste A-Verstoß in der Probezeit zieht grundsätzlich ein Aufbauseminar nach sich.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag, mein Neffe muss ein Aufbauseminar machen. Wir wohnen ländlich und das nächste Seminar beginnt erst nach der Frist.
Verlängerung der Frist wurde von der Sachbearbeiterin abgelehnt und er muss dann in Fahrschulen die über 60km entfernt sind.
Was können wir jetzt machen?
Liebe Grüße
Hallo Simone,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Guten Tag, ich besetze ein Auto aber das Fährt meiner Bruder, nur Versicherung läuft auf seine Name, wir Beide sind in der Probezeit , er hat vor drei Wochen in einer behinderte Parkplatz mehr als 60 min geparkt und nun bekam ich einen Berief von der höhe 35 Euro. ( §§ 56, 57 OWiG )
beeinflusst das die Probe Zeit oder nicht ?
über Ihre Antwort freue ich mich sehr!
Mit freundlichen Grüßen
Jalil R.
Hallo Jalil R.,
wenn Sie nicht gefahren sind, können Sie Einspruch einlegen. Park-Verstöße sind in der Regel B-Verstöße und haben erst ab dem zweiten B-Verstoß Auswirkungen auf die Probezeit.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Ich wurde in der Probezeit mit dem handy am Steuer angehalten,ich habe ein bußgeld von 100 euro bekommen und 1 Punkt.
2 Wochen später ist ein Brief gekommen mit der aufvorderung an einem aufbauseminar teil zu nehmen und meine Probezeit würde um 2 jahre verlängert werden.
Dies ist mein erster verstoß,und so viel ich weiß ist es ein B verstoß oder hat sich da was geändert?
Hallo Julien,
seit Oktober 2017 handelt es sich beim Tatbestand „Handy am Steuer“ um einen A-Verstoß, welcher die Verlängeurng der Probezeit nach sich zieht.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org