Überführungskennzeichen – Wann brauchen Sie es?
Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024
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Wann benötigen Sie ein Überführungskennzeichen?
Das Überführungskennzeichen ist ein Oberbegriff für das Kurzzeitkennzeichen und das Ausfuhrkennzeichen.
Wenn Sie beispielsweise ein Kfz in einer anderen Stadt oder einem anderen Land kaufen, dieses aber neu und deshalb ohne Zulassung ist bzw. vom alten Halter bereits abgemeldet wurde, kann dieses Auto ohne Kfz-Zulassung und Kennzeichen nicht bewegt, geschweige denn überführt werden.
In diesem Fall benötigen Sie entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen. Aber wann ist welches der Nummernschilder gültig und wie kann es beantragt werden? Und muss bei einem Überführungskennzeichen mit hohen Kosten gerechnet werden? Ist eine Versicherung nötig?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Überführungskennzeichen
Als Überführungskennzeichen werden Kurzzeitkennzeichen und Ausfuhrkennzeichen bezeichnet. Diese Kennzeichen dienen dazu, ein Fahrzeug kurzfristig für die Überführung zuzulassen.
Sie benötigen ein Ausfuhrkennzeichen, um ein Auto von Deutschland in ein anderes Land außerhalb der EU zu überführen. Für Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands oder der EU benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
Ein Ausfuhrkennzeichen kann 14 Tage bis ein Jahr lang gültig sein. Das Kurzzeitkennzeichen ist hingegen nur fünf Tage gültig.
Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?
Wollen Sie ein Auto in ein anderes Land als Deutschland überführen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Meistens benötigen Sie dieses Kennzeichen nur, wenn die Überführung des Kfz in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgen soll. Innerhalb der EU reicht in der Regel ein Kurzzeitkennzeichen.
Das Ausfuhrkennzeichen ist zwischen 14 Tagen und einem Jahr gültig. Aber erzeugt ein Ausfuhrkennzeichen auch Kosten? Neben der Kfz-Steuer und der Versicherung, die Sie für das jeweilige Kfz zahlen müssen, kommt ein Betrag von etwa 30 bis 40 Euro für den Antrag auf das Nummernschild hinzu.
Bedenken Sie: In der Regel ist ein Ausfuhrkennzeichen beim Auto nicht unbedingt nötig, solange das Kfz eine gültige Zulassung hat, da dieses Kennzeichen auch im Ausland oft anerkannt wird. Wollen Sie auf Nummer sicher gehen, können Sie das Überführungskennzeichen aber dennoch beantragen.
Wann wird ein Kurzzeitkennzeichen gebraucht?
Bei Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands – oder auch innerhalb der EU – ist bei noch nicht angemeldeten bzw. bereits abgemeldeten Kfz ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen. Das können Sie an Ihrem oder am Wohnort des bisherigen Halters tun.
Ein solches Überführungskennzeichen kann auch online bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt werden. Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage gültig und verliert dann automatisch seine Gültigkeit.
Aber was kosten Überführungskennzeichen eigentlich? Preislich liegen diese zwischen 10 und 15 Euro und sind damit etwas kostengünstiger als Ausfuhrkennzeichen, dafür allerdings auch nicht so lange gültig.
Unterschied zum Tageskennzeichen
Eine bestimmte Art des Kurzzeitkennzeichens ist das Tageskennzeichen, auch Tageszulassung genannt. Dieses Kennzeichen wird oft von Autoverkäufern verwendet, um den entsprechenden Wagen nach einer 24-stündigen Zulassung verkaufen und somit rabattieren zu können.
Gegenüber dem Listenpreis vom Hersteller kann dem Endverbraucher somit ein weitaus günstigeres Angebot gemacht werden, wobei die Tageszulassung nur auf dem Papier besteht, das Kfz allerdings selbst in der Regel gar nicht bewegt wird. Der Antrag bei der Zulassungsstelle auf eine Tageszulassung erzeugt Kosten von etwa 10 Euro.
Wie sieht ein Überführungskennzeichen aus?
Ein Kennzeichen zur Überführung unterscheidet sich nicht sonderlich von einem normalen Kennzeichen, außer, dass es rechts einen roten Streifen besitzt. Bei einem Kurzzeitkennzeichen ist dieser gelb. Auf dem Abschnitt wird das Gültigkeitsdatum abgebildet. Außerdem ist die Stempelplakette rot hinterlegt, sodass das Kennzeichen bereits aus einiger Entfernung sichtbar wird.
Überführungskennzeichen ohne TÜV?
Voraussetzung für den Erhalt eines Überführungskennzeichens ist unter anderem der Nachweis einer aktuellen und gültigen HU-Plakette. Wollen Sie bei der Zulassungsstelle ein Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen für Ihr Fahrzeug beantragen, müssen Sie den Nachweis über die HU mitbringen.
Das ist sowohl für das Ausfuhrkennzeichen als auch für das Kurzzeitkennzeichen wichtig. Bei der Behörde müssen Sie außerdem beim Antrag auf das Überführungskennzeichen für Ihr Fahrzeug dessen Versicherung angeben.
Das sollte mithilfe eines sogenannten eVB-Scheins (elektronische Versicherungsbestätigung) geschehen. Neben der Versicherung müssen Sie sowohl Ihren Personalausweis bzw. Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 sowie das amtliche Kennzeichen oder bei bereits erfolgter Abmeldung die Bestätigung dieser mitbringen, um ein Ausfuhr- bzw. Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
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