Wann ist ein Saisonkennzeichen Pflicht?
Letzte Aktualisierung am: 27. September 2024
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Zeitweilige Zulassung eines Fahrzeugs
Nicht jedes Kfz wird im Straßenverkehr auch regelmäßig genutzt. Viele Autofahrer besitzen zum Beispiel mehrere Fahrzeuge, die nicht alle das ganze Jahr über gebraucht werden. Oder ein Auto dient zwar im Sommer als geschätzter fahrbarer Untersatz, wird aber im Winter nicht mehr bedient und für eine Saison stillgelegt.
In solchen Situationen kann es sinnvoll sein, ein Saisonkennzeichen für ein Kfz zu beantragen. Aber wie lange ist solch ein Saisonkennzeichen gültig? Welche Vorteile hat es, nur für eine Saison ein Kennzeichen am Auto zu befestigen?
Was ist neben einer Versicherungsbestätigung und der Zulassungsbescheinigung noch für den Kennzeichen-Antrag nötig? Und für welches Fahrzeug kann ein solches Kennzeichen beantragt werden? Dies und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen gilt nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Jahr. Die Gültigkeit ist auf eine Dauer von mindestens zwei Monaten und höchstens elf Monaten im Jahr beschränkt.
Beim Saisonkennzeichen handelt es sich um ein herkömmliches Nummernschild, das am rechten Rand zwei Monatszahlen enthält. Die obige Zahl steht für den Anfangsmonat des Gültigkeitszeitraums, die untere für den Endmonat.
Ein Saisonkennzeichen kostet etwa 30 Euro. Für die Kfz-Versicherung fallen nur während des Gültigkeitszeitraums Kosten an. Auch die Kfz-Steuer muss nur in der Saison gezahlt werden.
Was sind Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen gilt nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums im Jahr. Dieser muss mindestens zwei und darf maximal elf Monate dauern. Die Gültigkeitsdauer ist am rechten Rand des Autokennzeichens der Fahrzeuge vermerkt. Das geschieht durch zwei Monatszahlen, die übereinander auf dem Schild aufgedruckt sind und mittels einer waagerechten Linie voneinander getrennt werden.
Die erste Monatszahl gibt den Monat an, in dem die Gültigkeit des Saisonkennzeichens beginnt, die zweite Zahl definiert den letzten Monat.
Beim Anfangsmonat ist der erste Tag gemeint, beim Endmonat der letzte Tag. Außerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Saison darf das Kfz nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt bzw. auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abgestellt werden.
Der Startmonat für das Kfz auf dem Kennzeichen kann frei gewählt werden.
Können Sie ein Saisonkennzeichen ändern oder verlängern?
Ein Saisonkennzeichen zu verändern, ist nicht möglich. Wenn Sie das Kfz, für das Sie ein Saisonkennzeichen angefordert haben, länger als geplant im Straßenverkehr führen wollen, müssen Sie einen erneuten Antrag bei der Zulassungsstelle stellen.
Ist Ihnen der Zeitraum des gestellten Antrags auf ein saisonales Kennzeichen im Nachhinein doch zu kurz, die Saison hat aber noch nicht begonnen, können Sie diesen auch noch ändern. Dabei ist allerdings nicht nur die Versicherung zu informieren, sondern auch die Zulassungsstelle. Zudem müssen Sie ein neues Kennzeichen für das Kfz stanzen lassen.
Saisonkennzeichen: Welche Kosten entstehen bei der Zulassung?
Sollten Sie sich für ein Saisonkennzeichen für Ihr Kfz entscheiden, müssen Sie mit Kosten von etwa 30 Euro rechnen. Neben dieser Summe für die Zulassung muss außerdem die Stanzung des Saisonkennzeichens bezahlt werden. Auch ein Wunschkennzeichen ist möglich und erhöht die Kosten erneut.
Achten Sie darauf, dass Sie neben dem Zulassungsantrag auch Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Versicherungsbestätigung, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie den Nachweis der Hauptuntersuchung Ihres Kfz mitbringen.
Saisonkennzeichen und die Versicherung – Was müssen Sie zahlen?
Bezüglich der Versicherung des Kfz gilt: Diese wird nur in den Monaten der Saison gezahlt, für die das Kfz auch zugelassen ist. Gleiches gilt für die Kfz-Steuer. Einige Versicherungen bieten allerdings Rabatte für saisonale Kennzeichen an.
Aus diesem Grund sollten Sie sich vorher informieren, inwiefern das bei Ihrer Kfz-Versicherung ebenfalls zutrifft.
Beachten Sie auch: Ist bei dem Kfz mit Saisonkennzeichen der TÜV außerhalb der zugelassenen Saison abgelaufen, muss die Hauptuntersuchung im ersten Monat der erneuten Inbetriebnahme durchgeführt werden.
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