Kurzzeitkennzeichen – Wie lange ist es gültig?
Letzte Aktualisierung am: 30. Juli 2024
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Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen – oder auch 5-Tages-Kennzeichen genannt – ist laut § 16 der Fahrzeug-Zulassungs-Ordnung (FZV) für Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten gedacht, die eine zeitweilige Zulassung der Fahrzeuge notwendig machen.
Aber wie können Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen? Wo ist die Zulassung möglich? Und was kostet solch ein Kurzzeitkennzeichen überhaupt? Ist eine Versicherung bzw. eine Versicherungsbestätigung nötig? Der folgende Ratgeber soll Sie rund um das gelbe Kennzeichen aufklären.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Kurzzeitkennzeichen
Mit einem Kurzzeitkennzeichen kann ein Fahrzeug vorübergehend zugelassen werden. Es kann für Prüfungs-, Überführungs- und Probefahrten verwendet werden.
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nach der Zulassung für genau fünf Tage gültig. Am rechten gelben Rand des Nummernschildes ist das Enddatum vermerkt.
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet etwa 40 Euro. Der Preis kann aber je nach Zulassungsstelle variieren.
Wie Sie ein 5-Tages-Kennzeichen beantragen können
Für den Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen müssen Sie einige Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorzeigen. Ob Sie den Antrag in Ihrem Wohnort oder an dem Ort beantragen, von wo Sie das Kfz überführen wollen, ist Ihnen überlassen. Für das 5-Tage-Kennzeichen ist mitzubringen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 des Kfz
- Nachweis einer gültigen HU für das Fahrzeug (z. B. vom TÜV)
Haben Sie alle Unterlagen beisammen, also für den Antrag auf das Kurzzeitkennzeichen auch die Versicherung und alle zusätzlichen Anforderungen mit Ihrem Fahrzeug erfüllt, stellt sich eine weitere Frage. Denn wie hoch sind die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen an Ihrem Auto überhaupt?
Was kosten Kurzzeitkennzeichen?
Obwohl es nur für einen begrenzten Zeitraum ausgestellt wird, erzeugt das 5-Tages-Kennzeichen durchaus auch Kosten, die der Antragsteller zu tragen hat.
Diese Kosten für das Kurzzeitkennzeichen liegen allerdings mit etwa 40 Euro im Rahmen und bedeuten deshalb keine größere Investition. Je nach Zulassungsstelle kann der für das Kurzzeitkennzeichen fällige Preis jedoch auch variieren.
Ist das Nummernschild online zu beantragen?
Es ist auch möglich, ein Kurzzeitkennzeichen online zu beantragen. Dazu gibt es verschiedene Anbieter im Internet, die Sie auf ihre Seriosität prüfen sollten. Auch bestimmte Zulassungsstellen bieten diesen Onlineservice für das Kennzeichen an. Ob die von Ihnen gewählte Behörde auch dazugehört, erfahren Sie auf der entsprechenden Internetseite.
Bei einer Online-Beantragung vom Kurzzeitkennzeichen können abweichende Kosten entstehen. Informieren Sie sich vorher genau, wie hoch der Betrag für Ihr Kfz ist. Eine Versicherung beim Kurzzeitkennzeichen ist allerdings auch bei elektronischer Beantragung wichtig.
Was unterscheidet ein Kurzzeitkennzeichen von der Tageszulassung?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist nach der Zulassung genau fünf Tage gültig. Wann Ihr Nummernschild nicht mehr zugelassen ist, können Sie dem rechten gelben Rand entnehmen. Hier ist das Datum des letzten Gültigkeitstages aufgedruckt. Ein Tageskennzeichen wird seltener zu Überführungsfahrten genutzt, sondern ist eher eine Vorgehensweise der Autohändler. Denn durch eine Tageszulassung kann ein Neuwagen dem potentiellen Kunden mit weitaus größeren Rabatten angeboten werden.
Dafür ist es ausreichend, dass die Tageszulassung lediglich auf dem Papier besteht. Das Kfz muss nicht zwingend auch für Probefahrten bewegt werden.
Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens im Ausland
Seit dem 1. April 2015 wird eine amtliche Zulassungsbescheinigung für das Kurzzeitkennzeichen und das Kfz ausgestellt, welches vorher zu einigen Problemen im Ausland führen konnte. In Österreich, Italien und Dänemark wurde das Kurzzeitkennzeichen in der Regel durch das ‚Abkommen über die gegenseitige Anerkennung‘ der jeweils beteiligten Länder anerkannt.
War ein Autofahrer mit seinem Kfz in anderen Ländern mit einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs, wurde die Einreise der Fahrzeuge nicht immer gewährt, meistens aber toleriert. Seit der Änderung im April 2015 sollten diese Einreise- bzw. Anerkennungsprobleme mit Ihrem Auto allerdings nicht mehr auftreten.
Benötigt man , wenn man ein Neufahrzeug auf ein Kurzkennzeichen zulassen möchte, TÜV ?
Hallo Schmidt,
im Normalfall ja, da die Regelung unabhängig von Zustand des Wagens besteht.
Die Redaktion von bussgeldrechner.org