Auto verschrotten: Wie funktioniert eine korrekte Autoentsorgung?
Letzte Aktualisierung am: 24. Mai 2024
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FAQ: Auto verschrotten
Ist das Auto nicht mehr fahrtüchtig und der TÜV bereits abgelaufen, bleibt meist nur die Option der Autoverschrottung, wenn Sie den Wagen nicht reparieren lassen wollen oder können. Ist der Schaden im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls entstanden, muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung den Wiederbeschaffungswert zahlen.
Ja. Seit dem Jahr 2007 gilt in Deutschland § 3 der Rücknahmepflichten Altfahrzeug-Verordnung. Dieser besagt, dass Händler und Importeure verpflichtet sind, Fahrzeuge der Klasse M1 und N1 zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
In aller Regel entstehen bei der Autoentsorgung keine Kosten. Der Händler muss diese kostenlos durchführen. Allerdings ist er nicht verpflichtet, das Fahrzeug bei Ihnen abzuholen. Ist der Wagen also nicht mehr fahrtüchtig, müssen Sie einen entsprechenden Abholservice buchen, für den der Händler Kosten erheben darf.
Nutzen Sie private Autoverwerter, um das Auto verschrotten zu lassen, können Sie dabei einen Gewinn erzielen, wenn noch ein gewisser Restwert besteht.
Inhaltsverzeichnis
Auto verschrotten: Diese Optionen haben Sie
Geht die Nutzungsdauer eines Kfz zu Ende und scheidet auch ein Verkauf als Option aus, muss sich der Halter mit der Frage beschäftigen, wo er das Auto verschrotten lassen kann. Denn dazu sind Sie in aller Regel verpflichtet.
Hat der Wagen keinen gültigen TÜV mehr, dürfen Sie diesen nicht einfach an den Straßenrand stellen. Sie sind vielmehr für eine fachgerechte Autoentsorgung verantwortlich. In diesem Zusammenhang greift allerdings auch § 3 der Rücknahmepflichten Altfahrzeug-Verordnung.
Diese besagt, dass Händler und Importeure verpflichtet sind, ihre Fahrzeuge zurückzunehmen und die Autos entsprechend zu verschrotten. Einzige Bedingung ist dabei, dass es sich um Kfz der nachfolgenden Klassen handelt:
- Klasse M1: Diese Kfz dienen der Personenbeförderung und dürfen maximal acht Sitze zusätzlich zum Fahrersitz haben.
- Klasse N1: Damit sind Kraftfahrzeuge gemeint, die Güter transportieren und eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen nicht überschreiten dürfen.
Die Händler sind zudem verpflichtet, eine Rückgabemöglichkeit innerhalb von 50 Kilometern von Ihrem Wohnort entfernt zu schaffen. Dies ist in § 3 Absatz 3 der Rücknahmepflichten Altfahrzeug-Verordnung definiert:
Die Hersteller von Fahrzeugen oder deren Bevollmächtigte sind verpflichtet, einzeln oder gemeinsam, selbst oder durch Beauftragung Dritter flächendeckend Rückgabemöglichkeiten durch anerkannte Rücknahmestellen oder von ihnen hierzu bestimmte anerkannte Demontagebetriebe zu schaffen. Die Rücknahmestellen müssen für den Letzthalter in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Die Flächendeckung ist dann ausreichend, wenn die Entfernung zwischen Wohnsitz des Letzthalters und Rücknahmestelle oder von einem Hersteller oder von seinem Bevollmächtigten hierzu bestimmten anerkannten Demontagebetrieb nicht mehr als 50 Kilometer beträgt.
Was kostet es, ein Auto zu verschrotten?
Doch was verursacht eine Autoentsorgung an Kosten? Grundsätzlich keine. Da der Händler Ihr Fahrzeug zurücknehmen muss, ist dieser auch dafür zuständig, das Auto zu verschrotten und die dabei entstehenden Kosten zu tragen.
Allerdings kann es vorkommen, dass Sie doch für die Entsorgung des Kfz bezahlen müssen. Ist dieses nämlich nicht mehr in der Lage zu fahren, muss der Händler es abholen. Dafür darf er eine entsprechende Gebühr berechnen.
Hat er das Fahrzeug verschrotten lassen, erhalten Sie einen gesetzlichen Verwertungsnachweis. Diesen können Sie als Beleg für die Entsorgung nutzen, wenn Sie das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden.
Es ist aber auch möglich, aus der Verschrottung vom Auto noch Profit zu schlagen: Es gibt nämlich sogenannte Autoverwerter. Diese bewerten, ob es noch Teile des Kfz gibt, die brauchbar sind. Mit etwas Verhandlungsgeschick können Sie hier ggf. ein paar Euro bekommen, wenn Sie das Auto verschrotten lassen.
Gut zu wissen: Wenn ein privater Autoverwerter den Wagen entsorgt, muss dieser dafür um die 100 Euro einkalkulieren. Das lohnt sich für den Anbieter also nur, wenn der Restwert des zu verschrottenden Kfz diesen Wert deutlich übersteigt.
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