Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.

Alles zum Aufbauseminar im Video

Wann müssen Sie mit einem Aufbauseminar rechnen?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. anne

    23. September 2016 um 21:05

    Hallo, ich hatte nach 3 wöchigem Führerscheinbesitzes am 16.06.2016 einen unfall verschuldet, nur ein blechschaden. 2 Jahre Probezeit verlängert und
    170,- euro strafe gezahlt und soll für 4 Wochen den Führerschein abgeben. Jetzt nach 3 Monaten kommt noch ein Bescheid vom Landratsamt wegen eines Aufbauseminares. Ist das richtig so, kein Alkohol keine Drogen im Spiel, war auch mein erstes vergehen. Danke für die Antwort Gruß Anne

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 8:34

      Hallo Anne,
      ja, das ist rechtens. Beim ersten A-Verstoß innerhalb der Probezeit müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Ümit

    16. September 2016 um 20:45

    Hallo,

    ich habe aus dem KBA-Auszug folgende Eintragungen:
    1. Trunkenheitsfahrt 0,88 Promille (Tilgung: 14.10.2015, ist in der Überliegefrist)
    2. Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar (Tilgung: 14.10.2016)
    3. Der Betroffene hat aufgrund einer Anordnung an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen (Tilgung: 25.01.2019)
    4. Anordnung des Fahrverbots (Tilgung: 14.10.2015, ist in der Überliegefrist.

    Am 27.08.2016 wurde ich bei einer Routinekontrolle mit 0,73 Promille angehalten und auch wieder eine OWi STVO 24a.

    Darüber hinaus habe ich ein Urteil entdeckt: VG Stade, 2209.2005 – 1 B 1699/055, wonach die MPU-Anordnung rechtswidrig sei, aufgrund der Tilgung des Alk-Owis.

    Da bei mir auch die alte Tat getilgt ist, wäre eine MPU rechtswidrig, wobei die Einragung des Aufbauseminars macht mich recht stützig.
    Warum wird das 5 Jahre gespeichert?
    Evtl, das ich in den nächsten 5 Jahre kein Punkt abbauen könnte, da ich schon eine hatte?!
    Vielen Dank im Voraus fürs Antworten.

    1. bussgeldrechner.org

      19. September 2016 um 8:24

      Hallo Ümit,
      Ordnungswidrigkeiten, die zwei Punkte in Flensburg nach sich ziehen, werden grundsätzlich für fünf Jahre gespeichert, bevor sie getilgt werden. Sie wurden zum zweiten Mal wegen Alkohol am Steuer angehalten. In diesem Fall ist es gut möglich, dass die Behörden eine MPU anordnen, da möglicherweise bei Ihnen eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr vermuten. Allerdings wird dies individuell und von Fall zu Fall unterschiedlich behandelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, sollten Sie Hilfe benötigen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Ümit

      16. September 2016 um 20:46

      zur Ergänzung: ich bin seitdem 04.11.2015 aus der Probezit.

  3. Sebastian

    16. September 2016 um 17:13

    Hallo,

    ich habe vor 8 Jahren die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Da ich im Hotelgewerbe arbeite und zum Zeitpunkt der Aufforderung nicht mehr in Deutschland wohnte, habe ich die Frist verstreichen lassen und Kosten bezahlt.

    Jetzt bin ich wieder nach Deutschland gezogen und möchte die Fahrerlaubnis wiedererlangen.

    Da ich nur gefunden habe, dass der Führerschein nach der Frist abgegeben werden muss und erst nach Absolvierung des Seminars wieder ausgehändigt wird, frage ich mich jetzt ob es wirklich keine Frist gibt.

    Würde mich zwar freuen aber wäre meiner Meinung nach auch etwas komisch.

    1. bussgeldrechner.org

      19. September 2016 um 8:33

      Hallo Sebastian,
      meistens ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von der Behörde an bestimmte Punkte geknüpft. Sollte dies bei Ihnen die Teilnahme an einem Aufbauseminar sein, dann müssen Sie an diesem teilnehmen, um die Fahrerlaubnis zurück zu bekommen. Dafür gilt oftmals auch keine Frist. Fragen Sie aber bestenfalls erneut bei den Behörden nach, da schon einige Zeit seitdem verstrichen ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. ken

    11. September 2016 um 19:21

    Hallo,
    ich bin noch in Probezeit und hätte ich erstmal 21 km/h zu schnell gefahren,und hab zweitemal 26 km/h zu schnell gefahren und drittmal wurde bei eine roteampel geblitzt aber 2 UND 3 BEVOR ICH EIN AUFBAUSEMINAR TEILGENOMMEN HÄTTE.
    was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 8:14

      Hallo Ken,
      das Aufbauseminar muss innerhalb einer gesetzten Frist (auf dem Schreiben ersichtlich) abgeschlossen werden. Sollten Sie sich daran nicht halten, kann Ihre Fahrerlaubnis entzogen werden. Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es darauf an, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs waren. In jedem Fall haben Sie allerdings zwei Punkte (für jeden Verstoß einen) sowie ein Bußgeld zu erwarten. Beim Rotlichtverstoß ist es entscheidend, ob Sie die Ampel bei mehr als einer Sekunde rot überfahren haben oder nicht. In jedem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Sollte die Ampel länger als eine Sekunde rot gewesen sein, droht ein Bußgeld von 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Zudem kann je nach Schwere der Tat eine Geld- oder Freiheitsstrafe folgen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Anonymous

    7. September 2016 um 0:39

    Diese Seminare sind absoluter Schwachsinn…

    Nach 22 Monaten mit Fahrerlaubnis ein Vergehen begangen, 3 Bundesländer weiter mit 23 km/h zu schnell geblitzt. Musste mich dafür in so ein abstraktes Seminar setzen, 80% der Teilnehmer schienen sogar stolz auf ihre vergehen.

    Der Unterricht hat weniger mit Verkehrspsychologie, als viel mehr mit dem Verkehrsuntericht in der 4ten Klasse zu tun, ist vielleicht auch das selbe. Die Preise für derartige Seminar grenzen an Ausbeutung, grade da dieses Seminar hauptsächlich von Schülern, Studenten und Auszubildenden wahrgenommen werden.

    Wer als Sozialphobiker an ein Einzelseminar denkt, der hat schlechte karten, alleine der Antrag für so ein Einzelseminar kostet sage und schreibe 200€ „Verwaltungsgebühr“. Einfach nur Absurd was sich unsere Verkehrsminister ausdenken um jedem der mal ein Schild übersieht ans Bein zu pinkeln, aber sowas nennt sich halt „Zivilisation“.

  6. Manuel

    5. September 2016 um 17:50

    Hallo ich bin 19 Jahre und hatte noch nie auch nur irgendeine Auffälligkeit im Straßenverkehr. Letztens wurde ich jedoch mit 180 innerorts in der 50er gelasert .. was habe ich zu erwarten? Habe führerschein seit ich 17 bin.

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 9:02

      Hallo Manuel,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind A-Verstöße, die streng geahndet werden. Handelt es sich um Ihren ersten, verlängert sich hiermit die Probezeit um 2 auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Hinzu kommen die Geldbußen und sonstigen Sanktionen, die der Bußgeldkatalog vorsieht. Beträgt die Differenz zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit mehr als 70 km/h – wie bei Ihnen – sind in der Regel 680 Euro Bußgeld zu zahlen, 2 Punkte in Flensburg sowie ein dreimonatiges Fahrverbot anzunehmen. Da Sie mehr als das doppelte Tempo auf Ihrem Tacho hatten, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Behörde von Vorsatz ausgeht. Die Sanktionen können sich deshalb auch verdoppeln.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Tobi

    27. August 2016 um 12:07

    Ich wurde in der 70er Zone ausserorts mit 115 – 120km/h geblitzt. Ich komme aus der Schweiz und nicht von Deutschland. Das ist das erste Mal das man mich geblitzt hat. Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      29. August 2016 um 8:30

      Hallo Tobi,
      Sie sind zwischen 45 und 50 km/h zu schnell unterwegs gewesen. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. laura

    19. August 2016 um 11:50

    Ich wurde in einer 30iGer Zone mit 63 geblitzt was kommt auf mich zu

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:39

      Hallo Laura,
      Sie sind innerorts 33 km/h zu schnell gefahren. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Hannah

    26. Juli 2016 um 0:36

    Hallo,

    wenn ich die Frist für das Aufbauseminar überschreite und mir der Führerschein entzogen wird, kommen dann Kosten auf mich zu, um ihn zurück zu bekommen sobald ich mein Aufbauseminar abgeschlossen habe?

    Und darf ich ab dem Datum, an dem meine Frist abläuft nicht mehr Auto fahren oder erst wenn ich meinen Führerschein eingereicht habe? Weil in der Fahrschule, wo ich mich angemeldet hatte für das ASF erst 2 Tage nach Ablauf meiner Frist ein Kurs beginnt und ich jetzt Angst habe, dass ich die Fahrstunde nach der 1. Sitzung dann nicht machen kann ohne eine Verlängerung der Frist beantragt zu haben.
    Ich kann gut eine Weile auf meinen Führerschein verzichten, deswegen hatte ich eigentlich geplant ihn einfach nach Abschluss des Seminars wieder abzuholen.

    Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bei meinen Fragen helfen können.
    Vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      1. August 2016 um 9:31

      Hallo Hannah,
      es kann sein, dass die Behörde Ihnen auferlegt, erneut den Sehtest, Erste- Hilfe-Kurs etc. zu absolvieren. Hierdurch können Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Den Führerschein müssen Sie abgeben, wenn die Frist abgelaufen ist und Sie keine Teilnahmebescheinigung vorweisen können.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Emily

    13. Juli 2016 um 11:22

    Hallo!
    Ich bin im August letzten Jahres über eine rote Ampel gefahren, woraufhin ich meinen Führerschein für einen Monat abgeben musste, 2 Punkte kassiert habe und die Probezeit auf vier Jahre verlängert wurde. Es ist aber immer noch kein Brief wegen der Nachschulung gekommen. Mein Problem ist jetzt, dass ich ab September ca zehn Monate im Ausland bin und nun Angst habe, dass in dieser Zeit der Brief kommt. Ich könnte dann ja während ich im Ausland bin nicht am Seminar teilnehmen und würde den Führerschein ja nochmal wegbekommen.
    Was soll ich jetzt tun?

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:16

      Hallo Emily,
      in Ihrem Fall könnte es sich lohnen, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Er informiert Sie darüber, wie am besten weiterverfahren werden kann.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Lisa

    4. Juli 2016 um 17:16

    Hallo,

    ich bin außerorts das erste Mal mit 25-30 kmh zu viel geblitzt worden und befinde mich in der Probezeit, muss ich an einem aufbauseminar teilnehmen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:57

      Hallo Lisa,
      Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen in der Probezeit immer einen A-Verstoß dar. Probezeitrelevante Maßnahmen kommen jedoch erst ab 21 km/h zu viel auf Sie zu. Ihnen wird jetzt daher die Probezeit um 2 Jahre auf insgesamt 4 verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Dazu haben Sie noch mit den regulären Ahndungen zu rechnen. Das sind bei bis zu 25 km/h zu viel: 70 Euro und 1 Punkt; bei 26 bis 30 km/h 80 Euro und 1 Punkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. farbod a.

    4. Juli 2016 um 15:00

    hallo
    ich habe eine mal bei probezeit rotlicht ampel über gefahren und eine mal aufbauseminar gemacht und ein mal meine probezeit aud 4 jahre verlengert
    jetz noch mal ein eine rechts von linke unfall gehabt und ich war die links fahrende auto aber weil die geschwindischkeit von die rechtfahrende auto zu viel war das gericht so entscheiden dass die schuld auf beide seide geteilt würde
    jetzt meine frage ist dass trotz dige entscheidung von gericht noch mal bekomme ich mpu ? oder weil auf beide seite geteilt bekomme ich keine mpu?
    danke

    1. bussgeldrechner.org

      11. Juli 2016 um 8:52

      Hallo Farbod,
      es ist grundsätzlich möglich, dass Ihnen aufgrund eines Fahrfehlers eine MPU angeordnet wird. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Philipp

    13. Juni 2016 um 14:54

    Hallo,
    ich hatte bereits ein Aufbauseminar weil ich über rot gefahren bin. Daraufhin wurde meine Probezeit um weitere 2 Jahre verlaengert. Heute habe ich erneut einen Unfall gehabt, schuld bin ich. Wollte auf der Straße wenden. Kriege laut dem Beamten eine Anzeige wegen fahrlässiges Handeln und einen Punkt in Flensburg.

    Wie verhaelt es sich mit dem Fuehrerschein? Werde ich zu einer freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung aufgefordert und das wars?

    Danke im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:28

      Hallo Philipp,

      Der Führerschein wird Ihnen noch nicht entzogen. Sie haben zwar einen zweiten A-Verstoß begangen, da Sie fahrlässig andere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben, allerdings zieht dies in der verlängerten Probezeit eine schriftliche Verwarnung mit sich. Ihnen wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Die Teilnahme ist allerdings freiwillig und mit Kosten verbunden. Zudem können Sie keine Punkte in dem Seminar abbauen. Hinzu kommt allerdings, dass Sie den Schaden des Unfalls tragen müssen. Versicherungen zahlen in der Regel nicht bei fahrlässigem Handeln.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. dustin

        28. Juni 2017 um 21:30

        hallo kurze frage dazu was ist denn wenn ich die freiwilige beratung nicht mache ?

        1. bussgeldrechner.org

          29. Juni 2017 um 9:34

          Hallo Dustin,

          es besteht kein Zwang, an der freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Konsequenzen sind daher bei nicht erfolgter Teilnahme in der Regel nicht zu fürchten.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Guozhan

    11. Juni 2016 um 11:06

    Hallo,
    darf ich auch an einem Aufbauseminar in einer anderen Stadt bzw. Fahrschule teilnehmen, als die in der Anordnung gelisteten?

    1. Luke

      26. Februar 2020 um 23:18

      Hallo,
      ich habe im November 2018 einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und zahlte letztendlich trotz eines Anwalts das Bußgeld im Januar 2019. Meine Probezeit wäre im August 2019 vorbei gewesen, habe aber bis jetzt keine Anordnung zu einem Aufbauseminar erhalten und auch keine Information zur Verlängerung meiner Probezeit. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es dauert, bis so eine Anordnung eintrifft? Befinde ich mich dann jetzt in der verlängerten Probezeit oder nicht?

      Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

    2. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 9:04

      Hallo Guozhan,
      Das Aufbauseminar können Sie an jeder Fahrschule belegen, welche eine Berechtigung hat diese durchzuführen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. John

    6. Juni 2016 um 1:47

    Hi ein freund wurde auf einer Feier auf der es stress gab geschlagen.ich hatte einige Stunden vorher auch Alkohol konsumiert . Um ihm schnellst möglich zu helfen entschied ich mich, ihn ins Krankenhaus zu fahren bevor schlimmeres mit uns passiert Da ich mir dachte dass schon genug Stunden vergangen waren und ich dann bestimmt schon 0.0 Promille hatte bin ich dann los gefahren. 2 Km vor dem Krankenhaus wurde ich von 4 Polizeiwagen aufgehalten (…) hatte 0.6 Promille noch aber ohne auffallende Symptome – irgendemand hat bei der Polizei angerufen und mein Kennzeichen durchgegeben deshalb haben die mich auch auf dem zum Krankenhaus gestoppt.

    Ich bin 20
    Hatte 0.6 Promille
    Was sind jetzt die Konsequenzen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 10:00

      Hallo John,

      Solange Sie das erste Mal mit mehr als 0,5 Promille angehalten worden sind, können Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen. Da Sie einen A-Verstoß begangen haben, kommen zudem eine zweijährige Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar auf Sie zu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Anil

    12. Mai 2016 um 16:35

    Hallo,

    ich bin in der Probezeit und wurde vor innerorts mit 22 km/h zu schnell geblitzt. 40er Zone mit 62 erwischt. Nehme zurzeit an einem Aufbauseminar teil. Vor dem Beginn des Seminares wurde ich nochmal geblitzt außerorts Autobahn mit 40 km/h zu schnell. 100 waren erlaubt hatte 140 drauf.
    Mit was für Konsequenzen muss ich für das zweite Blitzen befürchten?

    LG
    Anil

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:44

      Hallo Anvil,

      die Geschwindigkeitüberschreitungen werden einzeln Sanktioniert. Wir gehen davon aus, dass der zuerst beschriebene Vorfall innerorts stattgefunden hat. Für 22 km/h zuviel werden hier 80 Euro und und ein Punkt in Flensburg fällig. Ein Punkt und 200 Euro Bußgeld dürfte dem anderen Vorfall folgen. Die Führerscheinstelle könnte jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass Sie beharrlich zu schnell fahren und verschiedene Sanktionen aussprechen. Fahrverbot und Anordnung einer MPU ist denkbar.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Rolf

    9. Mai 2016 um 21:33

    Darf ein Aufbauseminar auch im europäischen Ausland durchgeführt werden?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:08

      Hallo Rolf,
      ein in Deutschland angeordnetes Aufbauseminar ist auch hierzulande zu absolvieren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Peggy

    21. April 2016 um 8:15

    Hallo, vor 12 Jahren hatte ich in der Probezeit Alkohol und Schwarzfahren. Bußgelder, 12 Monate Fahrverbot, Mpu, besonderes Aufbauseminar war die Folge. Kann das verjähren? Muss ich den Führerschein komplett neu machen? Verfällt dann Mpu und Aufbauseminar?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 8:59

      Hallo Peggy,
      die Aufforderung zur Teilnahme an einer MPU kann verjähren. Und zwar nach 15 Jahren. Haben Sie in dieser Zeit keinen neuen Führerschein beantragt und sich innerhalb der ersten fünf Jahre nach dem Delikt nichts zu Schulden kommen lassen, müssen Sie die MPU ggf. nicht mehr absolvieren. Unter Umständen müssen Sie dann einige Prüfungen nachholen. Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Carlos R.

    11. April 2016 um 14:33

    Hallo ich wurde Außerorts geblitzt, 80 waren erlaubt und ich hatte so 115 km/h drauf. Mit welchen Konsequenzen darf ich rechnen ?

    1. Ela

      12. März 2021 um 4:22

      Hallo, ein Auto Unfall und musste ein abs machen ich aber nicht gemacht , doch brauche jetzt nach mein Entzug von meinem Führerschein es gerne wieder zurück haben .. ist es möglich jetzt es zurück zu bekommen weil dazwischen liegen 4 Jahre ?

    2. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:03

      Hallo Carlos,
      35 km/h zu viel außerorts kommen Sie mit 120 Euro und 1 Punkt zu stehen. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot, wenn es sich um den zweiten Geschwindigkeitsverstoß in Höhe von mindestens 26 km/h innerhalb einer 12-Monats-Frist handelt. Befinden Sie sich noch in der Probezeit, kommen weitere Sanktionen hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Markus

    8. April 2016 um 18:32

    Bin noch in der Probezeit und habe meinen Führerschein verloren wegen einem Unfall mit 1.89 Promille
    ich habe meine Mpu schon bestanden und muss jetzt ein aufbauseminar machen
    Was erwartet mich
    Und muss man bei dem Seminar Drogen oder alkoholtest durchführen
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 8:37

      Hallo Markus,

      in der Regel ist ein Aufbauseminar nicht mit Drogen-Tests verbunden. Das Seminar ähnelt der Fahrschule, die Sie absolviert haben, um den Führerschein zu erhalten, mit theoretischen Unterrichtsstunden und praktischen Fahrstunden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Leo

    23. März 2016 um 14:33

    Hallo,
    ich befinde mich zur Zeit noch in der Probezeit und wurde außerorts abzüglich der Toleranz mit 39km/h zu viel geblitzt. Darf ich in der Zeit bis zum Aufbauseminar trotzdem noch fahren da mich kein Fahrverbot erwartet?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:54

      Hallo Leo,

      solange Ihr Führerschein nicht eingezogen wird, dürfen Sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Anne

        28. Mai 2022 um 10:22

        Hallo,
        Ich bin noch in der Probezeit. Wurde gestern angehalten, weil ich über die Schranke gefahren bin, die gerade hoch ging aber das rote Licht noch blinkte. Wurde aber erst viel viel später angehalten und es wurde erst gesagt allgemeine Verkehrskontrolle.. Was erwartet mich jetzt. ? Muss ich ein Aufbauseminar machen ?

  22. Phil

    18. März 2016 um 19:52

    Hallo,

    ich würde mit ca 1 Promille angehalten, bin aus der Probezeit raus aber noch unter 21. Keine Anzeichen von Fahrunfähigkeit, was erwartet mich?

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2016 um 9:19

      Hallo Phil,

      es kommt bei der juristischen Bewertung des Alkoholspiegels immer auf den Einzelfall an. Laut unserem Bußgeldrechner für Alkohol auf http://www.bussgeldrechner.org/alkohol.html werden Sie doch mindestens mit zwei Punkten in Flensburg, 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen müssen. Eine MPU kann von der Bußgeldstelle angeordnet werden. Wenn Sie zuvor bereits mit einem ähnlichen Delikt aufgefallen sind, kann die Strafe teilweise empfindlich höher ausfallen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Luisa

    15. Februar 2016 um 8:26

    Hallo, ich wurde im Januar mit 24 km/h zu schnell auf der Autobahn geblitzt. (Das erste mal) Erlaubt waren 100 km/h. Ich habe vor zwei Jahren, genauer gesagt im April 2014 einen Unfall gehabt für den ich einen Punkt und ein Aufbauseminar bekommen habe. Ich bin deshalb noch in der Probezeit weil ich unter 21 bin und die Probezeit verlängert wurde. Meine Frage ist, bekomme ich nun ein weiteres Aufbauseminar oder wie läuft das ab?

    Vielen Dank im Voraus :)

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2016 um 9:08

      Hallo Luisa,

      auf Sie dürften neben dem Bußgeld keine weiteren Sanktionen zukommen. Die Entscheidung darüber liegt allerdings bei der kommunalen Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Mike

    16. November 2015 um 15:14

    Wie lange kann ich mir Zeit lassen wenn ich den Führerschein ab gebe.Ich muss eine Schulung für Fahranfänger machen.Keine Drogen kein Alkohol im Spiel.
    Mir geht es darum wenn ich jetzt sage ich mache den Kurs erst nach 10 Jahren wie verhält es sich da???Das steht leider Nirgends,

    1. bussgeldrechner.org

      23. November 2015 um 10:28

      Hallo Mike,
      wenn ein Aufbauseminar angeordnet wurde, müssen Sie dieses in der angegebenen Frist absolvieren. Tun Sie das nicht, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Nane

    5. November 2015 um 11:35

    Hallo,
    innerhalb 2 Monaten habe ich 2 Punke aufgrund Geschwindigkeitsüberschreitung bekommen. Das erste mal innerorts unter 26km/h und das zweite mal außerorts 30km/h zu schnell. Den Zweiten Bescheid habe ich noch nicht erhalten…..
    Ich besitze meinen Führerschein bereits 8Jahre und hatte zuvor noch nie einen Punkt.

    Nun meine Frage, muss ich meinen meinen Führerschein nun für einen Monat abgeben? Oder sogar noch länger?

    MfG Nane

    1. bussgeldrechner.org

      9. November 2015 um 8:36

      Hallo Nane,
      in der Regel erwartet Sie ein Fahrverbot erst ab zwei Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit innerhalb eines Jahres. Warten Sie den 2. Bußgeldbescheid ab. Ihm entnehmen Sie die tatsächlichen Ahndungen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Teng

        3. Dezember 2020 um 20:01

        Ich habe mein Praktikum in zwei Monaten beendet. Tatsächlich bin ich noch in der Praktikumszeit. Ich fuhr 21 km / h (nach toleranzabzug) auf der Autobahn.
        Meine Frage ist: muss ich zum aufbauseminar gehen?

        LG,
        Teng

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