Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. Chris

    6. Januar 2017 um 0:54

    Hallo,
    Hab während meiner Probezeit 1 Punkt wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit bekommen. Das ist jetzt 2 Monate her und mittlerweile bin ich aus der Probezeit raus. Das Bußgeld habe ich schon bezahlt, aber hab keine Aufforderung zum einem Aufbauseminar erhalten.
    Wie lange dauert so etwas in der Regel, oder hätte das direkt in dem Bußgeldbescheid stehen stehen müssen?
    LG Chris

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 8:19

      Hallo Chris,

      über die Dauer kann keine pauschale Ansage gemacht werden, dies hängt von der Bearbeitungszeit der Behörde ab. Die Aufforderung muss nicht zwingend auf dem Bußgeldbescheid vermerkt sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Daniel

    29. Dezember 2016 um 4:12

    Hallo
    Ich denke das ist etwas schlimmes.
    Seit heute 29.12.2016 bin ich ausser Ortschaft 180km gefahren und Erlaubnis war 100 oder 120 weil Lkw weg Stande und ich nicht sehen konnte deswegen Geblitzt bin war zu dunkel nachts. Bin 22 und ich bin noch in der probezeit. Unfall hatte ich vor 3 Monate.
    Wie sieht aus muss ich zum Seminar oder mein Führerschein ist sofort weg ?
    LG Daniel

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 um 8:46

      Hallo Daniel,

      da es sich um einen erneuten A-Verstoß in der Probezeit handelt, erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Von einem Entzug der Fahrerlaubnis ist nicht auszugehen, allerdings droht ein Fahrverbot von drei Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Volker

        6. Januar 2017 um 14:18

        da ich um 29km/h zu schnell gefahren bin bekam ich eine Bußgelstrafe mit 1 Punkt und Geldbuße. Da ich aber in der Probefahrt müssten weitere Strafen wie Verlängerung der Probefahrt und Aufbauseminar noch folgen. Aber dies stand nicht in dem Schreiben dabei. Kommt im Nachgang noch weitere Schreiben oder ist das Thema für mich abgeschlossen?
        Vielen Dank im Voraus.

        1. bussgeldrechner.org

          9. Januar 2017 um 8:15

          Hallo Volker,

          die Probezeitmaßnahmen können in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt werden.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Oxana

    26. Dezember 2016 um 16:08

    Hallo, ich bin noch in der probezeit.
    Habe innerh. von 3 Wochen 2 Unfälle gemacht, war ich auch schuld.
    Beim ersten Unfall bin ich in ein stehendes Fahrzeug reingefahren und „abgehaut“. Nach halbe Stunde nin ich zurück gekommen, die Polizei war schon da und haben erstmal, als fahrerflücht aufgenommen
    Bei 2 Unfall bin ich mit 5 km/h in ein fahrendes Fahrzeug reingefahren.
    Was kommt auf mich zu?
    Vielen Dank im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:46

      Hallo Oxana,
      das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in jedem Falle ein A-Verstoß, der zur Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre führt. im zweiten Falle sind Sie mit 5 km/h in ein Auto reingefahren. Dabei ist entscheidend, wie Sie sich in diesem Falle verhalten haben. Ein weitere A-Verstoß könnte zur Verwarnung und einer Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung führen.
      Daneben müssen Sie in beiden Fällen für den Schaden des Unfallgeschädigten aufkommen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Tanja

    25. Dezember 2016 um 7:14

    Ich hab mein Schein seit vier Wochen ich bin über eine Ampelanlage gefahren die schon eine sek oder länger rot war was kommt auf mich jetzt zu

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 8:53

      Hallo Tanja,
      es ist mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro zu rechnen, ebenso mit zwei Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot von einem Monat und einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre, da es sich um einen A-Verstoß handel. Je nach Tatbegehung kann auch eine zusätzliche Geldstrafe oder gar ein Führerscheinentzug drohen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Kevin

    21. Dezember 2016 um 18:34

    Hallo. Ich habe jetzt 3 Wochen den Führerschein und habe da ich nicht mehr abbremsen konnte, die Ampel bei rot überquert (unter 1 Sekunde) keine Gefährdung kein Unfall. Ich wurde wahrscheinlich nicht geblitzt aber möchte wissen, ob ich eine Sperre bekomme. Mit dem Bussgeld und dem Aufbauseminar kann ich leben, aber nicht mit einem Fahrverbot

    1. bussgeldrechner.org

      27. Dezember 2016 um 9:35

      Hallo Kevin,
      ohne Gefährdung und unter einer Sekunde droht in der regel ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg sowie die Verlängerung der Probezeit.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Christian

    17. Dezember 2016 um 13:37

    Habe am 27.04.2016 mein Führerschein verloren da ich mit 1.16 Promille gegen ein geparktes Auto gefahren bin und Abgehauen, habe jedoch dann selber noch die Polizei angerufen.
    Habe an dem Tag gleich den Führerschein abgegeben.
    und Glaube habe für diese Tat 6 Punkte bekommen das is doch zu viel oder ?
    Muss ich da mit einer MPU rechnen ? wohne in Sachsen.

    hoffe mir kann jemand helfen

    1. bussgeldrechner.org

      19. Dezember 2016 um 8:40

      Hallo Christian,

      Sie haben mit Ihrem Kfz eine Straftat begangen, weil Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall gebaut haben. Somit müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen.Zudem müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei einer Neubeantragung kann dann eine MPU zur Auflage gemacht werden. Beachten Sie allerdings die Sperrfrist von mindestens drei Monaten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Alena

    8. Dezember 2016 um 17:03

    Hallo, befinde mich noch am Anfang der Probezeit. Wurde außerhalb geschlossener Ortschaft um 21kmh zu viel geblitzt. Zulässige Höchstgeschwindigkeit war 70kmh. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:47

      Hallo Alena,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr stellt einen A-Verstoß dar. Neben einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Jan

    4. Dezember 2016 um 22:23

    Hallo, ich bin heute als ich es eilig hatte in einer 70er Zone geblitzt worden.
    Meine Tachonadel stand vermutlich irgendwo zwischen 90 und 95 km/h.

    Wie lange dauert es bis ich bzw. mein Vater der Fahrzeughalter ist, da etwas hört und womit muss ich am wahrscheinlichsten rechnen?

    Bin noch in der Probezeit und hatte seither nur einen polizeilich aufgenommenen Parkrempler, der mir weder ASF noch ein Bußgeld erbracht hat.

    Vorab vielen Dank für die Antwort!

    1. bussgeldrechner.org

      5. Dezember 2016 um 8:49

      Hallo Jan,

      die Dauer der Zustellung des Anhörungsbogens kann nicht pauschal angegeben werden. Dies hängt vom Arbeitsaufwand der Behörde ab. Sollte Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung über 21 km/h gelegen haben, so erwartet Sie ein Bußgeld von 70 Euro, ein Punkt in Flensburg, die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Außerdem würde sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Sabrina

    27. November 2016 um 22:45

    Hallo, folgender Fall , mein Freund wurde mit 178 in einer 120 Zone auf der Autobahn geblitzt. Er ist in der Probezeit und musste 1 Monat seinen Führerschein abgeben und ein Aufbauseminar machen. Er hat dieses Aufbauseminar nicht in der 8 Wochenfrist aus Beruflichen Gründen absolvieren können . Deshalb musste er seinen Führerschein abgeben und dieser würde zerstört. Bereits hat er das aufbauseminar erledigt und einen neuen Führerschein beantragt . Kann er einen vorläufigen bekommen oder dauert es ? Wenn ja wie lang ist die Gesetzliche Frist des erhalten des Führerscheines nach Beantragung ?? Vielen Dank Sabrina

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:14

      Hallo Sabrina,

      grundsätzlich besteht eine Frist von mindestens drei Monaten, bis eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann. Vor Ablauf dieser Frist kann kein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. carola

    25. November 2016 um 15:18

    Hallo, mein Sohn hat in der Probezeit einen Umfall auf der Autobahn gehabt. Nur sein Auto und die Leitplanke ist kaputt. Er soll ein Aufbau Seminar machen. Einen Punkt und 2 Jahre verlängerung hat er auch bekommen. Was kann das kosten und droht ihm der Führerschein endzug?

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 8:29

      Hallo Carola,

      begeht Ihr Sohn in der Probezeit zwei weitere A-Verstöße, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Kosten können variieren und hängen vom Anbieter des Aufbauseminars ab.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Michaela

    22. November 2016 um 15:14

    Mein Sohn 18 in der Probezeit, würde innerhalb 14 Tagen zweimal geblitzt. Ausserhalb geschlossene Ortschaft. 60 war erlaubt, das eine mal mit 31 km/h und das andere mal mit 23 km/h zu viel. Ausserdem wurde er einmal mit dem Handy am Steuer erwischt. Was kommt auf ihn zu?

    1. bussgeldrechner.org

      28. November 2016 um 9:42

      Hallo Michaela,
      das sind zwei A-Verstöße und ein B-Verstoß. Es ist mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, einer Anordnung zu einem Aufbauseminar, einer Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung zu rechnen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Steffi

    19. November 2016 um 20:00

    Hallo, mein Freund befindet sich noch ein paar Tage in der Probezeit und ausgerechnet heute … Wollte er ein Auto von links rein lassen und legte ein Stück zurück und mit einmal stand da ein anderes Auto, was von der anderen Spur rüber wechseln wollte bzw hat. Das er Schuld ist. Ist klar aber muss er deswegen gleich zum Aufbau? Er hat sich sonst nie irgendwas zu Schulden kommen lassen. :(

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:24

      Hallo Steffi,
      Das kommt ganz darauf an, ob die Bußgeldstelle dies als einen A-Verstoß einstuft. In diesem Fall verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Ihr Freund muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. James

    19. November 2016 um 14:50

    Hallo,
    Ich wurde innerhalb meiner Probezeit mit 0,52 pro. von der Polizei angehalten. Keine Gefährdung etc.
    Ein Bußgeld habe ich bekommen und auch alles bezahlt.

    Jedoch komme und wohne ich in England, habe einen Englischen Führerschein. War nur zu besuch in Deutschland. (Bin nur ab und an in Deutschland da ich dort Familie habe) Habe die Erlaubnis zu einem Einzelseminar bekommen, jedoch frag ich mich wie das ganze abläuft, da ich ja nicht in Deutschland wohne.

    Danke im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:32

      Hallo James,
      Sie müssen an dem Seminar teilnehmen, wenn Sie weiterhin in Deutschland Autofahren wollen. Andernfalls kann Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Vic

    18. November 2016 um 1:32

    Hallo, ich wurde vorgestern mit ca. 85 km/h geblitzt. Erlaubt waren 50 km/h.
    Bin seit einem Jahr und 10 Monaten in der Probezeit.. welche Konsequenzen erwarten mich?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:38

      Hallo Vic,
      Wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts stattgefunden hat, müssen Sie mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Zudem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Lena

    15. November 2016 um 11:23

    Ich trage die Schuld für einen Unfall, war jedoch nicht zu schnell, keine Drogen oder Alkohol im Spiel,bin auf die linke Fahrbahn gekommen aufgrund der blendenden Sonne. Bin noch in der Probezeit , welche Konsequenzen trage ich ? Aufbauseminar und zwei Jahre länger Probezeit oder auch Führerschein weg ?

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 9:05

      Hallo Lena,
      es ist davon auszugehen, dass Sie mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und einem Aufbauseminar rechnen müssen. Die weiteren Konsequenzen bemessen sich daran, ob ggf. ein Mensch verletzt wurde oder eine Sachbeschädigung stattfand. Es wäre ratsam, sich an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Murat.S

    14. November 2016 um 7:42

    Hallo,
    ich wurde vor ein paar monaten angehalten mit über 0.5 promille und habe dann ein bußgeld von 554 euro bekommen habe diese auch schon bezahlt meinen führerschein wollt ich heute abegeben wegen dem 1 monatigen fahrverbot… jedoch wurde ich mit dem firmenwagen geblitz in der 30iger zone vor 2 wochen circa mit circa 60kmh was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:13

      Hallo Murat,
      Das hängt davon ab, ob Sie 30 oder 31 km/h zu schnell waren. Bei letzterem droht ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 160 Euro. Ersteres wird etwas milder sanktioniert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Murat.S

        14. November 2016 um 10:03

        habe eben erst den brief erhalten und bin anscheinend 21 zu schnell gewesen was kommt auf mich zu ?
        da ich ja noch das andere am laufen habe weis ich nicht wie das handgehabt wird

        danke im vorraus

        1. bussgeldrechner.org

          21. November 2016 um 8:20

          Hallo Murat S.,
          bei 21 km/h zu viel innerorts kommen laut Bußgeldkatalog 80 Euro und 1 Punkt auf Sie zu. Sie haben die Möglichkeit, binnen 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Gegebenenfalls kann Ihnen hierbei ein Rechtsanwalt weiterhelfen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Dennis

    12. November 2016 um 21:40

    Hallo, bitte den vorrigen Eintrag, entfernen, hab was relevantes vergessen
    Ich wurde auf der Autobahn mit 130 geblitzt. Erlaubt waren 100. ( Keine Baustelle ) falls das relevant ist.
    Was erwartet mich genau ? Befinde mich in der Probezeit.
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:46

      Hallo Dennis,
      In diesem Fall droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Yk

    12. November 2016 um 14:16

    Hallo ,
    Und zwar hab mein führerschein seid letzte jahr also bin noch im Probezeit ..
    Ich wurde letzte woche außerhalb ortschaft also im Autobahn geblitzt ..22 kmh zu viel nach toleranz steht da .. was muss ich darunter verstehen ..? Was muss ich zahlen? Was ist mit meiner probezeit?

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:55

      Hallo,
      Sie müssen mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab einer Überschreitung von 21 km/h führt dies zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Zudem werden Sie aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:49

      Hallo Yk,
      Geschwindigkeitsübertretungen werden in der Probezeit immer als A-Delikt gewertet. Haben Sie sich das erste Mal einen solchen Verstoß geleistet, bedeutet dies: eine Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Hinzu kommen 70 Euro und 1 Punkt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Jessy

    29. Oktober 2016 um 13:25

    Hallo,
    Ich wurde innenorts mit 85km/h gelasert, da ich das Ortschild im dunkel übersehen habe und noch zu schnell war.ich bin noch in der Probezeit, nun wollte ich fragen was den da alles auf mich zu kommt?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:27

      Hallo Jessy,
      Innerorts gilt generell eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Sie waren daher rund 35 km/h zu schnell und müssen mit einem Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Es handelt sich dabei um einen A-Verstoß, bei dem in der Probezeit zusätzlich mit der Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen gerechnet werden muss. Zudem wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Micha S.

    27. Oktober 2016 um 19:55

    Hallo,
    Ich wurde beim Abholen meines neuen Autos geblitzt, somit hatte ich ein rotes Kennzeichen drauf. Das ganze fand außerhalb einer Ortschaft statt und es war 29km/h zu schnell, dazu bin ich auch noch Fahranfänger. Was kommt den jetzt auf mich zu???

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:57

      Hallo Micha,
      sind Sie noch in der Probezeit, wird der Geschwindigkeitsverstoß als A-Delikt angesehen und mit einer Verlängerung der Bewährungsphase auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet (wenn es sich um das erste Delikt dieser Kategorie handelt). Zusätzlich kommen noch 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt auf Sie zu. Wurden Sie binnen der letzten 12 Monate bereits einmal mit mindestens 26 lm/h zu viel erwischt, kommt noch ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Nik

    23. Oktober 2016 um 21:12

    Hallo,

    ich wurde mit 23 kmh außerorts zu schnell während meiner Probezeit geblitzt.
    Das Schreiben und die Aufforderung zum Aufbauseminar kamen.
    Strafe habe ich bezahlt und auch das Seminar habe ich abgeschlossen.
    23kmh zu schnell bedeuten 1 Punkt. Bleibt dieser erhalten? Oder ist der Punkt durch das Aufbauseminar wieder gelöscht? Wenn nicht wann verjährt dieser Punkt? Danke

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:19

      Hallo Nik,
      der Punkt bleibt selbstverständlich erhalten, da es sich bei dem Aufbauseminar um eine Anordnung handelte. Wollen Sie diesen abbauen, kann ein freiwilliges und nicht ganz kostengünstiges Fahreignungsseminar helfen. Verjährt ist der Punkt nach 2,5 Jahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Martin

    20. Oktober 2016 um 8:08

    wurde in der Probezeit vor 10 Jahren 2 mal mit Alkohol erwischt habe jetzt die Mpu gemacht und bestanden jetzt wurde mir gesagt ich soll das Aufbauseminar §36 machen gestern sagte mir die Vertretung das ich wieder Fahrstunden nehmen müsste jetzt weiß ich garnicht mehr was ich glauben soll

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:57

      Hallo Martin,
      fragen Sie bei der zuständigen Behörde noch einmal genau nach, wie Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück bekommen und fordern Sie dies schriftlich. Dann sind Sie auf der sicheren Seite und wissen genau, was zu tun ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Emi

    19. Oktober 2016 um 15:19

    Ich habe einen Schweizer Führerschein und befinde mich in der Probezeit. Wurde in Deutschland mit 27 km/h innerorts geblitzt. Muss ich jetzt mit einer Nachschulung rechnen? Wenn ich nicht in der Probezeit wäre, dann würde einfach ein Konto aufgemacht mit einem Punkt. Das ist mir klar. Aber wie schaut das jetzt in meiner Situation aus? Kann ja von der Schweiz aus keine NS in Deutschland machen?!
    Danke und Vg

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 9:11

      Hallo Emi,
      Sie müssen maximal damit rechnen, dass Sie das Bußgeld zahlen müssen. Auf Ihre Probezeit in der Schweiz dürfte die Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland keine Auswirkungen haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. ich

    17. Oktober 2016 um 17:44

    Hallo, ich bin in der Probezeit über 21 Jahre und bin wahrscheinlich mit 80 oder auch 85 anstatt 60 (wo man eigentlich immer 80 fahren kann) gefahren.
    Es gibt dort 2 Blitzer, der 1. hat mich wohl erwischt und der 2. nicht, da ich dann ein Schild gesehen habe mit 60.
    Was erwartet mich? Wann kann ich mit einem Schreiben rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:33

      Hallo ich,
      handelt es sich um Ihren 1. A-Verstoß in der Probezeit verlängert sich diese Bewährungsphase auf insgesamt 4 Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Waren Sie innerorts unterwegs, müssen Sie mit 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt rechnen. Außerorts wären es 70 Euro und 1 Punkt. Der Bußgeldbescheid wird Sie vermutlich innerhalb der nächsten Wochen erreichen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Denis

    12. Oktober 2016 um 23:42

    Hallo
    Ich bin noch in Probezeit
    Habe eine bahnübergang überquert (orange ) nicht rot habe niemand gefährdet
    Ich würde von der Polizei angehalten
    Was kommt auf mich zu

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:37

      Hallo Denis,
      der reine Verstoß gegen die Wartepflicht schlägt ohne Gefährdung mit 240 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot zu Buche.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Marcus

        22. März 2020 um 1:14

        Hallo,
        Bekommt man kein Aufbauseminar?
        Ist ja ROTLICHTVERSTOSS…?

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