Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. Jasmin

    10. Juni 2017 um 19:55

    Hallo,
    ich hatte heute leider einen kleinen Unfall oder eher gesagt Sachschaden den ich verursacht habe. Ich bin im Moment noch in der Probezeit und wollte aus meiner Parklücke rückwärts rausfahren, da aber mein neben Fartzeug sehr dicht neben mir geparkt hatte, bin ich leider mit dem Außenspiegel dran gekommen und bin wieder ein Stück vor gefahren, um dann ohne Probleme rückwärts raus zufahren. Als ich darußen war sprach mich der Besitzer des leicht angefahrenen Autos an, dass ich einen Kratzer an seinem Auto gemacht habe. Ich habe mich entschuldigt, weil es mir leid tat. Er ist dann zu seinem Auto gegangen und hat sich den Schaden nochmal angeguckt. Ich war leider in dem Moment noch zu geschockt, um mich daran zu Erinnern was ich in der Fahrschule über einen Unfall gelernt habe wie man sich verhält. Ich war dann unschlüssig und habe den Unfallgegner verunsichert angesehen und gehofft das er etwas sagt. Da länger nichts gekommen ist und ich zu schütern war, bin ich leider an die Kreuzung gefahren (1-2 Meter) um schließlich links abzubigen. Da dauern Auto und Fussgänger kamen musste ich erst Mal 2-3 Minuten warten. In dieser Zeit habe ich mehrmals zu meinem Unfallgegner gesehen, aber er hat nicht reagiert, also bin ich nach Hause gefahren, was ein Fehler war. Ich habe dadurch Fahrerflucht begonnen, dies merkte ich leider erst als die Polizei bei mir war und mich über die Lage informiert hat. Zuhasue habe ich auch erst gesehen, dass ich noch einen leichten Kratzer an meiner Beifahrertür habe und ich habe die ganze Zeit gedacht, dass der Unfallgegner den Ausenspiegel meinte. Gegen mich liegt jetzt auch eine Anzeige vor und ich habe Angst was alles für Konsquenzen geben kann. Ich brauch meinen Fürherschein um auf meine Arbeit zu kommen und wenn ich den Führerschein abgenommen bekomme für eine Zeit lang würde ich jeden Tag zu spät zur Arbeit kommen und das kann ich mir leider nicht leisten. Ich mach mir gerade total die Vorwürfe. Ich weiß, dass ich mich anders verhalten hätten sollen und habe jetzt große Schuldgefühle. Was kommt alles auf mich zu, könnten Sie mir bitte helfen.
    Mit freundlichen Grüßen Jasmin

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:59

      Hallo Jasmin,
      Fahrerflucht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In Ihrem Fall ist in der Regel von einer Geldstrafe auszugehen. Abhängig vom Schaden droht zudem ein Fahrverbot bzw. die Entziehung der Fahrerlaubnis. Das weitere Vorgehen sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Pattick

    8. Juni 2017 um 23:44

    Ich wurde mit 50 zuschnel geblitzt auf einer schnell Straße mit was mis ich rechnen und wen ich ein asf machen mus mus ich den schein bis zur Beendigung des Seminars abgeben???

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 10:30

      Hallo Pattick,
      der Bußgeldkatalog sieht für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von 50 km/h ein Bußgeld in Höhe von 160 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. In der Probezeit zieht dieser Verstoß zudem die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Abgesehen vom Fahrverbot dürfen Sie dennoch weiterhin fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Uwe

    1. Juni 2017 um 15:16

    Hallo,
    ich wurde vor 3 Jahren einmal mit 28 km/h zu schnell geblitzt. Daraufhin musste ich ein Aufbauseminar besuchen und meine Probezeit wurde auf 4 Jahre verlängert.
    Letztes Jahr im Dezember wurde ich mit 4 km/h zu schnell geblitzt, nach Toleranzabzug und musste 30 € zahlen. Vor einer Woche habe ich nicht aufgepasst und wurde erneut geblitzt. 18 km/h zu schnell.
    Ich habe Angst meinen Führerschein zu verlieren, da ich ja noch in der Probezeit bin. Könnt ihr mir da weiterhelfen, auf was ich mich einstellen muss? Muss ich den Führerschein womöglich komplett neu machen?
    lg Uwe

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 10:25

      Hallo Uwe,

      Sie erhalten für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld. Weitere Konsequenzen sind in aller Regel nicht zu befürchten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Niklas

    17. Mai 2017 um 8:58

    Ich hatte vor ca. Zwei Monaten einen Unfall rechts vor links missachtet, mir wurde gesagt das ich mit einem Aufbauseminar Aufforderung rechnen kann aber bis jetzt noch nichts bekommen habe. Aber jetzt bin ich nochmals zu schnell gefahren und die meinten ich kann auf jeden Fall mit Aufbauseminar rechen, da ist meine Frage muss ich zweimal Aufbauseminar machen? Oder wird mir meine Fahrerlaubnis komplett entzogen? Womit kann ich jetzt rechnen. Was wird mich erwarten.

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:10

      Hallo Niklas,
      die Anordnung fürs Aufbauseminar geht in der Regel verzögert zum Bußgeldbescheid ein. Dabei kann es sich um mehrere Wochen oder sogar Monate handeln.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  5. Maxxi

    13. Mai 2017 um 17:46

    Hallo,
    Ende dieses Monats läuft meine Probezeit ab, wurde leider heute mit 20 km/h zu schnell geblitzt. Ich habe vor zwei Jahren bereits an einem Aufbauseminar teilgenommen, da ich damals 25 km/h zu schnell war und geblitzt wurde. Droht mir nun ein Fahrverbot oder ’nur‘ ein Punkt?
    lg Maxxi

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:33

      Hallo Maxxi,
      bei einen Tempoverstoß von 20 km/h wird in der Regel nur ein Bußgeld erhoben. Konkrete Auswirkungen auf die Probezeit sind zudem eigentlich auch nicht zu erwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Maxxi

        18. Mai 2017 um 23:31

        Letztes Jahr wurde ich einmal mit 6 km/h zu schnell geblitzt. Ist zwar nicht viel drüber gewesen, aber was kann das in Verbindung mit den anderen zwei malen für Folgen haben?
        Also:
        1. mal -> 25km/h zu schnell (Aufbauseminar+insg. 4 Jahre Probezeit)
        2. mal -> 6 km/h zu schnell (Bußgeld)
        3. mal -> 20 km/h zu schnell (Brief noch nicht erhalten)

        1. bussgeldrechner.org

          24. Mai 2017 um 8:19

          Hallo Maxxi,
          in der Regel wirken sich Tempoverstöße erst ab 21 km/h auf die Probezeit aus. Die Regelung für Wiederholungstäter greift laut Ihren Angaben noch nicht. Besondere Sanktionen aufgrund von Beharrlichkeit sind zudem unwahrscheinlich.

          Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Jol.S

    7. Mai 2017 um 8:42

    ich wurde beim rote Ampel geblizt, ( war z.z. noch in Probezeit )habe dafür 90 euro und ein pkt. in Flensburg bekommen. Drei Monate später habe ich zusätzlich ein Aufforderung zu Aufbauseminar gekommen.Ist das rechtens??? oder kann ich dagegen ein Widerspruch legen
    L.g.Jol.S

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 11:02

      Hallo Jol.S,
      bei einem A-Verstoß in der Probezeit droht grundsätzlich ein Aufbauseminar. Die Aufforderung für ein solches kann unter Umständen mit deutlicher Verzögerung zum Bußgeldbescheid eintreffen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Norman

    5. Mai 2017 um 12:04

    Hallo,
    Ich bin heute bei einen Überholmanöver mit knappen 100 Sachen geplitzt worden. (Erlaubt waren auf diesem Straßenabschnitt 70 km/h) Bin noch in der Probezeit habe jedoch seit ich meinen Führerschein habe noch nie einen Strafzettel oder ähnliches bekommen. BF 17 habe ich ein Jahr lang gefahren und jetzt seit knapp einer Woche denn normalen B Führerschein. Mit was muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 10:24

      Hallo Norman,
      abzüglich 3% Toleranz sind Sie rund 27 km/h zu schnell gefahren. Der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus droht die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Max

    29. April 2017 um 20:04

    Hallo,

    ich wurde 2014 wegen 28kmh zu schnell innerorts geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen. Probezeitverlängerung bis 2018. 2017 wurde ich nun mit dem Motorrad mit 124kmh außerorts in der 60er Zone gelasert. Muss ich mich einer MPU unterziehen, da ich schon einmal in der Probezeit ein Aufbauseminar abhalten musste ?

    1. bussgeldrechner.org

      4. Mai 2017 um 9:13

      Hallo Max,
      zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog handelt es sich bei der Geschwindigkeitsüberschreitung um einen A-Verstoß. Dieser zieht eine Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nach sich. Eine MPU droht in der Regel nicht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Denis

    14. April 2017 um 1:11

    Hallo..Ich hab noch Probezeit…Und letzte Jahr..Genau im April geblitz..Ich 28 km..schnell gefahren..Im August..Ich Aufbauseminar gemacht. Heute im Schweiz..Ich wieder geblitz.. nachte 28 km…schnell gefahren. Was passiert?? Wieder Aufbauseminar….Oder MPU.

    1. bussgeldrechner.org

      19. April 2017 um 8:54

      Hallo Dennis,

      für einen Verstoß im Ausland können keine Probezeitmaßnahmen in Deutschland angeordnet werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Martin

    12. April 2017 um 9:17

    Hallo
    Ich habe seit dem 14.12.2014 meinen führerschein und wurde am 8.12.2016 geblitzt mit 21km/h zu viel.
    Ich habe auch einen bescheid bekommen für ein Aufbauseminar. In dem steht das ich 28,23€ überweisen soll, kommen noch weitere kosten auf mich zu und soll ich das Geld vor dem Seminar schon überwiesen habe?
    Mfg Martin

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 10:32

      Hallo Martin,
      bei den 28,23 € handelt es sich vermutlich um Gebühren oder Auslagen der zuständigen Behörde. Denn für das Aufbauseminar fallen je nach Anbieter Kosten bis zu 500 € an.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Lukas

    9. April 2017 um 14:49

    Hallo, ich bin in der probezeit, habe meinen Führerschein seid 4 Monaten und habe einen Unfall gebaut. Ich bin über eine rote Ampel gefahren und in ein anderes Auto reingefahren. Beide Autos mussten abgeschleppt werden.

    Meine Frage ist was kommt auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:48

      Hallo Lukas,
      neben den Sanktionen, die ein Rotlichtverstoß nach sich zieht, bedeutet diese in der Probezeit einen A-Verstoß. Durch diesen verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Steffi

    2. April 2017 um 19:30

    Hallo,
    Ich hab eine ganz wichtige Frage und bin sehr verzweifelt , Ich wurde heute geblitzt auf einer Autobahn, 100 waren erlaubt und ich bin 140 gefahren .
    Meine Probezeit ist am 17.04 zuende .
    Muss ich mit einen Aufbauseminar rechnen? Oder komme ich mit ein Bußgeld davon?

    LG Steffi.

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:15

      Hallo Steffi,
      da sich der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit ereignet hat, müssen Sie in der Regel – wenn es sich dabei um den ersten A-Verstoß handelt – mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Mike

    1. April 2017 um 18:05

    Hallo ich bin am 23.12.15 in der Probezeit
    geblitzt worden. Ich musste 100€ Bußgeld bezahlen, habe 2 Jahre Probezeit Verlängerung bekommen. 1 Punkt habe ich bekommen und wurde aufgefordert ein Seminar zu besuchen. Ich hatte das Geld dafür nicht.ich habe dann im Mai einen Unfall gebaut und hatte 0,5 Restalkohol. Mir wurde der Führerschein eingezogen.ich habe dann ein Strafbefehl von 1200 € bekommen aber keine Sperrfrist. Dann wurde mir durch das Amtsgericht der Führerschein wieder ausgehändigt. Das Verkehrsamt hat mich dann angeschrieben wegen dem Seminar was ich absolvieren sollte. Ich musste den Führerschein abgeben weil ich das nicht nachweisen konnte. Ich wurde dann angeschrieben wegen dem Unfall und mir wurde nahegelegt ein besonderes Aufbauseminar zu besuchen. Meine Frage muss ich mit MPU oder nach anderen Disziplinarmaßnahme rechnen.

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 9:28

      Hallo Mike,
      welche Auflagen Sie erfüllen müssen, sollten Sie bei der zuständigen Behörde in Erfahrung bringen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Derya

    28. März 2017 um 20:59

    Hallo,
    Während ich aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr gefahren bin, kam es zum Unfall. Polizei wurde gerufen und ich war schuld. Ich bin in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 10:20

      Hallo Derya,
      welche Sanktionen ein Unfall in der Probezeit nach sich zieht, hängt in der Regel vom Verstoß ab, der zur Kollision führte. Kommen die Beamten in Ihrem Fall zu dem Schluss, dass ein Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung zugrunde liegt. Ihnen droht in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Darüber hinaus wird der Unfall als ein A-Verstoß gewertet, sodass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird und sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. sophie123

    26. März 2017 um 14:00

    Hallo und zwar bin ich zurzeit noch in der Probezeit undie ich bin auf einer schnellstraße so 80 gefahren wobei es nur 50Km erlaubt war. Ich wurde schon 2 mal geblitzt aber allerdings unter 20 Km.
    Was kommt nun auf mich zu? Habe ein bisschen Angst bekommen

    1. bussgeldrechner.org

      30. März 2017 um 9:23

      Hallo sophie123,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h in der Probezeit droht – zusätzlich zu den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog – die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Bryan

    11. März 2017 um 16:10

    Hallo wurde heute außerorts in einer 70 Zone mit 97Km/h geblitzt daher das ich das Geschwindigkeit Schild übersehen habe, zu mir, ich bin 18 habe seit 3 Wochen meinen B Führerschein habe mein A1 seit 16.08.16

  17. Jan

    9. März 2017 um 17:57

    Hallo, ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt über 500m Aufgezeichnet wie ich dem Vordermann mit einem Abstand von 23m bei 125km/h hintergergefahren bin. Auf dem Bild ist mein Auto aber Ich als Fahrer nicht zu erkennen. Was erwartet mich?

    1. bussgeldrechner.org

      16. März 2017 um 9:01

      Hallo Jan,

      da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen. Des Weiteren erhalten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Anika

    7. März 2017 um 19:15

    Hallo,
    hab auch einen Anordnung zum Aufbauseminar zugeschickt bekommen, da ich vor ca. einem halben Jahr mit 35km/h zu schnell durch eine Baustelle auf der Autobahn gefahren bin. Wie ist das, wenn man einen „9 to 5“ Job hat? Gibt es auch Kurse, die nach 18 uhr anfangen? Oder muss mich der Arbeitsgeber dafür freistellen? Bzw. kann bei manchen Fahrschulen man auch am Wochenende Kurse besuchen?

    Und muss man dafür auch wieder das ganzen Wissen aus der Theorieprüfung drauf haben? Wird das abgefragt?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 9:18

      Hallo Anika,
      erkundigen Sie sich bei den Fahrschulen in Ihrer Nähe, ob diese Termine am Abend oder am Wochenende anbieten. Das Wissen der Theorieprüfung wird im Zuge des Aufbauseminars nicht abgeprüft, vielmehr geht es um die Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Dennis

    27. Februar 2017 um 14:25

    Hallo ich habe heute eine rote Ampel überquert die Ampel war seit unter einer Sekunde rot niemand würde gefährdet was erwartet mich nun?
    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:55

      Hallo Dennis,
      bei einem Rotlichtverstoß von unter einer Sekunde ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie einen Punkt vor. In der Probezeit kann dieser Verstoß zudem die Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre zur Folge haben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Svenja

    24. Februar 2017 um 10:42

    Hallo,

    ich bin auf der Autobahn heute geblitzt worden. 80 km/h waren erlaubt ich bin ca. 115 km/h gefahren. Ich befinde mich noch in der Probezeit. Was kommt auf mich zu?

    Liebe Grüße
    Svenja

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:13

      Hallo Svenja,
      gemäß Ihrer Angaben beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung mit Toleranzabzug rund 31 km/h. Dies hat laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro und einen Punkt zur Folge. Darüber hinaus droht ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Derya

    22. Februar 2017 um 21:15

    Hallo,
    Ich bin letztens aus einer Parklücke in den fließenden Verkehr gefahren. Dabei ist mir jmd hinten rein gefahren. Das ganze wurde von der Polizei aufgenommen. Ich sei schuld am Unfall. Was erwartet mich?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 11:14

      Hallo,

      Sie müssen mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre und einer Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  22. Benny

    21. Februar 2017 um 18:19

    Hallo guten abend…
    Ich habe ein Problem, und die wollte mal ihre kurze Meinung dazu…
    Ich musste 2012 ich war 23jahre, und mitlerweile 28jahre alt, meinen Führerschein (probezeit) abgeben.. Sie haben mich angehalten und festgestellt das ich marijuana genommen habe…
    Nun musste ich ein Bußgeld zahlen, eine sperre habe ich bekommen, und 12monate einen drogenscreening nachweisen..
    Und eine mpu..
    So nun 5jahre später habe ich alles geschafft, (hat sich alles ein bisschen herrausgezögert da ich keinen Job hatte und kein geld)
    Jetzt habe ich seit 2jahren einen Job mit festvertrag..
    Mpu habe ich ohne Probleme bestanden, sie meinen das sie keine Bedenken haben bei mir..
    Jetzt kommt mein persönliches Problem…
    Nach 5jahren soll ich jetzt auf einmal noch ein „besonderes aufbauseminar machen“
    Sinn hätte es gemacht es gleich als Auflage geben zu müssen, und nicht nach 5jahren. Ich bin 5jahre clean, und habe eine Abstinenz nachgewiesen.. Ich habe sogar eine Drogen und Suchtberatung besucht..
    So nun meine Frage an ihnen, ist das alles so richtig??
    Muss ich dieses besondere aufbauseminar tatsächlich machen…
    Ich würde mich um eine kurze Info von Ihnen sehr freue..
    Mit freundlichen grüßen

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 9:23

      Hallo Benny,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ein Anwalt kann Ihnen sicherlich weiterhelfen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  23. Daniel

    17. Februar 2017 um 9:55

    Hallo musste mein Führerschein abgeben und ein aufbauseminar für fahranfänger machen nun ist der kurz abgesagt worden und giebt es da irgendwie was ich machen kann um mein Führerschein trotzdem wieder zu bekommen da ich sonst nicht auf Arbeit komme und vlt gekündigt werden .mfg Daniel

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:00

      Hallo Daniel,

      Sie müssen ein Aufbauseminar absolvieren – es empfiehlt sich, nach weiteren Fahrschulen zu suchen und um eine Fristverlängerung bei der Führerscheinstelle zu bitten.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  24. Paul

    21. Januar 2017 um 21:34

    Hey,
    Ich wurde mit 22 km/h zuviel, innerorts geblitzt. Bin in der Probezeit. Womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 8:19

      Hallo Paul,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h erhalten Sie einen Punkt in Flensburg und ein Bußgeld von 70 Euro. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Hannes

        4. Juni 2022 um 20:23

        Hallo und zwar hab ich eine Frage,
        Ich habe am 21. Dezember 2019 mein Aufbausiminar absolviert, wann wäre ich komplett aus der Probezeit raus ?

  25. Dominik M.

    16. Januar 2017 um 12:06

    Hallo

    Habe heute morgen einen Unfall gehabt, habe die Vohrfhart nicht beachtet es is zum Sachschaden gekommen.
    Mein Führerschein seit 30.11.2015,
    Also noch in der pobezeit.
    Was erwartet mich.

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:53

      Hallo Dominik,
      neben dem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg ist bei einem ersten verstoß dieser Art (A-Verstoß) mit einer Verlängerung der Probezeit zu rechnen. Zudem müssen Sie zu einer verkehrspsychologischen Beratung.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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