Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.

Alles zum Aufbauseminar im Video

Wann müssen Sie mit einem Aufbauseminar rechnen?
Wann müssen Sie mit einem Aufbauseminar rechnen?
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 3,71 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. Vitali

    24. Januar 2018 um 18:21

    Hallo ich habe vor 4 Jahren mein Führerschein verloren wegen Drogen und Alkohol in der probezeit hab mein mpu schon hinter mir und das besondere Aufbauaufbauseminar noch vor mir was passiert wen ich bei der Probe Fahrt Fehler mache oder nicht mehr so gut fahre weil ich schon lange kein Auto mehr gefahren bin

    Bekomm ich mehr Fahrstunde bis es wieder klappt oder muss ich den Führerschein neu machen ?

    1. bussgeldrechner.org

      12. Februar 2018 um 8:12

      Hallo Vitali,
      sollte es Zweifel an Ihrer Fahreignung geben, kann es sein, dass Sie den Führerschein erneut machen müssen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Emir E.

    10. Januar 2018 um 8:23

    Hallo !
    Ich brauche dringend Ihre Hilfe undzwar wurde ich mal stillgelegt weil mein Fahrzeug zu tief war und nach ein paar Monaten genau 21 km/h zu viel geblitzt und vor einer Woche mit 23 km/h

    Ich warte noch auf den Brief für den aufbauseminar von dem stilllegung das ist jetzt mittlerweile 4 Monate her verlier ich mein Führerschein ??

    Helfen Sie mir bitte sind 2 a und 2 B vestöße aber da ich noch kein aufbauseminar gemacht habe sind es doch wirkungslos auf mein Führerschein die 2 Blitzer

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 9:11

      Hallo Emir E.,

      offensichtlich befinden Sie sich noch in der Probezeit. In der Regel wird Fahranfängern bei einem dritten A-Verstoß umgehend die Fahrerlaubnis entzogen. Ob Sie bereits ein Aufbauseminar absolviert haben oder nicht, ist dabei nicht relevant – wichtig sind die Delikte, welche Sie bereits nachweislich begangen haben. Abgesehen davon können wir Sanktionen nicht vorhersagen oder beeinflussen, da wir ein Informationsdienst und keine offizielle Behörde sind. Sie müssen leider Ihren Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Heike

    20. Dezember 2017 um 22:48

    Hallo,
    unser Sohn hat mit 17 die BF Fahrerlaubnis erlangt. Am 31.07. diesen Jahres sind die 2 Jahre Probezeit abgelaufen. Allerdings übersah er knapp 2 Wochen davor, am 17.07. bei Nacht eine Geschwindigkeitbegrenzung auf der Autobahn und fuhr anstelle von 100 km/h leider 151 km/h. Bussgeldbescheid und Führerscheinenzug kam bereits knapp 5 Wochen danach, nun haben wir seit zwei Wochen seinen Führerschein abgegeben.
    Heute erhielt er nun erneut Post, dass er zur Nachschulung muss. Als Azubi stehen nun diese Kosten überhaupt in keinerlei Verhältnis mehr zu seinem erstmaligen Vergehen. Er ist auf sein Fahrzeug angewiesen um überhaupt zum Lehrbetrieb zu kommen. Was können wir hier nun tun ??? Sehen Sie eine Möglichkeit ???
    Wie lange darf sich das Landratsamt überhaupt Zeit lassen ein solches Fahrverbot aus zu sprechen. Da seine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits Mitte Juli war, die Anordnung nun am 19.Dezember ausgestellt wurde hatten wir nach 5 Monaten eigentlich nicht mehr mit weiteren Konsequenzen zu rechnen ???
    Wir sind Rechtsschutz versichert, würden Sie uns raten einen Anwalt hinzu zu ziehen ???
    Würde mich über Ihre Hilfe sehr freuen, vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 11:48

      Hallo Heike,

      bitte kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Insbesondere ist wichtig, ob es sich um ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis handelt.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  4. Olivia

    15. November 2017 um 11:25

    Hallo, ich würde in Probezeit mit 22km/h außerorts zu schnell, geblitzt. War der erste Verstoß. Was genau kann auf mich zu kommen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:12

      Hallo Olivia,

      neben dem fälligen Bußgeld wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  5. Emil K.

    8. November 2017 um 8:33

    Hallo,

    ich hätte da mal zwei Fragen zum besonderen Aufbauseminar.

    1. Wird in diesem Seminar Drogentests durchgeführt?
    2. Besteht das Seminar auch aus einer Fahrstunde?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:32

      Hallo Emil K.,

      sowohl ein Drogentest als auch eine Fahrprobe sind Bestandteile des besonderen Aufbauseminars.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Alex

    3. November 2017 um 5:15

    Hallo ich muss ein Aufbau Seminar machen weil ich mit meinem Motorrad die Vorfahrt missachtet habe aber ich schaffe dies in dem Zeitraum nicht weil ich beruflich nicht da bin
    ( Bundeswehrsoldat) und mache gerade meinen Auto Führerschein muss ich diesen dann auch abgeben?

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:52

      Hallo Alex,

      ja, müssen Sie.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Lukas

    26. Oktober 2017 um 21:32

    Hallo ich bin noch in der Probezeit und wurde vor 4-5 Monaten innerorts mit 8km/h zuschnell geblitzt & vor 2 Monaten wurde ich außerorts mit 27km/h zu schnell geblitzt. Mit was für Konsequenzen muss ich jetzt rechnen?

    Danke im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:24

      Hallo Lukas,

      neben dem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt in Flensburg verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Nicole

    20. Oktober 2017 um 21:08

    Hallo bin LKW-Fahrerin mit Holz und habe demnächst meine Punkte voll das es aber keine absicht war und ich es manchmal nicht einschätzen kann wieviel am lkw ist haben die mich verwogen und nun bekomm ich den letzten punkt nun die frage wielange werde ich den schein abgegen müssen meisten punkte durchs überladen 2davon nur zu schnell und hilft ein aufbauseminar wenn ich es beim gericht zusage und es auch machen werde?? bitte um hilfreiche antwort an meine email adresse DAAAAAAAAAANNNNKKKKKEEEEE!!!!!

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:35

      Hallo Nicole,

      Sie müssen nicht einfach nur Ihren Führerschein abgeben, Ihnen wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das ist ein Unterschied, da Sie bei letzterem Ihren Führerschein (meist nach einer Sperrzeit) neu beantragen müssen. Wie lange diese bei Ihnen gelten wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen, da solche Sanktionen stets Sache der ausstellenden Behörde sind. Ein Aufbauseminar ist eine angeordnete Maßnahme, ein freiwilliges Absolvieren wird Ihre Strafe leider nicht mindern.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Saskia

    20. Oktober 2017 um 10:34

    Hallo,
    wenn man vor ca 1 Jahr bei einem Aufbauseminar teilgenommen hat und eine Teilnahmebescheinung nach Ende des Unterrichts erhielt kann das trotzdem dann nach einem Jahr verfallen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 12:23

      Hallo Saskia,

      das kommt darauf an. Haben Sie Ihre Bescheinigung nicht abgeholt oder einfach nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht? Eventuell hat die ausstellende Fahrschule/TÜV eigene Auflagen, was solche Dokumente angeht. Sie sollten sich diesbezüglich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden, grundsätzlich sollte diese jedoch bei Bestehen nach wie vor gültig sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Janet K.

    6. Oktober 2017 um 16:49

    Danke für diesen Artikel. Mein Anliegen: ich habe meinen FS 1992 gemacht. 1993 hatte ich einen Unfall (Probezeit, Vorfahrt „missachtet“). Mir wurde vor Ort der FS von der Polizei abgenommen. Durch psychische Belastung bin ich nicht zu der Nachschulung gegangen. (Noch am Unfallort interessierte meinen Exmann das Auto mehr, als meine Unversehrtheit.) Dazu hohe Reparaturkosten und Bußgeld. Nun meine Frage: kann ich auch heute noch dieses Aufbauseminar nachholen, da ich plane, meine Fahrerlaubnis zu machen bzw. wieder zu bekommen?
    Ich bedanke mich jedenfalls schonmal für Eure Antwort! :)

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 9:03

      Hallo Janet,

      ja, in der Regel sollte das machbar sein. Bedenken Sie jedoch, dass in Ihrem Fall bereits viel Zeit vergangen ist und die Auflage des Aufbauseminars mit großer Wahrscheinlichkeit obsolet geworden ist – was nicht bedeutet, dass Sie nicht erneut angeordnet werden kann. In jedem Fall ist Ihre erste Anlaufstelle die Fahrerlaubnisbehörde. Erklären Sie dort Ihre Situation und erfragen Sie den weiteren Werdegang.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Steve

    4. Oktober 2017 um 21:35

    Hallo hatte 1 jahr den Führerschein habe danach mpu bestanden und fahre jetzt wieder 1 jahr würde heute mit 28 kmh zu schnell geblitzt muss ich ein aufbauseminar machen oder nicht?
    Danke im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:50

      Hallo Steve,
      innerhalb der Probezeit wird ein Geschwindigkeitsverstoß von 28 km/h als A-Verstoß gewertet. Dieser zieht die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. filiz

    2. Oktober 2017 um 12:35

    hallo,

    Ich habe seit 3 Monaten meinen Führerschein. Bin aber am Samstag an der Ampel jemanden hinten reingefahren, ich habe zu spät gepremst es war sehr rutschig. Der Unfall war sehr klein auch nur sehr kleinen Schaden.
    Der Frau der ich reingefahren bin hatte nackenschmerzen. aber hat einen Verzicht eingelegt bei der Polizei.
    Ich bin ja noch in der Probezeit.

    Mit was muss ich rechen?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 8:59

      Hallo Filiz,
      da uns nicht bekannt ist, was der Verzicht im Einzelnen umfasst, können wir nicht einschätzen, ob Sanktionen folgen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Liza

    21. Juli 2017 um 10:14

    Hallo.
    Ich hatte Anfang der Woche einen Unfall da ich eh rechts vor links übersehen habe. Ich habe an dem Auto den größeren Schaden und An dem anderen Auto ist kaum was passiert und ist niemandem was passiert. Jetzt ist meine Frage was da alles auf mich zu kommt.

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:54

      Hallo Liza,

      es handelt sich um einen A-Verstoß, daher verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Zusätzlich erwarten Sie ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Ralle

    17. Juli 2017 um 17:23

    Meine Tochter ist nachts bei rot mit dem Fahrrad über eine Fußgängerampel gefahren, weit und breit kein Fußgänger und kein Auto in der Nähe . Leider war eine Polizeistreife etwa 200 Meter hinter ihr und eine übereifrige Polizistin war der Meinung einen richtigen Verkehrsrody jetzt zu stellen. 130 Euro für die rote Ampel . Ok, kann man ja verstehen, macht man ja auch nicht!! Aber Jetzt noch eine Nachschulung da sie erst ein Jahr den Führerschein hat? macht es Sinn dagegen was zu machen oder wird es wirklich gleich hart bestraft wie wenn man mit dem Auto mit 85kmh durch die Stadt fährt ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:41

      Hallo Ralle,

      gemäß Bußgeldkatalog wird ein Rotlichtverstoß als A-Verstoß in der Probezeit gewertet, was die Anordnung von einem Aufbauseminar rechtfertigt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  15. Babsi

    13. Juli 2017 um 15:52

    Hallo,
    eine Bekannte ist als Probescheinbesitzer bei Rot über die Ampel gefahren, sie ist Österreicherin. Muss sie dann auch ein Aufbauseminar absolvieren? Und wird das Vergehen in Österreich gemeldet?
    Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar:)

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 9:59

      Hallo Babsi,

      handelt es sich um eine österreichische Fahrerlaubnis, können in Deutschland keine Probezeitmaßnahmen verhängt werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  16. Chris

    11. Juli 2017 um 14:43

    Hallo,
    ich stand an einer roten Ampel und wollte links abbiegen zum umdrehen. Die Ampel wurde aber einfach nicht grün.. Also bog ich trotz roter Ampel ab und blieb an der selben Kreuzung bei der nächsten Ampel aber noch stehen. In dem Moment hab ich leider nicht an den festinstallierten Blitzer gedacht…
    Das wäre mein erstes Vergehen in der Probezeit. Wie verhält es sich hier?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Juli 2017 um 8:57

      Hallo Chris,

      dabei handelt es sich um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  17. Anja

    8. Juli 2017 um 23:35

    Hallo,

    ich bin das Auto meines Freundes gefahren und dabei mit 22 km/h zu viel geblitzt worden (laut dem Bescheid, welchen mein Freund bekommen hat). Ich befinde mich in der Probezeit, bin 24 Jahre alt. Die Konsequenzen für mich sind klar, jedoch befinde ich mich bis Ende September in einem nicht-europäischen Ausland.

    Kann mein Freund die Punkte „für mich“ übernehmen, damit ich das Aufbauseminar umgehen kann?
    Hat es generell für meinen Freund Konsequenzen, dass ich sein Auto zu schnell gefahren bin?
    Wenn mein Freund nun angibt, dass ich sein Auto gefahren bin, er aber meine Adresse im Ausland nicht kennt – was hat es für Konsequenzen? Bzw. was passiert, wenn ich den Brief aus Flensburg nie erhalte?

    Danke im Voraus für die Beantwortung dieses heiklen Themas.

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:09

      Hallo Anja,

      wenn ihr Freund angibt, gefahren zu sein, stellt dies eine Falschaussage dar. Grundsätzlich ergeben sich für Ihren Freund keinerlei Konsequenzen, so lange er angibt, dass Sie gefahren sind. Sind Sie in Deutschland gemeldet, wird der Bußgeldbescheid an Ihre Meldeadresse zugestellt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  18. Hakan

    2. Juli 2017 um 9:49

    Hallo
    Ich würde 2 mal geblitzt . Das erste mal 16 km/h das 2 mal 18 kn-h zuviel .
    Nun soll ich ein aufbauseminar machen und bekomme 2 Jahre Probezeit Verlängerung!
    Ist das ok ?

    1. bussgeldrechner.org

      3. Juli 2017 um 8:01

      Hallo Hakan,

      überschreiten Sie die zulässige Geschwindigkeit bei schlechten Wetterverhältnissen um 16 km/h oder mehr, handelt es sich um einen A-Verstoß. Demnach wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen das Aufbauseminar besuchen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. Katha

    29. Juni 2017 um 12:20

    Ich wurde Ende Januar 2017 mit 27km/h (Toleranz bereits abgezogen) außerorts geblitzt. Den Bußgeldbescheid habe ich bereits bezahlt. Da ich noch in der Probezeit bin, müsste ich eigentlich ein Aufbauseminar machen, wenn ich das richtig sehe.
    Bis jetzt habe ich aber noch keinen Bescheid bekommen. Ist damit noch zu rechnen und wenn ja, wann? Gibt es diesbezüglich eine Verjährungsfrist?

    Vielen Dank im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 12:28

      Hallo Katha,

      über die Probezeitmaßnahmen entscheidet in der Regel die zuständige Führerscheinstelle. In welchem Zeitraum die Festlegung erfolgt, ist nicht pauschal zu beantworten. Verjährungsfristen sind an dieser Stelle nicht bekannt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Benny

    23. Juni 2017 um 20:11

    Hallo,
    es wurde eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, bei der ich das Tempolimit außerorts überschritten habe.
    Abzüglich der Toleranz komme ich auf eine Geschwindigkeit von 144km/h erlaubt waren 100km/h.
    Was wir Konsequenzen erwarten mich?

    Danke für die Auskunft im Voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 11:32

      Hallo Benny,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 41 und 50 km/h drohen ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Handelte es sich zudem um den ersten A-Verstoß in der Probezeit, so wird diese um zwei weitere Jahre verlängert und Ihnen wird die Auflage gemacht, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. JK

    21. Juni 2017 um 16:42

    Wurde in der Probezeit außerorts mit 107 statt erlaubten 60 km/h gelasert. Muss nun an einem ASF teilnehmen. Meine Frage: Was passiert wenn ich nach erfolgreich absolviertem ASF in der verlängerten Probezeit nochmal einen A-, bzw. B-Delikt begehe?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:27

      Hallo JK,
      bei einem A-Verstoß in der verlängerten Probezeit erhalten Sie eine Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung.

      Ihr Team von Geschwindigkeitsueberschreitung.net

  22. Ricco

    20. Juni 2017 um 8:30

    Hallo,
    wurde neulich bin 128 bei 100 auf der Autobahn geblitzt. (Wird da Toleranz oder was auch immer noch abgezogen und was droht mir jetzt? Bin seit 1,5 Jahren in meiner Probezeit…

    Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 10:00

      Hallo Ricco,
      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 28 km/h sieht der Bußgeldkatalog nach dem Abzug einer Toleranz ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei um einen A-Verstoß, der in der Probezeit eine Verlängerung auf 4 Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Mohammed

    17. Juni 2017 um 13:59

    Hallo ,
    ich habe heute leider einen Brief vom Amt bekommen.
    Es geht um eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts von mir um 32km/h mit Toleranzabzug.

    Ich bin noch in der Probezeit :(
    Was genau droht mir jetzt..bekomme ich einen Punkt?
    Muss ich 120 Euro zahlen und ein Aufbauseminar machen?
    Und wird meine Zeit auf 4 Jahre verlängert?

    Mit freundlichen Grüßen

    Mohammed

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:25

      Hallo Mohammed,
      die von Ihnen aufgeführten Sanktionen sind korrekt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Anca

    14. Juni 2017 um 21:27

    Hallo. Ich wollte fragen: ich bin einmal mit 26 km zu schnell gefahren mir ist die Strafe gekommen , ein punkt und zwei jahre probezeit ich habe einen aufbauseminar gemacht und jetzt bin ich wieder mit 22km mehr gefahren. Meine Frage: Muss ich jetzt wieder einen aufbauseminar machen???? Danke hoffe ich bekomme bald eine Antwort zurück. Viele Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 8:49

      Hallo,
      die Teilnahme am Aufbauseminar wird grundsätzlich nur einmal angeordnet.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Kai

    11. Juni 2017 um 11:07

    Was passiert, wenn sich innerhalb der gesetzten Frist nicht die Mindestteilnehmerzahl findet? Kann ich dann die Frist verlängern lassen?

    1. bussgeldrechner.org

      14. Juni 2017 um 11:11

      Hallo Kai,
      in Ausnahmefällen ist eine Fristverlängerung möglich. Wenden Sie sich dafür an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar