Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.

Alles zum Aufbauseminar im Video

Wann müssen Sie mit einem Aufbauseminar rechnen?
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. Tim

    8. Oktober 2019 um 16:07

    Hallo,
    meine Freundin wurde mit 21kmh zuviel Außerorts geblitzt und ist in der Probezeit. Heißt: Bußgeld 1 Punkt und Aufbauseminar. Nun hat absolviert sie aber ein Auslandsjahr in Amerika und hat den Brief erst erhalten als Sie schon in Amerika war. Sie kann demnach nicht an einem Aufbauseminar teilnehmen. Kann der deutsche Staat Sie zwingen zurückzukommen oder was passiert in dem Fall?
    Vielen Dank im Vorraus!

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2019 um 15:41

      Hallo Tim,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  2. Justin

    28. September 2019 um 16:22

    Hallo
    Ich hatte einen Unfall in meiner Probezeit und habe eine Bußgeldstrafe von 170€ und einen Punkt bekommen. Der Brief mit der Strafe ist schon 2 Wochen her und es wurde darin kein Aufbauseminar erwähnt. Ich bin mir nun unsicher ob ich extra noch einen Brief bekomme oder ob ich überhaupt an einem Aufbauseminar teilnehmen muss.
    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Mfg Justin

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2019 um 13:58

      Hallo Justin,
      es ist nicht unüblich, dass das Schreiben mit der Aufforderung zum Aufbauseminar mehrere Wochen nach dem Bescheid eingeht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Tim

    15. September 2019 um 12:59

    Hallo
    Mein Führerschein wird nun entzogen da ich die Frist und Nachfrist zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung von einem ASF nicht einhalten konnte durch keine Plätze in den Seminaren. Wie hoch ist die Chance dass ich meinen Führerschein wieder bekomme nach erfolgreicher Teilnahme an einem ASF ?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:14

      Hallo Tim,
      eine Einschätzung ist uns nicht möglich. Setzen Sie sich ggf. mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  4. Nine

    29. August 2019 um 20:52

    Hallo
    Ich habe vor circa 6 Jahren meinen Führerschein entzogen bekommen weil ich nach einem Rotlichtverstoß während der Probezeit zu einem Aufbauseminar aufgefordert wurde, mir dieses jedoch nicht leisten konnte.
    Meine Frage ist nun, bekomme ich meinen Führerschein zurück, wenn ich nach so langer Zeit nun an einem Aufbauseminar teilnehme oder muss ich ihn neu machen??

  5. Kim

    17. Juli 2019 um 11:29

    Guten Tag,
    meine Tochter (18) hat einen Unfall selbstverschuldet. Sie ist an einer Kreuzung links abgebogen und hat den entgegenkommenden Fahrer anscheinend nicht gesehen oder gedacht Sie hätte Vorfahrt. Der Unfall ist polizeilich aufgenommen worden, beide Autos sind Totalschaden. Da Sie in der Probezeit ist befürchtet Sie das Ihr der Führerschein abgenommen wird. Ist das übersehen der Vorfahrt mit Blechschäden (keine Personenschaden) mit einem Aufbauseminar verbunden? Oder droht Ihr wirklich der Entzug der Fahrerlaubnis?

    MfG

  6. Franz

    2. Juli 2019 um 8:34

    Hallo jungs und mädels.
    Ich wurde in der Probezeit mit nach toleranzabzug 21 km/h zu viel geblitzt. Deswegen rechne ich nun mit einem Aufbauseminar. Mittlerweile bin ich schon aus der Probezeit heraus und werde in 2 Monaten für 12 Monate ins Ausland gehen. Deswegen rechne ich damit, dass die Frist für das ASF so liegt, dass ich sie nicht einhalten können werde und meinen führerschein dann abgeben muss. Nun zu meinen Fragen. Ist es Problemlos machbar das ASF erst 1 Jahr nach der Frist anzutreten und bekomme ich meinen führersvhein danach gleich zurück?
    Und wie verhält es sich mit der Probezeit verlängerung. Beginnen die restlichen 2 Jahre die ich dann durch eine verlängerung auf 4 habe erst sobald ich das ASF absolviert habe oder läuft die Zeit schon während ich im ausland bin ab?
    Vielen dank schonmal!

    1. Cheyenne

      21. August 2021 um 12:39

      Hallo vor 1 1/2 Jahren beging ich einen Rotlicht Verstoß und bezahlte das fällige Bußgeld nun ist heute eine Aufforderung zur nachschulung eingegangen. Es ist daher die Frage ob diese zwingend erforderlich ist oder angefochten werden kann da ich die letzten 1 1/2 Jahre als tadellos Verkehrsteilnehmerin auftrat und noch nicht einmal falsch geparkt habe.
      Es scheint mir nicht ganz schlüssig das Seminar zum jetzigen Zeitpunkt noch zu besuchen.

  7. Nico

    21. Juni 2019 um 19:57

    In der probezeit. Ich wurde am 21.09.2018 mit 26 km/h auf der Autobahn geblitzt Bußgeld habe ich zwei Monate später bezahlt nun kommt 9 Monate später ein Brief das ich zum aufbauseminar muss ist das rechtens nach 9 Monaten

    1. bussgeldrechner.org

      28. Juni 2019 um 11:49

      Hallo Nico,
      tatsächlich ist es nicht unüblich, dass die Aufforderung zum Aufbauseminar mehrere Wochen oder sogar Monate nach dem Bußgeldbescheid eintrifft. Von einer Verjährung des Seminars ist uns trotzdem nichts bekannt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Robin

    19. Juni 2019 um 17:21

    Mein Führerschein wird nun entzogen da ich die Frist und Nachfrist zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung von einem ASF nicht einhalten konnte durch keine Plätze in den Seminaren. Wie hoch ist die Chance dass ich meinen Führerschein wieder bekomme nach erfolgreicher Teilnahme an einem ASF ?

  9. Ali

    23. Mai 2019 um 12:52

    Hallo zusammen,

    ich befürchte aufgrund meiner Punkte die noch auf mich zukommen werden, aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, das mir laut des Bußgeldkataloges ein Aufbauseminar angeordnet werden müsste, allerdings habe ich vor ca. 5 Jahren schon ein Aufbauseminar erfolgreich absolviert als ich damals noch auf Probezeit war.
    Was geschieht nun, oder was wird mir nun angeordnet.

    Vielen Dank im Voraus.

  10. Ina

    24. März 2019 um 3:51

    Hallo,

    Ich befürchte, dass ich ein Aufbauseminar machen muss.
    Wenn das der Fall ist, aber die Aufforderung dazu erst in ein paar Monaten kommt und daher in die Zeit meines Auslandsjahres fällt, besteht dann die Möglichkeit, das Seminar hinterher zu machen? Oder kann man sich vorher darum kümmern, dass der Fall irgendwie schneller bearbeitet wird, damit es vorher noch klappen kann?

    Wie sollte man in dieser Situation vorgehen? Danke für die Hilfe.

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 7:38

      Hallo Ina,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Johny2801

    19. Februar 2019 um 20:00

    Hallo,
    Ich wurde vor dem AUfbauseminar bei einem Rotlichtverstoß länger als 1 Sekunde erwischt .
    Droht mit jetzt ein Fahrverbot?

  12. Denise

    20. Dezember 2018 um 19:30

    Hallo
    Ich habe schon ein aufbauseminar hinter mir vor ca. 4 Monaten und wurde nun erneut geblitzt in einer 30er Zone mit 29km/h zu viel (nach Toleranz Abzügen)
    Mit was für einer Strafe habe ich zurechnen ? Muss ich meinen Führerschein abgeben ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. Januar 2019 um 15:44

      Hallo Denise,
      ein 2. A-Verstoß in der Probezeit geht mit einer Verwarnung einher. Darüber hinaus drohen die Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Zahni

    11. September 2018 um 15:09

    Hallo
    Ich wurde heute auf einer Autobahn geblitzt wo 100 kmh erlaubt sind, bin ich ca 130 kmh gefahren ohne die Toleranz abzuziehen.
    Was können mir für strafen erwarten.

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2018 um 16:59

      Hallo Zahni,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 bis 30 km/h außerorts erwarten Sie in der Regel ein Bußgeld von 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Achim S.

    22. Juli 2018 um 12:08

    Die Freundin meines Sohnes hat während der Probezeit ein A Vergehen ausserhalb geschlossener Ortschaften 26 km zu schnell begangen das war August 2017 Bussgeldbescheid wurde September 2017 erhalten und angenommen. Nun kommt jetzt Juli 2018 eine Anhörung vor Anordnung eines Aufbauseminars . Meine Frage : gibt es dafür eine Verjährungsfrist ? Muss auf jeden Fall nach Anhörung die Behörde eine Anordnung Eines Aufbauseminars anordnen oder liegt das im Ermessen der Behörde ?

    1. bussgeldrechner.org

      23. Juli 2018 um 11:26

      Hallo Achim S.,

      im Regelfall wird bei einem A-Verstoß stets ein Aufbauseminar angeordnet. Eine Verjährungsfrist sollte für diese nicht gelten.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  15. Finn

    20. Juni 2018 um 17:42

    Hallo, ich wurde heute geblitzt als ich über eine rote Ampel gefahren bin. Ich bin noch in der Probezeit.
    Wie lang wird die Frist sein in der ich das aufbauseminar absolvieren muss?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 8:10

      Hallo Finn,
      die Frist wird von der jeweiligen Behörde festgelegt, eine definitive Antwort ist daher nicht möglich. Allerdings ist in der Regel ein Zeitraum von acht Wochen üblich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Julia

    30. Mai 2018 um 21:13

    Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde heute mit 15-20 km/h Innerorts zuviel geblitzt. Ich weiß nicht genau wieviel es war. Ich bin unter 21 und noch einen Monat in der Probezeit. Ich hab vorher kein Punkt oder so. Hab nur einmal falsch geparkt. Jetzt habe ich Angst vor einem Aufbauseminar. Was käme auf mich zu? Ich bedanke mich schon Mal im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juni 2018 um 10:19

      Hallo Julia,

      einiges vorweg: In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei A-Verstöße schwerer wiegen. Ein erster A-Verstoß zieht, neben den üblichen Sanktionen, in der Regel ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit nach sich. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt ab 21 km/h als A-Verstoß.

      Sind Sie unter dieser Grenze geblieben, dann sollten Sie bis auf ein Verwarngeld von etwa 30 bis 40 Euro nichts weiter zu befürchten haben. Waren es jedoch gleich oder mehr 21 km/h, dann werden neben der Geldbuße eben die anderen Sanktionen für einen A-Verstoß fällig.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  17. Oskar

    22. Mai 2018 um 20:08

    Hi liebes Team,

    ich wurde am 1.10. noch während der Probezeit mit 43 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt. Die Strafe habe ich bezahlt und den Führerschein auch für einen Monat abgegeben, das war alles innerhalb der Fristen und auch so in Ordnung. Mittlerweile habe ich den Führerschein wieder. Heute, also über ein halbes Jahr später, habe ich einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich ein Aufbauseminar machen muss und dass meine Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Ist das so überhaupt zulässig?

    Schon einmal vielen Dank im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      25. Mai 2018 um 16:23

      Hallo Oskar,
      die Anordnung zum Aufbauseminar kommt meist erst mehrere Monate nach der Tat. Eine Verjährung tritt allerdings erst ein, wenn der entsprechende Eintrag aus dem Verkehrszentralregister gelöscht wird.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. maja

    14. Mai 2018 um 12:26

    Hallo,
    Ich hatte gestern einen Unfall. Ich wollte links abbiegen, die ampeln waren bereits ausgeschaltet. Ich hatte ein stopschiöd. Ich habe vorschriftsmäßig angehalten und haben nach links und rechts geschaut. Dann bin ich losgefahren und habe Auf Grund der spiegelungen auf der straße (regen) den Unfallgegner über sehen. Es gab nur einen Sachschaden.
    Ich bin noch in der Probezeit. Was hab ich für sanktionen zu erwarten

    1. bussgeldrechner.org

      22. Mai 2018 um 11:30

      Hallo Maja,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Wird Ihnen die Schuld am Unfall zugesprochen, dann könnte dies als A-Verstoß gewertet werden. In dem Fall würde – neben der üblichen Sanktion – Ihre Probezeit verlängert werden und Sie müssten an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  19. raphael

    8. Mai 2018 um 16:07

    wird bei einem besonderen aufbau seminar ein drogentest duchgeführt

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2018 um 15:28

      Hallo rapheal,

      bei einem besonderen Aufbauseminar kann ein Drogentest dabei sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Madinah A.

    3. April 2018 um 2:11

    Hallo,
    ich bin heute über eine rote Ampel gefahren und befinde mich noch in der Probezeit. Die Ampel war außerdem mehr als 1 Sekunde auf rot.
    Muss nun ein Aufbauseminar besucht werden und wie viele Punkte würde ich kriegen?😬

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:47

      Hallo,
      bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor. Darüber hinaus müssen Sie als Fahranfänger mit einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. Robin

    28. März 2018 um 16:34

    Hallo,
    Ich bin 17 und habe meinen Führerschein A1 auf Probe.
    jetzt habe ich aber mit meinem Freund von einem Auto die Kennzeichen geklaut.
    Die Polizisten meinten zu meinem Freund das meinem Führerschein nichts passiert.
    Ich bin mir aber unsicher. Was wird die mindest bzw höchstrafe?

    1. bussgeldrechner.org

      3. April 2018 um 9:31

      Hallo Robin,
      es handelt sich dabei um den Tatbestand „Diebstahl“, welcher eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Jacqueline

    15. März 2018 um 1:21

    Guten Tag,
    Und zwar bin ich noch in der Probezeit
    Und hatte heute beim ausparken einen Unfall!
    Ein Auto hinter mir ist gleichzeitig mit mir rückwärts aus die Parklücke gefahren!
    Wir haben uns beide nicht gesehen :(
    Die Frage wer schuld war
    Konnte vor Ort nicht direkt geklärt werden!
    Die Polizei meinte zwar das der andere Pkw schon weiter aus der Parklücke war als ich, eine Zeugin auch gesagt hat das der andere Pkw auch als erstes rausfuhr aber schneller als ich !
    die Polizei meinte sie gebe es weiter an die Ordnungswidrigkeits Behörde
    Mehr sagte sie nicht!
    Angenommen mir wird die Schuld gegeben
    Was hat mich zu erwarten ?
    Muss ich ein aufbauseminar machen?
    Lg

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 14:27

      Hallo Jacqueline,
      ob Ihr Unfall einen A-Verstoß und somit die Verlängerung der Probezeit sowie ein Aufbauseminar nach sich zieht, hängt davon ab, welches Fehlverhalten zum Zusammenstoß führte. Dies geht aus dem Bußgeldbescheid vor. Daher ist es sinnvoll, diesen erst einmal abzuwarten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Ralle

    3. März 2018 um 19:13

    Folgender Fahrfehler:

    Eine fünfsprurige Straße, zwei Rechtsabbieger Spuren, die mit einer separaten Rechtsabbieger Ampel geregelt sind und mit einem Seperatem Blitzer überwacht werden. Ausserdem drei geradeaus Spuren , die ebenfalls mit einer seperatem Ampel geregelt werden und mit einem seperatem Blitzer überwacht werden.

    Es handelt sich um die Einfahrt in den Tiergarten Tunnel vom Reichspiech Ufer aus.

    Ich wollte rechts in den Tiergarten Tunnel einbiegen, fuhr bis zur Haltelinie der rechten Abbiegespur vor und hielt bei rotem Ampellicht der Rechtsabbieger Ampel. Leider merkte ich erst jetzt, dasss der Tiergartentunnel mit einer Weiß roten Schranke gesperrt war. Vermutlich gab es schon vorher Hinweis Zeichen, die ich aber übersehen habe.

    Da nur ein geradeaus fahren möglich war habe ich die geradeaus Ampel beachtet und bin bei grünem geradeaus Ampellicht losgefahren und habe auf der Kreuzung einen Spurwechsel gemacht.

    Nach überfahren der Haltelinie hat der Überwachungs Blitzer für die rote Abbiegeampel zweimal geblitzt.

    Wie wird dieser Fahrfehler in der Regel von den Verkehrs Behörden bewertet?

    Als Rotlichtverstoss oder als unerlaubter Spurwechsel? Oder greifen hier beide Verstöße möglicherweise ?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 10:33

      Hallo Ralle,
      wir können nicht einschätzen, wie die zuständige Behörde Ihr Verhalten bewertet. Warten Sie daher am besten den Bußgeldbescheid hab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Susanne

    2. März 2018 um 5:12

    Hallo ich muss ein Aufbauseminar machen. Meine Frage ist wenn ich bis zum 9.03. (Das ist die Frist) nicht schaffe und meine Fahrerlaubnis entzogen wird , erhalte ich dann mein Führerschein direkt wieder nach der Absolvierung des Seminares öder muss ich den Schein komplett neu machen wieder? Auch wenn ich erst es ein Monat später machen kann (kommt ja immer auf die Fahrschulen an) wegen Termin.

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 9:36

      Hallo Susanne,
      sollten Sie nicht in der Lage sein, die Frist für das Aufbauseminar einzuhalten, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde melden, um ggf. eine Fristverlängerung zu erhalten. Dort kann man Sie zudem über die drohenden Konsequenzen informieren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Fatmanur

    27. Februar 2018 um 23:25

    Hallo, ich bin zurzeit noch in der Probezeit bin vor 1 Woche in einer 50 Zone ca. 60km/h gefahren und habe eine rote Ampel erwischt wurde dabei geblitzt. Was wird auf mich zu kommen?

    1. bussgeldrechner.org

      5. März 2018 um 9:10

      Hallo Fatmanur,
      eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h zieht gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld von 15 Euro nach sich. Auswirkungen auf die Probezeit hat dieser Verstoß in der Regel allerdings nicht. Beim Rotlichtstoß hängen die Sanktionen davon ab, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Darüber hinaus müssen Sie mit einer Verlängerung der Probebzeit sowie der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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