Das Aufbauseminar – nur in der Probezeit relevant?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was Sie zur Nachschulung für Verkehrssünder in der Probezeit wissen sollten

Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger dient der Verkehrserziehung.

Fahranfänger sind nach bestandener Prüfung häufig froh über die gewonnene Unabhängigkeit. Doch zu beachten gilt: den Führerschein haben sie die ersten zwei Jahre nur auf Probe.

Angesichts noch nicht vorhandener Erfahrung gelten für Fahranfänger schärfere Vorgaben, die zum verantwortungsvollen Fahren anhalten und die Verkehrssicherheit erhöhen sollen. Ignorieren sie diese, drohen neben einem Bußgeld auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Worum es sich bei einem solchen ASF-Seminar in der Probezeit handelt, was auf die Teilnehmer zukommt, wie hoch die Kosten eines solchen Kurses sind und wie lange ein Aufbauseminar dauert, erläutert der folgende Ratgeber.

FAQ: Aufbauseminar

Wann wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar in der Probezeit angeordnet?

Die Anordnung erfolgt, wenn sich der Fahranfänger einen A- oder zwei B-Verstöße geleistet hat.

Wie lange dauert ein Aufbauseminar?

Hier erfahren Sie, welche Dauer Sie für das Aufbauseminar einplanen sollten.

Welche Kosten entstehen?

Welche Kosten Sie für die Teilnahme an einem Aufbauseminar einplanen sollten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Aufbauseminar und wann wird es angeordnet?

Haben Sie in der Probezeit schon zu häufig eine rote Ampel überfahren, die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit missachtet oder das Telefon beim Fahren am Ohr gehabt, dann wird neben der Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre auch ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.
Ein Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung.

Ein Aufbauseminar müssen Fahranfänger absolvieren, die sich in ihrer Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle Ordnungswidrigkeiten, die mit mehr als 60 Euro geahndet werden, gespeichert.

Es leitet diese Informationen an die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde weiter. Letzte wiederum fordert den Verkehrssünder zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Es muss innerhalb einer gesetzten Frist absolviert und die Teilnahmebestätigung vorgelegt werden.

Welche Zuwiderhandlungen gegen die Straßen­verkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungs­ordnung (StVZO) oder Fahrzeugverordnung (FZO) vom Bußgeldkatalog als A- oder B-Verstoß geahndet werden, ist hier auszugsweise aufgeführt:

A-Verstöße (schwer­wiegende Regel­missach­tungen)B-Verstöße (weniger schwer­wiegende Regel­missach­tungen)
Alkohol am SteuerFalschparken
Miss­achtung des Tempo­limits (erst probezeit­relevant ab 21 km/h zu viel)Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert
Rotlicht­verstoßFahren mit abgefah­renem Reifenprofil
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln)Termin der Sicher­heits­prüfung um mehr als acht Monate überzogen
Unfall­flucht, unter­lassene Hilfe­leistungGefähr­dung / Behin­derung von Fuß­gängern / Rad­fahrern beim Abbiegen

Einen ASF-Kurs bieten zugelassene Fahrschulen an. Hier arbeiten die Teilnehmer mit zertifizierten Psychologen und anderen Verkehrssündern in gemeinsamen Sitzungen an der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten für ein besseres und vor allem sichereres Fahrverhalten.

Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.
Die Nachschulung bzw. das Aufbauseminar muss absolviert werden, sonst ist die Fahrerlaubnis weg.

Thematisch stehen die Wahrnehmungssensibili­sierung, Gefahrenabwendung sowie die Gefühle beim Fahren im Mittelpunkt.

Das Aufbauseminar kann nicht in einem beliebigen Zeitraum absolviert werden. Im Regelfall gibt die Fahrerlaubnisbehörde eine maximale Frist von acht Wochen vor, um den ASF-Kurs erfolgreich abzuschließen.

Kann nach dem Verstreichen dieses Zeitraums die Teilnahme nicht nachgewiesen – die Teilnahmebescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde also nicht vorgelegt werden –, kommt es zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Wiedervergabe ist bis zum erfolgreichen Abschluss unterbrochen.

Hat Sie die Aufforderung, an einem Aufbauseminar in der Fahrschule teilzunehmen erreicht, sollten Sie sich unverzüglich um einen Platz in einem solchen Seminar kümmern. Hierbei kann einige Zeit vergehen, da z. B. wegen zu weniger Interessenten nicht zu jedem Zeitpunkt ein Führerschein-Aufbauseminar angeboten wird.

Haben Sie einen Platz ergattert, sollten Sie am Starttag folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Original-Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen
  • Beleg, dass die Überweisung der Seminargebühr bereits erfolgt ist

Besonderes Aufbauseminar für Drogen und Alkohol (ALFA)

Fahranfänger, die unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wurden, müssen an einem speziellen ASF-Führerschein-Seminar teilnehmen, dem sogenannten ALFA. Sowohl inhaltlich als auch formal weichen diese von den herkömmlichen Aufbauseminaren ab.

In weniger, dafür aber längeren Terminen müssen die Beteiligten ihre Fahreignung nachweisen und gemeinsam mit zertifizierten Verkehrspsychologen das verkehrssichere Verhalten im Straßenverkehr trainieren.

Grundlage dieser Bestimmungen ist die FeV. Hier ist in § 36 festgehalten, dass Fahranfänger bei Verstößen gegen § 315c Absatz 1 Nr. 1a sowie den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches bzw. den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes zur Teilnahme an einer besonderen Führerschein-Nachschulung verpflichtet sind.

Ist die Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Zuwiderhandlung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316, 323a des Strafgesetzbuches oder den §§ 24a, 24c des Straßenverkehrsgesetzes entzogen worden, darf eine neue Fahrerlaubnis unbeschadet der übrigen Voraussetzungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller nachweist, dass er an einem besonderen Aufbauseminar teilgenommen hat.“ (§ 36 FeV)

Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.
Ein besonderes Aufbauseminar richtet sich an Alkohol- und Drogenfahrer.

In einem besonderen Aufbauseminar geht es um die Reflektion des eigenen Trinkverhaltens.

Warum griffen Sie zum Alkohol? Welche Gefühle führten hierzu? Wie können Sie diese Situationen in Zukunft erkennen und umgehen?

Wie können Sie mit Ihrem Verhalten dazu beitragen, einen sichereren Straßenverkehr zu gewährleisten?

All diese Themen behandelt ein solcher Kurs, der in der Regel gemeinsam mit anderen wegen Alkohol- und Drogenverstößen auffälligen Verkehrsteilnehmern zu absolvieren ist. Ein Aufbauseminar muss so gestaltet sein, dass folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Beachtung der rechtlichen Vorgaben
  • Berücksichtigung der behördlichen Auflagen
  • Durchführung entsprechend der Inhalte, Ziele und Methoden des Seminarleiter-Handbuchs

Dies wird von der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde kontrolliert. Mitunter erfolgen Stichproben durch die Seminarteilnahme von Behördenmitarbeitern.

Damit die Seminarleiter immer auf dem neuesten, wissenschaftlichen Stand sind, ist die regelmäßige Auffrischung Ihres Wissens nach §§ 31, 31a Fahrlehrergesetz (FahrlG) verpflichtend. Diese Weiterbildungen haben sie in regelmäßigen Abständen zu absolvieren. Bei ASF-/FES-Seminarleitern erfolgt diese einmal im Jahr an einem Tag.

Wie die Teilnahmebescheinigung von einem Aufbauseminar aussieht

Wer sich an einer Nachschulung beteiligt, muss seine Teilnahme mittels einer Teilnahmebestätigung nachweisen. Diese wird vom Seminarleiter ausgestellt und ist vom jeweiligen Fahrer der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen. Sie muss folgende Informationen umfassen:

Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
Was muss die Teilnahmebescheinigung nach einem Aufbauseminar beinhalten?
  • Vor- und Zuname des Teilnehmers
  • Geburtstag
  • Anschrift des Fahrers
  • Titel des Seminars
  • Auskunft zu Inhalten und Dauer der Nachschulung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nicht ausgehändigt, hat der Fahrer die Sitzungen nur sporadisch besucht oder die Fahrprobe nicht absolviert. Dies resultiert daraus, dass der Erfolg bei nicht vollumfänglicher Teilnahme nicht gewährleistet werden kann.

Es ist nicht möglich, einzelne Seminarparts zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Ein ASF-Kurs muss in einem Stück absolviert werden.

Der Unterschied zwischen dem Aufbauseminar und dem Fahreignungsseminar

Viele Pkw-, Lkw- und auch Motorradfahrer verwechseln das Aufbauseminar häufig mit dem Fahreignungsseminar (FES).

Erklärbar ist dies damit, dass das FES früher „Aufbauseminar für allgemein auffällige Kraftfahrer“ (ASP) hieß.

Bis auf die Umbenennung ist die Ausrichtung des Kurses gleichgeblieben: Erfahrene Verkehrsteilnehmer können ein „freiwilliges Aufbauseminar“ – das Fahreignungsseminar – nutzen, um ihren Punktestand in Flensburg zu reduzieren. Aber Achtung: Diese Option steht nicht unbegrenzt zur Verfügung.

Nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren haben Verkehrssünder die Möglichkeit einen Punkt abzubauen.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass sich bisher nicht mehr als fünf Punkte im Fahreignungsregister der Flensburger Behörde angehäuft haben. Ist diese Grenze überschritten, schafft die Teilnahme an einem FES-Seminar keine Abhilfe. Die Kontohöhe bleibt unverändert.

Ist das besondere Aufbauseminar identisch mit der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)?

Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.
Das Aufbauseminar in der Probezeit wird häufig mit der MPU verwechselt.

Eine MPU wird angeordnet bei Verkehrs­sündern, die entweder wiederholt mit Alkohol oder Drogen im Blut oder mit einem Promillewert von 1,6 oder mehr am Steuer erwischt wurden. In diesen Fällen bestehen seitens der Fahr­erlaubnisbehörde erhebliche Zweifel an der Eignung einer Person zur Führung von Kraftfahrzeugen. Davon sind nicht nur Pkw-, Lkw oder Motorradfahrer betroffen. Auch Radfahrer können zur Teilnahme an einer MPU verpflichtet werden.

Wurde einem Verkehrssünder bereits in der Probezeit die Fahrerlaubnis wegen Rauschmittelkonsums entzogen, kann es sowohl zur Anordnung eines Aufbauseminars für Anfänger als auch zu einer MPU kommen. Ratsam ist in diesem Fall, den ASF-Kurs vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu absolvieren, da die gemachten Erfahrungen hilfreich für das Bestehen der MPU sein können.

Das Aufbauseminar: Welche Dauer ist denkbar?

Insgesamt beläuft sich die Dauer des Aufbauseminars in der Probezeit auf ungefähr zwei Wochen. Es sind jedoch auch vier Wochen möglich. In dieser Zeit arbeiten die Teilnehmer gemeinsam in ca. neun Stunden, die in vier Treffen à 135 Minuten aufgegliedert sind, an ihrem verkehrssicheren Fahrverhalten. Darüber hinaus ist ebenfalls eine Fahrprobe mit Fahrerlehrer Bestandteil vom Aufbauseminar für den Führerschein.

Ein besonderes Aufbauseminar wird in drei Treffen absolviert, die jeweils drei Zeitstunden in Anspruch nehmen. Vorab müssen die Teilnehmer an einem Vorgespräch teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt dabei vor, dass an einem Tag nicht mehrere Treffen stattfinden dürfen, um die Gesamtlänge zu reduzieren. Zudem sind die Verkehrssünder zur Erledigung von Hausarbeiten verpflichtet.

Das Aufbauseminar in Einzelsitzungen

Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.
Aufbauseminare können unter Umständen auch als Einzelsitzungen ablaufen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Nachschulung für den Führerschein auch in Einzelsitzungen abzuleisten. Häufig handelt es sich hierbei jedoch eher um die Ausnahme als die Regel.

Voraussetzung für das Einzel-Aufbauseminar ist, dass plausible Gründe gegen die Teilnahme an Gruppensitzungen sprechen, wie zum Beispiel das Vorliegen schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder ein gewisser Grad an Prominenz.

Es obliegt immer der Behörde diesen Anträgen stattzugeben. Sie hat in der Regel kein Verständnis für Argumente wie fehlende Zeit oder nervliche Spannungszustände.

Wird das besondere Aufbauseminar in Einzelsitzungen abgeleistet, umfasst die Dauer einer Sitzung nur 90 Minuten.

Das Aufbauseminar umgehen – geht das?

Einige Fahrlaien glauben das ASF-Seminar durch die freiwillige Abgabe des Führerscheins umgehen zu können. Hierbei handelt es sich um eine Fehleinschätzung. Die Nachschulung kann in der Regel nicht umgangen werden.

Im Gegenteil: Wer nicht an einem angeordneten Aufbauseminar für Fahranfänger teilnimmt, der muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Verkehrssünder dann die Fahrerlaubnis wieder.

Ob sich ein Einspruch gegen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar lohnt und wie aussichtsreich ein solches Unterfangen wäre, darüber gibt ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt Auskunft. Kontaktieren Sie ihn oder sie rechtzeitig, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Was kostet ein Aufbauseminar?

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.
Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist mit Kosten verbunden.

Für viele Fahranfänger ist der eigene Führerschein ein wichtiges Symbol der Freiheit. Doch angesichts der mitunter sehr teuren Führerscheinkurse, sind die Ersparnisse mit Aushändigung des Führerscheins bereits erschöpft.

Umso ärgerlicher empfinden Fahrlaien die zusätzlichen Kosten für die Nachschulung beim Führerschein. Da die Teilnahme an einem Aufbauseminar mit Kosten verbunden ist, schlagen diese häufig besonders schmerzhaft zu Buche.

Wie teuer ein Aufbauseminar ist, hängt von der Fahrschule ab, die den ASF-Kurs anbietet. Die Preise für Aufbauseminare variieren daher im gesamten Bundesgebiet. Grundsätzlich können Sie jedoch mit Kosten zwischen 150 und 500 Euro rechnen. Wollen Sie Ihre Ausgaben reduzieren, empfiehlt es sich die Angebote in Ihrer Umgebung zu analysieren und zu vergleichen, um Sparpotenzial auszumachen und Ihre Geldbörse zu schonen.

Vernachlässigen Sie nicht, dass für die jeweiligen Verstöße ebenfalls Bußgelder und Bearbeitungsgebühren anfallen, die zusätzlich zu begleichen sind.
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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

287 Kommentare

  1. Somaye

    29. August 2023 um 15:14

    Ich habe vor 5 Monaten eine rote Ampel vorbeigefahren .Aber wirkliche ich habe nicht gesehen die Ampel.
    Für mir eine Brief gekommen und steht in der berif du muss 280€ betzahlen und auch ein Monat Fahrverbot und auch 2 Punkte für mich geschrieben.
    Und ich habe schon ein Monat nicht gefahren und auch stark gezahlt.
    Aber heute eine Brief gekommen und steht du muss eine Aufbauseminar gehen und 27€muß du zahlen,. Wenn gehst du nicht und dann musst du Führerschein abgeben .
    Warum muss ich gehe Aufbauseminar? Ich bin nicht absichtlich über die rote Ampel gefahren. Ich habe nur nicht gesehen .

  2. Astrit

    6. November 2022 um 18:35

    Hallo,ich sollte was fragen?ich habe heute Erst mal geblitzt leider 😭 es war 70 km zone
    und ich bin sicher ich war schon zirka maximale 17 km schneller!!
    ich bin noch Probezeit leider,darf ich wissen was passieren kann?

  3. Joshi

    28. September 2022 um 18:48

    Ich habe wegen einem Drogenverstoß (3,3ng/l THC) letztes Jahr eine Anordnung zum besonderen Aufbauseminar bekommen. Ich bin noch in der Probezeit. Auch ist dies mein Erstverstoß.

    Muss ich noch mit einer MPU rechnen? Werden beide Anordnungen separat verschickt?

  4. Kiara

    6. Juli 2022 um 11:15

    Bin angehalten worden wegen riskanten Überholmanöver muss zum Aufbau Seminar bin noch in der Probezeit was kommt auf mich zu muss ich jetzt meinen Führerschein abgeben

  5. Aaron

    23. Dezember 2021 um 19:18

    Guten Tag,
    muss man, wenn man eine österreichische Lenkberechtigung hat, an einem deutschen Aufbauseminar teilnehmen?
    Danke und Grüße
    AS

  6. Richard

    14. Dezember 2021 um 2:19

    Wurde außerorts mit 25 km/h mehr geblitzt , es ist mit den Dienst wagen passiert ! Hatte mehrere Gründe wie „ durchfall , Sonne sehr stark in die Augen geschient , fremde weg ( dachte ich befinde mich noch auf der Autobahn )“ nun habe ich 90€ Strafe bezahlt , hab dort natürlich auch begründet wieso ich zu schnell war ! Ich muss nun eine Aufbauseminar machen , den kann ich mir nicht leisten weil ich gerade mal so um die Runde komme ! Gibt es irgendwelche Möglichkeit eine Befreiung zu bekommen ?! Ich wurde davor nie geblitzt oder sonstiges ! Lg

  7. Christoph

    15. September 2021 um 16:32

    Ich wurde auf der Autobahn wegen zu geringem Abstand geblitzt. Der Abstand betrug weniger als 5/10 des tachowerts und ich bekomme einen Punkt in Flensburg und musste ein Bußgeld zahlen.
    Allerdings habe ich keinen weiteren Bescheid wegen der Teilnahme an einem Aufbauseminar erhalten. Muss ich mich selbst darum kümmern oder muss ich keins mehr machen?

  8. Markus

    16. August 2021 um 11:50

    Mein Sohn Fahranfänger hatte einen Verkehrsunfall und gelangt wegen § 3 Abs. 1 (Geschwindigkeit – Es kam zum Unfall, 145 € + Punkt) zur Anzeige. Muss er mit einer Nachschulung rechnen. Es gab aller Voraussicht keinen Fremdschaden und die Mitfahrer blieben unverletzt. Sie gaben alle an, dass er einem Reh ausweichen musste.

  9. Manuela

    27. Juni 2021 um 11:05

    Hallo, ich wurde 5 Wochen vor Ablauf der Probezeit mit 28 km/h innerorts zuviel gelasert, Konsequenz ist 1 Punkt, 128 € bussgeld und Aufforderung zum Aufbau Seminar, ebenso Probezeit Verlängerung, nun, vor 2 Wochen bin ich positiv auf THC getestet worden. Blutentnahme Ergebnis ist noch aus. Was hab ich zu erwarten? Aufbau Seminar bin ich angemeldet, steht aber noch aus.

  10. Ich

    15. April 2021 um 21:20

    Wurde mit 32 zuviel auf der AB geblitzt. Bin noch in der Probezeit. Was wird mich Erwarten? Vielen Dank

  11. Jan

    28. März 2021 um 15:05

    Hallo!
    Ich wurde vor zwei Monaten wegen Handy am Steuer angehalten, hatte es nur auf dem Schenkel und habe auf Lautsprecher telefoniert. Ich wurde aber leider beim Auflegen erwischt. Nun zu meiner Frage:
    Ich habe die 128,50€ Bußgeld bezahlt und in dem Brief stand, dass ich wohl einen Punkt bekomme. Ich bin aber noch in der Probezeit und warte seitdem auf den Brief zur Anordnung eines Aufbauseminars. Verjährt das irgendwann, falls sie weiterhin zu langsam sind oder vergessen mir zu schreiben?
    Gruß
    Jan

  12. Melina

    20. Dezember 2020 um 15:19

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und in der Probezeit, wurde vor 10 Wochen von der Polizei angehalten und musste einen Alkoholtest machen kam 0,2 raus obwohl ich vor 5 stunden nur einen Cocktail getrunken hatte musste das Auto dort auch stehen lassen auf der Wache kam dann 0,7 raus was doch eigentlich nicht stimmen kann? Danach bin ich das Risiko eingegangen mit einem Uber zurück zufahren um das Auto abzuholen da meine Eltern das nicht wissen sollten wurde wieder angehalten aber dann mit 0,0 nach circa. 40 Minuten. Ein Bußbescheid nach 3 Wochen habe ich schon bekommen mit 250 € plus 30€, habe die auch sofort bezahlt obwohl ich mir etwas verarscht vorkomme aber meine Eltern sollten es eben nicht herausfinden. Wie sieht es für mich weiter aus oder kommt noch ein Brief oder wird die Polizei vor meiner Haustür stehen um mir den Führerschein einzuziehen ?

    Danke

  13. Chris

    18. November 2020 um 15:53

    Hallo, bin jetzt noch in der Probezeit und wurde vermutlich mit 80 in der 50er zone innerorts geblitzt, davor hatte ich noch keine Begegnung mit dem Verkehrsrecht, außer bei einem kleinen Unfall bei dem ich ein Bußgeld von 30€ zahlen musste. Was wird auf mich zu kommen?

  14. Mini

    25. Oktober 2020 um 8:44

    Ich habe noch 5 Tage Probezeit
    Und wurde gestern mit 36 kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt. (Durch ablenkung meines Sohnes habe ich das Verkehrszeichen nicht gesehen.) Leider weiß ich nach dem neuen bußgeldkatalog nicht was auf mich zu kommt.
    Das ist das erstemal das ich geblitzt wurde.
    LG

  15. Lucas

    27. September 2020 um 18:38

    Hallo,
    ich habe im November 2018 einen einfachen Rotlichtverstoß begangen und zahlte letztendlich trotz eines Anwalts das Bußgeld im Januar 2019. Meine Probezeit wäre im August 2019 vorbei gewesen, habe aber bis jetzt keine Anordnung zu einem Aufbauseminar erhalten und auch keine Information zur Verlängerung meiner Probezeit. Können Sie mir vielleicht sagen wie lange es dauert, bis so eine Anordnung eintrifft? Befinde ich mich dann jetzt in der verlängerten Probezeit oder nicht?

    Ich bedanke mich schonmal im Voraus.

  16. Maus

    5. September 2020 um 13:44

    Hallo ich würde heute angehalten weil ich beim fahren telefoniert habe in noch in der probezeit bin ( noch 2 Monate probezeit) und über 21 … was kommt auf mich zu lg

  17. Christian

    6. Juli 2020 um 15:41

    Hi zusammen,

    Ich hatte in der Probezeit (2monate noch).. einen Auffahrunfall. Trotz ca 20m abstand bin ich jemanden rein. Ich werde mit einem aufbauseminar rechnen müssen oder?

    was kostet sowas im Durchschnitt?

    LG Chris

  18. Natasha

    9. Mai 2020 um 14:47

    hallo,
    Bin geblitzt geworden, ich denke weil ich über Rot gefahren bin, bin mir nicht mehr sicher. Ich befinde mich in meinem Probezeit, was für ein Konsequenz hat dass? Wird mein Führerschein entzogen? Krieg ich Fahrverbot?
    Und wie lange muss man warten bis er bescheid weißt ob er geblitzt ist oder nicht?
    LG
    Natasha

  19. Benji

    3. April 2020 um 9:51

    Hallo,

    ich wurde am 1. Mai 19 innerhalb der Probezeit mit 40kmh zu viel geblitzt und habe den Bußgeldbescheid mittels Anwalt angefechtet. Es kam jetzt im Feb 20 zur Gerichtsverhandlung und ich wurde Schuldig gesprochen. Seit 17.3.20 ist das Urteil rechtskräftig. Betrag X als Bußgeld und einen Monat Fahrverbot. Allerdings finde ich im Urteil nichts über die Anordnung zu einem Aufbauseminar!? Kommt dass etwas separat oder wurde davon abgesehen? Ich trau mich nicht beim Amtgericht nachzufragen. Aufgrund der momentanen Pandemie und Freistellung von der Arbeit, möchte ich den Führerschein jetzt direkt abgeben, da ich diesen im Moment nicht brauche. Wenn ich ihn jetzt beim Amtsgericht abgebe, z.b. am 6.4.20, bekomme ich diesen dann wieder am 6.5.20? Ist dass dann sicher? Darf ich dann direkt wieder fahren, oder muss zu erst ein Aufbauseminar gemacht werden? Probezeit ist Dezember 2019 abgelaufen, ist jetzt von da ab, dann die Probezeit um zwei Jahre länger, oder erst ab dem Datum der rechtskräftigkeit, oder ab dem Abschluss des Aufbauseminars? Danke

  20. Adrian

    27. März 2020 um 12:37

    Hallo, ich wurde vor circa 3-4 Wochen unter Canabiseinfluss hinterm Steuer erwischt. Wurde zur Polizeirevier mitgenommen, all die Tests+ eine Blutabnahme durchgeführt und es wurde festgestellt das die durch die Ärtztin vorgegebenen Übungen nicht gemäß durchgeführt wurden. Mein Führerschein war weg. Meine Frage ist, da ich das erste mal erwischt wurde, was für Folgen kann es für mich noch haben? Ich muss bereits eine Nachschulung durchführen amtätzliches Gutachten und und und… ist eine nachschulung notwendig? und kommt da das Bußgeld auch noch dazu? Würde mir wirklich helfen würdet ihr da weiterhelfen können…

  21. Luca

    16. Januar 2020 um 3:18

    Hallo,
    Ich wurde heute von der polizei angehalten und musste einen drogentest machen weil es im auto nach cannabis roch. Der war Positiv und ich musste mit zur wache und mir wurde blutabgenommen. Ich befürchte das mein wert im blut relativ hoch war weil ich in letzter zeit schon ab und zu mal einen geraucht habe.. Ich fahre seit 1,5 jahren und bin somit in der probezeit… ich habe noch nie einen unfall oder so gebaut und wurde auch nocv nie erwischt . Die Tests die der arzt mit mir gemacht hat, waren gut (empfinde ich so) beispielsweise musste ich mit meinem finger meine nase berühren mit augen zu, was kein problem daratellte. Ich denke ich war auch noch echt klar und nicht verpeilt oder so. Meine frage wäre was auf mich zukommt. Meinen Führerschein habe ich ja noch. Muss ich ihn komplett abgeben und eine mpu machen oder ein aufbauseminar mit ein monatigen fahrverbot

    1. bussgeldrechner.org

      20. Februar 2020 um 15:23

      Hallo Luca,
      welche Konsequenzen das Fahren unter Drogeneinfluss hat, können Sie in unserem Ratgeber zu Drogen am Steuer nachlesen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Rosa B

    13. Dezember 2019 um 8:48

    Hallo ich befinde mich noch in der probezeit vor zwei wochen hatte ich einen unfall mit blechschaden. Ich fuhr auf die kreuzung zu hab angehalten sah in den verkehrsspiegel der gegenüber der strasse stand und sah auf der vorfahrtstsrasse das kein auto kommt hab kurz nochmal nach rechts und links geschaut und bin dann los gefahren und schon krachte es die dame befand sich auf der vorfahrtsstrasse und dort war 30 erlaubt aber sie hatte mehr al30 drauf und ist ungebremst in mich rein und hat quasi die vorfahrt erzwungen was kommt auf mich jetzt zu ?

  23. Juan

    9. November 2019 um 22:22

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org,

    derzeit befinde ich mich in der Probezeit und bin über eine Rote Ampel gefahren, leider dauerte die Rotphase länger als eine Sekunde. Ich habe einen Brief bekommen, dass ich eine 200€ Strafe bezahlen soll und ein Einmonatiges Fahrverbot habe.
    Ich habe aber bei Ihrer Seite gelesen, dass dazu noch einen Aufbauseminar gemacht werden soll. Dies steht jedoch nicht im Brief, kommt dieses Bescheid irgendwann oder kommt das gar nicht?
    Falls es kommen sollte, wissen Sie wie lange es in der Regel dauert, bis es ankommt? Habe gestern den Bußgeldbescheid bekommen.

    Beste Grüße.

    Juan

  24. ludwig J.

    3. November 2019 um 19:37

    mein sohn hat am 24.4.19 26km zu schnell gefahren und hat erst am 17.10.19 bescheidt bekommen zur teilnahme an einem aufbauseminar ist das zulässig nach so vielen monaten haben garnicht mehr damit gerechnet
    dank im vorraus

  25. Helen

    13. Oktober 2019 um 20:27

    Hallo ich wurde vor paar Tagen, dabei erwischt wie ich unter Alkoholeinfluss (0,1 Promille) und ohne einer Begleitperson ( ich habe einen BF 17 Führerschein), Auto gefahren bin. Mit welchen Konsequenzen werde ich rechnen müssen?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 15:03

      Hallo Helen,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß für Fahranfänger dar. Das Fahren ohne Begleitperson ist ebenfalls ein A-Verstoß. Dieser geht meist mit der Aufforderung zu einem Aufbauseminar sowie der verlängerten Probezeit einher.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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