Atemalkoholkonzentration: Wie wird diese ermittelt?
Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024
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Was verrät die Atemluft über den Alkoholkonsum?
Um zu überprüfen, ob Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol am Straßenverkehr teilgenommen haben, stehen den Beamten der Polizei grundsätzlich zwei verschiedene Messverfahren zur Verfügung. So ist es möglich, die Alkoholkonzentration sowohl im Blut als auch mithilfe der Atemluft zu bestimmen. Der ermittelte Wert bestimmt dann, ob die Fahrer ggf. mit weitreichenden Sanktionen wegen einem Verstoß gegen die gesetzlich definierte Promillegrenze rechnen müssen.
Doch wie funktioniert die Messung der Atemalkoholkonzentration? Wie hoch ist der Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol? Ist bei der Atemalkoholkonzentration eine Umrechnung in Promille möglich? Und welche Beweiskraft hat die Bestimmung des Alkoholgehalts in der Atemluft? Antworten auf diese und weitere Frage liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Atemalkoholkonzentration
Im Zuge der Polizeikontrolle kommt für die Ermittlung der Atemalkoholkonzentration der sogenannten Alkomat zum Einsatz. Dies Testperson muss dabei in das Röhrchen des Messgerätes pusten. Anschließend wird die Atemluft analysiert.
Nein, der Alkoholgehalt wird bei der Messung mit dem Alkomat wird in Milligramm je Liter Atemluft (mg/l) angegeben. Allerdings ist bei den Werten der Atemalkoholkonzentration eine Umrechnung möglich. Welche Formel dabei Anwendung findet, lesen Sie hier.
Belegt die Messung der Atemluft einen Verstoß gegen die Promillegrenze, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Der Bußgeldkatalog sieht dafür mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie einen Monat Fahrverbot vor.
Was hat es mit der Atemalkoholkonzentration auf sich?
Geht es im Zuge einer Verkehrskontrolle darum, einen möglichen Alkoholkonsum zu beweisen bzw. zu widerlegen, kommt in der Regel der Alkomat zum Einsatz. Mit diesem Messgerät lässt sich möglichst schnell und unkompliziert die Atemalkoholkonzentration bestimmen. Dafür muss die Testperson einfach in das Röhrchen des Messgerätes pusten und dieses wertet die Atemluft aus. Dabei erfolgt die Angabe der Alkoholkonzentration in Milligramm je Liter Atemluft (mg/l). Die geläufige Angabe in Promille stammt hingegen von der Bestimmung der Blutalkoholkonzentration.
Doch lassen sich die Werte dann überhaupt vergleichen? Wie viel Promille sind beispielsweise 0,25 mg/l? Grundsätzlich ist eine Umrechnung von Atemalkoholkonzentration und Blutalkoholkonzentration möglich. Welches Verhältnis dabei zwischen den Werten besteht, ergibt sich aus § 24a Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darin heißt es:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Der Gesetzgeber legt also fest, dass eine Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille entspricht. Demnach ergibt sich für die Umrechnung folgende Formel:
Atemalkoholkonzentration (mg/l) x 2 = Blutalkoholkonzentration (‰)
Um ein zuverlässiges Messergebnis bei der Bestimmung der Alkoholkonzentration in der Atemluft zu erhalten, müssen die Beamten der Polizei allerhand Vorschriften zu beachten. So dürfen in einem Zeitraum von 10 Minuten vor der Messung keine Speisen oder Getränke zu sich genommen werden, da dies das Ergebnis verfälschen könnte. Der letzte Alkoholkonsum muss zudem mindestens 20 Minuten her sein, damit sich dieser auch in der Atemluft nachweise lässt. Nicht zuletzt sollte zur Kontrolle nach 2 bis 5 Minuten eine zweite Messung erfolgen.
Wie aussagekräftig ist die Bestimmung mit der Atemluft?
Auch wenn die Messung der Atemalkoholkonzentration gerade bei Verkehrskontrollen sehr praktisch ist, schränkt der Gesetzgeber die Beweiskraft der Ergebnisse ein. So können diese nur als Nachweis für eine Ordnungswidrigkeit Anwendung finden. Möglich ist dies bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze, solange keine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt und die Alkoholkonzentration weniger als 1,1 Promille bzw. 0,55 mg/l beträgt.
Bei einer Gefährdung oder einem Alkoholgehalt von mindestens 1,1 Promille liegt hingegen eine Straftat vor. Um eine Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) nachzuweisen, muss daher die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration erfolgen. Eine Messung der Atemluft kann in einem solchen Fall lediglich dazu dienen, einen Anfangsverdacht zu bestätigen.
Mit welchen Sanktionen Sie bei Alkohol am Steuer abhängig vom Promillewert und den Umständen der Tat rechnen müssen, können Sie mithilfe unseres Bußgeldrechners ermitteln:
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Übrigens! Sie sind bei einer Verkehrskontrolle grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, der Bestimmung der Atemalkoholkonzentration mit dem Alkomat zuzustimmen. Haben die Polizisten allerdings einen begründeten Verdacht, weil Sie Ausfallerscheinungen zeigen oder eine Fahne haben, können diese mithilfe einer richterlichen Anordnung eine Blutabnahme beantragen.
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