Atemalkohol vs. Blutalkohol: Worin unterscheiden sie sich?
Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024
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Alkohol kann auf verschiedene Art und Weise nachgewiesen werden
Kraftfahrer, die sich stark alkoholisiert hinter das Steuer eines Kfz setzen, bringen nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Daher werden sie in der Regel direkt aus dem Verkehr gezogen, sollte im Zuge einer Polizeikontrolle der Verdacht auf Alkoholkonsum aufkommen.
Als Nachweis, dass der betroffene Fahrer tatsächlich getrunken hat und wie viel, können zwei unterschiedliche Werte fungieren: Der Atemalkohol sowie der Blutalkohol. Wo die Differenz zwischen den beiden liegt und wodurch teilweise unterschiedliche Messwerte in Blut und Urin – trotz gleicher Alkoholkonzentration – zustande kommen können, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Atemalkohol vs. Blutalkohol
Bei Blutalkohol und Atemalkohol besteht der Unterschied darin, dass die Alkoholkonzentration im Atem (AAK) meist im Zuge einer Verkehrskontrolle gemessen und in Milligramm pro Liter Atemluft angegeben wird. Die Blutalkoholkonzentration (BAK) hingegen kann nur durch einen ärztlich durchgeführten Bluttest festgestellt werden und wird in Promille angegeben.
Normalerweise muss in Bezug auf AAK und BAK keine Umrechnung stattfinden, da der Gesetzgeber bestimmt hat, dass 0,25 mg/l Atemalkohol einem Blutalkohol von 0,5 Promille entsprechen.
Häufig wird nicht dem Atemalkohol sondern dem Blutalkohol mehr Beweiskraft zugesprochen, da Atemalkoholtests als nicht präzise genug angesehen werden.
Wo liegt der Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol?
Zunächst einmal unterscheiden sich Atemalkohol und Blutalkohol darin, dass es bei Ersterem um die Konzentration des Alkohols im Atem (AAK) und bei Letzterem um die Blutalkoholkonzentration (BAK) geht.
Folglich kommen auch unterschiedliche Messverfahren zum Einsatz, wenn das eine oder das andere gemessen werden soll. Im Zuge einer Verkehrskontrolle läuft das Ganze in der Regel wie folgt ab:
- Vermuten die zuständigen Beamten, dass Sie Alkohol getrunken haben, möchten sie diesen Verdacht in der Regel durch einen Atemalkoholtest bestätigen. Hierbei müssen Sie einfach in das Mundstück eines Messgerätes pusten, welches im Anschluss Ihren Atemalkohol ermittelt und ihn in Milligramm pro Liter Atemluft angibt.
- Verweigern Sie die Teilnahme an einem solchen Test, obwohl Sie offensichtlich stark alkoholisiert sind oder Sie haben teilgenommen und der Wert war sehr hoch, können die Beamten Sie zur nächsten Dienststelle mitnehmen, um dort eine Blutentnahme vornehmen zu lassen.
- Im Gegensatz zum Atemalkohol kann der Blutalkohol nicht vor Ort gemessen werden, da ausschließlich Ärzte einen Bluttest durchführen dürfen. Die BAK wird übrigens in Promille angegeben. Bei einer Promille handelt es sich um ein Tausendstel reinen Alkohol pro Liter Blut.
Atemalkohol oder Blutalkohol: Welcher Messwert hat mehr Gewicht?
Vor Gericht wird nicht dem Atemalkohol, sondern dem Blutalkohol eine gewichtigere Rolle zugeschrieben, da Atemlufttests häufig nicht so präzise sind. Nicht umsonst wird ein Atemalkoholtest bei einer Polizeikontrolle lediglich dafür genutzt, um den anfänglichen Verdacht auf den Konsum von Alkohol zu bestätigen oder zu entkräften.
Geringe Abweichung beim Alkoholtest: Wenn Atemluft nicht gleich Blut ist
Auch wenn sich die gleiche Menge Alkohol im Körper befindet, kommt es häufig zu einer Abweichung von Atemalkohol und Blutalkohol. Dabei sind im Grunde genommen zwei Szenarien denkbar:
- Der Atemalkohol ist höher als der Blutalkohol: Ist noch verhältnismäßig viel Alkohol im Rachen- oder Mundbereich vorhanden oder seit dem Konsum ist noch kaum Zeit vergangen, kann der Atemalkohol gegenüber dem Blutalkohol viel höher sein.
- Der Blutalkoholwert ist höher als der Atemalkoholwert: Diese Situation ist etwas gängiger als die vorher beschriebene. Kommt es zu einer solchen Abweichung von Blutalkohol und Atemalkohol, ist in der Regel das jeweilige Messverfahren schuld daran. Dies ist darin begründet, dass Alkohol durch die Magenschleimhaut direkt in den Blutkreislauf geschwemmt wird und der Alkoholwert im Atem dementsprechend geringer ist.
Übrigens: Eine Umrechnung der Atemalkoholkonzentration in die Blutalkoholkonzentration ist normalerweise nicht notwendig, da der Gesetzgeber festgelegt hat, dass 0,25 mg/l Atemalkohol einem Blutalkohol von 0,5 Promille entsprechen.
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