Anwohnerparkausweis: Ein essentielles Dokument im Kampf um die Parkplätze

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Ein Bewohnerparkausweis kann das Leben erleichtern

Parken nur für Anwohner: Ein Bewohnerparkplatz darf nicht von anderen genutzt werden.
Parken nur für Anwohner: Ein Bewohnerparkplatz darf nicht von anderen genutzt werden.

In einer großen Stadt ist es oft eine große Herausforderung, eine Wohnung zu ergattern. Nach einer langen Suche sind Betroffene oft erleichtert, wenn sie endlich Erfolg haben. Bringen diese jedoch ein Auto mit, erwartet sie nicht selten gleich die nächste schwierige Aufgabe: Einen nahen Parkplatz finden.

Ein Anwohnerparkausweis, durch den ein Anwohnerparkplatz genutzt werden kann, ist bei einer schwierigen Parksituation oft die Lösung des Problems. Der vorliegende Ratgeber informiert Sie deshalb zu den wichtigsten Punkten. Hier erfahren Sie unter anderem, Wie Sie einen Anwohnerparkplatz inklusive Bewohnerparkausweis beantragen können, was bei einer Fälschung vom Anwohnerausweis droht und welche Folgen beim unrechtmäßigen Zuparken zu erwarten sind.

FAQ: Anwohnerparkausweis

Wozu dient ein Anwohnerparkausweis?

Dadurch können Anwohner in Zonen mit Parkraumbewirtschaftung kostenlos parken.

Wer kann einen Anwohnerparkausweis beantragen?

Sie müssen zwei Voraussetzungen erfüllen: Sie sind in der entsprechenden Parkzone behördlich gemeldet und können nachweisen, dass Sie das Kfz dauerhaft nutzen.

Was kostet ein Anwohnerparkausweis?

Für einen Parkausweis, der zwei Jahre gültig ist, zahlen Anwohner eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,40 Euro.

Anwohnerparken mit Parkausweis: Dafür ist ein Antrag notwendig!

Sogenanntes Bewohnerparken kann sich durchaus als schwierig erweisen, wenn es keine eigens zugeteilten Parkplätze zum heimischen Wohnblock gibt. Aus diesem Grund ist es oft sinnvoll, sich um einen Anwohnerparkausweis zu bemühen.

Hierbei gilt es zu beachten, dass verschiedene Städten und Gemeinden solche Berechtigungen unterschiedlich regeln und erteilen. Wer das Parken auf einem Anwohnerparkplatz anstrebt, muss sich aber meist nach ähnlichen Voraus­setzungen richten: So wird oft gefordert, dass ein Hauptwohnsitz in einem entsprechen Bewohnerparkbereich liegt und Interessenten weder eine Garage noch einen eigenen Stellplatz besitzen.

Weiterhin ist zu beachten:

  • Eine Bewohnerparkkarte besitzt oft eine festgesetzte Gültigkeitsdauer. Nicht unüblich ist eine Frist von einem Jahr, wobei Verlängerungen auf mehrere Jahre möglich sind.
  • Gebühren für den Bewohnerparkausweis fallen je nach Region unterschiedlich aus. Mit etwa 20 Euro pro Jahr ist jedoch in vielen Regionen schon zu rechnen.

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, können Parkplatzsuchende einen Bewohnerausweis beantragen. Dafür müssen sie sich mit den passenden Unterlagen an die zuständige Stelle wenden. Das ist oft die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt. Je nach Wohnort kann die Zuständigkeit jedoch auch anderen Behörden zugeteilt sein. Hier gilt es, sich vor Ort zu informieren. Ein entsprechender Antrag kann meist formlos sein, muss aber die persönlichen Daten sowie das Fahrzeugkennzeichen enthalten.

Bewohnerparkausweis beantragen: Anwohner können dies bei der zuständigen Behörde tun.
Bewohnerparkausweis beantragen: Anwohner können dies bei der zuständigen Behörde tun.

Einen solchen Antrag können auch Personen einreichen, die ein Fahrzeug führen, jedoch selbst nicht Halter des Kfz sind.

In diesen Fällen muss der Halter jedoch eine schriftliche Erklärung bereitstellen, welche dem Antragsteller die ständige Nutzung des Kraftfahrzeugs bescheinigt. Bei auswärtigen Kennzeichen wird zudem oft um eine Fotokopie des Fahrzeugscheines gebeten.

Auf einem Bewohnerparkplatz können unter Umständen nicht nur die Personen parken, welche in entsprechenden Arealen wohnen. Auch Besucher können Parkmöglichkeiten dieser Art nutzen, müssen jedoch ebenfalls den Weg über die zuständige Behörde gehen. Ein Bewohnerparkausweis für Gäste wird auf dieselbe Art und Weise beantragt, wie es bei Personen mit Hauptwohnsitz der Fall ist.

Die Parksituation in Städten

Es stellt sich die Frage, warum das Parken auf eigens eingerichteten Bewohnerparkplätzen notwendig ist. Das hat verschiedene Gründe. So gibt es beispielsweise, je nach Stadt, eine Vielzahl an öffentlichen Parkplätzen. Nutzen Autofahrer diese jedoch regelmäßig, kommt dabei einiges an Kosten zusammen. In kostspieligen Städten kann eine Parkstunde im Parkhaus durchaus drei Euro kosten.

Die Suche nach kostenlosen oder besonders günstigen Parkplätzen ist im Bereich eines Stadtzentrums oft vergebens. Autofahrer, welche weniger bezahlen wollen, müssen dezentraler Stellplätze suchen. Ein Anwohnerparkausweis bietet diesbezüglich die Möglichkeit, effektiv Kosten zu sparen. Die meisten Stadtbewohner wollen es im besten Fall natürlich vermeiden, unnötig Geld für Stellplätze „rauszuwerfen“.

Doch es liegt nicht immer nur am Geld. Gerade in Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg herrscht ein starker Parkplatzmangel. Wer dort einen Abstellort für sein Auto finden möchte, muss Nerven beweisen. Die Folge ist nicht selten, dass unerlaubt in zweiter Reihe geparkt und Einfahrten zugestellt werden. Dabei entstehen durch kleinere Verkehrsunfälle schnell Bagatellschäden, die sich in Schrammen und Dellen am Auto äußern.

Auf andere Rücksicht nehmen

Was kostet ein Bewohnerparkausweis? Das hängt von der Behörde ab. Mit etwa 20 Euro ist jedoch oft zu rechnen.
Was kostet ein Bewohnerparkausweis? Das hängt von der Behörde ab. Mit etwa 20 Euro ist jedoch oft zu rechnen.

Autofahrer, die im Verkehrschaos eine Parklücke finden, sind angehalten, Rücksicht auf den umliegenden Verkehr zu nehmen. Dabei existieren jedoch keine offiziellen Grenzwerte in Bezug auf den Mindestabstand zu anderen Fahrzeugen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht jedoch die Vorgabe, dass andere Verkehrsteilnehmer weder geschädigt, noch gefährdet oder behindert werden dürfen. Diesbezüglich gilt es auch zu beachten:

  • Vor allem dann, wenn Rettungswege versperrt werden, wird das Abschleppen des betreffenden Fahrzeugs in der Regel als angemessene und verhältnismäßige Maßnahme angesehen. Falschparker ohne Anwohnerparkausweis sollten sich dessen bewusst sein.
  • Vom Fahrlehrerverband kommt die Empfehlung, dass beim Parken darauf zu achten ist, dass nach hinten und vorn mindestens 50 Zentimeter Abstand gewahrt wird. Das gilt für Bewohner mit und ohne Parkausweis.
  • Auch der Seitenabstand sollte nicht unbeachtet bleiben, damit es weder beim Aussteigen noch beim Ausparken zu Problemen kommt.

So kann es durchaus vorkommen, dass sich auch ein Verkehrsteilnehmer mit Anwohnerparkausweis regelwidrig verhält und einen anderen Fahrer zuparkt. Betroffene sollten besonnen reagieren, wenn sie sich in einer solchen Situation wiederfinden. Ist nicht ersichtlich, ob bzw. wann der andere Verkehrsteilnehmer wieder auftaucht, sollte die Polizei oder auch das Ordnungsamt informiert werden. Dadurch können Maßnahmen zur Halterfeststellung und, falls notwendig, auch zum Abschleppen ergriffen werden.

Es ist davon abzusehen, als Privatperson eigenständig einen Abschleppdienst zu beauftragen. Denn in diesem Fall bleiben Betroffene nicht selten auf den Kosten für die Serviceleistung sitzen. Grundstücksbesitzer, deren Garagen- bzw. Hauseinfahrt blockiert wurde, müssen ebenfalls damit rechnen, Vorleistungen auf sich nehmen zu müssen, wenn sie eigenständig abschleppen lassen.

Aus diesem Grund, vor allem wenn ein Fahrzeug störend auf öffentlichem Grund steht, sollte der erste Anruf immer der Polizei oder dem Ordnungsamt gelten.

Geteilte Parkplätze sind halbes Leid

Anwohnerparken kann unerwünschte Unfälle im Kampf um städtische Parkplätze vermeiden.
Anwohnerparken kann unerwünschte Unfälle im Kampf um städtische Parkplätze vermeiden.

Wer vom Parken auf Anwohner­parkplätzen durch fehlenden Bewohnerparkausweis nicht profitieren kann, greift nach Möglichkeit auf das sogenannte Parkplatz-Sharing zurück.

Dabei geht es darum, dass Privatper­sonen ihre Stellplätze für einige Stunden oder sogar Tage an andere Fahrer vermieten. Entsprechende Angebote finden sich auf eigenes dafür eingerichteten Internetplattformen wieder.

Oftmals sind die Parkplatzvermieter dabei auch rechtlich auf der sicheren Seite. Problematisch kann es jedoch sein, wenn die jeweiligen Plätze an einen Anwohnerparkschein gekoppelt sind. Dann ist nicht selten eine Untervermietung untersagt.

Das Modell des Parkplatz-Sharings ist in Deutschland bisher weniger verbreitet, in Ausland jedoch schon teilweise richtig erfolgreich. Gerade in Großbritannien und den USA nehmen viele Fahrer eine Vielzahl an Angeboten wahr.

Parken nur für Anwohner: Auch im Fall von Schwerbehinderten möglich

Wie bereits erwähnt, kann ein Anwohnerparkausweis bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Ähnlich verhält es sich, wenn Schwerbehinderte einen Sonderparkausweis erlangen möchten, der es ihnen gestattet, ihr Fahrzeug auf Behindertenparkplätzen abzustellen. In diesem Fall kann sogar ein spezifischer Antrag auf die Schaffung eines Behindertenparkplatzes am Wohn- bzw. Arbeitsort gestellt werden.

Wird diesem stattgegeben, kommt es zu einer entsprechenden Parkplatzeinrichtung am Wunschort. Folglich werden Markierungen und notwendige Verkehrsschilder errichtet. Auch eine Nummernschildkennzeichnung in Kombination mit der Ausweisnummer des Parkausweises wird in der Regel montiert.

Dabei ist darauf zu achten, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen individuell eingerichteten Behindertenparkplatz und die entsprechenden Markierungen gibt. Interessierte kommen in der Regel nicht darum, einen entsprechenden Antrag zu stellen und auf eine positive Entscheidung der Behörde zu hoffen.
Parken nur für Mieter: Teilweise sind Wohnblöcke direkt an private Parkplätze gekoppelt.
Parken nur für Mieter: Teilweise sind Wohnblöcke direkt an private Parkplätze gekoppelt.

Im besten Fall wird dem Antrag stattgegeben und es kommt zur Einrichtung des Behindertenparkplatzes. Dabei müssen geltende DIN-Normen eingehalten werden (eine Empfehlung des Deutschen Instituts für Normung). So gibt es klare Mindestgrößen in Bezug auf Länge und Breite sowie weitere Gestaltungsvorgaben:

  • Behindertenparkplätze müssen mindestens 3,50 Meter breit und 5,00 Meter lang sein.
  • Beeinträchtigte Menschen müssen einen stufenlosen Einstieg zur Verfügung haben. Falls notwendig ist eine Absenkung des Bordsteins zu veranlassen.
  • Sind Schrankenanlagen mit Kommunikationseinrichtungen in Parkplatznähe verbaut, müssen diese sowohl akustisch als auch visuell bedient werden können.

Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder Blinde haben in der Regel die Chance, einen solchen individuellen Parkplatz oder zumindest einen Sonderparkausweis für öffentliche Behindertenstellplätze zu erhalten. Der Personenkreis der „berechtigten Personen“ hat sich in den letzten Jahren jedoch erweitert. Durch Armamputationen vergleichbar Beeinträchtigte sowie Contagangeschädigte erfüllen mittlerweile ebenfalls in den meisten Fällen die Voraussetzungen.

Einen entsprechenden Anwohnerparkplatz können auch nicht behinderte Fahrzeugführer nutzen, wenn die eigentliche Fahrt dem Transport von beeinträchtigten Menschen dient.

Ein gefälschter Anwohnerparkausweis kann teuer werden

Nicht jeder macht sich die Mühe einen Antrag auf Bewohnerparkausweis bei der zuständigen Stelle einzureichen. Teilweise versuchen einige Personen auch, sich durch Fälschung einen Anwohnerparkausweis zu erschleichen. Ob Sie damit Zeit oder Geld sparen wollen, spielt schlussendlich keine Rolle: Werden Sie dabei erwischt, drohen immense Kosten, die über herkömliche Bußgelder hinausgehen.

So kam eine Fahrerin in Berlin im Jahr 2017 auf die Idee, einen abgelaufenen Anwohnerparkausweis so zu modifizieren, dass er weiterhin gültig aussieht. Der Schwindel flog jedoch auf, wodurch die betroffene Frau wegen Urkundenfälschung zu einer Strafe über 1.200 Euro verurteilt wurde. Eine legale Erweiterung über zwei Jahre hätte sie nur 20,40 Euro gekostet, wie auch eine Neuausstellung.

Dabei gilt in Berlin wie auch in vielen anderen deutschen Städten: Das Parken ohne rechtmäßigen Anwohnerparkausweis kann vermieden werden. Denn in der Theorie hat jeder einen Anspruch auf die notwendige Vignette, wenn der Hauptwohnsitz im entsprechenden Bezirk liegt und dort tatsächlich genutzt wird. In manchen Fällen wird auch eine Nebenwohnung akzeptiert.

Diskussion und Rechtsgrundlage zum Anwohnerparkausweis

Ein Besucherparkausweis verleiht auch Gästen besondere Parkrechte.
Ein Besucherparkausweis verleiht auch Gästen besondere Parkrechte.

Lange Zeit gab es Auseinandersetzungen in Bezug auf Anwohnerparkplätze. So wurden vielerorts zunächst extreme Ausdehnungen solcher exklusiven Bereiche geplant.

Pläne dieser Art stießen jedoch auf Widerstand. Daher stellt sich mittlerweile die Frage: Wie sieht beim Bewohner­parken die aktuelle Rechtsgrundlage aus? Gibt es Beschränkungen zum personali­sierten Parkraum?

Entscheidend sind hier mitunter die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Durch Vorgaben in den Gesetzen kann nämlich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über Rechtsverordnungen das Halten und Parken zugunsten von Bewohnern mit Parkraummangel einschränken. Die Straßenverkehrsbehörden sind hingegen befugt, Bewohnerparkraum einzurichten. Das Bundesverwaltungsgericht hat diesbezüglich jedoch Grenzen gezogen, die anderen Parkinteressenten dienen sollen und eingehalten werden müssen:

  • Folglich sind Bewohnerparkvorrechte, die ein Anwohnerparkausweis ermöglicht, nur dann zulässig, wenn Einwohner aufgrund fehlender privater Stellflächen und eines hohen Parkdrucks regelmäßig keine Parkplätze in zumutbarer Entfernung zur Wohnung finden können.
  • Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann die zuständige Straßenverkehrsbehörde durch temporäre oder vollständige Reservierung entsprechenden Parkraum schaffen, der von Außenstehenden nicht benutzt werden darf.
  • Demnach können nicht willkürlich ganze Stadtviertel oder die jeweilige Innenstadt flächendeckend „reserviert“ werden.

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sollen den Ausnahmecharakter von solchen Parksonderrechten betonen und die Privilegienfeindlichkeit unterstreichen, die grundsätzlich im Straßenverkehr herrscht. So kann nicht nur die Städteplanung natürlicher vonstattengehen, es verbleibt auch stets eine ausreichende Restparkfläche.

Ohne Anwohnerparkausweis illegal parken: Das hat Konsequenzen

Ist das Parken nur für Mieter erlaubt, die in einem bestimmten Wohngebiet leben, dürfen Außenstehende die reservierten Plätze nicht nutzen. Manche lassen sich von diesem Verbot jedoch nicht abhalten und stellen abenteuerlustig ihr Fahrzeug auf einen Anwohnerparkplatz. Kommt es in diesem Fall zu einer Kontrolle, erwartet den Falschparker in der Regel ein Strafzettel, der ein Verwarngeld mit sich bringt. Die folgende Tabelle liefert einen Überblick:

Park­verstoßVerwarn­geld
Ohne Anwohnerparkausweis geparkt20 €
... über 30 Minuten25 €
... über eine Stunde30 €
... über zwei Stunden35 €
... über drei Stunden40 €

Ein entsprechendes Verwarngeld und der dazugehörige Strafzettel erwarten jedoch nicht nur diejenigen, die ohne Anwohnerparkausweis reservierte Parkplätze nutzen. Auch diejenigen, die den Sonderparkausweis besitzen, ihn aber nicht sichtbar im Bereich der Windsschutzscheibe platzieren, müssen damit rechnen, verwarnt zu werden.

In manchen Fällen kann ein solcher Parkverstoß ohne sichtbaren Anwohnerparkausweis auch dazu führen, dass das jeweilige Fahrzeug abgeschleppt wird. Die Wahrscheinlichkeit, anders als bei unrechtmäßiger Nutzung eines Behindertenparkplatzes, ist zwar niedrig, kann in Einzelfällen aber als verhältnismäßig und notwendig erachtet werden.

Wer abgeschleppt wird, muss nicht selten auch die Kosten für die Beförderung des eigenen Fahrzeugs übernehmen. Entsprechend ist es ratsam, immer genau darauf zu achten, dass der Anwohnerparkausweis gut sichtbar im Bereich der Windsschutzscheibe platziert ist, um keine unnötigen Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer zu provozieren.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

16 Kommentare

  1. Meyer

    30. August 2024 um 3:47

    Hallo,
    welche Behörde ist zuständig für die Einrichtung von Anwohnerparkplatz. Um einen Antrag zu stellen.
    Ordnungsamt?
    Straßenverkehrsbehörde?
    Was soll ich tun, wenn es eine Straßenverkehrsbehörde hier nicht gibt?
    ( ländliche Gegend)

    Mit freundlichen Grüßen

  2. Franzi

    21. Januar 2024 um 14:13

    Hallo,
    Können sie mir sagen ob der Bewohnerparkausweis ausschließlich in der Frontscheibe ausgelegt werden muss? Oder muss er lediglich gut sichtbar z.B in der linken hinteren Scheibe ausgelegt werden?
    Danke

    Mit freundlichen Grüßen
    Franzi

  3. Gert

    10. Juli 2023 um 17:13

    Habe einen Anwohnerparkausweis. Leider ist mein Auto in der Werkstatt. Werkstattersatzfahrzeug hat ein anderes Kennzeichen. Muss ich nun zu einem weit entfernten Parkplatz laufen?

  4. Wipfelgipfel

    13. April 2022 um 14:29

    Mich würde interessieren:

    Wie und wo kann man gegen die Einrichtung einer Anwohnerparkzone Widerspruch einlegen?

  5. Paul-H.

    24. April 2021 um 17:35

    Wir haben seit Januar eine neue Beschilderung zum Parken.
    Einmal die Parkzeit von 2 Stunden mit Parkscheibe.Dann sind aber auch Fahrzeuge mit
    Anwohnerparkausweis zu gelassen.
    Leider wird von diesen Leuten,dies auch als Dauerstellplatz in Anspruch genommen,
    so das Fahrzeuge bis zu 2 Wochen und mehr auf einen Platz stehen.man kann nicht heraus bekommen wie devinitiv gaparkt werden darf.
    P

  6. Maria

    20. November 2020 um 21:25

    Kann eine Gemeinde in einer neu geschaffenen Zone, in der man tagsüber mit Parkscheibe maximal zwei Stunden parken darf, das Anwohner-Parken bzw. die Ausstellung eines Anwohner-Parkausweises pauschal ablehnen? Zuvor war das Parken dort unbegrenzt erlaubt. Es handelt sich um ein gemischtes Wohn-Gewerbe-Gebiet.

  7. Anno

    19. Januar 2020 um 13:00

    Ich bin zwar Käufer aber nicht der Halter des Fahrzeugs. Das Fahrzeug ist aus finanziellen und versicherungstechnischen Gründen auf meine Tante zugelassen, die mir das Fahrzeug dauerhaft zur Verfügung stellt.
    Seitens der Ausstellungsbehörde wird ein Bewohnerparkausweis mit der Begründung verweigert, dass der Halter nicht ein Verwandter in der geraden Linie ist. Dies ergäbe sich aus dem Priviligierungszweck des § 45 StVO. Die Ausführungen zu § 45 StVO geben dies allerdings inhaltlich nicht her.
    Was tun?

  8. Ehab

    16. Dezember 2019 um 17:33

    Wenn man ein Auto gekauft
    Und er kann nur nach 2 tagen Bewohnerparkausweis beantragen
    Darf in Ihr Wohnzone parken

  9. John

    8. September 2019 um 14:30

    Hallo,
    Muß man als Parker deutlich erkennen können,
    daß man in einem Anwohner Parkbereich
    parkt?
    Gruß G. John

    1. S. Fereri

      29. November 2019 um 17:16

      Hallo,

      in der Ottweilerstraße habe ich kürzlich für das Parken mit einem Carsharing-Fahrzeug einen Bußgeldbescheid erhalten, ohne dass irgendein Park- oder Halteverbotsschild existierte. Ein Nachbar klärte mich auf, dass die Straße Anwohner-Parkbereich sei. Allerdings gibt es keinerlei Hinweisschilder darauf. Ich habe die Angelegenheit daher an das Amtsgericht abgegeben. Ist ein Anwohnerparkbereich ohne Hinweisschilder rechtmäßig?

      Gruß
      S. Fereri

      1. S. Fereri

        29. November 2019 um 17:17

        Ottweilerstraße in Düsseldorf…

    2. bussgeldrechner.org

      18. September 2019 um 14:33

      Hallo John,
      entsprechende Parkplätze müssen durch entsprechende Schilder gekennzeichent sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. K.D.

    15. Mai 2019 um 14:10

    Habe auf einem Parkplatz mit zeitlich eingeschränktem Parkverbot geparkt, mein Fehler. Nun kam die Verwarnung, welche sich auf 13 Abs. 1, 2; 49 StVO bezieht, jedoch habe ich eine Anwohnerparkausweis, welcher gut sichtbar im Auto lag, somit stimmt der Paragraph nicht, oder?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
    Mit besten Grüßen
    K D

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 12:50

      Hall K.D.,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Schöne

    6. Februar 2019 um 18:09

    Habe einen Anwohnerparkausweis bekommen. Wie kann es sein, dass die Straße auf der ich wohne nicht darauf steht? Finde ich ziemlich unlogisch.

    1. bussgeldrechner.org

      15. Februar 2019 um 16:27

      Hallo,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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