Wann gilt die Anschnallpflicht?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 18. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldtabelle: Anschnallpflicht missachtet?

TatbestandBußgeldPunkte
Sicherheitsgurt nicht angelegt30 €
Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert transportiert30 €
... bei mehreren Kindern35 €
Kind ohne Sicherung transportiert60 €1
... bei mehreren Kindern70 €1

Die Gurtpflicht in Deutschland

Die Anschnallpflicht gilt für alle Mitfahrer - auch auf der Rückbank.
Die Anschnallpflicht gilt für alle Mitfahrer – auch auf der Rückbank.

Seit dem Jahr 1976 ist die Gurtpflicht festgelegt, seit 1984 wird sie außerdem bei Missachtung in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet. Seit dem gleichen Jahr müssen sich zudem auch die Mitfahrer auf dem Rücksitz anschnallen, bevor die Autofahrt beginnt.

Europaweit gilt die Anschnallpflicht allerdings erst seit Mai 2006. Seit diesem Monat müssen sich alle Mitfahrer, die europaweit mit dem Auto fahren, unbedingt anschnallen, da sonst ein Bußgeld drohen kann.

FAQ: Anschnallpflicht

Wie teuer ist das Missachten der Anschnallpflicht?

Bis zu 70 Euro und ein Punkt kommen für diesen Verstoß infrage. Genauer können Sie die Bußgelder hier in der Tabelle nachlesen.

Muss ich auch meinen Hund anschnallen?

Verkehrsrechtlich gelten Tiere als Ladung. Sie müssen zwar nicht angeschnallt werden, aber dennoch gelten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen.

Dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz angeschnallt mitfahren?

Auch für die Beförderung von Kindern gelten besondere Vorschriften. Sie dürfen erst auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn Sie 12 Jahre alt oder mindestens 150 cm groß sind. Andernfalls müssen Sie im Kindersitz auf der Rückbank mitfahren.

Kinder auf dem Beifahrersitz

Besonders bei Kindern, die noch keine Verantwortung für sich selbst übernehmen können, ist es wichtig, diese im Auto mit einem Gurt und Kindersitz entsprechend zu sichern.

Wenn Sie Kinder auf dem Beifahrersitz transportieren wollen, müssen diese bis zu einer Größe von 150 cm bzw. einem Alter von 12 Jahren auf einem Kindersitz sitzen, da sonst der Sicherheitsgurt bei Bremsungen nicht richtig greifen kann.

Auch auf den hinteren Sitzen im Auto ist das zwingend erforderlich. Ist das Kind als Beifahrer nicht angeschnallt, kann das Bußgeld allerdings sehr teuer werden. Denn Sie tragen die Verantwortung für ihr Kind – sowohl bezüglich der Sicherungspflicht als auch im Hinblick auf einen möglichen Unfall beim Fahren.

Zusammenfassung im Video: Die wichtigsten Infos zur Gurtpflicht kompakt

Für wen gilt in Deutschland die Anschnallpflicht und wer kann sich davon befreien lassen?
Für wen gilt in Deutschland die Anschnallpflicht und wer kann sich davon befreien lassen?

Anschnallpflicht bei Tieren?

Sie müssen Ihren Hund nicht anschnallen, aber entsprechend sichern.
Sie müssen Ihren Hund nicht anschnallen, aber entsprechend sichern.

Wollen Sie ein Tier, beispielsweise Ihren Hund, im Auto transportieren, müssen Sie dabei einige Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Verkehrsrechtlich gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen so gesichert werden, dass sie weder verrutschen noch umfallen oder laute Geräusche erzeugen können.

Außerdem muss ihr Hund davon abgehalten werden, in den Fahrerraum springen zu können und Sie bei der Fahrt mit dem Auto zu stören oder Sie abzulenken.

Gesetzlich müssen Sie ihren Hund zwar nicht anschnallen, allerdings müssen Sie ihn trotzdem entsprechend sichern. Gurte für Hunde, die eine Sicherung ermöglichen, können im Fachhandel erworben werden. Eine Anschnallpflicht existiert jedoch nicht.

Bußgeld beim Fahren ohne Gurt

Ein Bußgeld, wenn Sie nicht angeschnallt sind, erhalten Sie nicht in jedem Fall. Missachten Sie die Gurtpflicht und werden angehalten, ist meist nur ein Verwarngeld fällig.

Auch wenn Sie geblitzt werden und nicht angeschnallt sind, kann diese Geldbuße zusätzlich zur Geschwindigkeitsüberschreitung gewertet werden. Fahren Sie ohne angelegten Sicherheitsgurt und missachten somit die Anschnallpflicht, erhalten Sie ein Verwarngeld von 30 Euro.

Die gleiche Strafe erhalten Sie, wenn Ihr Kind nicht angeschnallt ist. Je mehr Kinder Sie unangeschnallt in Ihrem Auto transportieren, desto höher wird zudem auch die Geldbuße, die Sie dafür zahlen müssen. Falls Sie zudem auch noch den Kindersitz vergessen, obwohl dieser aufgrund der Größe oder des Alters des Kindes nötig wäre, und ihr Kind ohne jede Sicherung transportieren, ist zum Bußgeld von 60 Euro außerdem ein Punkt in Flensburg fällig.

Sie müssen bei der Anschnallpflicht immer bedenken, dass ein Erwachsener bei einem Aufprall mit 50 km/h bereits eine Kraft entwickelt, die etwa drei Tonnen entspricht. Ein Aufprall ohne Sicherheitsgurte kann deshalb für Sie und alle Mitfahrer schlimme Folgen haben.

Anschnallpflicht bei der Beförderung von Fahrgästen

Die Anschnallpflicht gilt beim Taxifahrer im Verkehr ebenso, wie bei Gästen, die Fernbusreisen unternehmen. Auch sie müssen Sicherheitsgurte anlegen. Trotzdem gibt es auch hier einige Ausnahmen, in denen die Fahrgäste keinen Gurt anlegen müssen.

Die Gurtpflicht gilt auch und besonders bei Kindern.
Die Gurtpflicht gilt auch und besonders bei Kindern.

Laut § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sich zum Beispiel Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (Lieferdienste) nicht anschnallen, wenn Sie in kurzen Zeitabständen und regelmäßig Ihr Fahrzeug verlassen müssen.

Beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren oder auf Parkplätzen gilt die Gurtpflicht laut StVO ebenfalls nicht. Busse, die zur Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen sind sowie Begleitpersonal von betreuungsbedürftigen Personengruppen gelten ebenfalls als Ausnahmen von der Anschnallpflicht.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

44 Kommentare

  1. Michael S

    18. April 2024 um 20:41

    Hallo
    Wurde heute von der Polizei kontrolliert. War nicht angeschnallt hatte ein im Schloss einen Dummy stecken.Den hat der Polizist beschlagnahmt. Was kommt da auf mich zu. Gibt es da einen Punkt

  2. ulrike

    12. Juni 2021 um 13:03

    Hallo!

    Eine Frage, wer hafftet, wenn ein Fahrer mit einem vereinsauto nicht angeschnallt ist und einen Unfall verursacht, eventuell noch personen verletzt? Fahrer oder Halter?

  3. Helga

    12. September 2020 um 0:51

    Hallo darf ich für unseren Pkw einen Fahrer beschäftigen der von der Gurtpflicht befreit ist ..wie sieht es bei einen Unfall mit der Versicherung aus ?

  4. Edeltraut W.

    23. Oktober 2019 um 23:11

    hallo habe eine Frage,stimmt es das ein nicht angeschnallter Mitfahrer auf der Rückbank, Bußgeld selbst zahlen muß,

    1. bussgeldrechner.org

      10. Dezember 2019 um 16:19

      Hallo Edeltraut,

      jeder Insasse trägt die Verantwortung für sich selbst. Somit haftet der Fahrer auch nicht für nicht angeschnallte Beifahrer.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Claudia

        5. Juli 2022 um 9:20

        Gilt das auch für Taxifahrer? Müssen die nicht dafür sorgen, dass Ihre Fahrgäste angeschnallt sind? Gibt es da eine gesetzl Grundlage wenn?

  5. Waleed

    24. August 2019 um 2:39

    ا
    Guten Abend, bitte, heute war ich mit meiner kleinen Tochter im Auto und hatte einen Kinderstuhl, aber keinen Sicherheitsgurt.
    Ich bin in der Probezeit, also was bedeutet der Verstoß hier?
    Zahle ich nur mit 1 Punkt? Oder ich werde auch einer Probesitzung ausgesetzt sein؟؟
    Mit freundlichen Grüßen,
    Waleed

  6. Petra

    23. August 2019 um 8:36

    Hallo, wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich. Ein Bekannter wohnt auch dort (am anderen Ende). Dürfte ich den ganzen Weg unangeschnallt zu ihm fahren?? Rein intressenhalber………..

  7. Mirco

    27. Juli 2018 um 16:38

    Wenn ich als Erwachsener den Gurt unterm arm entlang mache, gibt es hierfür auch ein Bußgeld? Finde nur NICHT angelegt, was ja nicht zutreffend ist

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:23

      Hallo Mirco,
      wird der Schultergurt nicht ordnungsgemäß über die Schulter angelegt, gilt dies als Verstoß gegen die Gurtpflicht und zieht ein Verwarnngeld in Höhe von 30 Euro nach sich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Tanya S.

    2. Juli 2018 um 16:44

    Ich habe eine Frage: Ich bin rückwärts unausgeschnallt aus einem Parkplatz in einen stop n go verkehr gefahren. Nach ca. 60 m habe ich mein Geldbeutel und mein Handy aus der Mittelkonsole auf den Beifahrersitz gelegt damit ich mich anschnallen kann. Diesen Vorgang hat die Polizei gesehen und möchte beide Tatbestände (Fahren ohne Sicherheitsgurt und Handy in der Hand) ahnden. M.E. ist dies doch nicht möglich? Oder gibt es eine Strecke bei der vorgegeben ist innerhalb dessen man angeschnallt sein muss nach Rückwärtsfahren? Vielen Dank für Ihre Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      9. Juli 2018 um 9:15

      Hallo Tanya S.,

      da Sie offensichtlich zwei Ordnungswidrigkeiten begangen haben, werden Sie auch entsprechend für beide sanktioniert. Sobald Sie einen Wagen bewegen, sollten Sie angeschnallt sein – ob sie vorwärts oder rückwärts fahren, spielt keine Rolle.

      Die Redaktion von bussgeldrechner.org

  9. Ali

    28. Juni 2018 um 14:34

    Meine Tochter, 14 Jahre alt war auf dem Beifahrersitz nicht angegurtet.
    Die Bußgeldstelle hat uns jetzt eine Geldbuße von 60 Euro + 25 Euro Kosten des Verfahrens und Auslagen 3,50Euro geschickt. Ist das richtig?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 9:16

      Hallo Ali,
      ist ein Kind nicht angeschnallt, bedeutet dies gemäß Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe 60 Euro. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle Verfahrenkosten und Auslagen erheben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Marco B.

    16. September 2017 um 11:04

    Hallo ich wurde heute von der Polizei kontrolliert weil ich nicht angegurtet war, ich bin Paketzusteller bei Hermes und sagte dem Polizisten das ich im Dienst seie und somit von der Angurtpflicht befreit sei, der Polizist antwortete mir das auf mich nicht zutreffend sei und ich mich dazu schriftlich äußern könne.

    Was ist denn nun richtig?

    Mfg Marco Bartels

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:24

      Hallo Marco,

      als Paketzusteller sind Sie nur von der Pflicht befreit, wenn Sie im Schrittempo fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Makatus

    14. August 2017 um 1:13

    Ich bin von der Anschnallpflicht unbefristet befreit. Gilt dies auch in Flugzeugen sowie im Ausland oder kann mein Mitflug verweigert werden?

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 9:25

      Hallo Makatus,

      wenden Sie sich diesbezüglich an die Behörde, welche die Befreiung ausgesprochen hat.

      – Die Redaktion

  12. Carola

    31. März 2017 um 9:18

    Was kostet es,meine Tochter 13 Jahre hatte sich auf dem Beifahrer noch nicht angeschnallt als die Polizei das sah.War sie gerade am anschnallen.
    Die meinten es kostet 60 Euro und ein Punkt stimmt das?

    1. bussgeldrechner.org

      6. April 2017 um 8:59

      Hallo Carola,
      sind Kinder während der Fahrt nicht angeschnallt, sieht der Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro vor. Fehlte zudem ein notwendiger Kindersitz (kleiner als 150 cm bzw. jünger als 12 Jahre), kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Philipp

    8. März 2017 um 21:09

    Was passiert, wenn man ohne Gurt in der Probezeit erwischt wird?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 8:42

      Hallo Philipp,
      wer ohne Sicherheitsgurt fährt, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro rechnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Gaby K.

    12. Februar 2017 um 18:49

    Hallo
    Ich bin Schul-und Kindergarten Bus Fahrerin in Linie.
    Wie sieht es mit der anschnallen Pflicht für mich ?

    Ich muss von Dorf zu Dorf fahren die Kinder abholen und anschnallen also alle 2-5 Minuten anhalten und aufstehen.
    Muss ich mich anschnallen?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:22

      Hallo Gaby,

      gemäß § 21a der StVO sollten Sie von der Gurtpflicht befreit sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Milliken

    18. Januar 2017 um 9:45

    Guten Tag,

    Ich besitze einen Oldtimer Bj 1983 und er hat keine Sicherheitsgürtel hinten.

    Das Auto hat TÜV und H-Kennzeichen seit Nov’2016.

    Gibt es Probleme in diesem Fall?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      23. Januar 2017 um 12:27

      Hallo Milliken,
      seit 1979 sind Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen erforderlich nach § 35a StVZO.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Carolin

    11. Januar 2017 um 20:27

    Hallo und vielen Dank für Eure Antwort. Es ging mir um das invasive Überwachen der Fahrgasträume mit einem Teleobjektiv. Wenn ich in der sprichwörtlichen Nase bohre oder im Sommer wegen der Hitze mein T-Shirt über den Bauch oder noch höher hochschiebe, hat m.E. niemand mit einem Tele in mein Auto zu gucken nur um vielleicht jemanden zu finden, der sich nicht angeschnallt hat, bei dem man dann auf den Auslöser drücken kann. Aber vielleicht liege ich da ja daneben mit meiner Auffassung, daß das nicht okay ist. Mit der Rasterfahndung habe ich mich jedenfalls wohl etwas falsch ausgedrückt :-) Aber trotzdem lieben Dank, daß Ihr geantwortet habt. Wenn solche Fotoaktionen jetzt öfter vorkommen (wahrscheinlich zur Überwachung der Handy-am-Ohr-Fahrer, habe ich mir überlegt), wird man sicherlich auch im Netz mehr darüber lesen, schaun wir mal, wie sich das entwickelt.
    Liebe Grüße
    Carolin

  17. Carolin

    2. Januar 2017 um 14:05

    Hallo und vielen Dank für die Antwort. Das mit der Hoheitlichkeit war mir schon klar, aber mit einem Tele direkt in alle Fahrgastinnenräume zu schauen und dann bei Bedarf eine Aufnahme zu machen ist doch was anderes als eine Geschwindigkeitsüberwachung, bei der der Blitz von einer Automatik ausgelöst wird. Ich finde, das hat etwas von Rasterfahndung, und frage mich, ob das zulässig ist, auch wenn die Menschen am Teleobjektiv Polizeibeamte sind. Da es im Netz dazu überhaupt nichts gibt, würde es mich freuen, wenn Ihr zu dieser speziellen Art der Verkehrskontrolle noch was sagen könnt.
    Viele Grüße und alle Gute zum neuen Jahr :-)

    1. bussgeldrechner.org

      9. Januar 2017 um 11:39

      Hallo Carolin,
      eine Verkehrsüberwachung ist etwas anderes als die Geschwindigkeitskontrolle. Dabei können auch andere Verstöße festgehalten werden. Sind Sie nicht richtig angeschnallt, zieht das ein Verwarngeld in Höhe von 30 Euro nach sich.
      Bei einer Rasterfahnung werden Datenbestände mit anderen abgeglichen. Bestimmte Personengruppen werden herausgefiltert anhand spezifischer Merkmale, um den zu überprüfenden Personenkreis einzugrenzen.
      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  18. Carolin

    31. Dezember 2016 um 13:46

    Ist es zulässig, wenn Kontrolleure vorbeifahrende Autos mit einer Kamera mit Teleobjektiv überwachen und nicht-angeschnallte Autofahrer fotografieren und der Bußgeldstelle melden?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2017 um 8:31

      Hallo Carolin,

      grundsätzlich obliegt es der Polizei, den Straßenverkehr zu überwachen. Privatpersonen dürfen Sie nicht ohne Ihr Einverständnis fotografieren oder filmen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  19. Rolf edelhoff

    11. Dezember 2016 um 12:49

    Ich bin auf der Autobahn 16 km zu schnell geblitzt und angeblich nicht angeschnallt wird beides bestraft ? Oder nur eine Sache mit Wohnmobil gefahren

    1. bussgeldrechner.org

      12. Dezember 2016 um 8:17

      Hallo Rolf,

      wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls festgestellt, dass Sie nicht angeschnallt waren, handelt es sich um die sogenannte Tateinheit, sodass Sie für beide Verstöße bezahlen müssen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Petra

    16. November 2016 um 20:35

    Ich bin im öffentlichen Dienst als Fahrerin tätig und fahre ab und zu Sperrmüll. Die Ladestellen liegen manchmal zw 10- 100 meter auseinander und manchmal auch 1 km oder in einer anderen Ortschaft. Klar ist wenn sie in einer anderen Ortschaft liegen das wir uns anschnallen müssen aber wie sieht es aus wenn sie zw 500m und 1,5 km auseinander liegen?
    Und muß ich eigentlich dafür sorgen das meine Müllwerker sich anschnallen, wer haftet hier? Denn sie wollen sich nie anschnallen.
    Das ich mich von Tonne zu Tonne nicht anschnallen muß ist auch richtig oder?
    Gibt es eine gewisse Entfernung ab der man sich anschnallen muß?
    Vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      21. November 2016 um 8:53

      Hallo Petra,
      Die Anschnallpflicht gilt nicht beim Haus-zu-Haus-Verkehr. Das heißt, wenn Sie von Tonne zu Tonne fahren, müssen Sie sich nicht anschnallen. Bei mehreren hundert Metern gilt allerdings dennoch die Anschnallpflicht. Volljährige Personen haften selbst dafür, wenn Sie nicht angeschnallt sind und von der Polizei erwischt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Nicole

    11. Oktober 2016 um 21:05

    Liebe Eltern
    Ich selbst Mutter einer kleinen Tochter frage mich,
    wie man so verantwortungslos sein kann und sein Kind nicht anschnallt. Ist Euch das Leben Eures Kindes nichts Wert???
    Ihr müsst nicht davon ausgehen, dass ihr vorsichtig fahrt, sondern das alle anderen nicht vorsichtig fahren!!!
    Und wenn Euch Euer Geld wichtiger ist als das Leben Eures Kindes, denn sonst würde man ja nicht fragen wie hoch das Bußgeld beim nicht anschnallen ist, dann tun mir Eure Kinder echt leid.

  22. Koch

    6. Oktober 2016 um 15:52

    Womit
    Hab ich zurechnen wenn zwei kinder hinten ohne kindersitz und unangeschnallt waren?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:14

      Hallo Koch,
      der Bußgeldkatalog sieht für das nicht ordnungsgemäße Sichern mehrerer Kinder ein Bußgeld von 70 Euro und 1 Punkt vor.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Frank

    1. Oktober 2016 um 12:41

    Wenn man sein Fz. rangiert und/oder es in Schrittgeschwindigkeit bewegt, ist man von der Anschnallpflicht befreit.
    Der Einfachheit halber, ist es aber besser, wenn der Griff zum Gurt, nach schließen der Türe, ein automatischer Reflex ist.
    Es ist immer besser nach dem abstellen zu überlegen: „Ja, da hätte ich mich doch gar nicht anschnallen müssen“, als „Hätte ich mich doch angeschnallt“, wenn man da noch in der Lage sein sollte.

  24. Mutiši

    19. Juni 2016 um 20:15

    Habe ne frage , was kostet ein Busse ohne Gurt ein Kind in Kindersitz

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 8:48

      Hallo Mutiši,

      ein Kind ohne Sicherung zu transportieren zieht ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt nach sich.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Olga

        30. Juni 2021 um 15:19

        Im bussgeldkatalog steht , daß Kind NICHT angeschnallt ABER mit Kindersitz, kostet 30 Euro… ?!

  25. Arif G.

    24. März 2016 um 1:52

    Guten tag ich habe ein frage was kostet ein busse ohne gurt ein kind im sitz

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:47

      Hallo Arif,

      Wie sie unserer Bußgeldtabelle entnehmen können, ist mit 60 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg zu rechnen.

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