Beeinflusst der Anhörungsbogen die Verjährung?
Letzte Aktualisierung am: 9. September 2024
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Der Einsatz des Anhörungsbogens
Ordnungswidrigkeiten im Verkehr werden täglich in Deutschland begangen. So werden rote Ampeln überfahren, Geschwindigkeitsbegrenzungen überschritten und Parkverstöße begangen. Doch nicht immer ist direkt klar, ob ein Fahrzeughalter auch für einen Verstoß verantwortlich ist.
Dann versendet die Polizei nicht selten einen Anhörungsbogen. Die Verjährung eines Verstoßes wird dabei direkt beeinflusst, was jedoch oft zu Verwirrungen führt. Hier erfahren Sie unter anderem, wie Verjährung durch den Anhörungsbogen, der vorm Bußgeldbescheid eintrifft, beeinträchtigt wird. Dazu wird verraten, ob es grundsätzlich sinnvoll ist, bei erfolgter Anhörung auf Verjährung nach geltendem Verkehrsrecht zu hoffen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Verjährung vom Anhörungsbogen
Die Anhörung selbst verjährt nicht. Vielmehr kann nur die Ordnungswidrigkeit verjähren. Die Frist dafür beträgt drei Monate.
Die Verjährungsfrist kann z. B. durch einen Verwaltungsakt unterbrochen werden und sich dadurch verlängern. Sie sollten daher davon absehen, bei der Behörde nachzufragen, ob der Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen noch kommt.
Der Anhörungsbogen unterbricht die Verjährungsfrist des Bescheides. Das heißt, diese verlängert sich ein wenig.
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?
Die Verjährung von Verstößen im Verkehrsrecht
Grundsätzlich besitzt ein Anhörungsbogen selbst keine Verjährung. Er beeinflusst jedoch direkt die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht. Diese beträgt in vielen Fällen drei Monate. Maßgebend ist hierbei mitunter § 26 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz. Darin steht geschrieben:
Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 23 bis 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Diese Zeitspanne endet in der Regel dann, wenn drei Monate nach dem Tag der Tat vergangen sind. Durch Zustellung eines Anhörungsbogens kommt es jedoch zur Unterbrechung der Verjährung, die dann erneut zu laufen beginnt. Die Verlängerung des Verjährungszeitraums kann so für eine maximale Frist von sechs Monaten sorgen.
Beim Anhörungsbogen die Verjährung abwarten?
Nur selten ist es sinnvoll, bei einem Anhörungsbogen auf die Verjährung zu setzen und darauf zu hoffen, dass die Sache dadurch ausgestanden ist.
Denn auch, wenn der Bogen nur unter Bestätigung der persönlichen Daten zurückgeschickt wird, endet dadurch nicht das Verfahren. Betroffene können dann einige Zeit später trotzdem einen Bußgeldbescheid erhalten.
Unabhängig davon, ob es zur Unterbrechung bei der Verjährungsfrist kommt, kann es sich jedoch teilweise auch lohnen, die Zeitspanne abzuwarten; nämlich dann, wenn Sie mit einem zuvor erhobenen Verwarnungsgeld nicht einverstanden sind.
Anhörungsbogen vom 16.06.22 wurde postalisch per Briefumschlag am 25.08.22 versendet.
Am 27.08.2022 erhalten per Post.
Am 18.05.22 17 KM/H außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell.
Über Online-Anhörung zugegeben am 27.08.22. (€60 Strafe)
Bussgeldbescheid vom 27.09.22 erhalten am 29.09.22 per Förmlicher Zustellung.
Frage: Die drei-Monatsfrist ist doch abgelaufen, da vom 18.05.22 -25.08.22 bzw. per Post am 27.08.22 über drei Monate vergangen sind für die Ordnungswidrigkeit.
Desweiteren soll ich zu der Strafe noch die Gebühren von €25,- und Auslagen von € 3,50
WIESO? Habe innerhalb der Frist die Tat zugegeben.
Bitte einmal um Nachricht.
MfG. Kosira