Anhörungsbogen nicht beantworten
Letzte Aktualisierung am: 4. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Ist es erlaubt, die Anhörung zum Bußgeldverfahren zu ignorieren?
Kommt es zu Ordnungswidrigkeiten im Verkehr, ist nicht immer klar, welche Fahrer die Verkehrsverstöße begangen haben.
Um Angaben zur schuldigen Person zu ermitteln, nutzt die Polizei dann oft einen Anhörungsbogen, der oft vor dem Bußgeldbescheid versandt wird.
Nicht selten werden Fahrer geblitzt und fragen: Anhörungsbogen ignorieren oder ausfüllen? Tatsächlich gibt es verschiedene Ansichten dazu, was passiert, wenn Sie einen Anhörungsbogen nicht beantworten. Der vorliegende Ratgeber soll Ihnen einen Überblick geben und beleuchten, worauf Sie beim Erhalt eines Anhörungsbogens achten müssen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Anhörungsbogen nicht beantworten
Nicht unbedingt, da Sie keine Angaben zur Sache (also zum Vorwurf) machen müssen. Allerdings sind Sie zu personenbezogenen Angaben verpflichtet. Falls diese nicht vorgedruckt oder nicht korrekt sind, sollten Sie den Bogen also nicht ignorieren.
Es kann durchaus sein, dass die Polizei dann weitere Ermittlungen anstellt und z. B. Ihre Nachbarn oder andere Zeugen befragt.
Oft wird Ihnen im Anhörungsbogen eine Frist gesetzt. Allerdings ist eine solche Frist nicht gesetzlich festgelegt.
Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?
Den Anhörungsbogen genau prüfen
Bevor Sie darüber nachdenken, ob Sie nach unerwünschten Kontakt mit einem Blitzer den Anhörungsbogen ignorieren und nicht beantworten sollten, ist es empfehlenswert, das entsprechende Schreiben genauer in Augenschein zu nehmen. Es ist zu prüfen, ob Sie in dem Schreiben als Beschuldiger oder als Zeuge aufgeführt werden.
Anhand der Einteilung können Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen. In jedem Fall stehen Sie vor der Wahl, ob Sie Angaben zum Tathergang machen wollen. Dabei können Sie von dem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn niemand ist verpflichtet, eine Aussage zu machen, wenn er sich dadurch selbst belastet.
Doch bedeutet das auch, dass Betroffene den Anhörungsbogen einfach nicht beantworten müssen und dieser in den Papierkorb wandern kann?
Anhörungsbogen nicht beantwortet: Ein Bußgeldbescheid droht
Wie bereits erwähnt, versucht die Polizei mithilfe des Anhörungsbogens Angaben zu der schuldigen Person zu erhalten, die für einen Verkehrsverstoß verantwortlich ist.
Entscheiden Sie sich dafür, einen Anhörungsbogen nicht zu beantworten, um sich beispielsweise selbst zu schützen, bedeutet dies jedoch nicht das Ende der Ermittlungen. Ein Bußgeldbescheid kann Sie trotzdem noch erreichen.
Dazu kommen zwei Ansichten zu möglichen Folgen, die sich gegenüberstehen:
- Viele Rechtsanwälte empfehlen, einen Anhörungsbogen nicht zu beantworten und sich anwaltliche Hilfe zu besorgen – andernfalls könne ein ausgefülltes Formular weitere Probleme verursachen.
- Dagegen steht § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), welcher vom ordnungswidrigen Verhalten spricht, wenn einer zuständigen Behörde eine Angabe verweigert wird.
Es bleibt abzuwägen, ob Sie bei Erhalt eines Anhörungsbogens direkt einen Anwalt beauftragen wollen. In der Regel sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie durch Zurücksenden des Bogens zumindest die Angaben zu Ihrer Person bestätigen. Eine Aussage zum Tatgeschehen können Sie dabei auslassen.
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