Wie müssen Sie den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 9. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren ausfüllen: Welche Angaben sind Pflicht?

Sie müssen den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren nicht unbedingt ausfüllen.
Sie müssen den Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren nicht unbedingt ausfüllen.

Sie müssen einen Anhörungsbogen bei einer Ordnungswidrigkeit ausfüllen, wenn Sie nicht eindeutig als Verkehrssünder identifiziert werden können. Ist beispielsweise das Blitzerfoto nicht eindeutig, erhält der Halter des Fahrzeugs die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf äußern und gegebenenfalls nachzuweisen, dass er den Wagen nicht selbst gefahren hat.

Dafür können Sie während der Anhörung zum Bußgeldverfahren, den Anhörungsbogen ausfüllen. Pflicht sind dabei aber nur Angaben zu Ihrer Person, nicht zur Sache selbst. Der Anhörungsbogen ist auch nicht gleichzusetzen mit dem Bußgeldbescheid.

Die zuständige Behörde hat im Falle einer Anhörung den Verkehrssünder nicht eindeutig identifiziert und möchte dem Vergehen durch die Anhörung nachgehen. Informieren Sie sich, zu welchen Angaben Sie verpflichtet sind und worauf Sie achten müssen, wenn Sie einem Bußgeld entgehen und den Anhörungsbogen ausfüllen möchten.

FAQ: Anhörungsbogen ausfüllen

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Da Sie sich nicht selbst belasten müssen, sind Angaben zur Sache (also zum vorgeworfenen Verstoß) nicht verpflichtend. Personenbezogene Angaben müssen Sie jedoch machen. Klicken Sie hier, um zu erfahren, was damit gemeint ist.

Kann ich einfach eine andere Person angeben?

Das dürfen Sie nur, wenn diese Person der tatsächliche Verkehrssünder ist. Geben Sie fälschlicherweise eine andere Person an machen Sie sich strafbar.

Wie sieht ein Anhörungsbogen überhaupt aus?

Klicken Sie hier, um sich unser Muster anzusehen.

Video: Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?

In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.
In diesem Video erfahren Sie, wozu die Anhörung im Bußgeldverfahren dient.

Die Anhörung im Bußgeldverfahren erfordert den Anhörungsbogen

Anhörungsbogen wegen Blitzer ausfüllen: Wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, erhalten Sie einen Anhörungsbogen.
Anhörungsbogen wegen Blitzer ausfüllen: Wenn das Blitzerfoto nicht eindeutig ist, erhalten Sie einen Anhörungsbogen.

Sie müssen den Anhörungsbogen von der Polizei nicht unbedingt ausfüllen.

Das Bußgeldverfahren bedarf dann des Anhörungsbogens, wenn der Verkehrssünder unklar ist. Es wird auch in die Wege geleitet, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Wurden Sie beispielsweise geblitzt, müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, wenn Sie den Wagen nicht selbst gefahren haben. Die Anhörung im Bußgeldverfahren gibt Ihnen so die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

In Deutschland gilt keine Halterhaftung. Das heißt, Sie können nicht belangt werden, wenn Sie den Wagen nicht selbst gefahren haben. Trotzdem erreicht der Anhörungsbogen zunächst den Halter des Fahrzeugs, weil sich dieser anhand des Autokennzeichens leichter ermitteln lässt.

Anhörungsbogen bei Verkehrsordnungswidrigkeit ausfüllen

Sie müssen einen Anhörungsbogen bei Geschwindigkeitsüberschreitung ausfüllen, wenn der Fahrer des Fahrzeugs auf dem Blitzerfoto nicht gut erkennbar ist.

Wenn Sie den Anhörungsbogen ausfüllen und ein anderer Fahrer wird genannt, müssen Sie den tatsächlichen Fahrer nicht angeben. Die Polizei muss in diesem Fall den Verkehrssünder selbst ermitteln. Dabei werden mögliche Zeugen befragt. Es kann auch sein, dass die Polizei Sie aufsucht und Nachbarn und Familienangehörige zu dem Vergehen befragt.

Falschangaben sind strafbar

Mehr als ein Bußgeld droht, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht richtig ausfüllen. Wenn Sie das Auto nicht selbst gefahren haben, sollten Sie das angeben. Allerdings ist es strafbar, falsche Angaben zu machen. Fälschlicherweise ein Familienmitglied oder Bekannte im Ausland als Fahrer zu benennen, um Punkte in Flensburg zu vermeiden, ist unzulässig. Es kann sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Anhörung im Bußgeldverfahren: Wie Sie den Anhörungsbogen ausfüllen

Anhörungsbogen: Wenn Sie eine rote Ampel ignoriert haben, können Sie zum ausfüllen des Anhörungsbogens aufgefordert werden.
Anhörungsbogen: Wenn Sie eine rote Ampel ignoriert haben, können Sie zum ausfüllen des Anhörungsbogens aufgefordert werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie den Anhörungsbogen ausfüllen sollten oder nicht, lassen Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

In der Regel gilt aber, dass nur bestimmte Angaben gemacht werden müssen. Sie müssen beispielsweise keine Angaben zur Sache – also zum Verkehrsverstoß – machen. Personenbezogene Angaben hingegen sind verpflichtend. Damit ist aber nicht die Benennung des Fahrers gemeint, sondern allgemeine Daten, wie Ihren Name, Wohnort und Geburtsdatum.

Im Übrigen gibt es für das Zurücksenden des Anhörungsbogens keine Frist, auch wenn das Schreiben darauf hindeutet. Das Zurücksenden innerhalb einer Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Falls die Daten bezüglich Ihrer Person korrekt sind, müssen Sie den Anhörungsbogen überhaupt nicht zurückschicken.

Angaben zur Sache: Nicht ohne Akteneinsicht

Nicht selbst gefahren? Entgehen Sie einem Bußgeld indem Sie den Bogen zur Anhörung ausfüllen.
Nicht selbst gefahren?
Entgehen Sie einem Bußgeld indem Sie den Bogen zur Anhörung ausfüllen.

Müssen Sie den Anhörungsbogen ausfüllen, ja oder nein? Grundsätzlich müssen Sie sich selbst nicht belasten. Das heißt, Sie müssen keine Angaben zur Sache machen, auch wenn Sie den Verstoß begangen haben.

Möchten Sie sich trotzdem zu dem Vorwurf äußern, sollten Sie dabei vorsichtig sein. Sie können besser zu dem Vorwurf Stellung beziehen, wenn Sie die Einzelheiten kennen, die bei der Behörde notiert wurden. Gegen eine Gebühr (in der Regel 15 Euro) oder durch einen Anwalt können Sie die Ermittlungsakte einsehen.

Personenbezogene Angaben sind Pflicht

Sie sind dazu verpflichtet, personenbezogene Angaben machen. Es kann sein, dass diese Angaben nicht ausgefüllt werden müssen, weil Sie durch die Behörde bereits angegeben wurden. Es ist trotzdem Ihre Pflicht, die Daten auf Richtigkeit zu prüfen und die Behörde zu informieren, wenn Sie auf Abweichungen aufmerksam werden. Angaben zur Person sind beispielsweise:

  • Name
  • Adresse
  • Beruf
  • Geburtsdatum und -ort
  • Familienstand
  • Staatsangehörigkeit

Spätestens drei Monate nach dem Verkehrsverstoß muss der Bußgeldbescheid versendet werden, denn sonst tritt die Verjährung ein. Wichtig ist hier aber das Datum, an dem der Bescheid verschickt wurde, nicht das Datum des Posteingangs.

Anhörungsbogen ausfüllen: Muster

Die jeweiligen Bußgeldstellen setzen immer eigene Schreiben für die Anhörung im Bußgeldverfahren auf. Sie suchen also vergeblich nach einem einheitlichen Formular oder Muster. Ein Anhörungsbogen kann sich in etwa wie folgt gestalten:

Aktenzeichen: xxxxxxxxxxxxx

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr

Sehr geehrte/r Herr/Frau Muster,

Als Halter und Fahrer des Kfz mit dem Kennzeichen: [Kfz-Kennzeichen] wird Ihnen folgende Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen: [Schilderung der Ordnungswidrigkeit inkl. Datum, Uhrzeit und Ort des Verstoßes].

Diese Verkehrsvorschriften haben Sie dabei missachtet/verletzt: [Angabe der Paragraphen].

Diese Beweismittel liegen uns vor: [Beweismittel, Zeugen].

Gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung wird die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit mit [Bußgeld, ggf. Punkte, Fahrverbot] geahndet.

Hiermit wird Ihnen die Gelegenheit nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeräumt, sich zu dem Vorwurf zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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