Geschwindigkeit mit dem Anhänger überschritten – welche Besonderheiten gelten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldtabellen: Zu schnell mit dem Anhänger

Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße mit Anhänger außerorts

Geschwin­digkeits­über­schreitung außer­ortsBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
≤ 10 km/h30 €eher nicht
11-15 km/h50 €eher nicht
16-20 km/h140 €1Hier prüfen **
21-25 km/h150 €1Hier prüfen **
26-30 km/h175 €1Hier prüfen **
31-40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
41-50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
51-60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
≥ 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße mit Anhänger innerorts

Geschwin­digkeits­über­schreitung inner­ortsBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
≤ 10 km/h40 €eher nicht
11-15 km/h60 €eher nicht
16-20 km/h160 €1Hier prüfen **
21-25 km/h175 €1Hier prüfen **
26-30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
31-40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
41-50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
51-60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
≥ 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Video: Alles Wichtige zum Fahren mit Anhänger

Was beim Fahren mit einem Anhänger wichtig ist, wird auch im Video näher betrachtet.
Was beim Fahren mit einem Anhänger wichtig ist, wird auch im Video näher betrachtet.

Die Vorgaben zum Fahren mit Anhänger und welche Strafen Sie erwarten

Mit einem Anhänger darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal 100 km/h gefahren werden.
Mit einem Anhänger darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal 100 km/h gefahren werden.

Wer umzieht oder einfach nur Gartenabfälle transportieren will, greift häufig auf einen Anhänger zurück, um sich zu helfen.

Er bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem zusätzlichen Stauraum, der sehr nützlich ist, wenn der eigene Kofferraum zu klein oder wie beim Motorrad gar nicht vorhanden ist. Doch wodurch zeichnet sich ein Anhänger aus?

In diesem Ratgeber finden Sie nützliche Informationen rund um Anhänger. Zudem erfahren Sie hier, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig werden, wenn Sie sich als Autofahrer mit angekoppeltem Anhänger einen Tempoverstoß leisten.

FAQ: Anhänger

Wie schnell darf mit einem Anhänger fahren?

Kfz bis 3,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen, dürfen eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten.

Wie schwer darf der Anhänger sein?

Die Anhängelast ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Welche das sind, können Sie mit einem Klick hier nachlesen.

Ich bin mit dem Anhänger geblitzt worden, was habe ich zu befürchten?

Die Sanktionen für Tempoverstöße mit dem Anhänger können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Als Anhänger gelten Fahrzeuge mit einer Ladefläche, jedoch ohne eigenen Antrieb. Sie werden deshalb in der Regel von Zugfahrzeugen wie Pkw, Lkw, Motorrädern oder Traktoren gezogen. Mit einer Anhängerkupplung sind beide miteinander verbunden. Ein Pkw-Anhänger darf laut Paragraf Straßenverkehrzulassungs-Verordnung (StVZO) insgesamt nicht länger als 12 Meter, 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein.

Verkehrsteilnehmer, die mit einem Anhänger unterwegs sind, müssen bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Das legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h – genauso wie für Lkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Andere Kraftfahrzeuge, die mit Anhänger fahren, darunter beispielsweise Wohnmobile dürfen ein Tempo von 60 km/h nicht überschreiten.

Ausnahmeregelung für Geschwindigkeit mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Fahrzeugen mit Anhängern auch eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Diese Ausnahme ist geknüpft an das Zugfahrzeug und den Anhänger an sich.

Werden bestimmte Anforderungen erfüllt, ist einigen Kfz-Anhänger-Gespannen ein Tempo von 100 km/h erlaubt.

Als Zugfahrzeug sind grundsätzlich Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht geeignet. Es muss zudem über einen Blockierverhinderer (ABS) verfügen. Das Verkehrsrecht schreibt für den Anhänger an sich vor, dass er für eine Geschwindigkeit bis 100 km/h taugen muss, soll er eine Tempo-100-Genehmigung erhalten.

Und auch die Anhängerbereifung ist relevant: Die Reifen dürfen ein Alter von sechs Jahren nicht überschreiten. Geschwindigkeitsklasse L gilt hier als untere Grenze. Das bedeutet, die Reifen müssen mindestens für eine Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein. Aber auch ein höherer Geschwindigkeitsindex ist beim Anhänger zulässig.

Die Anhängelast beim Pkw darf nicht höher sein als das Zugfahrzeug. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf hierdurch nicht überschritten werden. Dieser Umstand würde sich eventuell erheblich auf die Lenkung des Kfz auswirken und damit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.

Ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen Institute wie TÜV und DEKRA. Damit ein Anhänger die Geschwindigkeit von 100 km/h fahren darf, ist seitens der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein des Anhängers zu vermerken, dass er hierfür die Genehmigung besitzt. Sie stellt zusätzlich eine gesiegelte Tempo-100-Plakette aus, die rückwärtig am Anhänger anzubringen ist.

Die Anhängelast – wie schwer darf ein Anhänger sein?

Wie schwer ein Anhänger beladen werden darf, ist abhängig von seiner maximal zulässigen Anhängelast. Diese wiederum wird von der Bauweise des Anhängers bestimmt.

Wie hoch die Anhängelast eines Fahrzeugs ist, hängt unter anderem von Modell, Bauart und Anhängerkupplung ab. Bei einem Pkw beträgt sie in der Regel 1,2 bis 1,5 Tonnen.

Die Geschwindigkeit mit Anhänger wird von Blitzern überwacht.
Die Geschwindigkeit mit Anhänger wird von Blitzern überwacht.

Wollen Sie wissen, wie hoch die zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeuges ist und wie schnell Sie mit Anhänger unterwegs sein dürfen? Dann hilft ein Blick in die Zulassungspapiere.

Haben Sie die entsprechenden Angaben entnommen, ist ebenfalls zu überprüfen, ob der beladene Anhänger die zulässige Gesamtmasse des Autos überschreitet.

Ergo darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug – bei einem Pkw wären dies 3,5 t. Dies stellt die Obergrenze dar.

Wird ebenjene Vorgabe überschritten, handelt es sich um eine Überladung. Ein Bußgeldbescheid ahndet diese Missachtung der StVO.

Mehr zur Überladung und Anhängelast erfahren sie auch in diesem Video:

Wann gilt ein Anhänger als überladen? Alle Infos in diesem Video!
Wann gilt ein Anhänger als überladen? Alle Infos in diesem Video!

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger – welche Ahndungen im Raum stehen

Wird die Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger missachtet, erwarten den Fahrer laut geltendem Verkehrsrecht unterschiedlich harte Strafen. Wie hoch sie ausfallen, ist abhängig vom begangenen Verstoß. Grundsätzlich drohen laut Bußgeldkatalog jedoch Bußgelder, Punkte und sogar ein potenzielles Fahrverbot.

Die Bußgeldtabelle unterscheidet genauso wie bei Tempoverstößen ohne Anhänger Verstöße innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts sind die Strafen häufig drastischer.

Wird die Geschwindigkeit mit Anhänger außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 16 bis 20 km/h überschritten, drohen 140 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Beim gleichen Szenario innerorts fällt das Bußgeld 20 Euro höher aus. Unterschiede ergeben sich auch darin, wann ein Fahrverbot erteilt wird. Während dies bereits ab 26 km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften der Fall ist, greift der Bußgeldkatalog für Anhänger zu diesem Mittel erst bei 31 km/h zu schnell außerorts. Ihren Führerschein müssen Sie in beiden Fällen jeweils einen Monat lang abgeben.

Geblitzt mit Anhänger – wie erkennen Blitzer ein Gespann?

Den Straßenverkehr und das korrekte Verhalten aller Teilnehmer überwachen zum einen stationäre Anlagen. Sie beziehen ihre Informationen von in den Boden eingelassenen Induktionsschleifen, die druckempfindlich sind und sich in einem bestimmten Abstand voneinander befinden. Anhand des zurückgelegten Weges wird dementsprechend das gefahrene Tempo ermittelt.

Neben stationären Anlagen, die fest an bestimmten Stellen installiert sind, gibt es auch mobile Blitzer. Diese beweglichen Geräte sind entweder für eine gewisse Zeit am Straßenrand aufgestellt oder in einem unscheinbaren Fahrzeug (Blitzerauto) deponiert und überwachen die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge.

Mit Hilfe mobiler Radaranlagen können Beamte also auch gezielt das Tempo von Fahrzeugen mit Anhänger überprüfen. Weist das Gerät einen zu hohen Wert aus, können Sie den Verkehrssünder direkt aus dem Verkehr ziehen oder später einen Bußgeldbescheid zusenden.

Doch kann ein Blitzer überhaupt zwischen Pkw mit und ohne Anhänger unterscheiden? Dies ist bei einigen mobilen Geräten tatsächlich möglich. Sie registrieren neben der gefahrenen Geschwindigkeit auch die Länge eines Gefährts beziehungsweise Gespanns. Verkehrssünder, die im Gespann unterwegs sind, haben damit keinen Freifahrtschein.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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102 Kommentare

  1. Sascha

    24. Juli 2017 um 6:41

    Wie verhält es sich wenn ein Anhänger mit 80 km/h zugelassen ist und ich in einer 100 km/h Zone mit 120 km/h geblitzt werde. Bin ich dann 20 oder 40 km/h zu schnell gefahren ?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 9:00

      Hallo Sascha,

      dabei handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  2. bconrw

    4. Juli 2017 um 13:48

    Hallo,
    Mich hat es gestern auch erwischt.
    Pkw mit anhänger auf einer Landstraße in der 70 zone.lt tacho 85 kmh

    Das sind dann 25 euro, oder?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:49

      Hallo bconrw,

      das Verwarngeld beträgt in diesem Fall 25 Euro, dies ist korrekt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  3. meinereiner

    4. Juli 2017 um 9:19

    Guten Morgen,
    mich hat es gestern auch erwischt.
    70-Zone -lt tacho 85 und schon hatte ich ein Foto.
    Keine 100er-Zulassung.

    Ist das dann mit 25 Euro erleidgt?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:50

      Hallo meinereiner,

      in aller Regel sollte dies mit dem Verwarngeld von 25 Euro sanktioniert werden.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. Manuel

    26. Juni 2017 um 21:05

    Voraussetzung
    Zugmaschine ein VW T5 in Deutschland zugelassen in Kombination mit einem Anhänger der in Belgien (gebremst und mit Stoßdämpfer) zugelassen ist.

    Frage
    Welche Geschwindigkeit darf auf der Autobahn gefahren werden 80 oder 100?

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2017 um 10:31

      Hallo Manuel,

      für Lkw gilt in Deutschland regelmäßig eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf Autobahnen (§ 18 Absatz 5 StVO).

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  5. Marcel

    18. Juni 2017 um 9:17

    Hallo zusammen,
    hätte da auch mal eine Frage zu dem Anhänger.Leihe mir am Dienstag einen aus und habe auf der Zugmaschine keine 100er Plakete.Muß ich die mir noch besorgen???

    Danke für die Antwort

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2017 um 9:19

      Hallo Marcel,
      für das Zugfahrzeug ist keine 100er Plakette notwendig. Diese muss nur auf dem Anhänger angebracht werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  6. Jasmin

    27. Mai 2017 um 17:31

    Hallo,
    ich würde gerne wissen ob man mit einem Pferdeanhänger (100 – Plakette) auf den Schnellstraßen 100 oder nur 80 km/h fahren darf?
    Lg Jasmin

    1. bussgeldrechner.org

      31. Mai 2017 um 8:33

      Hallo Jasmin,

      wenn Sie die entsprechende Plakette besitzen, dürfen Sie, sofern die Verkehrsschilder keine andere Begrenzung bestimmen, mit 100 km/h fahren.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  7. Sylvia 64

    7. Mai 2017 um 8:44

    Wir haben uns jetzt einen Zeltanhänger gebremst mit 100 kmh Zulassung
    gekauft. Unsere Zugfahrzeuge sind ein Suzuki Samurai 413, Baujahr 1988
    und ein Suzuki LJ80, Baujahr 1983. Beide Fahrzeuge haben bei dem Baujahr natürlich kein ABS. Wie schnell dürfen wir denn jetzt damit auf Landstraßen und Autobahnen
    fahren?
    Vielen Dank im voraus
    P.S. die zulässige Anhängerlast wird nicht überschritten.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 12:18

      Hallo Sylvia,
      um eine Tempo-100-Plakette zu erhalten, muss das ziehende Fahrzeug einen automatischen Blockierverhinderer aufweisen. Aus diesem Grund ist die Höchstgeschwindigkeit in Ihrem Fall auf 80 km/h begrenzt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. Karl

    6. April 2017 um 14:04

    Ich habe einen Anhänger mit 100km/h-Zulassung. Wenn ich nun auf der Autobahn von vorne geblitzt werde bei zb 109 km/h, so hat man mit gesagt, bekomme ich einen Bussgeldbescheid über 29 km/h zu schnell gefahren, da aus verständlichen Gründen die 100km/h Plakette von vorne nicht sichtbar ist.
    Mir wurde nun gesagt, dass ich nun beweisen muss, dass der „geblitzte“ Anhänger auch wirklich eine 100er-Zulassung hat, und dieser Beweis sei sehr schwer, denn das Kennzeichen des Anhängers sieht man nicht von vorne und es könnte somit im Prinzip jeder Anhänger sein.

    Stimmt das? Ich habe mir vorgestern extra einen neuen Anhänger mit 100er Zulassung gekauft, damit ich auf der Autobahn nicht mehr mit den LKWs „kämpfen“ muss. Mein Zugfahrzeug ist ein Wohnmobil mit 3,5t Gesamtgewicht und 2,8t Leergewicht und ich wollte eigentlich den Tempomat schon auf 109 km/h stellen.

    1. bussgeldrechner.org

      13. April 2017 um 9:21

      Hallo Karl,
      anhand der Zulassung für Ihren Anhänger sollte eigentlich ersichtlich sein, dass dieser auch für 100 km/h zugelassen ist. Erhalten Sie also einen Bußgeldbescheid, sollte mithilfe der Zulassung ein Einspruch möglich sein.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Camper

        26. April 2017 um 12:41

        Hallo zusammen,
        unser Wohnmobil hat 7200 kg zulässiges Gesamtgewicht ( Ausnahmeregelung 100 km ) , neuer Anhänger mit 2700 kg zulässige Gesamtmasse und 100 km Zulassung.

        Frage: Wie schnell darf ich damit fahren:

        1. außerhalb geschlossener Ortschaften
        2. Schnellstraßen
        3. Autobahnen

        Im Voraus vielen Dank.

        1. bussgeldrechner.org

          27. April 2017 um 11:02

          Hallo Camper,

          wenn Ihr Wohnmobil mit Anhänger eine 100-km/h-Zulassung hat, dürfen Sie außerorts und auf Schnellstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h fahren.

          Ihr Team von bussgeldrechner.org

          1. Thomas

            26. Juli 2017 um 8:13

            Hallo, bin jetzt verwirrt.
            Oben im Artikel steht doch, für Fahrzeuge über 3,5t mit Anhänger außerorts 60kmh.
            Wieso steht hier 80kmh?

          2. bussgeldrechner.org

            31. Juli 2017 um 10:38

            Hallo Thomas,

            mit einer Sondergenehmigung ist es möglich, dass auch Fahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger außerorts 80 km/h fahren dürfen.

            – Die Redaktion

  9. Josef

    17. März 2017 um 8:10

    Hallo. Am 11.3.2017 kontrolirte mich polizei auf der autobahn ung muste 105 euro straffe bezahlen fur zu hoher geswindigkeit mit ahnhanger (101 km/k). Aber ich habe in den schein geswindigkeit 100 KM/H. Ich bin ein tschechische burgek und mein fahrzeug isst in der tschechei engemeldet (ein nagel neue pfizel anhanger und ein neuer peugeot boxer) Ich habe den ahhanger extra gekauft mit 100KM/H. Ich denke wen ich cz zullasung habe da kan ich doch nicht ein Deutschen siegel am nummerschild haben, dan habe ich probleme in der tschechei. Man darf nicht rankleben, nur der cz TUV. Danke fur anwort.

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 9:10

      Hallo Josef,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Susanne

    16. März 2017 um 8:53

    Hallo,

    wegen eines Fehlers der Versicherung hatten wir 2 Monate keinen Versicherungsschutz (vorher durchgehend 12 Jahre lang, danach Versicherungswechsel)
    Was erwartet mich als Strafe?

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2017 um 8:46

      Hallo Susanne,
      besteht kein Versicherungsschutz, kann dies laut § 6 Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen. Zudem droht auch eine Geldstrafe. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. marten

    8. März 2017 um 14:56

    hallo,
    wie ist es wenn mein fahrzeug ungebremste anhänger bis 500 kg ziehen darf und ich einen anhänger ziehe der 750kg ungebremst wiegt und auch dafür zugelassen ist? dann habe ich die zulässige anhängelast des zugfahrzeugs ja um 250kg überschritten! das ist ja schon mal ein vergehen!? wenn dann die zulässige achslast des anhängers auch noch mal über schritten wurde, z.b. der anhänger darf nur 500 kg gesamtgewicht haben ungebremst, hat aber 750kg also eine überladung von 250 kg, ist das ja auch wieder ein vergehen. habe ich dann bei der kombi auto zulässige anhängelast ungebremst 500 kg + anhänger ungebremst, zulässiges gesamtgewicht 500 kg mit 250kg überladung also gesamtgewicht des anhängers 750kg ungebremst, zwei vergehen die auch geandet werden oder wie läuft das dann?

    1. bussgeldrechner.org

      9. März 2017 um 10:27

      Hallo Marten,
      in der Regel sollte Ihnen nur die Überladung zu Lasten gelegt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Georg

    25. Februar 2017 um 20:56

    Hallo
    mein Anhänger 750 kg,ungebremst hat seit 05.2015 keinen TÜV mehr,ist aber
    Versichert und die Steuer wurde bezahlt.Ist die ganze Zeit im Garten gestanden unbenutzt,
    also auf Privatem Grundstück,jetzt brauch ich in aber da ich noch einen Garten habe
    nicht am Haus,möchte im TÜV machen, muß ich mit einer strafe Rechnen und wen ja
    wie hoch wird sie sein?

    MfG Georg

    1. bussgeldrechner.org

      2. März 2017 um 9:22

      Hallo Georg,
      auch bei Anhängern kann das Fahren mit überzogenem TÜV ein Bußgeld nach sich ziehen. ist der TÜV mehr als 8 Monate überzogen, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einen Punkt vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Dirk

    20. Februar 2017 um 16:17

    Hallo
    Mein Anhänger steht seit ca. 1 Jahr auf der Strasse ohne mit dem PKW im Strassenverkehr bewegt worden zu sein.Hin und wieder per Hand verschoben um die Parksituation für die anderen zu verbessern.
    Nun habe ich einen Anhörungsbogen im Bußgelverfahren bekommen in dem mir vorgeworfen wird das der Anhänger seit 8 Monaten keinen TÜV hat. Der Hänger hat zur Zeit einen Defekt so das ich ihn gar nicht bewegen kann.
    Lohnt ein Einspruch?
    Danke Grußß Dirk

    1. bussgeldrechner.org

      23. Februar 2017 um 10:08

      Halo Dirk,

      auch, wenn der Anhänger nicht bewegt wird, benötigt er eine gültige TÜV-Plakette.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  14. Marcus

    13. Februar 2017 um 15:00

    Müsste mit Anhänger zur Hu Untersuchung muss der Anhänger dafür beladen sein
    zulässiges Gesamtgewicht anhänger2 to

    1. bussgeldrechner.org

      16. Februar 2017 um 10:05

      Hallo Marcus,

      Sie dürfen den Anhänger beladen zu Hauptuntersuchung vorführen, müssen dies aber nicht.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Sascha

    3. Februar 2017 um 14:13

    Ich habe eine Frage bezüglich Gespannen die über 3,5 t schwer sind. Greifen hier Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKW oder darf ich mit mit einem solchen Gespann tatsächlich 100 km/h auf der Autobahn fahren mit einer 100er Zulassung? Geht konkret um ein Wohnwagengespann welches über 3,5 t wiegt.

    1. bussgeldrechner.org

      9. Februar 2017 um 11:47

      Hallo Sascha,
      in der Regel ist die Form der Zulassung ausschlaggebend. Ist Ihr Fahrzeug also als Pkw zugelassen, gelten auch entsprechende Vorgaben und Bußgelder.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  16. Joe

    23. Januar 2017 um 13:43

    Hallo, kann mir jemand sagen, ob es erlaubt ist, einen Anhänger mit einer größeren zulässigen Gesamtgewicht als am Zugfahrzeug angegeben, zu ziehen. Als Beispiel: Ein Zugfahrzeug darf laut Papieren 1.500kg ziehen. Kann ich einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.800kg dranhängen, wenn das aktuelle Gewicht nicht mehr als 1.500kg hat?

    1. marten

      8. März 2017 um 15:06

      doch er darf ihn ziehen wenn er nur 1500kg wiegt, er muß das gesamtgewicht ja nicht ausnutzen. er darf den anhänger auch ziehen wenn er für 2 tonnen zugelassen ist und leer nur 500kg wiegt kann er noch 1000kg draufladen, solange die 1500kg nicht überschritten werden darf er ihr ziehen.

    2. bussgeldrechner.org

      30. Januar 2017 um 10:03

      Hallo Joe,

      Sie dürfen keinen Anhänger mit einem größeren zugelassenen Gesamtgewicht ziehen. Die Begrenzung muss eingehalten werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

      1. Anhängerfahrer

        7. Februar 2017 um 22:46

        Da würde mich die Begründung und vor allem der Gesetzestext interessieren.
        Denn meiner Meinung nach, ist das zulässige Gesamtgewicht lediglich für den Führerschein und die 100kmh Erlaubnis relevant.
        Vorausgesetzt Joe hat BE oder Klasse 3 müsste er den Anhänger mit 1500kg Gewicht (aktuell) mit seinem Auto ziehen.
        Um das Gespann jedoch mit B fahren zu dürfen müsste das Auto ein zgG von max. 1700kg haben, was eher unwahrscheinlich ist.

  17. Ken A.

    22. Dezember 2016 um 19:08

    Kleiner Nachtrag / Fehler von mir:
    Natuerlich muesste die Ablastung auf 1300 kg lauten weil dieser Wert kleiner ist….

  18. Ken A.

    22. Dezember 2016 um 19:00

    Nach meinem Kenntnisstand ist es so:

    Bei den Anhaengergewichten fuer Tempo 80 zaehlt das tatsaechliche Gewicht (Leergewicht + Ladung) des Anhaengers (§42 StVZO: „Die gezogene Anhängelast“)

    Bei den Anhaengergewichten fuer Tempo 100 zaehlt das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers (§1 der 9. StVO Ausnahme). Deshalb gibt es die Moeglichkeit des „Ablastens“ (Verringerung des zGG.) des Anhaengers.

    Bis Tempo 80 gelten die Berechnungen fuer Tempo 80. Einen Anhaenger mit Tempo-100 Kennzeichnung darf man auch mit Tempo 80 fahren :-)

    Beispiel:
    Zugfahrzeug Leergewicht 1400 kg, zul. Anhaengelast 1300kg (gebremst). PKW-Transportanhaenger, gebremst, zGG 2700kg, Leergewicht 800 kg:

    Tempo 80: Anhaenger darf ohne Ladung oder mit max 500 kg Ladung gezogen werden.
    Tempo 100: unzulaessig. Dafuer muesste das Zugfahrzeug 2454kg leer wiegen oder der Anhaenger auf 1540 kg zGG abgelastet sein (1680 kg mit AntiSchlingerKupplung).

    Note: die Stuetzlast und das Fahrergewicht muesste auch noch beruecksichtigt werden, habe ich hier nicht .

    Note: bei den Fuehrerscheinfragen zu Anhaengern kenne ich mich nicht aus, da ich als Klasse-3 Besitzer davon nicht betroffen bin :-)

    MfG
    KEA

  19. Der Vielfahrer

    14. November 2016 um 19:41

    Entweder ihr habt das jetzt falsch verstanden oder ich mich falsch ausgedrückt.

    Woher kommt dann aber der Mythos,

    Anhänger Leergewicht 100 kg – zulässige Gesamtmasse 750 kg.

    Ich kenne das so das dieser Anhänger auch an Autos darf die unter 750 kg ziehen dürfen – halt nur um dann 200 kg Zuladung.

    Denn mM und auch von Fahrschulen zählt das was am Hamsterhaken hängt.

    Daher wäre es hier wichtig das Unwissen der Polizei gesetzlich zu beweisen …

  20. Der Vielfahrer

    13. November 2016 um 22:33

    Frage da sie immer wieder aufkommt:

    An einem PKW der ungebremst 300 kg ziehen darf, hänge ich nun einen Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von 600 kg. Die Leermasse beträgt 220 kg. Somit dürfte der PKW den Anhänger doch ziehen. Es handelt sich um ein Eigenbau Wohnwagen. Und man dürfte theoretisch noch 80 kg zuladen?!

    Einige beim Stammtisch und Polizisten meinen aber das man Anhänger nur bis 300 kg ziehen darf.

    Wo steht das alles im Gesetz um das der Rennleitung im Ernstfall zeigen zu können …

    1. bussgeldrechner.org

      14. November 2016 um 8:25

      Hallo,
      da haben die Polizisten recht. Es ist nicht die Leermasse sondern die zulässige Gesamtmasse und die Stützlast entscheidend. Wichtig ist, was in Ihrem Fahrzeugschein steht, da dies bei jedem Auto unterschiedlich ist.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Chris

    30. Oktober 2016 um 19:55

    Hallo welche Strafe bekommt man wenn man ohne Anhänger Führerschein erwischt wird ?

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:06

      Hallo Chris,
      Wenn Sie ohne Fahrerlaubnis einen Anhänger mit sich führen, ist das eine Straftat. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einem Freiheitsentzug von einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Marc S

    14. Oktober 2016 um 13:24

    Ich bin mit Transporter und Anhänger mit rund 90 km/h geblitz worden (Bescheid noch nicht hier), unter folgenden Voraussetzungen:

    Geschwindigkeitsbegrenzung 100 km/h

    Darunter zweites Schild 60 km/h, mit dem Zusatzschild (Piktogramme) LKW und BUS.
    Gespanne waren nicht abgebildet.

    Das ganze war auf der A1, Fahrtrichtung Köln, zwischen Burscheid und dem Kreuz Leverkusen, wer die Stelle kennt.

    Ich habe mich gewundert, daß es geblitzt hat, denn als LKW fühle ich mich nicht. Vielleicht hat mich der (mobile) Blitzer aufgrund der Länge ja als LKW gedeutet?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:50

      Hallo Marc S.,
      Ihre Vermutung ist durchaus möglich. Blitzer können auch falsch auslösen. Warten Sie am besten ab, ob Sie ein Bußgeldbescheid erreicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Stefan

        4. Februar 2020 um 23:43

        Genau da ist es mir auch schon so ergangen. Ich war mit PKW (unter 3,5 to) und Anhänger mit 100er Zulassung geblitzt worden (98 km/h).
        Zugestellt bekam ich einen Bescheid mit 18 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung.
        Ich habe daraufhin den zuständigen Sachbearbeiter angerufen der mir erklärte das die Blitze Anhängergespanne über 80 km/h grundsätzlich blitzt. Ich musste eine Kopie der 100er Zulassung per mail schicken, damit war die Sache dann vom Tisch.

  23. Frank K.

    5. Oktober 2016 um 14:46

    Hallo ich wurde ausserorts in einer 70 Zone mit Anhänger und 100 Km/h Zulassung geblitzt. 86 Km/h nach Abzug der Toleranz .Im Anhörungsschreiben wird aber ein Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/h angezeigt. Wie verhält sich das jetzt ?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:24

      Hallo Frank,
      Fragen Sie deswegen besser bei der Bußgeldstelle nach. Die können den Sachverhalt noch einmal genau überprüfen. Eventuell wurde ein Fehler gemacht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. AXEL

    2. August 2016 um 13:25

    Mein PKW-Anhänger wurde in der Raststätte Stolpe von der Autobahnpolizei kontrolliert und der 8 Monate fehlende TÜV festgestellt. Ich habe es am gleichen Tag dem TÜV vorgestellt. Ergebnis: Ohne erkennbare MÄNGEL!
    Bußgeld 65€ und EIN PUNKT .Ist das wirklich verhältnismäig?

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 8:54

      Hallo AXEL,
      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist läuft 14 Tage nach der Zustellung ab. Bei Bedarf empfiehlt es sich, in diesem Fall auch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Jörn

    18. Juli 2016 um 10:13

    Ich bin mit einem Anhänger in einer Baustelle mit 97 KM geblitzt worden. Demnach bin ich 17 KM zu schnell gefahren.
    Der Anhänger hat eine 100KM Zulassung.
    Wird aufgrund der 100KM Zulassung das Gespann als Fahrzeug gewertet, oder gilt in diesem Fall die 100KM Zulassung für den Anhänger nicht.
    Bei einem Fahrzeug würde das Bußgeld bei 30,00 EURO liegen, mit Anhänger bei 70,00 EURO und einem Punkt.
    Die Höchstgeschwindigkeit des Gespanns wurde nicht überschritten.

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 9:38

      Hallo Jörn,

      da Sie mit einem Anhänger unterwegs waren, wird es auch genauso gewertet. D. h. bei der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h mit einem Anhänger folgt in der Regel ein Bußgeld von 70€ und 1 Punkt in Flensburg.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

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