Geschwindigkeit mit dem Anhänger überschritten – welche Besonderheiten gelten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldtabellen: Zu schnell mit dem Anhänger

Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße mit Anhänger außerorts

Geschwin­digkeits­über­schreitung außer­ortsBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
≤ 10 km/h30 €eher nicht
11-15 km/h50 €eher nicht
16-20 km/h140 €1Hier prüfen **
21-25 km/h150 €1Hier prüfen **
26-30 km/h175 €1Hier prüfen **
31-40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
41-50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
51-60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
≥ 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **

Aktuelle Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße mit Anhänger innerorts

Geschwin­digkeits­über­schreitung inner­ortsBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
≤ 10 km/h40 €eher nicht
11-15 km/h60 €eher nicht
16-20 km/h160 €1Hier prüfen **
21-25 km/h175 €1Hier prüfen **
26-30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
31-40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
41-50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
51-60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
≥ 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Video: Alles Wichtige zum Fahren mit Anhänger

Was beim Fahren mit einem Anhänger wichtig ist, wird auch im Video näher betrachtet.
Was beim Fahren mit einem Anhänger wichtig ist, wird auch im Video näher betrachtet.

Die Vorgaben zum Fahren mit Anhänger und welche Strafen Sie erwarten

Mit einem Anhänger darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal 100 km/h gefahren werden.
Mit einem Anhänger darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal 100 km/h gefahren werden.

Wer umzieht oder einfach nur Gartenabfälle transportieren will, greift häufig auf einen Anhänger zurück, um sich zu helfen.

Er bietet zahlreiche Vorteile, unter anderem zusätzlichen Stauraum, der sehr nützlich ist, wenn der eigene Kofferraum zu klein oder wie beim Motorrad gar nicht vorhanden ist. Doch wodurch zeichnet sich ein Anhänger aus?

In diesem Ratgeber finden Sie nützliche Informationen rund um Anhänger. Zudem erfahren Sie hier, welche Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog fällig werden, wenn Sie sich als Autofahrer mit angekoppeltem Anhänger einen Tempoverstoß leisten.

FAQ: Anhänger

Wie schnell darf mit einem Anhänger fahren?

Kfz bis 3,5 Tonnen, die einen Anhänger ziehen, dürfen eine Geschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten.

Wie schwer darf der Anhänger sein?

Die Anhängelast ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Welche das sind, können Sie mit einem Klick hier nachlesen.

Ich bin mit dem Anhänger geblitzt worden, was habe ich zu befürchten?

Die Sanktionen für Tempoverstöße mit dem Anhänger können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Als Anhänger gelten Fahrzeuge mit einer Ladefläche, jedoch ohne eigenen Antrieb. Sie werden deshalb in der Regel von Zugfahrzeugen wie Pkw, Lkw, Motorrädern oder Traktoren gezogen. Mit einer Anhängerkupplung sind beide miteinander verbunden. Ein Pkw-Anhänger darf laut Paragraf Straßenverkehrzulassungs-Verordnung (StVZO) insgesamt nicht länger als 12 Meter, 2,55 Meter breit und 4 Meter hoch sein.

Verkehrsteilnehmer, die mit einem Anhänger unterwegs sind, müssen bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten. Das legt die Straßenverkehrsordnung (StVO) fest. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger 50 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger eine Geschwindigkeit von maximal 80 km/h – genauso wie für Lkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Andere Kraftfahrzeuge, die mit Anhänger fahren, darunter beispielsweise Wohnmobile dürfen ein Tempo von 60 km/h nicht überschreiten.

Ausnahmeregelung für Geschwindigkeit mit Anhänger auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist Fahrzeugen mit Anhängern auch eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Diese Ausnahme ist geknüpft an das Zugfahrzeug und den Anhänger an sich.

Werden bestimmte Anforderungen erfüllt, ist einigen Kfz-Anhänger-Gespannen ein Tempo von 100 km/h erlaubt.

Als Zugfahrzeug sind grundsätzlich Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewicht geeignet. Es muss zudem über einen Blockierverhinderer (ABS) verfügen. Das Verkehrsrecht schreibt für den Anhänger an sich vor, dass er für eine Geschwindigkeit bis 100 km/h taugen muss, soll er eine Tempo-100-Genehmigung erhalten.

Und auch die Anhängerbereifung ist relevant: Die Reifen dürfen ein Alter von sechs Jahren nicht überschreiten. Geschwindigkeitsklasse L gilt hier als untere Grenze. Das bedeutet, die Reifen müssen mindestens für eine Geschwindigkeit von 120 km/h ausgelegt sein. Aber auch ein höherer Geschwindigkeitsindex ist beim Anhänger zulässig.

Die Anhängelast beim Pkw darf nicht höher sein als das Zugfahrzeug. Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf hierdurch nicht überschritten werden. Dieser Umstand würde sich eventuell erheblich auf die Lenkung des Kfz auswirken und damit die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.

Ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen Institute wie TÜV und DEKRA. Damit ein Anhänger die Geschwindigkeit von 100 km/h fahren darf, ist seitens der Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein des Anhängers zu vermerken, dass er hierfür die Genehmigung besitzt. Sie stellt zusätzlich eine gesiegelte Tempo-100-Plakette aus, die rückwärtig am Anhänger anzubringen ist.

Die Anhängelast – wie schwer darf ein Anhänger sein?

Wie schwer ein Anhänger beladen werden darf, ist abhängig von seiner maximal zulässigen Anhängelast. Diese wiederum wird von der Bauweise des Anhängers bestimmt.

Wie hoch die Anhängelast eines Fahrzeugs ist, hängt unter anderem von Modell, Bauart und Anhängerkupplung ab. Bei einem Pkw beträgt sie in der Regel 1,2 bis 1,5 Tonnen.

Die Geschwindigkeit mit Anhänger wird von Blitzern überwacht.
Die Geschwindigkeit mit Anhänger wird von Blitzern überwacht.

Wollen Sie wissen, wie hoch die zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeuges ist und wie schnell Sie mit Anhänger unterwegs sein dürfen? Dann hilft ein Blick in die Zulassungspapiere.

Haben Sie die entsprechenden Angaben entnommen, ist ebenfalls zu überprüfen, ob der beladene Anhänger die zulässige Gesamtmasse des Autos überschreitet.

Ergo darf der Anhänger nicht schwerer sein als das Zugfahrzeug – bei einem Pkw wären dies 3,5 t. Dies stellt die Obergrenze dar.

Wird ebenjene Vorgabe überschritten, handelt es sich um eine Überladung. Ein Bußgeldbescheid ahndet diese Missachtung der StVO.

Mehr zur Überladung und Anhängelast erfahren sie auch in diesem Video:

Wann gilt ein Anhänger als überladen? Alle Infos in diesem Video!
Wann gilt ein Anhänger als überladen? Alle Infos in diesem Video!

Geschwindigkeitsüberschreitung mit Anhänger – welche Ahndungen im Raum stehen

Wird die Höchstgeschwindigkeit beim Pkw mit Anhänger missachtet, erwarten den Fahrer laut geltendem Verkehrsrecht unterschiedlich harte Strafen. Wie hoch sie ausfallen, ist abhängig vom begangenen Verstoß. Grundsätzlich drohen laut Bußgeldkatalog jedoch Bußgelder, Punkte und sogar ein potenzielles Fahrverbot.

Die Bußgeldtabelle unterscheidet genauso wie bei Tempoverstößen ohne Anhänger Verstöße innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Innerorts sind die Strafen häufig drastischer.

Wird die Geschwindigkeit mit Anhänger außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 16 bis 20 km/h überschritten, drohen 140 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Beim gleichen Szenario innerorts fällt das Bußgeld 20 Euro höher aus. Unterschiede ergeben sich auch darin, wann ein Fahrverbot erteilt wird. Während dies bereits ab 26 km/h zu viel innerhalb geschlossener Ortschaften der Fall ist, greift der Bußgeldkatalog für Anhänger zu diesem Mittel erst bei 31 km/h zu schnell außerorts. Ihren Führerschein müssen Sie in beiden Fällen jeweils einen Monat lang abgeben.

Geblitzt mit Anhänger – wie erkennen Blitzer ein Gespann?

Den Straßenverkehr und das korrekte Verhalten aller Teilnehmer überwachen zum einen stationäre Anlagen. Sie beziehen ihre Informationen von in den Boden eingelassenen Induktionsschleifen, die druckempfindlich sind und sich in einem bestimmten Abstand voneinander befinden. Anhand des zurückgelegten Weges wird dementsprechend das gefahrene Tempo ermittelt.

Neben stationären Anlagen, die fest an bestimmten Stellen installiert sind, gibt es auch mobile Blitzer. Diese beweglichen Geräte sind entweder für eine gewisse Zeit am Straßenrand aufgestellt oder in einem unscheinbaren Fahrzeug (Blitzerauto) deponiert und überwachen die Geschwindigkeit der passierenden Fahrzeuge.

Mit Hilfe mobiler Radaranlagen können Beamte also auch gezielt das Tempo von Fahrzeugen mit Anhänger überprüfen. Weist das Gerät einen zu hohen Wert aus, können Sie den Verkehrssünder direkt aus dem Verkehr ziehen oder später einen Bußgeldbescheid zusenden.

Doch kann ein Blitzer überhaupt zwischen Pkw mit und ohne Anhänger unterscheiden? Dies ist bei einigen mobilen Geräten tatsächlich möglich. Sie registrieren neben der gefahrenen Geschwindigkeit auch die Länge eines Gefährts beziehungsweise Gespanns. Verkehrssünder, die im Gespann unterwegs sind, haben damit keinen Freifahrtschein.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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102 Kommentare

  1. K.

    7. April 2023 um 21:13

    hallo zusammen,

    wie schnell darf ein Reisebus mit einen gemieteten Fahrradanhänger (Bikeliner) gefahren werden.
    Ich bitte um eine schnelle und Zutreffende Antwort.
    Danke im voraus.

  2. Thomas

    14. August 2022 um 11:19

    Hallo, ich habe einen Anhänger mit einer 100er Zulassung. Wie teuer wäre eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Gespanns auf der Autobahn mit z.B. 110 km pro Stunde. Werden 10 km oder 30 km/h angesetzt? Danke. ts

  3. Alfred

    3. Februar 2022 um 18:28

    Mein Pkw- Anhänger steht auf meinem Grundstück. Die HU- Untersuchung ist um 8 Monate überzogen. Ein Polizist hat dies zufällig bemerkt und eine Anhörung zu einem Bussgeldbescheid geschickt. Da der Anhänger damit nicht im öffentlichen Strassenverkehr angetroffen wurde, bezweifle ich die Durchsetzbarkeit des Bussgeldes. Kann ich hier erfolgreich widersprechen?

  4. Britta

    23. März 2021 um 14:25

    Hallo liebes Team,

    ich habe bei meinem Anhänger für die 100er Zulassung eine Ablastung vornehmen lassen, damit die zul. Anhängelast nicht überschritten wird (100er Zulassung: Anhängelast muss kleiner/gleich zul. GG Anhänger sein)
    Gelegentlich müsste ich auch mal auf mein anderes Auto zurückgreifen, dieses hat allerdings eine geringere zul. Anhängelast. Darf ich es trotzdem zum Ziehen benutzen, wenn ich die 100er Zulassung dann nicht anwende und so fahre als ob ich sie nicht hätte?

  5. Frederic

    5. Juli 2020 um 0:04

    Hallo liebes Team.

    Folgende Konstellation :
    Wohnwagen, 100er Zulassung, 1700kg zulässige Gesamtmasse
    Zugfzg darf 2100 kg ziehen, hat eine Leermasse von 1550 und eine tatsächliche fahrbereite Masse laut Zulassungsbescheinigung von 1688 kg, ABV vorhanden (ABS) Nachträglich wurde eine abnehmbare AHK eingebaut.
    Unter welchen Bedingungen dürften wir die 100 km/h tatsächlich ausnutzen?
    Herzlichen Dank im Voraus.
    Schöne Grüße

  6. Josef

    17. November 2019 um 14:00

    Wir haben in unserem Handwerksbetrieb einen Renault Master mit 4,5 t
    und haben Ihn auf 4,0 t abgelastet um einen Hänger mit 3,49 t zu ziehen, um nicht über die 7,5 tonnen zu kommen.
    wie schnell darf ich mit diesem Fahrzeug auf Landstraßen bzw. auf Autobahnen überhaupt fahren.

    mfg

    Josef

  7. Markus

    3. Mai 2019 um 20:37

    Guten Tag.
    Ich bin mit einem Kleintransporter (Fiat -Bus) mit einem Auto Anhänger, darauf ein Kfz durch eine geschlossene Ortschaft gefahren. Hierbei ist durchgehend eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h für Lkws. Also über 7,5 Tonnen.
    Meines Erachtens liege ich hier weit darunter.
    In dieser Ortschaft wurde ich trotzdem von einer stationären Blitzeranlage geblitzt.
    Mit 47 Km/h! Mir wird vorgeworfen, 17 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren zu sein. Wie kann ich das verstehen; mein Gespann fällt doch nicht in die Kategorie Lkw?
    Gruß Markus

    1. bussgeldrechner.org

      29. Mai 2019 um 11:25

      Hallo Markus,
      Einspruch gegen den Bußgeldbescheid können Sie immer innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheids einlegen. Ob es sich in Ihrem Fall lohnt, sollten Sie zusammen mit einem Rechtsanwalt abwägen. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  8. PeDall

    24. April 2019 um 16:09

    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mit einem Wohnwagengespann, Zugfahrzeug (PKW, höchstzul.GG 2.800 kg) u. Anhänger (höchstzul.GG 1.600 kg) in Österreich zugelassen auf einer deutschen Autobahn max. 80 km/h fahren darf, da ich als Österreicher keine 100 km/h Plakete für den Wohnwagen haben und diese auch nicht bekommen kann?
    Mit freundlichen Grüßen
    PeDall

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 11:11

      Hallo PeDall,
      davon ist auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  9. Mina

    18. März 2019 um 18:05

    Wir wurden mit einem offiziell im Baumarkt geliehenen Anhänger auf der Autobahn angehalten. Die Polizei stellte fest, dass der Anhänger seit längerem keinen TÜV mehr hat. Es soll 100,-€ und 1 Punkt kosten.
    Das muss doch dem Halter, sprich dem Baumarkt, und nicht uns belastet werden. Oder haben wir eine Mitschuld? .

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:42

      Hallo Mina,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  10. Christian

    13. März 2019 um 11:42

    Hallo,

    ich wurde innerorts mit meinem PKW + Anhänger geblitzt.
    Nun habe ich den Anhörungsbogen zugesendet bekommen. Dieser sagt eine Geschwindigkeitsüberschreitung, bei abzüglich 3Km/h, von 29 Km/h aus. Das würde einen Monat Fahrverbot bedeuten. Was mich aber wundert, dass kein Vermerk eines Anhängers in dem Schreiben steht.
    Ist dies erst beim Bussgeldbescheid mit aufgeführt oder kann ich mir jetzt schon sicher sein, dass ich „nur“ die Strafe mit PKW-Geschwindigkeitsüberschreitung begleichen muss?

    Mit freundlichem Gruß
    Christian

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:54

      Hallo Christian,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Warten Sie den Bußgeldbescheid ab.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Joachim

    5. Februar 2019 um 20:35

    Hallo,
    Bin mit einem Jumper (Fz.z.Gü.bef.b.3,5t. N1) mit Anhänger (2,5t) in einer Ortsdurchfahrt (50km bzw LKW 30 km Beschränkung) mit 51 km geblitzt worden.
    Gilt da die 30 km Begrenzung für LKW ?
    Mit freundlichen Grüßen
    J

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 15:56

      Hallo Joachim,
      hierbei ist in der Regel die Zulassung des Fahrzeugs ausschlaggebend.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Seewald

    20. November 2018 um 10:37

    Wir haben einen Drehschemel-Anhänger mit 3 Achsen. Die hinteren Achsen haben einen Abstand von 60 cm, zählen somit als 1 Achse.
    Das Zugfahrzeug hat 3,5 to. und der Anhänger hat 3,5 to. zul. Gesamtgewicht.
    Darf dieses Gespann mit dem Führerschein BE gefahren werden.
    Wir haben von verschiedenen Stellen unterschiedliche Antworten erhalten.
    Gibt es eine Vorschrift, dass dieses Gespann nur 3 Achsen haben darf. Also max. Tandemanhänger.
    MFG Seewald

    1. bussgeldrechner.org

      3. Dezember 2018 um 8:41

      Hallo Seewald,
      für eine definitive Aussage sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. B.Schwarz

    12. September 2018 um 9:55

    Bei vielen Fragestellern bezweifelt ich,das sie jemals eine Fahrschule von Innen gesehen haben !

  14. Michel

    26. Juli 2018 um 14:52

    Hallo,

    Ich habe jetzt folgendes gehört und würde gerne wissen ob dies stimmt
    (Wenn ja wäre eine Erklärung sehr hilfreich.):
    Bei einer gemessen Geschwindigkeit eines Gespanns
    (PKW mit 100km/h Zulassung des Anhängers)
    von 110 km/h auf der Autobahn wird von einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h (statt 10km/h) sanktioniert??

    Eine weitere Frage:
    Gebe es unter oben genantem Szenario ein unterschiedliches Bußgeld wenn man nur 1x geblitzt würde oder aber 2-3 mal hintereinander auf der Fahrtstrecke/ gibt es da einen „Zeitfaktor“ ?

    1. bussgeldrechner.org

      6. August 2018 um 10:17

      Hallo Michel,
      laut unserer Kenntnis liegt bei dem von Ihnen geschilderten Szenario eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h vor. Darüber hinaus ist in der Regel bei mehreren Tempoverstößen nicht von einer Tateinheit auszugehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Hermann

    7. April 2018 um 16:09

    Hallo ich wurde auf der Autobahn A8 beim Überholvorgang zweier LKW die ein Elefantenrennen veranstalteten durch ein ProViDa Fahrzeug gemessen nach Abzug der 5% Toleranz 117 km/h. Mein Fahrzeug ein VV Touareg mit 2229 Kg Leergewicht und einem Anhänger mit 2700 Kg Zul. Gesamtgewicht der Anhänger hat eine 100 er Zulassung und eine Antischlingerkupplung. Mir wurde erläutert das ich mit diesem Gespann nur 80 km/h fahren darf da der errechnete Wert 2229 Kg x 1,2 = 2674,8 Kg nicht für 100 km/h ausreicht. Es kann doch nicht sein das 25,8 Kg die mein Zugfahrzeug ( lt. Zulassungsbescheinigung) zu leicht ist für ein Bußgeld von 188 € 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte im Zentralregister ausreicht. Wir haben heute den Touareg leer (max 5 Ltr.Treibstoff) gewogen 2340 Kg. Was noch zu bemerken wäre das tatsächliche Gesamtgewicht war zum Zeitpunkt des Verstoßes keine 1800 Kg. Von so einer unsinnigen Regelung habe ich bis zu diesem Zeitpunkt noch nie gehört.

  16. Edi

    12. März 2018 um 15:40

    Hallo Bußgeldrechnerteam

    ich wurde geblitzt PKW mit Anhänger innerhalb geschlossener Ortschaft ( in 30-er Zone) )mit einer Überschreitung von 17 kmh (Toleranz bereits abgezogen). Beim Anhänger handelt es sich um einen nicht zulassungspflichtigen Sportanhänger mit grünem Kennzeichen. Laut Auskunft des Überwachungsdienstes wird dies mit einer Anzeige , 1 Punkt in Flensburg und 80,- € Strafe geahndet. Gibt es bei diesem Verstoß bezüglich der Strafe einen Unterschied zwischen zulassungspflichtigen und nicht zulassungspflichtigem Anhänger (grünes Kennzeichen) ?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      23. März 2018 um 11:52

      Hallo Edi,
      in der Regel spielt dieser Umstand bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Rolle.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  17. Zanni

    14. Januar 2018 um 20:20

    Hallo

    Meine Frage ist: Wie schnell darf ich mit einen 3 rädigen Kraftfahrzeug >45 Km/h (Fahrzeugklasse L5e) mit einen Anhänger auf der Autobahn fahren

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 11:09

      Hallo Zanni,

      in der Regel dürfen Sie mit einem Anhänger höchstens 80 km/h fahren. Mitunter sind auch Geschwindigkeiten von 100 km/h möglich, hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen gegeben sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Peter

    9. Januar 2018 um 12:54

    Darf ich mit einem 100er-Hänger auf Straßen mit zwei Fahrspuren in jeder Richtung (baulich getrennt wie auf der Autobahn mit Grünstreifen) die 100 fahren?
    Auch ohne Zusatzschild „Kraftfahrstraße“?

    //_Wenn außerorts die Fahrbahnen für die beiden Fahrtrichtungen baulich getrennt sind oder mindestens zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung und eine Linie als Trennung zwischen den beiden Richtungen vorhanden sind, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern für PKW ohne Anhänger eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h._//

    Höchstgeschwindigkeit Gespann VW T5 (PKW-Zul.) und Hänger ZGG 2000 kg
    Für diese Kombination bekam ich zu Zeiten als die 100er-Zulassung noch auf bestimmte Fahrzeugkombinationen vergeben wurde (mit 100er Schild auch am Zugfahrzeug vorne) die Erlaubnis 100 zu fahren. Jetzt lese ich immer wieder daß die Höchstgeschwindigkeit bei Gespannen mit einem ZGG über 4500 kg generell auf 80 beschränkt wäre.
    Mittlerweile gibt es die kleine 100er-Plakette im Zugfahrzeug nicht mehr und der alte Multivan ist mittlerweile gegen einen neuen Multivan ausgewechselt.
    Darf ich da jetzt immer noch 100 fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      15. Januar 2018 um 10:41

      Hallo Peter,

      in der Regel gilt, dass mit einem Anhänger 100 km/h gefahren werden darf, wenn

      – das Auto mit ABS ausgestattet ist
      – der Anhänger sich dafür eignet
      – die Anhängerreifen für eine Anhängelast von 120 km/h ausgelegt sind und mindestens Geschwindigkeitsindex L haben
      – die Reifen jünger als sechs Jahre sind
      – die zulässige Gesamtmasse des Anhängers kleiner ist als die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
      – die örtliche Höchstgeschwindigkeit mindestens 100 km/h ist

      Außerdem muss zwischen Zugfahrzeug und Anhänger ein gewisses Masseverhältnis gegeben sein. Dieses ist etwas kompliziert zu errechnen, ein örtlicher TÜV sollte Ihnen dabei helfen können.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Anna

    24. November 2017 um 18:35

    Hallo Team von Bußgeldrechner.org,

    mein Vater wurde kürzlich von einem stationären Blitzer bei rot geblitzt worden. Auf dem Bußgeldbescheid steht „als Fahrer eines Kleintransporters mit Anhänger“, doch woher wissen die das mit dem Anhänger? Wir können nur das Foto von vorne sehen, gibt es gegebenenfalls noch weitere Fotos, die man nicht einsehen kann? Meinem Vater droht das temporäre Fahrverbot und ich würde das übernehmen, da wir sonst unsere Firma schädigen würden. Leider habe ich aber keinen Hängerführerschein und wüsste eben deshalb gerne, ob die Polizei noch weitere Beweisbilder hat.

    1. bussgeldrechner.org

      11. Dezember 2017 um 7:44

      Hallo Anna,
      die Übernahme möglicher Sanktionen ist rechtswidrig und kann weitreichende Konsequenzen haben. Ob es legale Möglichkeiten gibt, um ein Fahrverbot zu umgehen, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  20. Axel

    11. Oktober 2017 um 17:27

    Moin,
    Irgendwie habe ich unter allen Kommentaren noch nicht meine Antwort erhalten.
    Ich fahre ein Wohnmobil mit 6,5 Tonnen und einer Anhängelast von 3,5 Tonnen. Dahinter ziehe ich einen Anhänger mit 750 Kg und einer 100 er Zulassung.
    Wie schnell darf ich nun auf Bundesstraßen und Autobahnen mit dem Gespann fahren ?
    Viele Grüße
    Axel

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 10:15

      Hallo Axel,

      Wohnmobile mit einer Masse von 3,5 bis 7,5 Tonnen mit Anhänger – wozu Sie zählen – dürfen auf Bundesstraßen 60 km/h, auf Autobahnen 80 km/h fahren. Die 100er-Zulassung Ihres Anhängers würde nur in bestimmten Kombinationen gelten – z. B. dann, wenn das Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bleibt, was in Ihrem Fall nicht gegeben ist.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. H.Weidner

    3. Oktober 2017 um 17:53

    hallo, bin jetzt in der ortschaft mit campinghänger mit 50 kmh geblitzt worden.
    war auf 30 kmh für lkw beschränkt. werde ich als lkw besteaft? danke.
    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      23. Oktober 2017 um 9:32

      Hallo,
      in der Regel sollten Ihnen keine Lkw-Sanktionen drohen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Thomas

    26. September 2017 um 12:51

    Hallo,

    Ich habe ein Audi Q5 mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 2500kg. Der Anhänger hat eine 100kmh Zulassung und darf gesamt 3500kg wiegen. Wie schnell darf ich fahren wenn er maximal 2500kg beladen wiegt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:53

      Hallo Thomas,
      verfügt ein Anhänger eine Zulassung für 100 km/h, dürfen Sie diese Geschwindigkeit nicht überschreiten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Bernd

    2. September 2017 um 18:10

    Hallo,
    mein Wohnwagen steht seit Saisonbeginn stationär auf einem Ganzjahres-Campingplatz. Die Hauptuntersuchung wäre im April 2017 gewesen. Den Wagen zu bewegen verlangt den Ab- und Aufbau des Vorzeltes etc. Ich beabsichtige, im nächsten Frühjahr zu reisen. Kann ich die HU bis dann hinauszögern?

    Mit freundlichem Gruß
    Bernd

    1. bussgeldrechner.org

      4. September 2017 um 12:14

      Hallo Bernd,
      Sie sind grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die HU immer aktuell ist.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Chris

    8. August 2017 um 20:25

    Hallo,
    Ich führe ein Gespann mit Zugfahrzeug 2.250 kg Leergewicht und auf 675 kg (urspr. 750 kg) abgelasteten Anhänger mit 100 km/h Zulassung. Die 9. StVO Änderung besagt: Trifft eines der Kriterien für die 100 km/h Zulassung nicht zu, gelten die Regelungen der StVO.
    Bedeutet dies, dass wenn der Anhänger z.B. über 675 kg bis max. 750 kg Gesamtgewicht aufweisen würde, man ihn noch mit 80 km/h bewegen darf?
    Danke.

    1. bussgeldrechner.org

      14. August 2017 um 8:57

      Hallo Chris,

      wenden Sie sich diesbezüglich an den TÜV oder die DEKRA. Sie sollten in aller Regel eine neue 100 km/h Zulassung erhalten.

      – Die Redaktion

  25. Bernd

    3. August 2017 um 9:29

    Ich fahre einen Pickup mit ABS usw, der als Nutzfahrzeug bis 3,5t, Klasse N1G zugelassen ist und bis zu 3t Anhängelast ziehen darf. Darf ich mit diesem Fahrzeug einen für Tempo 100 zugelassenen Anhänger dann auch 100km/h ziehen?
    Oder gilt dafür grundsätzlich und unabhängig vom Gesamt-Zuggewicht die LKW Regel mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h?

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:20

      Hallo Bernd,

      dazu ist eine entsprechende Genehmigung vonnöten.

      – Die Redaktion

      1. Bernd

        7. August 2017 um 22:22

        Wie sieht die entsprechende Genehmigung für diese beiden Fälle aus?

        Eckwerte:
        1. Pickup LKW , N1G
        Baujahr 2014 mit allen elektronischen Helfern wie ABS usw;
        3,5t zGG,
        Fahrzeuggewicht real incl. Fahrer und Ladung 2,5t;
        3t erlaubte Anhängelast,
        wird gefahren mit einem Anhänger mit 100 Zulassung, 1000kg Anhängermasse,
        Gesamtzuggewicht 3,5t

        oder
        2. Pickup LKW , N1G,
        Baujahr 2014 mit allen elektronischen Helfern wie ABS;
        3,5t zGG,
        Fahrzeuggewicht real incl. Fahrer und Ladung 3t;
        erlaubte Anhängelast 3t,
        mit einem Anhänger mit 100 Zulassung, 2000kg Anhängermasse,
        Gesamtzuggewicht 4,5t

        Ich interpretiere es so, das ich bei einem Gesamtzuggewicht bis max. 3,5t mit meinem N1G LKW auch 100 km/h fahren darf.
        Wenn das Gesamtzuggewicht über 3,5t beträgt, darf ich nicht schneller als 80 km/h

        Ich bitte um Bestätigung oder Korrektur

        1. bussgeldrechner.org

          14. August 2017 um 10:35

          Hallo Bernd,

          wenden Sie sich mit dieser Frage am besten an den TÜV. Dieser kann Sie eingehend beraten.

          – Die Redaktion

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