Allwetterreifen im Winter: Die Alternative zu Winterreifen?
Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Der Winter naht und damit auch der Reifenwechsel
Wenn es kälter wird, der Boden gefriert und sich eine dünne Eisschicht auf den Straßen bildet, ist es wieder soweit. Die Jahreszeiten ändern sich und dieses jährliche Ritual gehört für Millionen Autobesitzer in Deutschland dazu: der Reifenwechsel.
Damit die Reifen auch bei Glatteis und Schneematsch optimal auf der Straße haften und das Fahrzeug bei diesen Verhältnissen geführt werden kann, müssen besondere Reifen aufgezogen werden. Das ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreiben vor, was hierzulande als sogenannte Winterreifenpflicht bezeichnet wird. Doch darf im Winter wirklich nur mit Winterreifen gefahren werden? Sind auch Allwetterreifen/Ganzjahresreifen im Winter zulässig? Das klären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Allwetterreifen im Winter
Im Winter sind alle Reifen erlaubt, die verbesserte Fahreigenschaften gegenüber normalen Reifen besitzen und mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Dazu können sowohl Winter- als auch Allwetterreifen zählen.
Erfüllen die Ganzjahresreifen nicht die an Winterreifen gestellten Anforderungen, kann wie bei Sommerreifen im Winter ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auch für Allwetterreifen im Winter drohen.
Allwetterreifen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich sowohl für das Fahren im Sommer als auch im Winter eignen, wodurch der Reifenwechsel entfällt. Optimale Fahr- und Bremseigenschaften bei winterlichen Straßenverhältnissen besitzen allerdings nur Winterreifen.
Ist der Reifenwechsel im Winter wirklich notwendig?
Zu welcher Zeit konkret eine Winterreifenpflicht besteht, ist per Gesetz nicht festgelegt. Gemäß § 2 Abs. 3a StVO darf ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen aber nur geführt werden, wenn die Reifen dafür geeignet sind:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Wann eine solche Bereifung Pflicht ist, ist situativ bedingt. Ändern sich die Straßenverhältnisse durch winterliche Witterung, sollten winterfeste Reifen bereits aufgezogen sein. Andernfalls wird die Fahrt nicht nur zur gefährlichen Schlitterpartie, die schlimmstenfalls mit einem Unfall endet, sie kann auch ein Bußgeld zur Folge haben.
Die Reifen müssen also für winterliche Verhältnisse geschaffen sein und diesen standhalten können, jedoch trifft dies nicht ausschließlich auf Winterreifen zu. Gemäß § 36 Abs. 4 StVZO müssen Reifen in der kalten Jahreszeit folgende Anforderungen erfüllen:
- Verbesserung der Fahreigenschaften bei Schnee durch ein besonderes Reifenprofil, eine spezielle Reifenmischung oder die Reifenbauart gegenüber normalen (Sommer-)reifen beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen.
- Reifenkennzeichnung mit Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes.
Reifen mit den oben genannten Eigenschaften werden im Allgemeinen als Winterreifen bezeichnet. Zur Abgrenzung werden normale Reifen ohne diese Eigenschaften Sommerreifen genannt. Außerdem gibt es Allwetterreifen, auch Ganzjahresreifen genannt, die sich dadurch auszeichnen, dass sie allen Wetterlagen standhalten. Doch dürfen Allwetterreifen im Winter gefahren werden, wenn die Bedingungen extrem sind? Das erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Übrigens: Gemäß § 36 Abs. 4a StVZO sind bis zum 30. September 2024 bei winterlichen Verhältnissen auch Reifen erlaubt, welche die M+S Kennzeichnung aufweisen, wenn sie vor dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Sind Ganzjahresreifen auch im Winter erlaubt?
Allwetterreifen können wintertauglich sein und somit als Winterreifen gelten, wenn sie mit dem oben erwähnten Alpine-Symbol gekennzeichnet sind. Andernfalls gelten die Ganzjahresreifen als Sommerreifen und Fahrzeughalter müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen, wenn sie im Winter damit fahren.
Beachten Sie außerdem, dass Reifen für winterliche Verhältnisse auf allen Radpositionen vorhanden sein müssen. Eine Mischbereifung ist im Winter nicht zulässig. Kommt es unterwegs zu einer Reifenpanne, kann zur Not ein Sommerreifen montiert, sollte bei nächster Gelegenheit aber gegen einen wintertauglichen Reifen gewechselt werden.
Achten Sie außerdem darauf, dass die Mindestprofiltiefe bei Allwetterreifen im Winter nicht unterschritten wird. Diese liegt bei 1,6 Millimetern. Es wird empfohlen, Reifen, die im Winter genutzt werden, sicherheitshalber nur bis zu einer Profiltiefe von 4 Millimetern abzufahren bzw. sie ab dieser Profiltiefe zu erneuern.
Reichen Allwetterreifen im Winter?
Allwetterreifen sind also bei winterlichen Straßenverhältnissen erlaubt, aber wie gut sind Ganzjahresreifen im Winter? Allwetterreifen verfügen im Allgemeinen über jene Fahr– und Bremseigenschaften, die Winterreifen besitzen – wenn auch nicht im gleichen Maße.
In Bezug auf die Materialzusammensetzung und die Beschaffenheit der Laufflächen stellen sie lediglich einen Kompromiss dar, indem sie sowohl für das Fahren im Winter als auch im Sommer zwar geeignet, aber nicht optimal sind.
Winterreifen versus Allwetterreifen im Winter: In einem Test werden Ganzjahresreifen in der Regel immer schlechter abschneiden. Wollen Sie auf den jährlichen Reifenwechsel verzichten, sollten Sie vorher Testberichte verschiedener Allwetterreifenmodelle vergleichen.
Versicherungsschutz mit Allwetterreifen im Winter
Bei Allwetterreifen im Winter ist der Versicherungsschutz immer noch gegeben, solange sie die gesetzlichen Vorgaben für Winterreifen erfüllen. Kommt es allerdings zu einem Unfall mit Allwetterreifen im Winter, die als Sommerreifen eingestuft werden, kann das Probleme mit der Versicherung verursachen:
- Kaskoversicherung: Hier können Sommerreifen im Winter zu einer Leistungskürzung führen.
- Haftpflichtversicherung: Bei einem Unfall mit nicht wintertauglichen Reifen kann es zu einer Mithaftung des Geschädigten kommen.
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