Alkoholkontrolle verweigern? Diese Rechte haben Autofahrer
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was ein Alkoholverstoß kostet!
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Bußgeldtabelle: Alkoholisiert Autofahren
FAQ: Alkoholkontrolle
Das „Pusten“, also die Messung der Atemalkoholkonzentration mit einem Alkomaten, ist grundsätzlich freiwillig. Die Polizei muss Sie bei einer Alkoholkontrolle durch blasen/pusten über Ihre Rechte aber nur insoweit aufklären, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Verpflichtend ist ein Alkoholtest nur dann, wenn es dazu eine Anordnung durch einen Richter oder Staatsanwalt gibt oder in Fällen, in denen Anhaltspunkte für bestimmte Straftaten vorhanden sind. In solchen Fällen kommt es zu einer Blutabnahme. Wann genau ein solches Szenario eintreten kann, erfahren Sie an dieser Stelle.
In der Theorie mag es mehr oder weniger gut funktionierende Methoden geben, um bei einer Alkoholkontrolle die Werte des Messgeräts zu manipulieren. So soll es etwa helfen, vorher Eiswürfel zu lutschen oder Zigarettenrauch in das Messgerät zu pusten. Praktisch sind diese Methoden aber nicht umsetzbar, schließlich ist bei der Alkoholkontrolle auch die Polizei anwesend und überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf.
Inhaltsverzeichnis
So kommt es zu einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr
Die Polizei kann eine Alkoholkontrolle stichprobenartig und routinemäßig, aber auch ganz gezielt durchführen. Manchmal handelt es sich nicht nur um eine allgemeine Verkehrskontrolle, sondern es wird schwerpunktmäßig Ausschau nach alkoholisierten Fahrern gehalten. So gibt es zum Beispiel immer wieder geplante polizeiliche Maßnahmen, bei denen eine großangelegte Alkoholkontrolle für LKW-Fahrer oder im Umfeld von Diskotheken und Musik-Festivals durchgeführt wird.
Häufig sind es Auffälligkeiten in der Fahrweise, die dazu führen, dass ein Auto herausgewunken wird. Insbesondere, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass ein Fahrer Alkohol getrunken hat, wird der Beamte nach einer Alkoholkontrolle fragen. Der Beifahrer bleibt hingegen von der Alkoholkontrolle verschont, solange er sich vom Steuer des Wagens fernhält.
Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden, müssen Sie sich mit dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren ausweisen und Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen. Alle weiteren Fragen, zum Beispiel ob Sie Alkohol konsumiert haben, müssen Sie nicht beantworten.
Wann darf die Polizei einen Alkoholtest machen?
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (16.04.2013 – Az. 53 Ss-OWi 58/13) muss eine Messung der Atemalkoholkonzentration auf freiwilliger Basis vollzogen werden. Das bedeutet, Sie sind prinzipiell nicht verpflichtet, bei der Alkoholkontrolle zu pusten. Sie können die Alkoholkontrolle verweigern. Allerdings besteht für die Kontrolleure auch nicht die Pflicht, Sie über die Freiwilligkeit des Alkoholtests aufzuklären.
Wenn Sie dem Test zur Bestimmung der Atemalkoholkonzentration nicht zustimmen, kann das unterschiedliche Folgen haben. Wenn hinreichende Verdachtsmomente bestehen, dass Sie die Grenze von 0,5 Promille missachteten, kann eine Alkoholkontrolle durch Blutabnahme angeordnet werden. Diese muss durch einen Arzt auf der Polizeiwache oder in einem Krankenhaus durchgeführt werden. Finden die Beamten keine Anhaltspunkte für den Alkoholkonsum, dürfen Sie die Fahrt fortsetzen.
Ein möglichst kooperatives Verhalten bei einer Alkoholkontrolle ist insbesondere dann ratsam, wenn Sie keinen Alkohol konsumiert haben. Wenn Sie den Polizisten im Verkehr durch ihre Fahrweise negativ aufgefallen sind, können Sie durch den Test Ihre eigene Unschuld beweisen.
Die Alkoholkontrolle durch Blutabnahme
Die Blutabnahme ist ein körperlicher Eingriff und muss durch einen Arzt durchgeführt werden. Sie kann als Maßnahme bei der Alkoholkontrolle durch die Polizei nur durch einen Richter oder Staatsanwalt angeordnet werden.
Es gibt jedoch Fälle, in denen es gemäß § 81a Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung keinen richterlichen Beschluss zur Blutabnahme bedarf. Nämlich dann, wenn „bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat [..] begangen worden ist.“
Dabei muss es sich um eine der folgenden Straftaten handeln:
- Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke
- Gefährdung des Straßenverkehrs im Zuge einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit
- Trunkenheit im Verkehr: Der Fahrer erzeugte (noch) keine Gefährdung, ist aber alkoholbedingt nicht in der Lage ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen
Welche Sanktionen auf eine Alkoholkontrolle folgen können
Was auf eine Alkoholfahrt folgt, hängt unter anderem davon ab, wie viel Promille Ihnen nachgewiesen werden können. Liegt der Messwert bei einer Alkoholkontrolle über einem Promillewert von 1,1 ist die Grenze zur Strafbarkeit erreicht. Werte über 0,5 Promille stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie bei einer Alkoholfahrt andere gefährdet haben. Wenn eine Gefährdung festgestellt wurde, ist das eine Straftat. Dann ist es unerheblich, ob bei der Alkoholkontrolle durch die Polizei 0,3 oder mindestens 1,1 Promille festgestellt wurden. Mit dem Bußgeldrechner können Sie schnell bestimmen, was nach einer Alkoholkontrolle auf Sie zukommen könnte, wenn Sie zu viel getrunken haben.
Zum Nachweis von Ordnungswidrigkeiten reicht die Atemalkoholbestimmung aus. Gemäß dem Verkehrsrecht ist eine Alkoholkontrolle durch Blutabnahme nötig, wenn damit der Nachweis einer Straftat erbracht werden soll.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen