Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

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Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

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FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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506 Kommentare

  1. Unbekannt

    23. August 2015 um 22:53

    20’jahre 0,7 Alkohol Probezeit.
    Was wird auf mich zukommen?

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 10:48

      Hallo Unbekannt,

      Alkoholverstöße führen dazu, dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und Sie an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen müssen. Überdies werden Sie auch ein Bußgeld (ca. 500 €) zahlen müssen sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot bekommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. dario

        25. August 2015 um 13:15

        Ich fuhr betrunken Autorität und einen Unfall. Ich ging weg von dem Unfall, die Polizei hielt mich an und ich hatte eine 1,8 Promille. wie sehr sie eine Geldstrafe erwarten? Ich hatte noch nie eine Strafe.

        1. bussgeldrechner.org

          31. August 2015 um 9:52

          Hallo dario,

          wenn Sie unter Alkoholeinfluss einen Unfall bauen, handelt es sich um eine Straftat. Diese hat 3 Punkte in Flensburg, den Fahrerlaubnisentzug und eine Geldstrafe nach Tagessätzen zur Folge. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille wird zudem eine MPU angeordnet.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Di Marino

    20. August 2015 um 9:03

    Hallo,

    wurde gestern auf Alk getestet, das Messergebnis direkt bei der Kontrolle zeigte einen Wert von 0,36 an. Darauf hin sind wir aufs Revier und es wurde nochmal gemessen mit einem Alco test gerät…wie auch immer musste ich zweimal in das Gerät reinblasen nicht zu langsam, wie dem auch sei kam dann ein Wert von 0,41 raus. Darauf hin wurde mir gesagt das ich 0,82 promille habe. 1. Frage : warum wird der Wert x2 genommen? 2. Frage : was kommt auf mich zu ( ersttat) und 3 Frage kann ich den Zeitpunkt der Abgabe vom Führerschein selbst bestimmen?
    Besten dank im Voraus

    1. bussgeldrechner.org

      24. August 2015 um 11:26

      Hallo Di Marino,

      bei älteren Atemalkoholtestern muss der angezeigte Wert verdoppelt werden, um den tatsächlichen Promillewert zu ermitteln. Allerdings sollte auch eine Blutabnahme erfolgen, denn nur diese zeigt den wirklichen Promillewert an und hat vor Gericht bestand.

      Wenn Sie nicht verkehrsauffällig gefahren sind und niemanden gefährdet haben, sieht der Bußgeldkatalog bei unter 0,5 Promille keine Strafe vor. Bei einem Promillewert von 0,82 fallen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot an. Wenn Sie zum ersten Mal ein Fahrverbot bekommen, können Sie innerhalb einer Frist frei wählen, wann Sie dieses antreten wollen. Haben Sie jedoch schon einmal ein Fahrverbot absolvieren müssen, dürfen Sie den Zeitraum nicht selbst bestimmen.

      Wenn Sie den Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet (egal ob unter oder über 0,5 Promille) haben, bekommen Sie 3 Punkte, eine Geldstrafe und Ihre Fahrerlaubnis wird entzogen. Wann Sie in diesem Fall Ihre Fahrerlaubnis abgeben, dürfen Sie nicht selbst entscheiden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Katrin

    14. August 2015 um 11:59

    Hallo.
    Ich habe gestern einen Anhörungsbogen erhalten, in dem ein Blutalkoholwert von 1,24 festgelegt ist. Bin 1. Täter, nicht auffällig gefahren und sonst gibt es auch keine Vorvergehen. Wie lange habe ich mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen und in welchem Zeitrahmen wird die Entscheidung fallen, wie bekomme ich diese zurück? Was erwartet mich noch?
    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      17. August 2015 um 11:06

      Hallo Katrin,

      die Sperrfrist nach dem Führerscheinentzug wird je nach Einzelfall festgelegt. Bei einem Promillewert wie dem Ihren kann diese z.B. sechs bis neun Monate betragen. Danach können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Kevin

    14. August 2015 um 0:01

    hallo
    Ein Freund ist betrunken mit meinem Auto gefahren und hatte ein Unfall mit einem Verkehrsschild und Ampel (ich war nicht mit im Auto ) er hatte mich angerufen und ich bin zum Unfallort gegangen da hatten wir dann die Polizei gerufen er hatte 1,3-1,4 Promille und ich war auch betrunken
    Ich wusste aber nicht das er mit meinem Auto unterwegs war jetzt habe ich aber auch ein Brief von der Polizei bekommen wo mir vorgeworfen wird Trunkenheit im Verkehr- Paragraph 316 StGB
    Wir sind beide in der Probezeit
    Meine Fragen :
    1. warum ?
    2. ist das rechtens ?
    3. was hab ich für eine Strafe zu erwarten
    Mpu ? Aufbauseminar ? Geldstrafe oder alles ?

    1. bussgeldrechner.org

      17. August 2015 um 12:07

      Hallo Kevin,

      wenn Sie mit dem Auto nicht gefahren sind, haben Sie auch keinen Verkehrsverstoß begangen, für den Sie belangt werden können. Da Sie jedoch ein Schreiben der Polizei erhalten haben, das Schreibens von einem Anwalt prüfen zu lassen, um ggf. dagegen vorgehen zu können.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Klaus Peter

    6. August 2015 um 21:00

    Hallo,
    Ich habe heute meinen Strafbefehl mit der zu verhängenden Strafe bekommen.
    Anbei die Randdaten:
    BAK 0.4 Promille
    Schaden: laut Befehl 600 EUR – Gutachter vom Unfallgegner meinte 200 EUR
    40 TS zu 15 EUR = 600 EUR
    6 Monate Sperre zur Neuerteilung

    Meine Frage ist nun ob die Führerscheinstelle nun auch eine MPU anhängen kann?
    Neue Rechtssprechung?

    1. bussgeldrechner.org

      10. August 2015 um 11:41

      Hallo Klaus Peter,

      eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Je nach Einzelfall kann die Führerscheinstelle diese jedoch auch schon bei niedrigeren Promillewerten anordnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Kevin C.

    6. August 2015 um 15:13

    Habe mit meinem Wagen einen Totalschaden verursacht einen Kompletten Baum mitgenommen , ein Geländer demoliert und eine Ampel leicht beschädigt. Laut dem Atemtest 0.8 Promille. Zum Glück blieb ich unverletzt und keine Personen wurden geschädigt. Ich musste schon vor 3 Jahren zur Mpu da ich meinen Roller 2 mal entdrosselt hatte. Was wird auf mich zu kommen ?

    1. bussgeldrechner.org

      10. August 2015 um 12:18

      Hallo Kevin,

      bei einer Gefährdung des Verkehrs ab 0,3 Promille gibt es 3 Punkte und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Je nach Einzelfall kann die Führerscheinbehörde auch eine MPU anordnen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Klaus B.

    30. Juli 2015 um 2:32

    Vor über drei Jahren wurde mir wegen 1,2 Promille der Schein entzogen ( 6 Monate). Jetzt hat man mich mit 0,6 Promille erwischt. Welche Folgen habe ich zu erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      3. August 2015 um 9:52

      Hallo Klaus,

      bei 0,6 Promille folgt in der Regel ein Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot. Ein Fahrerlaubnisentzug ist bei diesem Promillewert im Normalfall nicht vorgesehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Alex

    27. Juli 2015 um 10:09

    hallo,
    am samstag kam die polizei zu mir weil mich ein nachbar angezeigt hat.
    ich habe vor der fahrt ca 4-5 bier getrunken und danach noch eins.
    polizei hat mich nicht im auto angetroffen,das stand bei eintreffen der beamten schon wieder in der garage.beim blasen hatte ich 1,12 promille.
    was kann schlimmstenfalls passieren da ja der alkoholgehalt rückgerechnet werden muss.
    vor 16 jahren hatte ich schon einmal führerscheinentzug und mpu,kann das mit angerechnet werden?
    danke im vorraus für eine antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      3. August 2015 um 9:50

      Hallo Alex,

      im schlimmsten Fall kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ein Alkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr hätte dies zur Folge. Es kann auch sein, dass Sie, um Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen, erneut eine MPU machen müssten, da Sie bereits einmal mit Alkohol am Steuer auffällig gewesen sind.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Gabriella

    26. Juli 2015 um 22:28

    Hallo , mein freund in de wurde das 2 mal bei einer kontrolle erwischt , hatte schon einmal ein tubel test machen müssen , im jahr 2012 , leider wieder erwischt mit 0, 51 % muss wieder zum mpu ?

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juli 2015 um 10:20

      Hallo Gabriella,

      eine MPU wird in der Regel erst ab einem Promillewert von 1,6 angeordnet. Unter Umständen und abhängig vom Einzelfall kann eine MPU aber auch schon bei geringeren Promillewerten verordnet werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Katha M.

    25. Juli 2015 um 20:10

    Hallo bei mein freund würde canabis gefunden muss er mpu machen er hat kein auto gefahren und bei in wurde kein test gemacht

    1. bussgeldrechner.org

      27. Juli 2015 um 9:58

      Hallo Katha,

      auch wenn Ihr Freund nicht unter Cannabis Auto gefahren ist, kann es sein, dass die Führerscheinstelle eine MPU anordnet. Das ist jedoch immer vom Einzelfall abhängig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Hartmut Hinrich G.

    20. Juli 2015 um 20:47

    Nein das alles sind ausreden so sol man unbedingt die 0.0 Promille Grenze einführen

  12. prince1509

    17. Juli 2015 um 10:54

    Hallo liebes Team! Wurde heute Nacht angehalten und habe 1,6 gepustet. Musste dann mit auf die Wache und der Arzt hat Blut abgenommen. Es ist mein erstes vergehen allgemein gesehen was das verkehrsrechtliche angeht! Kann ich Glück haben das die Strafe geringer ausfällt oder was erwartet mich? Ich brauche meinen Führerschein sehr dringend! Oder habe ich Chancen mit einem Anwalt?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:22

      Hallo prince1509,

      Fahren mit einem Promillewert von 1,6 stellt eine Straftat dar. Dafür gibt es 3 Punkte sowie eine Geldstrafe. Außerdem müssen Sie auch mit dem Führerscheinentzug rechnen. Bei 1,6 Promille ordnet die Fahrerlaubnisbehörde zudem in der Regel noch eine MPU an.

      Sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen, empfehlen wir Ihnen sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. christian

    15. Juli 2015 um 21:59

    Guten Abend…habe jetzt noch ca. 3,5 Monate sperre. Hatte 1,9 blutalkohol…jetzt ist die Frage ob ich Abstinenz nachweisen muss für die mpu oder nicht…habe darüber ob es pflicht ist oder nicht keine genauen aussagen gefunden bis jetzt. Muss ich diese nachweisen und wenn ja wie lange?

    MfG Christian

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juli 2015 um 11:09

      Hallo Christian,

      nach einem Alkoholvergehen im Straßenverkehr ist ein Abstinenznachweis nicht zwingend verpflichtend. Das hängt vom Einzelfall ab. Konkrete Informationen über Ihren Fall können Sie in einer MPU-Beratung erhalten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Stephan

    9. Juli 2015 um 20:15

    Mir wurde ( zu Recht) die Fahrerlaubnis für 7 Monate entzogen. Daher 2 Fragen: 1. Gilt das ab Urteil oder ab Sicherstellung durch die Polizei ? 2. Kann ich die beantragen oder muß ich nochmal ne Prüfung machen (keine MPU angeordnet).

    Im Vorraus; vielem dank für ihre Hilfe

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 10:34

      Hallo Stephan,

      der Entzug beginnt an dem Tag, an dem Sie Ihren Führerschein bei der Behörde abgeben. Sie können nach dem Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung bei der Behörde beantragen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Lutz

    6. Juli 2015 um 12:34

    Hallo
    meine Tochter, 18J und noch in der Porbezeit und Ersttäter, wurde am WE von der Polizei angehalten und hatte 0,7 Atem-Alkohol. Blutprobe steht noch aus. Der Führerschein wurde einbehalten.
    Der Grund warum sie angehalten wurde:
    Sie hatte die Nebelscheinwerfer eingeschaltet.
    Hat das einen einfluss auf auf das Strafmass?
    Gruß und Danke

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juli 2015 um 11:10

      Hallo,

      nein, dass die Nebelscheinwerfer eingeschaltet haben, führt nur zu einem geringen Bußgeld.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Kira

    29. Juni 2015 um 10:40

    Hallo, mit 1,05 Promille kommt ein MPU in Frage ? Darf ein Staatsanwalt „strenger“ sein , ein harter Strafe verhängen, als ein andere in ein andere Staat ? Unter welcher Umständen werde ein Alkoholfahrt verfallen ?
    Danke,

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juli 2015 um 10:12

      Hallo Kira,

      auch mit 1,05 Promille kann eine MPU verhängt werden, insbesondere wenn in der Vergangenheit bereits ein ähnliches Vergehen vorfiel.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Alexandra

    28. Juni 2015 um 21:32

    Guten Tag. Meinem Freund wurde das Führerschein entzogen. Der ist sehr betrunken am Lenkrad gefahren. So betrunken, dass er sich an nichts erinnern kann. Er ist auf Probezeit. Und ich würde jetzt gerne wissen, was ihn erwartet.
    Als die Polizei kam, war er nicht am Lenkrad.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:10

      Hallo Alexandra,

      für Fahrer in der Probezeit gilt ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Bei einem Promillewert von über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, hier wird vor Gericht entschieden, welche Konsequenzen zur Anwendung kommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Björn

    28. Juni 2015 um 20:58

    Guten tag
    Nenn freund war am Wochenende mit einem Kumpel in einer Kneipe. Haben dort Bier getrunken und sind danach zum nicht weit weg gelegenem Getränke Markt gefahren. Haben dort noch mehr getrunken und eingekauft weil sie am See noch ein wenig ihr Wiedersehen feiern wollten.
    im laden tauchte auf einmal die Polizei auf,und sprach sie an das sie betrunken gefahren sind.das haben sie abgestritten aber zeugen sollen einen gesehen haben. Zwei zeugen so sagten sie.
    mit zur wache und Führerschein entzogen.
    Gepustet wurde 1,57. blutetest wurde auch gemacht.einer!er hat das Ergebnis noch nicht.
    Er hatte schoneinmal eine mpu wegen 18 punkten.
    Und vor 11 Jahren ein fahrverbot wegen Drogen am steuer (dumm er weiß :( )
    was kann er jetzt erwarten wie der weitere lauf entstehen wird?
    vielen dank.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:11

      Hallo Björn,

      Ihr Freund sollte das Ergebnis vom Blutalkohol-Test abwarten, ist es bei über 1,1 Promille, so kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Ansonsten fallen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog an: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. Kira

    27. Juni 2015 um 12:48

    Wann mann erwischt wird mit 1,05, ohne Unfall, und für 16 Jahre war das Führerschein auch weg, zählt dass als erste oder zweite mal ? Das erste mal sollte verfallen nach 15 Jahren, oder ??
    Danke für infos.
    MfG, Kira

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:12

      Hallo Kira,

      eine Alkoholfahrt kann unter Umständen nach 15 Jahren verfallen sein.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Steffi

    24. Juni 2015 um 18:34

    Hallo, ich hatte Samstag einen Unfall, gepustet haben soll ich 2 Promille, was ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen kann, da ich sonst bestimmt nicht gefahren wäre. Womit kann ich rechnen? Ist der atemalkohol wert meist höher oder niedriger als der im Blut? Bin noch nie betrunken gefahren.bei dem Unfall ist nur ein Zaun zu Bruch gegangen. Einen anwalt hab ich mir schon genommen und nächste Woche Termin dort.

    1. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:14

      Hallo Steffi,

      der Atemalkoholwert kann sehr stark vom Blutalkoholwert abweichen, aber es gibt hier keine Faustregeln. Da es zu einem Unfall unter Alkoholeinfluss kam, ist es möglich, dass ein Gerichtsverfahren anberaumt wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Henry

    23. Juni 2015 um 12:00

    Guten tag ich habe eine frage ich wurde am 30.05.2015 mit Alkoholam Steuer erwischt bin noch bis Oktober in der Probezeit und habe beinen Blutwert von 1,34 Promille gehabt wahr bis zu dem Tag nieschraffelich im Straßenverkehr nicht mal zu schnell gefahren was kommen jetzt wie konsiqensen auf mich zu

    1. Naumburger

      28. Mai 2023 um 15:34

      Freund ist bei rot an der Kreuzung um die Ecke mit Fahrrad gefahren hatte 3 Bier getrunken, Polizei verfolgte ihn mit Blaulicht,er nahm aber an das er nicht gemeint war. Soll nun Fahrerflucht sein. Blutentnahme im Krankenhaus und Führerschein Entzug geht über Staatsanwalt, amtenbeleidigung weil er sagte es wäre lächerlich. Wie hoch ist die strafe

    2. bussgeldrechner.org

      29. Juni 2015 um 10:14

      Hallo Henry,

      Sie müssen damit rechnen, dass Sie sich für diese Tat vor Gericht verantworten müssen. Eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist eine Straftat, und besonders in der Probezeit ist Alkohol am Steuer tabu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Sabine K.

    19. Juni 2015 um 17:30

    Hallo ich hatte mich mit meinem freund gestritten und er ist mit dem auto nach hause gefahren da ich das auto verlassen hatte und weck gelaufen bin.allerdings hatte er gut 1,21promille im blut (im krankenhaus nachgewiesen) und hat keinen führerschein.nun muss er vor gericht weil das schon das dritte oder vierte mal war wo sie ihn erwischt haben.was kann jetzt passieren da er deswegen schon zwei geldstrafen hat.

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2015 um 12:45

      Hallo Sabine,

      eine erneute Gerichtsverhandlung steht Ihrem Mann bevor. Da Ihr Mann bereits mehrfach verurteilt wurde, ist bei dem Strafmaß keine milde zu erwarten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Fineboy

    17. Juni 2015 um 1:33

    Mir wurde vor fuenf jahren wegen alkohol am steuer erwische und mpu absolviert auch geldstrafe bezahlt und ich wurde vor par tagen wieder mit 0.53promille erwische.was fuer ein strafe ekomme ich.?

    1. bussgeldrechner.org

      22. Juni 2015 um 12:48

      Hallo,

      Sie haben einen zweiten Alkoholverstoß begangen. Es fällt ein Bußgeld von 1000 Euro an, sowie 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Frank N.

    15. Juni 2015 um 8:18

    Hallo,

    mir wurde wegen einer Alkoholfahrt mit 1.22 Promille (Blutentnahmewert) der Führerschein für 6 Monate entzogen. Die Tat war im November 2014. Die Neubeantragung ist bereits erfolgt. Es war meine erste Trunkenheitsfahrt.
    Ich wohne in Berlin. Muss ich eine MPU absolvioeren? Welcher Grenzwert ist für Berlin maßgeblich? 1,1 oder 1,6 Promille? Gibt es hier eine eindeutigige Regelung?
    Für eine Antwort bedanke ich mich.

    1. bussgeldrechner.org

      15. Juni 2015 um 10:21

      Hallo Frank,

      ob eine MPU angeordnet wird, das liegt im Ermessen der Behörden, es kann also durchaus der Fall sein. Eindeutig ist der Fall jedoch nicht unbedingt. Wenden Sie sich an eine MPU-Beratung und prüfen Sie dort vergleichbare Fälle.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Cappuchino

    13. Juni 2015 um 15:25

    Hallo,
    Ein Bekannter ist zu Fuss laufend an der Autobahn von der Polizei kontrolliert worden (hatte das liegen gebliebene Auto einige Kilometer hinter sich gelassen). Ergebnis 2,2 (Ergebnisse von 2 Blutuntersuchungen stehen noch aus). Sagt, dass er erst nachdem er liegengeblieben ist, getrunken hat, auf dem Weg zur Raststätte.
    Er hat wohl bejaht, dass er zu dem Auto gehört. Auto ist auf einen Verwandten zugelassen. War knapp unter 100km von Wohnsitz entfernt.
    Kann man ihm eine Trunkenheitsfahrt nachweisen?
    Welche Folgen hätte dies (Kosten, wie lange nicht fahren)?
    Wie hoch sind Tagessätze für einen Studenten ohne Einkommen (kein Bafög da zu alt, lebt bei Verwandten)?
    Vielen Dank !

    1. bussgeldrechner.org

      15. Juni 2015 um 10:22

      Hallo,

      ob die Polizei Beweise ermitteln kann, die Ihrem Bekannten die Trunkenheitsfahrt nachweisen, das entzieht sich unserer Kenntnis. Eine Trunkenheitsfahrt mit 2,2 Promille ist eine Straftat, die dementsprechend vor Gericht verhandelt wird. Auch die Höhe der Tagessätze ermittelt man dort individuell.

      Das Team von bussgeldrechner.org

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