Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (113 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

** Anzeige

506 Kommentare

  1. Max

    18. November 2015 um 3:29

    Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,

    kurz vorab ein netter Dank für Eure bisherigen Antworten. Das war wirklich hilfreich.
    Nun kurz zu meiner Geschichte. Mit 18 Jahren und 2,35 Promille einen Unfall ohne Personenschaden gebaut und Führerschein für 11 Monate verloren.
    Pünktlich meine MPU gemacht (in 2002) und danach unauffällig knapp 7,5 Jahre (bis Frühjahr 2011) gefahren.
    Dann allerdings mit knapp 1,0 Promille ganze 200 m weit gekommen und wegen eines defekten Lichts angehalten worden.
    1000 € Strafe, 3 Monate Fahrverbot (welches ich erst nach knapp 3 Monaten antreten musste) und 2 Punkte.
    Daraufhin habe ich 6 Monate Abstinenznachweise geführt und knapp 1000 € für einen Avanti 40 Kurs investiert. Zu dem Zeitpunkt bekam ich allerdings Lithium und ein AD verschrieben und musste somit meine Führerscheinpläne ersteinmal auf Eis legen. Nun, etwa 4 Jahre später, möchte ich unbedingt wieder meinen Führerschein zurückhaben. Jetzt zu meinen eigentlichen Fragen:

    1) Kann ich mich ganz viel Glück ohne MPU Aufforderung durchkommen, da das erste Vergehen mittlerweile 13 Jahre her ist und ich somit als Ersttäter und unter 1,1 Promille durchrutsche?

    2) Als was für ein Trinker werde ich wohl eingeschätzt?
    – 6 Monate bei freiwilligem Alkoholverzicht
    – 12 Monate bei Notwendigkeit zum Alkoholverzicht (bsp. bei fehlendem Trennvermögen von Alkohol-Konsum und Fahren) oder bei festgestellter Alkoholabhängigkeit.
    Ich trinke übrigens seit über 4,5 Jahren keinen Alkohol mehr und kann das vereinzelt über Blutwerte vom Hausarzt andeuten.

    3) Wenn ich die MPU machen muss, wie sieht es da mit der Forderung meiner Abstinenzdauer aus?
    Ich habe dazu das hier gefunden: „Wenn der plausible Zeitraum seit der letzten Kontrolle länger als 4 Monate ist, dann muss noch ein aktueller Abstinenznachweis geführt werden, um die Abstinenz bestätigen zu können „(Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments)“
    Also wenn das stimmt, würden meine „alten“ 6 Monate + eine Haaranalyse in 3 Monaten ausreichen?

    4) Ich war eine Zeit lang ambulant bei der Suchtambulanz und habe mir dort Baclofen verschreiben lassen. Hauptsächlich um endlich mit dem Nikotin aufzuhören und zusätzlich noch als Unterstützung gegen die letzten Anzeichen des Cravings.
    In wie weit wird das Straßenverkehrsamt davon erfahren können, bzw. müssen wenn ich es verschweige um nicht automatisch als Alkoholkrank zu gelten.
    Oder anders gefragt, will das Amt oder die MPU Stelle tatsächlich meine ganze Krankenakte haben?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich und nicht zu lang ausgedrückt. Über ein paar Tipps würde ich mich tierisch freuen.

    LG Max

    1. bussgeldrechner.org

      23. November 2015 um 10:04

      Hallo Max,
      in der Regel kann eine MPU nicht umgangen werden. Bei den meisten Vergehen haben Sie jedoch die Möglichkeit, auf die MPU-Verjährung zu setzen. Diese tritt nach zehn bis fünfzehn Jahren ein. Erst dann wird der Führerschein wiedererteilt. Bei Alkohol und Drogenverstößen besteht diese Option in den meisten Fällen jedoch nicht. Die Beratung von einem Rechtsanwalt kann Ihnen in diesem Fall weiterhelfen.
      Wie Sie in der MPU eingeschätzt werden und welche Abstinenzzeiten daraus resultieren, kann ich nicht beurteilen. Das zeigt sich in der jeweiligen Untersuchung, die einzelfallbezogen unterschiedliche Ergebnisse ergibt. In der Regel sind Sie mit einer 1-jährigen Abstinenz relativ sicher. Alkoholberatungsstellen oder Verkehrstherapeuten informieren Sie detaillierter.
      Bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung werden Sie medizinisch untersucht, wobei – sofern Alkohol- und Drogendelikte zur Anordnung geführt haben – u. a. Blut abgenommen und auf verschiedene Substanzen hin analysiert wird. Insbesondere die Leberwerte stehen hier im Mittelpunkt. Die von Ihnen eingenommenen Medikamente finden die Ärzte deshalb vermutlich schnell.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Michael

    15. November 2015 um 18:16

    hallo,ich habe eine EU fuhrerschein(bin nicht deutsch),polizei haben mir gehaltet mit 0.62 promill in luft,habe schon blut gegeben,muss 3-4 wochen warten.meine fuhrerschein ist noch bei mir,was muss ich jetzt bekommen?straffe,Entziehung?ob ich gehe zuruck in meine heimland kann ich da fahren?

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 8:48

      Hallo Michael,
      für das Fahren mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut drohen Ihnen, wenn Sie das erste Mal erwischt wurden, 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von 1 Monat. Haben Sie den Verkehr gefährdet, müssen Sie mit härten Strafen rechnen (3 Punkte, Entziehung des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe). Unter Umständen kann von der Behörde auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) geordnet werden. Sie dürfen im Ausland trotzdem noch Fahren.
      Achtung: Wenn Sie die angeordnete Strafe in Deutschland nicht zahlen, kann bei der nächsten Einreise eine Verhaftung auf Sie zukommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Michael

        18. November 2015 um 12:58

        und noch eine Frage:kann ich fahren bis BAK ergebnisse kommt mit Post?

        1. bussgeldrechner.org

          23. November 2015 um 9:30

          Hallo Michael,
          solange Sie Ihren Führerschein noch besitzen (also weder ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet wurde), dürfen Sie weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

          1. Michael

            12. Dezember 2015 um 13:22

            Hallo noch einmal,so meine Fuhrerschein ist entzogen fur 9 monate,aber darf ich in Rumanien fahren?(meine FS ist rumanisch)

          2. bussgeldrechner.org

            14. Dezember 2015 um 10:26

            Hallo Michael,
            bitte wenden Sie sich hierzu an die zuständige rumänische Behörde. Sie gibt Ihnen hierüber detailliert Auskunft.
            Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Andrea

    15. November 2015 um 16:01

    Hallo,
    mein Mann hatte mit 2,5 Promille einen Unfall ohne Fremdbeteiligung. Es war die erste Trunkenheitsfahrt. Was erwartet ihn?

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 9:05

      Hallo Andrea,
      Ihren Mann erwarten aufgrund des Straftatbestandes der fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins (für ca. 1,5 Jahre) und eine Freiheits- oder Geldstrafe (in der Regel etwa 70 Tagessätze). Zudem wird vermutlich ein Strafbefehl verhängt und Ihr Mann muss zwingend an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen. An das erfolgreiche Bestehen ist die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis geknüpft.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. Marc

    13. November 2015 um 20:45

    Hallo,

    Ich bin im Januar 2015 erstmalig alkoholisiert mit 1,15 Promille „vorsätzlich“ (laut Strafbefehl) Auto gefahren und bereue dies auch sehr. Im April wurde ich dann zu 30 Tagessätzen verurteilt und keine erneute Erteilung einer Fahrerlaubnis vor dem Ablauf von 7 Monaten.

    Ich werde Anfang nächsten Jahres arbeitsbedingt nach Dortmund ziehen, da ich gehört/gelesen habe das in Berlin inzwischen ab 1,1 Promille bereits eine MPU angeordnet wird wollte ich fragen ob Ihr eventuell Erfahrungen/Berichte habt ob das in NRW auch der Fall ist und ich lieber warten sollte mit der Beantragung? (mit der Hoffnung auf die 1,6 Promille Regelung)

    Gruß
    Marc

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 9:46

      Hallo Marc,
      ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörden. Bundeslandspezifische Unterschiede existieren hier in der Regel nicht. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen auch ein Verkehrsrechtsanwalt weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. Marc

      13. November 2015 um 20:51

      Noch ein kleiner Zusatz, es kam dabei zu einen Unfall, Wortlaut im Strafbefehl: „…, wo sie alkoholbedingt gegen einen Mast stießen.“ Der Schaden am Mast wurde vorher mit 1€ beziffert und ist im Strafbefehl nicht weiter aufgeführt. Personenschaden ist nicht entstanden. Hat dies eventuell Einfluss auf die Anordnung einer MPU?

      1. bussgeldrechner.org

        16. November 2015 um 9:39

        Hallo Marc,
        dazu kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, die von der jeweiligen Behörde getroffen wird.
        Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Steffen

    10. November 2015 um 16:02

    Hallo,

    ich habe ein parkendes Auto geramt, und wurde dann mit 1,5 Promille erwischt. Das ganze war 100 m von meiner Haustür entfernt. Ich wurde dann anschließend zur Blutabnahme ins Krankenhaus gebracht, danach bin ich wieder heimgeschickt worden. In der Probezeit bin ich nicht. Aber was geschieht jetzt? Es ist jetzt ein paar Tage schon her. Meldet die Polizei sich oder wie geht das jetzt?

    1. bussgeldrechner.org

      16. November 2015 um 10:19

      Hallo Steffen,
      Sie wird in der Regel in den nächsten 3 Monaten ein Bußgeldbescheid per Post erreichen, in dem die Vorwürfe gegen Sie und das zu zahlende Bußgeld detailliert aufgeführt sind. Sie haben die Möglichkeit gegen diesen Bescheid Einspruch einzulegen. Hierfür empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Anwalt. Er klärt Sie über die Erfolgschancen Ihres Vorhabens auf.
      Mit 1,5 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Ihnen drohen 3 Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, die mindestens 6-monatige Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder empfindliche Geldstrafe. Auch die Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung) kann drohen. Diese Entscheidung ist jedoch einzelfallabhängig.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Hans

    6. November 2015 um 12:01

    Wurde mit 0,56 * 2 =1,12 Promille angehalten. Daraufhin fuhr ich mit den Kollegen aufs Revier mit um Blut abzunehmen, zwischen raus ziehen ausm Verkehr und Blut Abnahme verging eine Stunde. Das ist mein erstes Vergehen, was Alkohol am Steuer betrifft. Habe meinen Führerschein seit 5 Jahren. Mit welcher Strafe muss ich jetzt rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      9. November 2015 um 8:44

      Hallo Hans,
      Sie haben aufgrund Überschreitung der 1,09 Blutalkoholkonzentration (absolute Fahruntüchtigkeit) mit 3 Punkten in Flensburg, der mindestens 6-monatigen Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe zu rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Patrick

    1. November 2015 um 12:47

    Hallo bin 20 Jahre alt. Hatte schon eine mpu wegen Drogen am Steuer(bestanden). Ich würde nicht angehalten. Sondern in der Kneipe kontrolliert weil ich davor beim ausparken ein anderes Auto gerammt habe. Ca. 1 Stunde später musste ich pusten hatte dann 1,6. ich hab aber gesagt das ich erst nach der fahrt(seit Dem ich in der Kneipe war) getrunken habe. Was erwartet mich. Ich geh auch zum Anwalt

    1. bussgeldrechner.org

      2. November 2015 um 10:33

      Hallo Patrick,
      eine erneute MPU droht ab einem Promillewert von 1,1. Zudem wird eine Geldstrafe nach Tagessätzen fällig, der Führerschein kann ebenfalls entzogen werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Sven

    28. Oktober 2015 um 21:23

    Hallo.
    Am Wochenende haben wir gefeiert und ab etwa 2 uhr nachts weiß ich nichts mehr. Bin in meinem auto aufgewacht durch nen heftigen stoß und durch den knall der Airbags. Bin aus dem auto raus und vemerkt das ich in eine Laterne gefahren bin. Erst ab da kann ich mich ein wenig wieder erinnern. Atem test hat 0.8 angezeigt. Bluttest hat aber 2.06 Promille ergeben. Was erwartet mich? Ich weiß nicht mal wie ich in mein Auto kam oder wann ich da hin kam.

    1. bussgeldrechner.org

      2. November 2015 um 11:05

      Hallo Sven,
      das Fahren unter Alkoholeinfluss gefährdet den Straßenverkehr und alle Teilnehmer massiv. Der Bußgeldkatalog sieht deshalb harte Strafen vor.
      Ab einem Blutalkoholwert von 1,09 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten jetzt 3 Punkte in Flensburg sowie die Entziehung des Führerscheins von mindestens 6 Monaten. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Frist von 18 Monaten Minimum. Zusätzlich kann eine zwölfmonatige Alkoholabstinenz verhängt werden. Auch eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe steht im Raum. Hinzu kommt die verpflichtende Teilnahme an einer MPU. Erst bei erfolgreichem Abschluss können Sie Ihren Führerschein neu beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Christian

    24. Oktober 2015 um 9:46

    Hallo! Ich wurde vor ca 5 Monaten mit 1,85 Promille auf einem Rastplatz auf der Autobahn mehr oder weniger angehalten… Mein Moped hat gestanden und der Polizist war auch alleine… So jetzt zum eigentlichen Thema.. Ich hatte am 20.10 meine Verhandlung und da kam raus das der Führerschein noch 4 Monate weg ist und ich „nur“ 900 € zahlen muss (was ich für vollkommen ok finde denn es hätte schlimmer kommen können bei dem Promillewert) jetzt ist die Frage wenn mpu kann ich die jetzt schon machen? Und muss ich Abstinenz nachweisen? Ich bin ein junger Lkw Fahrer und bei mir steht alles wirklich alles auf dem spiel. Grüße Christian

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 9:17

      Hallo Christian,
      ab einem Promillewert von 1,6 ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sehr wahrscheinlich. Es empfiehlt sich daher in der Regel, diese abzuwarten, bevor eine Anmeldung vorgenommen wird. Sie können die Zeit bis dahin jedoch nutzen und sich auf die MPU vorbereiten, um ihre Erfolgschancen zu erhöhen. Die Hilfe eines Verkehrspsychologen kann hier sehr hilfreich sein. Achten Sie darauf, sich eine seriöse MPU-Vorbereitungsstelle zu suchen.
      Im Rahmen einer MPU ist die Forderung nach einem Abstinenznachweis möglich. Hierüber klärt das Gespräch mit dem MPU-Berater auf. Entscheidend ist immer der Einzelfall.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Anıl

    19. Oktober 2015 um 22:25

    Hallo. Hab heute Bescheid bekommen. Bluttest 1,05 Promille und Schlangenlinie. Davor noch nie mit Alkohol gefahren aber 1 Punkt habe ich wegen Geschwindigkeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Wie lange muss man ca. warten bis man Bescheid kriegt? Schöne Grüße.

    1. bussgeldrechner.org

      26. Oktober 2015 um 10:17

      Hallo Anıl,
      beim einmaligen Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze drohen mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot. Sie waren relativ fahruntüchtig. Unter Umständen kann auch eine MPU angeordnet werden. Hier ist immer der Einzelfall entscheidend.
      Ein Bußgeldbescheid wird in der Regel innerhalb von maximal 3 Monaten zugestellt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Nicole

    17. Oktober 2015 um 19:57

    Guten Abend, ich habe einen sehr guten Freund der letze Woche einen Verkehrsunfall innerorts mit 1.66 Promille hatte. Er hat aber noch Probezeit mit welchen Kozequenzen hat er zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      19. Oktober 2015 um 9:33

      Hallo Nicole,
      in der Probezeit gilt eine strikte 0-Promille-Grenze für Alkohol und Drogen. Es handelt sich um einen A-Verstoß, der in diesem Fall mit dem Entzug der Fahrerlaubnis einhergeht. Zudem wird angesichts der Promillehöhe eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Marcel

    6. Oktober 2015 um 19:10

    Guten Abend! Ich bin mit 1,05 Promille gegen eine Laterne gefahren, wahr schon vor Gericht und habe 9 Monate Fahrverbot bekommen, kann in aber jetzt wieder beantragen und ab den 21.11.2015 wieder bekommen! Wollte fragen mit was ich jetzt noch rechnen muss vom Straßenverkehrsamt! Vielen Dank in voraus LG

    1. bussgeldrechner.org

      12. Oktober 2015 um 12:17

      Hallo Marcel,

      es kann sein, dass die Führerscheinbehörde noch eine MPU anordnet. Das ist aber einzelfallabhängig.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Andrea S.

    4. Oktober 2015 um 11:31

    Hallo ich würde gester un 23.30 uhr von polizei angehaltet
    und ich hatte im körpe 1,6 promille . das erst mal
    welche sind die konsequenzen????

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 9:06

      Hallo Andrea,
      bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,09 Promille sind Sie absolut fahruntüchtig. Es erwarten Sie 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins für mindestens 6 Monate, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gegebenenfalls müssen Sie höchstwahrscheinlich an einer MPU teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Uschi F.

    30. September 2015 um 18:30

    Hallo , meine Frage: Mein Ehemann hatte 29.08.2015 einen Unfall aufgrund von Bewusstlosigkeit. Er tuschierte dabei auf einer Schnellstraße links und rechts die Leitplanken und kam dann rechts zum Stehen. Zum Glück war kein anderes Auto in den Unfall verwickelt und er war nicht verletzt. Er kam dann wieder zu sich und rief die Polizei. Es wurde bei der Kontrolle ein Restalkoholwert von 0,45Promille festgestellt. Während der Kontrolle wurde er wieder bewusstlos. An den Hergang des Unfalls kann er sich nicht erinnern und war danach eine Woche zur Abklärung der Bewusstlosigkeit in stationärer Behandlung. Mit welcher Strafe muss er rechnen?
    Danke für Ihre Info im Voraus!

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 10:23

      Hallo Uschi,
      wer mit bis zu 0,49 Promille einen Unfall verursacht, macht sich strafbar und muss mit dem Entzug des Führerscheins, Punkten in Flensburg und einem Bußgeld rechnen. Wie hoch die Ahndungen ausfallen, ist abhängig vom Einzelfall und den jeweiligen Umständen.
      Es empfiehlt sich in Ihrem Fall, einen Anwalt aufzusuchen, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist. In einem Gespräch klären Sie dort, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt und welche weiteren Schritte ratsam sind.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Zivaljevic B.

    28. September 2015 um 17:44

    Eine freundin stock besoffen wollte zu ihrem auto..da ich sie vor dem autofahren weghalten wollte bin ich mit..wir riefen einen taxi und ich parkte ihr auto richtig..dh.3m vor und zurück..1min später kam polizei meinten ich wollte fahren..alk.test ergab bei mir 1.1..Bluttest noch unterwegs…also fremdes auto und nein Führerschein einbehalten…was nun.

    1. bussgeldrechner.org

      5. Oktober 2015 um 9:33

      Hallo Zivaljevic,
      es ist unerheblich, ob Sie das Auto lediglich umparken oder eine längere Fahrt unternehmen wollten. Sie haben alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen, was entsprechend geahndet wird. Mit 1,1 Promille Blutalkoholwert sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten 3 Punkte in Flensburg, eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und eventuell die Teilnahme an einer MPU.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Mandy P.

    21. September 2015 um 14:23

    Hallo habe eine Frage bin am 29.8.2015 angehalten worden von der Polizei 1,57 Promille habe auch schon ein Bescheid bekommen 9 Monate Fahrverbot und 750 Euro straffe was auch total gerecht ist bin nie sonst aufgefallen meine frage ich lebe in Baden Württemberg Stuttgart ist das wahr das mpu ab 1,1 Promille in Baden Württemberg sein muss oder zwingend angeordnet wird ? Liebe Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      28. September 2015 um 9:31

      Hallo Mandy,
      wann eine MPU angeordnet wird, liegt meist im Ermessen der Behörden. Sie entscheiden für jeden Fall einzeln.
      Grundsätzliche Unterschiede je nach Bundesland existieren hingegen nicht.
      Ab 1,1 Promille müssen Sie mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Taylor

    16. September 2015 um 14:10

    Wollte wissen was die Konsequenzen sind, wenn ich
    erstens: mit 0.97 Promille
    zweiten: über ne rote Ampel
    drittens: C.a mit 70 Km/h zu schnell

    gefahren bin

    1. bussgeldrechner.org

      21. September 2015 um 9:02

      Hallo Taylor,
      für die einmalige Missachtung der 0,5 Promille-Grenze kommen 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot auf Sie zu. Haben Sie die Verkehrssicherheit gefährdet, können bereits 0,3 Promille geahndet werden. Dann erwarten Sie 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
      Das Überfahren einer roten Ampel schlägt mit mindestens 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg zu buche. Die Sanktionshärte steigt, leuchtete die Ampel bereits länger als 1 Sekunde rot vor dem Überfahren, wurde der Verkehr gefährdet oder kam es zu einer Sachbeschädigung.
      Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist maßgeblich, ob sie innerorts oder außerorts auftrat. Für diesen Verstoß drohen Ihnen maximal 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Melanie

    13. September 2015 um 4:19

    Ich habe vor 2 1/2 Jahren wegen 1.4 Promille Alkohol am Steuer, die FahrErlaubnis für 1 Jahr entzogen bekommen. Die Sperrfrist ist schon lange abgelaufen. Ich habe allerdings meine Fahrerlaubnis noch nicht neu beantragt. Gibt es hierfür eine Frist oder kann ich eventuell noch warten mit der Wiederbeantragung? Brauche momentan noch kein Auto…

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2015 um 8:47

      Hallo Melanie,
      ist die Sperrfrist abgelaufen, können Sie eine neue Fahrberechtigung beantragen. Wann das dann genau passiert, obliegt Ihnen. Hier gibt es keine weiteren Vorgaben oder Fristen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Helena

        17. Oktober 2017 um 12:36

        Ich wurde am Steuer betrunken erwisch mit 2,0 Promille ich weis nicht wie viel es im Blut war .
        Was erwartet mich habe kein Unfall gemacht hatte Kinder mit mir das erste mal war noch nie auffällig.lg

        1. bussgeldrechner.org

          6. November 2017 um 11:42

          Hallo Helena,

          ab 1,6 Promille wird in den meisten Bundesländern standardmäßig die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU verhangen. Die Tatsache, dass Sie noch nie auffällig waren, wird daran leider nichts ändern.

          Das Team von bussgeldrechner.org

  19. stefan

    10. September 2015 um 19:57

    Ich habe 2010 meinen Führerschein mit 1,4 Promille abgeben müssen und habe damals 7 Punkte bekommen! Meine Frage ist jetzt wie lange sie sie bleiben und ob sie heute noch relevant sind?Bin jetzt geblitzt worden und mir dort ein Punkt!

    1. bussgeldrechner.org

      14. September 2015 um 9:24

      Hallo Stefan,
      durch die Punktereform im Mai 2014 wurden alte Punkte an das neue System angepasst und umgerechnet. Sie verjähren jedoch noch nach dem alten Prinzip. Das heißt: kommen keine weiteren Vergehen hinzu, werden sie nach 5 Jahren gelöscht. Entscheidend ist der Tatzeitpunkt.
      Nach Mai 2014 erhaltene Punkte hingegen, verjähren einzeln und automatisch. Vergehen, die mit 1 Punkt geahndet werden, verfallen nach 2,5 Jahren. Sie haben alle 5 Jahre die Möglichkeit durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar 1 Punkt abzubauen, um ihr Punktekonto zu reduzieren.
      Sie wollen wissen wie hoch ihr Punktekonto ist? Dann können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt Auskunft beantragen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Ana

    6. September 2015 um 4:46

    Hallo wollte Mis Auto umparkiere und wurde nachher von de Polizei Kontrolliert
    Ich hätte 1.3 Pro milles Alkohol und hab die Blutprobe verweigert
    Was wartet alles auf mich… Bi übrigens auf Bewährung… Danke und gruess

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 9:09

      Hallo Ana,
      das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit stellt einen A-Verstoß dar. Sie werden zur Teilnahme an einem besonderem Aufbauseminar für Fahranfänger aufgefordert. Zudem müssen Sie ein Bußgeld von 250 Euro zahlen, erhalten 1 Punkt und die Probezeit wird verlängert.
      Waren Sie zum Tatzeitpunkt bereits in der verlängerten Probezeit, erhalten Sie eine Verwarnung und müssen ein Bußgeld zahlen. Es wird Ihnen zudem die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
      Den Atemalkoholtest dürfen Sie verweigern, da Sie sich selbst nicht belasten müssen. Die Blutentnahme müssen Sie hingegen dulden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Olli

    5. September 2015 um 18:57

    Hallo,
    allgemeine Verkehrskontrolle, pusten, 1,57 und 10 min später 1,62 Promille.
    Das letzte Bier trank ich 1 Stunde zuvor. Am ganzen Tag glaube ich 6 Bier.
    Bis zur Blutentnahme vergingen ca. 30 min. 15 min danach „durfte“ ich nochmals pusten, 1,47 Promille. Ist die Grundlage zu Bestrafung der Promillegehalt im Blut oder mixt sich der Staatsanwalt etwas zusammen?
    40 Jahre und 6 Monate im Besitz des Führerscheines (alle Klassen außer Bus) und noch nie auffällig gewesen. 0 Punkte in Flensburg und Unfallfrei bis heute gefahren.
    Hat das letztere eine Auswirkung und was erwartet mich?
    Ich bedanke mich im voraus.
    Gruß
    Olli

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 9:39

      Hallo Olli,
      entscheidend ist der Blutalkoholwert. Liegt der über 1,09 Promille, sind Sie absolut fahruntüchtig. Sie erwarten 3 Punkte in Flensburg, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und eine erhebliche Geldstrafe. Gegebenenfalls kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Da Sie kein Wiederholungstäter sind, ist mit einer MPU eher nicht zu rechnen.
      Lag der Promillegehalt über 1,6, kommen Sie um eine MPU nicht drumherum. Erst bei erfolgreichem Bestehen, erhalten Sie dann Ihren Führerschein zurück.
      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Olli

        13. September 2015 um 21:09

        Danke für die Antwort.
        Habe noch keinen Bescheid über den Wert aus der Blutentnahme.
        15 min nach dem Blutabnehmen durfte ich nochmal pusten, hat 1,47 Promille
        angezeigt. Ob ich mehr als 1,6 im Blut hatte?
        Danke im Voraus
        Gruß
        Olli

        1. bussgeldrechner.org

          14. September 2015 um 8:36

          Hallo Olli,
          ob der Blutalkoholspiegel zum Messzeitpunkt über 1,6 Promille lag, kann ich nicht beurteilen. Das Messergebnis wird Ihnen darüber Auskunft erteilen.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Martin K.

    4. September 2015 um 14:54

    Hallo Team,
    wenn man im Rahmen einer allg. Polizeikontrolle mit einem Alkoholgehalt von 0.5-1.1 gestoppt wird (ohne Auffälligkeit, Unfall etc.) dann muss man ja 500EUR berappen und erhält 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte.

    Fragen:
    1.) wenn man VOR Löschung dieser Punkte wieder erwischt wird mit unter 1.1 Promille (also Ordnungswidrigkeit) dann ist man ja „Zweittäter“. Besteht die Strafe dann nur aus 1000EUR und 2 Monaten + 2 Punkte und definitiv nicht mehr? Oder können die Behörden zusätzlich im eigenen Ermessen -also Kraft ihrer Hosenträger- eine MPU anordnen und wenn ja, wie wahrscheinlich ist das?

    2.) wenn man NACH Löschung dieser Punkte nach 5 Jahren wieder erwischt wird mit unter 1.1, ist man dann definitiv wieder „Ersttäter“? Das heißt wieder 500EUR und 1 Monat + 2 Punkte – mehr definitiv nicht? Wissen die Behörden trotzdem von der vorherigen Alkoholfahrt oder hat man wieder eine „komplett weiße Weste“?

    3.) zu Frage Nr. 2: muss ich das eine Jahr Überliegefrist dazu addieren, oder? das heißt die Punkte sind nicht nach 5 sondern nach 6 Jahren komplett gelöscht?

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser doch interesanten Fragen.
    Martin K.

    1. bussgeldrechner.org

      7. September 2015 um 11:09

      Hallo Martin,
      gefährden Sie den Verkehr unter Alkoholeinfluss, können Sie bereits ab 0,3 Promille 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe erwarten. Als Wiederholungstäter ist deshalb schon beim Fahren mit mindestens 0,5 Promille die Anordnung einer MPU die Regel.
      Es obliegt den Behörden, ob sie eine MPU anordnen oder nicht. Das kann immer passieren, wenn begründete Zweifel an Ihrer Eignung ein Fahrzeug zu führen, bestehen.
      Wenn in der Punktekartei keine Eintragungen über Ordnungswidrigkeiten mehr vorhanden sind, gelten Sie als Ersttäter.
      Punkte verjähren seit der Punktereform im Mai 2014 für sich. Alte Punkte verjähren hingegen noch nach dem alten Prinzip.
      Einträge und Punkte sind nach Tilgungsfrist plus 1 Jahr Überliegefrist gelöscht. Aber: Auch Führerscheinstellen führen Akten, in denen die Verkehrsdelikte, persönliche Daten etc. vermerkt sind. Häufig werden die Daten hier länger gespeichert. Eine Einsicht kann unentgeltlich beantragt werden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Sibbi

    30. August 2015 um 17:11

    Hallo
    Ich wurde am 22.2. um 2.22 Uhr von der Polizei angehalten und mitgenommen aufs Präsidium und mir wurde Blut Abgenommen mein Promiele ergab 1,14 noch nie vorher aufgefallen mit Alkohol oder Drogen am Steuer.
    Gericht war 5 Monate später und es wurde entschieden das ich weiter 5 Monate Sperre habe bevor ich eine neuerteilung beantragen darf und 750€ straffe und ich hab Glück gehabt da es das erste Mal war
    Meine größte Sorge ist ob ich eine MPU machen muss ?

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:34

      Hallo Sibbi,

      in der Regel wird eine MPU erst ab einen Promillewert von 1,6 angeordnet.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Sefa

    30. August 2015 um 2:52

    Hallo,

    Ich muss MPU wegen 2 maligen Alkoholatemtest von 0,76 und(2 Jahre später 0,78)machen. Ich habe meinen Führerschein bereits für 3 Monate abgegeben und Wert von 1000,- bezahlt.
    Ich muss Allerdings meinen MPU schon innerhalb von 2 Monaten machen, so dass ich in den 2 Monaten den Vortest nicht schaffe.
    Wie würde mein MPU ablaufen? Würde ich das schaffen ohne die Vorbereitung?
    Habe mir den Kopf zerbrochen und die Meinungen im Internet angeschaut, was wirklich SEHR Problematisch da steht :(

    MfG

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:27

      Hallo Sefa,

      eine gute Vorbereitung auf die MPU ist wichtig. Völlig unvorbereitet zur MPU zu gehen führt häufig zu einem negativen Ergebnis. Weitere Informationen zur MPU erhalten Sie auf https://www.bussgeldrechner.org/mpu.html.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. BB

    25. August 2015 um 17:20

    Guten Tag. Mit welchen finanziellen Folgen ist zu rechnen bei folgender Tat:
    Unfall unter Alkoholeinfluss ca 0.7 Promille (keine Wiederholungstat) mit einem verletzten Motorradfahrer. Der Unfall passierte an einer unübersichtlichen Kreuzung und der Motorradfahrer wurde übersehen (d.h. Vorfahrt genommen). Führerschein wurde schon entzogen (Wie lange? Dauerhaft?). Wird die Versicherung nur einen Teil oder nichts des Schades zahlen und muss mit Schadenersatzzahlungen (Höhe?) gerechnet werden? Mit welcher Strafe muss gerechnet werden?
    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      31. August 2015 um 10:04

      Hallo BB,

      in der Regel beträgt die Sperrfirst für die Fahrerlaubnis 6 Monate, wenn es nicht anders von einem Richter angeordnet wurde. Nach frühestens 3 Monaten können Sie Ihre Fahrerlaubnis neu beantragen.

      Bei Unfällen aufgrund von Alkohol dürfen Versicherungen ihre Leistungen kürzen. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag hat für die Schadensregulierung im Falle von alkoholbedingten Unfällen Empfehlungen erarbeitet, die bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 1,1 Leistungskürzungen um die Hälfte vorsehen. Ab 1,1 Promille dürften Versicherungen überdies nichts zahlen. Inwiefern das auch auf Ihre Versicherung zutrifft, sollten Sie mit dieser abklären.

      Der verletzte Motorradfahrer kann nach dem Unfall Schmerzensgeld fordern. Wie hoch dieses ausfällt, ist von den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Motorradfahrers abhängig und lässt sich nicht pauschal beantworten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar