Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?
Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer
Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Alkohol am Steuer
Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.
Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen
Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.
Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen
Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.
Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum
- ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
- dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille: Straftat
Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU
Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.
Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.
MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden
Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.
Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.
Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.
Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.
Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer
Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.
Was bei Drogen am Steuer gilt
Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.
Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.
Hallo,
Ich bin aus leichtsinn nach einer sitzung ins auto gestiegen und habe auf dem weg nachhause auf spiegelglatter strasse die kontrolle verloren und einen wegweiser gerammt. Habe die polizei selbst verständigt und hatte beim alkomattest 0,47 mg/l also knapp 1 promille und musste sofort mit zum blut abnehmen die blutwerte hab ich noch nicht…
Ich bin Ersttäter
Worrauf muss ich mich einstellen ?
Danke für die schnelle antwort
Hallo Hulkstat,
wie am besten formulieren, Sie / Du kannst dich glücklich schätzen, warum ?
Bei Ihnen / Dir wurde eine BAK von der Polizei angeordnet !
Bei meiner Person wurde diese lautstark von den anwesenden Polizeibeamten verweigert das bräuchten sie nicht.
Ich habe vor Ort eine oder die AAK verweigert und verlangte eine BAK. Grund,
ich kam aus dem Dienst als Wachmann vom KH !
Ist nicht gelogen, mir wurde unter Polizeidruck – zwang Angedroht, auch in der PDD wurde mir nochmals unter Polizeidruck – zwang Angedroht es wurde die Dienstwaffe gezogen und die kleine Flasche [ Pfefferspray ] wurde mir vorgehalten.
Vor Ort hatte ich per alkomattest angeblich 0,40 mg/l [ AAK ] also knapp
angeblich 0,80 Promille [ BAK ]. Nach der 1 Messung vor Ort und der 1 stationären Messung in der PDD lagen keine 0,30 min. Zeit, zwischen der 1 stationären Messung und einer 2 stationären Messung lagen auch keine 0,30 min. vor.
Das die diese korrupten Polizeibeamten haben dies absichtlich nicht im Bericht erwähnt was in der PDD vorgefallen ist, daß ich unter Polizeidruck – zwang AAK abgeben mußte und auch unter selben Polizeidruck – zwang Unterschreiben musste.
Das ist dieser “ so genante Rechtsstaat “ das du in der PDD, PD, PI unter Polizeidruck – zwang eine AAK und Unterschreiben musste.
Das Entspricht laut Ihrer eigenen Rechtsprechung der laut
§ 240 StGB [ Nötigung ]; §241 StGB [ Bedrohung ] § 253 StGB [ Erpressung ].
Werte Leser, ist entspricht der Wahrheit !
Gewisse korrupte Polizeibeamten nehmen sich Rechte heraus die Sie nicht haben und legen sich das Gesetz so aus – hin, wie sie es für richtig erachten oder halten.
Wir als potenzielle Alkoholsünder haben das Recht vor Ort das Pusten [ AAK ] zu verweigern !
Wir als potenzielle Alkoholsünder haben das Recht in den PDD, PD, PI das Pusten
[ AAK ] zu verweigern !
Entweder die zuständige Stelle lassen einen Polizeiarzt erscheinen zur BAK, oder sie müssen mit den potenzielle Alkoholsünder zum KH fahren.
Zu mir wurde lautstark gesagt, sie können jetzt selbst zum KH gehen und eine BAK machen zu lassen.
Eine solche BAK muß kurioser Weise laut Gesetz vom Richter Unterschrieben werden, die so genannte Zwangszuführung !
Hallo Hulkstat,
es können 500 Euro Bußgeld sowie drei Punkte in Flensburg und Entzug der Fahrerlaubnis für sechs Monate auf Sie zukommen. Die Sanktionen werden im Einzelfall entschieden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebes Bußgeldrechner-Team… Ich habe erst letztes Jahr aufgrund einer Alkoholfahrt mit 2 Promille nach einer 14-monatigen Sperre meinen Führerschein wieder bekommen (nach Absolvieren einer MPU). Gestern wurde ich erneut von der Polizei angehalten. Ich nehme an, dass der Promillewert ähnlich hoch sein wird. Mein Verhalten ist durch nichts zu entschuldigen und ich möchte es in keiner Weise rechtfertigen, im Gegenteil. Welche Strafe kann auf mich zukommen? Kann ich unter Umständen aufgrund des kurzen zeitlichen Abstands sogar eine Freiheitsstrafe bekommen?
Hallo Fezzer,
als Wiederholungstäter müssen Sie mit deutlich härten Strafen rechnen. Angesichts der Promillezahl wird ein strafrechtliches Verfahren auf Sie zukommen. Vermutlich müssen Sie sich erneut einer MPU unterziehen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er berät Sie umfassend über alles, was nun auf Sie zukommt.
Das Team von bussgeldrechner.org
schöne zahlen der gerechtigkeit sollen es sein ,falsch unt nur ungerecht wer hartz 4 oder solizalhilfe behommt wird es nicht mehr bezahlen können und das fahren aufgeben müssen ,die mitte also wer 1500€ netto bekommt füll das staatssöäckel UND DENN REICHEN KRATZT DIE KOHLE NICHT DIE BOHNE ;RASSEN SOGAR NOCH MEHR ;FESTGESTTELT DIE RASSEN AM MEISTE „REICHTUM MACHT FREI!
Hallo ich habe einen Unfall verursacht bei dem ins Schleudern gekommen bin und ein Verkehrsschild mitgenommen hab. Ich hab die Polizei verständigt. Die kam und ich hab gepustet. 1,03 Promille hatte ich. Das zweite mal auf der Wache 0,96 Promille dazu hab ich auch mein Blut abgegeben. Ich weiß die ganze Sache ist blöd gewesen mit Alkohol sich ans Steuer zu setzten. Bin aus der Probezeit raus. Was droht mit jetzt ? Beim Unfall gabs keinen Personenschäden.
Hallo Vito,
es kommt drauf an, ob Ihnen Tateinheit oder Tatmehrheit vorgeworfen wird. Zum Alkoholverstoß: Ihnen drohen 500 Euro Bußgeld, 1-3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Auch wird höchstwahrscheinlich auch ein Strafverfahren eingeleitet. In diesem entscheidet das Gericht, mit welcher Strafe Sie zu rechnen haben.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Keine probezeit
Erste fahrt 0.7 PR.
500€ 1monat
Zweite mit 0.6 PR.
1000€ 3 Monate.
Habe ich mit einer mpu zu rechnen?
Oder kann ich Glück haben?
Hallo Max,
hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Entscheidend ist, ob sie annimmt, dass Sie ein Alkoholproblem haben oder nicht.
Das Team von bussgeldrechner.org
Bei mir ist es ähnlich. Erste fahrt 0,6 und leider gestern zweite fahrt 0,8. wird immer ein mpu gemacht, und wonach wird entschieden ob einer gemacht werden muss? Muss ich eins machen?
Hallo Alex,
auch Ihnen können wir nur sagen, dass es sich hierbei um eine Ermessensentscheidung der Behörde handelt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Ich habe unten Alkohol 1,22 Promille kleine Unfall gebaut .Hab nicht gemerkt (Spiegel kontakt schade gering) und weiter nach Hause gefahren. Ich habe einen Anwalt angeschaltet (Honorar 1000€ ) hat mir gar nicht geholfen hat gesagt 10 Monaten Führerschein Entzug. Das Ich sehr beschäftigt bin und selten Zeit habe .Habe Ich zugestimmt und nochmal nachgefragt ist des alles oder kommt noch etwas auf mich zu. Antwort das ist 10 Monate. Dan habe Ich Brief bekommen 10 Monate Führerschein Entzug ab dem Entscheidung und eine MPU Test. Ich finde mich von Anwalt reingelegt und belogen . Ich bin 48 Jahre Alt und das war erste mal das Ich überhaupt was getan hat . Kann Ich noch etwas Thun oder ist zu spät.
Hallo Senad,
ist die Einspruchsfrist verstrichen, haben Sie in der Regel keine Möglichkeit mehr, das Urteil anzufechten. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um alle Ihre Fragen detailliert zu klären. Wir dürfen hier leider keine Rechtsberatung geben.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo. Bin 18 Jahre alt und bin mit – jetzt gibt es zwei verschiedene Angaben – entweder 2,09 oder 1,6 Promille gegen eine Straßenlaterne gefahren kann mich jedoch nur noch daran erinnern wie ich in der Disco war und dann im Krankenhaus aufgewacht bin.
Was kommt nun auf mich zu?
Hallo Daniel,
Alkohol und Drogen am Steuer in der Probezeit stellen einen A-Verstoß dar. Auf Sie kommen mindestens 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins für ca. 6 Monate und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Zudem werden Sie zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung verpflichtet. Den Führerschein erhalten Sie erst nach erfolgreicher Absolvierung wieder.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Zusammen
vor 2 Tagen ist ein Junger Mann betrunken in das parkende Auto von meiner Mutter und der Nachbarin reingefahren. Die Autos waren vor der Haustür parkiert.
Bei dem grossen Schaden den er angerichtet hat muss er auch ziemlich schnell unterwegs sein. Er wollte sogar flüchten, hätte ein Nachbar nicht sofort die Polizei gerufen.
Insgesamt sind drei Autos Totalschaden, (von meiner Mutter, der Nachbarin und seins) das andere Auto wurde etwas verbeult.
Mit was muss der Junge Mann rechnen.(ungefähr) da ich nicht weiss ob er ein Wiederholungstäter ist.
vielen lieben Dank und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Hallo Miri,
mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, ist abhängig davon, wie hoch sein Promillewert war und wie viele Verstöße er sich bereits unter Alkoholeinfluss geleistet hat. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ahndet der Gesetzgeber hart. Es werden eine hohe Geldstrafe, Punkte in Flensburg und vermutlich auch der Führerscheinentzug auf ihn zukommen. Womöglich muss er ebenfalls eine MPU absolvieren. Hinzu können Schadensersatzleistungen kommen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich lebe in Belgien und habe seit 2002 einen belgischen führerschein, hatte im November 2010 eine alkoholfahrt in Deutschland mit 1,3 promille blutalkohol. Meine fahrerlaubnis wurde für 9 Monate entzogen. Muss ich jetzt eine fahrerlaubnis für Deutschland beantragen? Oder ist mein fahrverbot für deutschland mit ablauf der 9 Monate erledigt? Hab ja nach wie vor meine belgische Fahrerlaubnis.
Hallo Angelika,
wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen, müssen Sie ihn in Deutschland auch neu beantragen. Unter Umständen kann Ihnen jedoch als Auflage eine MPU angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag , ich wollte wissen mit welcher Strafe man rechnen sollte ! Polzei erwischt einen hintern Steuer ( Auto aus , aber laut Zeugenaussagen wäre man vorher gefahren und Polizei ist der Meinung der Motor wäre warm gewesen ) Blutwerte sind 1,4 Promille und die Zeugen haben ausgesagt , man wollte sich umbringen und sei deshalb gefahren – die Zeugen waren jedoch ebenfalls betrunken , weshalb ich der Meinung bin , dass man deren Aussage nicht als vollwertige Aussage werten dürfte , außerdem wurden die Aussagen mündlich aufgenommenen und nicht von ihnen unterschrieben
Zusätzlich ist der Fahrer – Berufskraftfahrer und daher zwingend auf den Führerschein angewiesen !
Hallo Nicole,
da wir als Verein keine Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich zur Klärung der Angelegenheit bitte an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er gibt Ihnen detailliert Auskunft.
Das Team von bussgeldrechner.org
Vielen Dank.
Hallo :)
Ich wurde von der Polizei mit 0,58 Promille angehalten, danach noch verschiedene Tests und Blut abgenommen. Bin 21, Probezeit wurde auf 2 Jahre verlängert und habe ein Aufbauseminar wegen zu schnellem Fahren machen müssen. Was kommt auf mich zu?
Hallo Jessica,
Alkohol am Steuer zählt als A-Verstoß. Sie müssen mit einer Verwarnung und einer Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ! Bin 58 Jahre alt und wurde am 18.12 .2015 mit 2,1 Promille von der Polizei gestellt und mein Führerschein wurde eingezogen.Mit welcher Strafe kann ich rechnen ?
Hallo Klaus,
ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als fahruntüchtig. Die Bußgeldstrafe ist hier variabel und hängt auch davon ab, ob eine Wiederholungstat vorliegt. Zudem erhalten Sie drei Punkte in Flensburg und Ihr Führerschein wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Halloo!
20 Jahre alt, hatte Bluttest gemacht. 1,42 promile, ich warte immer noch auf Brief. Fast 2monaten vorbei. Darf ich ins Ausland fahren??
Hallo Ljubo,
die Verjährungsfrist bei Alkohol am Steuer beträgt zwischen 6 Monaten und 2 Jahren (§ 31 Absatz 2 Nr. 2 OwiG). Wenn Ihnen bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) absolvieren, bevor Sie wieder mit einem Kfz fahren dürfen. Einem Auslandsaufenthalt steht grundsätzlich nichts entgegen. Sie sollten jedoch dafür sorgen, dass Sie den Bußgeldbescheid rechtzeitig erhalten, um eventuell Einspruch zu erheben oder Ihre Strafen zu begleichen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo mein Freund hat seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer angeholt bekommen. Bei 1,96 Promille welche Folgen hat das für Ihn?
Hallo Missopel1987,
ab 1,1 Promille gilt jeder Kfz-Fahrer als absolut fahruntüchtig. Ihr Freund hat deshalb nun mit einer deutlichen Geldstrafe (bzw. Freiheitsstrafe), dem Führerscheinentzug für neun bis elf Monate, 3 Punkten in Flensburg und der Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) rechnen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo leiber Bußgeldrechner-Team habe im Nebel unter 50m einen Kreisel zu spät erkannt und eine Leitplanke beschädigt, Atemtest ergab 0.34 dies mal 2 =0,7 Promille. Den Führerschein durfte ich erstmal behalten. Warte auf die Blutergebnisse. Frage was blüht mir jetzt? Wer enscheidet über die Gefährdung des Verkehrs? – Polizei oder Staatsanwalt?
Hallo Robert,
es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, aufgrund relativer Fahruntüchtigkeit. Sie müssen mindestens mit 500 Euro Bußgeld, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten und 2 Punkten in Flensburg rechnen. Wurden Sie bereits mehrfach mit Alkohol am Steuer auffällig, können die Sanktionen höher ausfallen. Auch kann die Behörde Ihnen die verpflichtende Teilnahme an einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) anordnen. Sie dürfen den Führerschein dann erst wieder neu beantragen, wenn Sie die MPU bestanden haben. Urteile fällen immer Gerichte, nie die Polizei.
Das Team von bussgeldrechner.org
Mein vater und ich sind am 13,12,15 um 07.30 von der polizei angehalten worden mein vater hat am abend zuvor getrunken er hat sofort angehalten als die polizei uns aufforderte anzuhalten das ist das erste mal betrunke am steuer er hat den fuhrerschein schon 20 jahre die ahtemkontrolle ergab 0,45 der polizist sagte das wird wohl mal 2 gerechnet um die promille auszurechnen er musste zum presidium zu einem bluttest die ergebnise liegen nicht vor er brauch aus beruflichen grunden seinen fuhrerschein was kann auf ihn zukommen und was fallt milde fur ihn aus ist der fuhrerschein weg?
Hallo Lena,
ist Ihr Vater das erste Mal mit Alkohol am Steuer aufgefallen und weist dabei mehr als 0,5 Promille vor, muss er mit 500 Euro Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot rechnen. Hat er den Verkehr hingegen gefährdet, können ihm 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins sowie ein Geld- oder Freiheitsstrafe blühen.
Unter Umständen kann das Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt werden. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass bisher keinerlei Verstöße im Straßenverkehr begangen wurden.
Das Team von bussgeldrechner.org
1,5 Promille, was kommt auf einem zu und gilt das als vorstrafe. Ersttat
Hallo Beate,
bei mehr als 1.09 Promille gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Sie haben mit 3 Punkten in Flensburg, der Entziehung des Führerscheins von ca. 6 Monaten sowie einer Geld- bzw. Freiheitsstrafe zu rechnen. Unter Umständen kann die Behörde auch eine MPU anordnen. Als Vorstrafe gelten Taten, die ins Führungszeugnis eingetragen werden. Das ist bei Verurteilungen zu Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten der Fall.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,ich habe jetzt bekommen von polizei wegen 1,31 promille 9 monate fuhrerschein entziehung.meine fuhrerschein ist rumanisch.darf ich in rumanien fahren?Vielen dank!
Hallo Michael,
da Ihnen der Führerschein von der Polizei entzogen wurde und Sie somit gemäß der Regeln 9 Monate nicht fahren dürfen, sollte es auch in Rumänien nicht erlaubt sein. Gerade da Sie ja nicht im Besitz des Führerscheins sind, für diese gewisse Zeit.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
mein Kumpel hatte gestern 2.8 promill im atem gehabt blut test wurde ihm noch nicht mitgeteilt… Weihnachtsfeier… er hatte einen leichten unfall mit einem Stein keine Personenschäden bekannt, Es war sein erstes mal er ist über 21 Jahre und aus der Probezeit raus. Wie ich anhand der anderen anfragen schon entnehmen konnte wird es vor Gericht gehen da ich nun nicht direkt weiß wie viel Alkohol im Blut war ich aber von einem ebenso extrem hohen wert ausgehe wie im Atem gemessen… frage ich mich ob er da noch Voll zurechnungsfähig war und ob dieses nicht die strafe Mildert.
Gruß Jürgen
Hallo Jürgen,
ab 1,1 Promille ist ein Fahrer absolut fahruntüchtig. Deshalb kommt auf Ihren Freund jetzt ein Strafverfahren zu. Wie der Prozess ausgeht, müssen Sie abwarten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Ich hatte ein Unfall auf der Autobahn mit 1,05 Promille, bin in den Seitenstraßen gefahren. Ohne Beteiligung andere Verkehrsteilnehmer.
Fahre sonst seit 18 Jahren unfallfrei.
Dieses ist mein erster Fall mit Alkohol. Musste mal 1 Monat wegen Geschwindigkeitsüberschreitung abgeben.
Mit welcher Straffe muss ich rechnen?
Hallo Sven,
welche Strafe Ihnen droht, ist abhängig davon, ob Ihnen die Behörde eine Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss vorwirft oder nicht. Ohne Gefährdung drohen Ihnen ein Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Gefährdung erwarten Sie 3 Punkte und die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
Ich musste vor ca. 6 Jahren eine mpu aufgrund eines autounfalls mit 1,8 promille machen. Nun wurde ich bei einet Laser Kontrolle (30km/h) zu schnell mit 0,7 promille angehalten. Welche Folgen erwarten mich? Wäre eine noch mali ge mpu möglich? Vielen Dank im voraus!
Hallo Patrik,
die Verjährungsfrist von Alkoholvergehen am Steuer beträgt 10 Jahre. Da Sie innerhalb dieser Frist erneut auffällig wurden, gelten Sie als Wiederholungstäter. Die Anordnung einer MPU ist in diesem Fall sehr wahrscheinlich. Hinzu kommen Bußgelder bzw. eine Geldstrafe und Punkte.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org,
wurde am 1.10.2005 mit 2,9 Promille angehalten. Ich bekam ein Strafbefehl mit 18 Monate Führerscheinentzug und 60 Tagessätzen. Der Strafbefehl trägt das Datum vom 08.12.2005, ausgefertigt wurde er am 13.12.2005. (2 Wochen Recht auf Einspruch-nach Zustellung-). Hatte zum 07.03.2007 die Fahrerlaubnis neu beantragt, musste daraufhin zur MPU. Nach einem Beratungsgespräch bei der Nord-Kurs GmbH (Dauer: 0,25 h=Kosten: 60€) musste ich feststellen, dass ich mir die MPU nicht leisten kann. Auf Anraten der Fahrerlaubnisbehörde zog ich dann den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis am 11.12.2007 zurück, ansonsten hätte man mir die Neuerteilung versagen müssen.
Fragen:
1.
Kann ich schon vor den „15 Jahren“ einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen, ohne zur MPU aufgefordert zu werden? (Kann es mir auch heute nicht leisten)
2.
Wie läuft das konkret mit der Tilgungshemmung über den 01.05.2014 hinaus?
Ich habe mir seit dem Strafbefehl nichts zu schulden kommen lassen.
Hallo Jogi,
wurde eine MPU angeordnet, können Sie diese nur umgehen, wenn Sie die Verjährungsfrist abwarten. Sie beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre, wenn Sie sich in den ersten fünf Jahren keinerlei Auffälligkeiten im Straßenverkehr geleistet haben. In dieser gesamten Zeit dürfen Sie keinen Antrag auf Wiedererteilung stellen, da diese Option Ihnen sonst verwährt bleibt. Dann hilft nur zu sparen.
Alte Punkte – also Eintragungen vor dem 1.5.2014 verjähren nach dem alten Prinzip. Haben Sie sich seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen, dann gilt eine 10-Jahres-Frist ab Rechtskraft bzw. mit Ablauf aller Fristen. In Ihrem Fall dürfte die 5 Jahres-Frist ab Datum der Rechtskraft beginnen zu laufen. Ist diese rum, beginnt die 10-Jahresfrist. Wenn Sie sicher gehen wollen, wie Ihr Punktekonto in Flensburg aussieht, können Sie dort kostenlos eine Auskunft anfordern.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
vielen Dank für diese sehr positive und auch bestätigende Antwort. Ich war mir nur nicht so sicher, deshalb hab ich schon um eine Auskunft über meinen Punktestand gebeten, diese am 27.11.2015 abgeschickt. Hm. Ich glaube, dass das dann doch zu früh war. Steht denn der Verjährungstermin auch auf dem Bescheid?
Danke!
Hallo Jogi,
auf der Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes ist oben rechts auch das Verjährungsdatum vermerkt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team, heute ist die Auskunft aus dem Fahreignungsregister eingetroffen. Hm. Darin steht unter anderem:
Datum der Entscheidung: 08.12.2005
Datum der Rechtskraft: 03.01.2006
Tilgungsdatum: 08.12.2020
insgesamt Punkte: 0
Ein bisschen bin ich von dem Tilgungsdatum: 08.12.2020 irritiert. Also, kann ich ab dem 03.01.2016 meine neue Fahrerlaubnis beantragen, ohne eine MPU machen zu müssen? Erfahren die MA von der Fahrerlaubnisbehörde dann doch noch, nach dem alten Gesetz, was ich da vor über 10 Jahren verbockt habe? Ich werde am 03.01.2016 0 Punkte haben. Muss ich trotzdem damit rechnen, dass in einer neuen Auskunft aus dem FAER, nach dem 03.01.2016, immer noch die schlechte Auskunft drinnen steht, oder wird das am 03.01.2016 automatisch gelöscht?
Vielen Dank. LG jogi
Hallo Jogi,
Sie sollten das Ende der Tilgungsfrist abwarten, bevor Sie eine neue Fahrerlaubnis beantragen, um keine MPU zu riskieren. Da die ersten fünf Jahre als „Bewährungsfrist“ gelten, werden danach die 10 Jahre noch drangehangen. So ergibt sich die 15-Jahresfrist. Die Fahrerlaubnisbehörde sieht Punkte, die sich in der Überliegefrist befinden, nicht mehr. Sie sind nur noch Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt einsehbar. Nach der Überliegefrist werden sie endgültig gelöscht. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen auch ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt weiter.
Das Team von bussgeldrechner.org
Vielen Dank, für die schnelle Antwort. Falls dem Mitarbeiter vom Kraftfahrt-Bundesamt diese Verjährung (oben rechts) auffällt, kann es ja sein, dass er bis zum 27.12.2015 mit der Auskunft wartet. ;-)
Wenn nicht, ist dann die erneute Auskunft auch kostenlos?
Bevor ich meine neue Fahrerlaubnis beantrage, will ich mir sicher sein, dass die Eintragung auch gelöscht und für die Führerscheinbehörde nicht mehr zu sehen ist.
Dazu habe ich dann abschließend noch eine letzte Frage. Wie verhält sich das mit der Überliegefrist? Ich bin mir sicher, dass keine neuen Einträge erscheinen können. Welchen Einfluss nimmt die Überliegefrist auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis? Ich könnte diesen Neuantrag dann anfangs Januar stellen, mit Nachweis für Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest. Kann dann die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bis zu einem Jahr dauern, nur weil man wartet, ob denn ein Neueintrag im Nachhinein noch kommt?
Schon jetzt besten Dank für Ihre sehr hilfreichen Auskünfte!
LG jogi
Hallo Jogi,
die Punkteabfrage in Flensburg ist per se kostenlos und unbegrenzt möglich. In der Überliegezeit, die 1 Jahr beträgt, sind die gesammelten Punkte auch nach der eigentlichen Tilgung noch vermerkt. Sie haben keine Auswirkung mehr auf die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Morgen an die Mitarbeiter der Bussgeldrechner,
am 5.10.2014 mit 1,47 Promille im Blut gegen einen Zaun gefahren. Musste den Führerschein am gleichen Tag bei der Polizei abgeben.
1500€ Strafe und bis zum 7.12.2015 ist der Führerschein weg.
Ich hatte noch zwei Monate Probezeit.
Meine Frage: muss ich eine MPU machen?
Danke?eee
Hallo Elli,
die Anordnung einer MPU erfolgt in der Regel einzelfallabhängig. Geht die Behörde davon aus, dass Sie ein Alkoholproblem haben, ist eine MPU sehr wahrscheinlich. Um Gewissheit zu bekommen, können Sie sich bei den zuständigen Stellen aber auch schon bereits vor Ablauf der Sperrfrist informieren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebes Busgeldrechner.org-Team,
wurde auch angehalten, wollte mein Fahrzeug aus einer Straße umparken. Atemalkohol 0,80
Gestern kam ein Anruf des Sachbearbeiters der Polizei. Blutalkoholkonzentration 2,0 Promille. Mich interessiert jetzt nur, sollte ich alles über einen Anwalt machen? Oder rentiert sich das ganze nicht? Einfach Strafe zahlen, auf die MPU vorbereiten und Abstinenznachweise bringen oder das Kontrollierte Trinken wählen. Wobei entweder ganz oder gar nicht – also lieber Abstinenz. Für euren Rat bedanke ich mich im voraus.
Hallo Sergej,
ihnen drohen 3 Punkte in Flensburg sowie die mindestens 6-monatige Entziehung des Führerscheins, eine MPU, eventuell eine Freiheits- oder Geldstrafe. Ob sich die Beauftragung eines Anwalts für Sie lohnt, ist abhängig von Kosten und Nutzen. Diese müssen Sie selbst abwägen.
Das Team von bussgeldrechner.org