Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?
Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer
Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Alkohol am Steuer
Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.
Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen
Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.
Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen
Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.
Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum
- ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
- dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille: Straftat
Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU
Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.
Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.
MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden
Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.
Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.
Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.
Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.
Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer
Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.
Was bei Drogen am Steuer gilt
Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.
Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.
Hallo liebes Team von bussgeldrechner.org.
hab vor 4 Wochen ne Fehlentscheidung getroffen ,mich nach 3 Bier ins Auto gesetzt und bin auf regennasser Fahrbahn gegen ein Verkehrsgeländer gerutscht.(ca.1300€ Schaden)
BAK war 0,7.Bin bisher noch nicht auffällig gewesen.Führerschein wurde durch die Polizei sichergestellt.Die Tat hab ich zugegeben.das Formular zur Beschuldigtenanhörung hab ich ausgefüllt und abgesendet.worauf kann ich mich einstellen? mfg.
Hallo Christian,
die groben Eckdaten der bevorstehenden Strafe erhalten Sie mit unserem Bußgeldrechner für Alkohol am Steuer. Demnach werden Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen müssen. Über eine MPU, das Bußgeld oder ein Fahrverbot wird der Richter bzw. die Bußgeldstelle entscheiden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo!
Ich bin 48 Jahre alt und wurde mit einem Blutwert von 1,4 Promille angehalten also kein Unfall oder schlechte Fahreigenschaft! Mit was muss ich rechnen? Lebe in Bayern und bin noch nie Polizeilich aufgefallen habe auch keine Punkte!
Hallo Johanes,
wir empfehlen für einen ersten Überblick unseren Bußgeldrechner Alkohol. Diesem können Sie entnehmen, dass Sie sicher mit drei Punkten in Flensburg rechnen können. Über die höhe des Bußgeldes und weitere Sanktionen entscheidet individuell die Bußgeldstelle.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo! Danke erstmal für euere Antwort. Ich habe den Strafbefehl erhalten, darin steht das ich 2250 euro Strafe zahlen muss und 9 Monate Fahrverbot bekomme. ist das nun alles oder kann noch eine MPU auf mich zukommen, da nix davon erwähnt wird?
Hallo Johannes,
eine MPU wird in der Regel im Bußgeldbescheid angeordnet. Sie haben daher wohl nicht mit einer solchen zu rechnen.
Das Team von bußgeldrechner.org
Hallo
Gestern hat mich Polizei erwischt mit
0.4,8 Promille Alkohol meine Frage ist Führerschein weg oder was kann man im diesem Fall machen danke
Hallo Lulaj,
bei der Bewertung des Alkoholspiegels kommt es auf verschiedene Faktoren an. Bei 0,48 Promille wird nur bestraft, wer in der Probezeit ist. Wenn dies nicht der Fall ist und sie ohne Gefährdung am Straßenverkehr teilgenommen haben, wird keinerlei Sanktion auf Sie zukommen. Sollte von Ihnen unter Alkoholeinfluss jedoch eine Gefährdung ausgegangen sein, so müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Behörde ein Bußgeld und Fahrverbot aussprechen
Das team von bussgeldrechner.org
Guten Tag! Ich komme aus Hessen und wurde in Baden-Württemberg mit Alkohol am Steuer erwischt.
Mein Blutwert ergab 1.51 Promille und der Beamte meinte ich wäre im abbauenden Zustand gewesen. Sie meinten zu mir, dass ich 9 Monate der Führerschein abgeben muss und eventuell MPU machen muss. Dazu meinten sie, ich bekomme Post vom Staatsanwalt. Ich hatte 2 Personen mit im Auto. Ich habe meine Aussage Wahrheitsgemäß abgegeben.
Muss ich nun den Führerschein neu machen? Muss ich MPU machen? Kommt ein Gerichtsverfahren auf mich zu? Stimmt die Aussage mit 9 Monate, weil ich habe 6 Monate gelesen?
Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen.
Hallo shokmuzikk,
Das Gericht wird das Strafmaß festlegen. Dabei können Sie mit mindestens sechs Monaten Führerscheinentzug rechnen. Ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet die Führerscheinstelle, bei der Sie den Führerschein neu beantragen müssen, nachdem dieser eingezogen wurde.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo und ich möchte mich schon einmal jetzt für für die Störung entschuldigen.
Ich fahre seit 22 Jahren punktefrei Auto.
Nun zu meinem Problem. Ich habe Ende Dezember eine riesen Dummheit begangen. Nach einem wirklich stressigen Monat (viel Arbeit, wenig Schlaf nur Stress) habe ich mich nach einem schweren Tag hinreissen lassen 0,8 Liter Bier sehr schnell zu trinken und ich Idiot bin dann noch ins Auto gestiegen. Es war dunkel 19:30 Uhr, es hat begonnen zu schneien.
Beim Anfahren an einer roten Ampel ist mein Auto (Heckantrieb) ins Rutschen gekommen (das Heck begann auszubrechen). Ich wollte nicht in den Gegenverkehr und habe sofort auf den Grünstreifen gelenkt damit ich niemanden in Gefahr bringe. Dabei habe ich eine Laterne beschädigt.
Es kam die Polizei, ich war sofort ehrlich und habe zugegeben das ist total dumm diese 1 1/2 Flaschen Bier getrunken hatte – etwa 15 Minuten vor dem Unfall.
Alkoholtest ergab 0,46 Promille. Ich willigte natürlich der Blutentnahme zu. Auf der Wache hatte ich noch einmal gepustet 0,42 Promille (etwa 20 Minuten nach dem Unfall). Blutalkohol gemessen 0,4 Promille.
Ich weiss es war eine mehr als grosse Dummheit.
Nur werde ich etwas nervös, da ich keine Post bekomme. Die Beamten waren sehr nett und konnten mir auch nicht sagen, was auf mich zukommt. Da sie so „geringe“ Überschreitungen nicht oft haben.
Jetzt sind nun über 2 1/2 Monate vergangen und ich habe noch keine Post erhalten bezüglich der Höhe der Strafe.
Hallo Alex,
bei einem Alkoholspiegel von unter 0,5 Promille wird in der Regel keine Sanktion erlassen. Sollte die Behörde jedoch zu dem Schluss kommen, dass von Ihnen eine Gefahr ausging, müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Außerdem kann ein Fahrverbot und Bußgeld verhängt werden. Ob jedoch überhaupt etwas kommt und welche Sanktionen es im Einzelnen sein werden, können auch wir nicht sagen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, meinem Sohn (26) fiel vor Ca. 4 Monaten vor einer Disco eine Ecstasy-Tablette aus der Tasche, was der Türsteher sah und ihn zur angrenzenden Polizei brachte. Der Staatsanwalt hat das Verfahren eingestellt. Er hat Post von der Füherescheinstelle bekommen, wonach ein ärztliches Gutachten erstellt werden soll und zugleich den Hinweis, dass er zur MPU muss, obwohl er nicht im Straßenverkehr teilgenommen hat.
Jetzt aber wurde er mit 0,3 Atemprommille und einen positiven Drogentest aufgehalten und musste eine Blutprobe abgeben, der Führerschein eingezogen. Das Ergebnis der Blutuntersuchung steht noch aus.
Welche Strafe hat er zu erwarten? Und gehört das ärztliche Gutachten bereits zur MPU?
Vielen Dank für Ihre Auskunft
Hallo Angela,
bei Drogen ist es unerheblich, ob Ihr Sohn am Steuer erwischt wurde oder nicht. Die Behörden gehen beim Konsum von Rauschmitteln davon aus, dass keine Fahreignung vorliegt, da der Betroffene vermutlich nicht mehr unterscheiden kann, ob er am Straßenverkehr teilnimmt oder nicht. In der Regel wird entweder ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet. Jedoch ist in Ausnahmefällen auch beides möglich. Das erfolgreiche Bestehen des einen kann nicht auf die andere Untersuchung angerechnet werden. Ohne das erfolgreiche Bestehen erhält er den Führerschein und seine Fahrerlaubnis nicht zurück.
Mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, hängt davon ab, wie häufig er bereits auffällig wurde und ob es zur Gefährdung des Verkehrs kam.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
Habe gestern betrunken ein Autounfall verursacht Sachschaden ca 10000€. Personenschaden ist nicht passiert. Beim pusten sind 1,13 rausgekommen anschließend ging es dann zum Blut abnehmen ins KH wo ich nochmal pustenmusste da waren es 1,12. Jetzt die Frage, ist es möglich das der blutwert noch unter 1,09 liegen könnte? Und was würden für strafen auf mich zukommen wenn der bluttest unter 1,09 liegt und was wenn er über 1,09 liegt
Hallo Timmermann,
durch die Gefährdung des Straßenverkehrs können Sie mit drei Punkten in Flensburg rechnen. Je nachdem, ob dies Ihre erste Alkoholfahrt ist, kann ein Bußgeld zwischen 500 Euro und 1.500 Euro ausgesprochen werden. Bei einem Alkoholspiegel von über 1,09 Prozent ist mit Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe zu rechnen.
Wie hoch der Alkoholspiegel letztlich sein wird, hängt mit ihrer körperlichen Kondition etc. zusammen und kann von uns nicht ermessen werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
hallo team bin angehalten worden alkohol test 0,7 bluttest 1,68 meine frage mit wieviel muss ich rechnen da ich dass erste mal nach 20jahren scheisse gebaut habe und muss ich eine mpu machen oder kann man ohne davonkommen lg
Hallo Zoran,
ein Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkte in Flensburg kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Sie zu. Ob eine MPU angeordnet wird, entscheidet der Richter.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
ich wurde mit 1,1 Promille erwischt und als straffe bekam ich 380€ ( inkl. Gerichtskosten) und 6 monate Fahrverbot!
Jetzt wurde mir noch mpu verhängt, da ich in der probezeit bin. Ist das rechtens oder muss ich es ablegen?
Gruß Alban
Hallo Alban,
die Entscheidung über Sanktionen bei einer Alkoholfahrt liegt beim Richter. Damit sind diese immer „rechtens“. Für den Fall, dass Sie sich in ihrem Recht übergangen fühlen, steht es ihnen immer frei, Einspruch einzulegen. Dafür sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Ihnen auch Ihre Chancen vor Gericht objektiv mitteilen kann.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo ein Bekannter wurde mit einem Alkohlwert von 1,7 Promille aus dem Verkehr gezogen, er hat eine Geldstrafe sowie 8 Monate Fahrverbot bekommen. Er ist Ersttäter, hat bis jetzt keine Mitteilung erhalten ob er eine MPU machen muss.
Hallo Wibke,
die MPU wird bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille in der Regel immer verhängt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Zusammen.
Ich habe versucht mich im Netz schlau zu lesen, blicke aber nicht wirklich durch.
Ich habe 1997 den Führerschein mit einer BAK von 1,57 entzogen bekommen. 12 Monate Fahrverbot und Tagessätze per Gericht.
2002/2003 (nicht mehr genau sicher) dann erneut BAK 1,51 Ebenfalls gerichtlich ein Fahrverbot von etwas mehr als 12 Monaten (ich erinnere mich nicht genau) und Tagessätze aufgebrummt bekommen. Kein Gerichtliche Anordnung zur MPU.
Jetzt würde ich meinen Führerschein gerne neu beantragen. Muss ich hier mit einer MPU rechnen oder ist das erste Vergehen getilgt, so dass ich bei Beantragung zur Wiedererteilung als „Ersttäter“ gelte?
Leider finde ich nirgends einen ähnliches Fallbeispiel.
Danke für eure Hilfe.
Hallo Denis,
die Tilgungsfrist des ersten Alkoholvergehens beträgt 10 Jahre. Sie müsste demnach bereits aus dem Fahreignungsregister entfernt sein, genauso wie der zweite auch. Es ist trotzdem möglich, dass Sie jetzt bei der Neubeantragung der Fahrerlaubnis eine MPU aufgebrummt bekommen, denn diese verjährt erst nach 15 Jahren.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo mich würde interessieren was auf mich zukommt, da ich eben mit ca. 30 kmh zu schnell innerorts geblitzt würde.
Bisher habe ich nach altem Recht 8 Punkte:
7 Punkte für 1,4 Promille am Steuer, tilgungsfrist 10.01.2011 (Fahrverbot 3 Monate, Pflicht zur Teilnahme am Aufbauseminar)
1 Punkt für Telefonieren am Steuer, tilgungsfrist 31.03.2011
Sind davon Punkte inzwischen verjährt? Bzw mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Hallo Maria,
30 km/h zu viel innerorts werden in der Regel mit 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg belegt. Wie viele Punkte Ihr Fahreignungsregister-Konto derzeit aufweist, bringen Sie mit Hilfe einer kostenlosen Abfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung. Sie haben die Möglichkeit online, per Post oder persönlich vor Ort den Antrag zu stellen. Bei insgesamt 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Vielen Dank für die Info. besteht denn die Möglichkeit das die „alten“ Punkte inzwischen verjährt sind oder ist das eher unwahrscheinlich?
Hallo Maria,
es ist sehr wahrscheinlich, dass die Punkte mittlerweile verjährt sind.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo, ich wurde leider von der Polizei angehalten, ich hatte 1,3 Promille gepustet. Ich habe es leider unterschätzt. Ich fühlte mich eigentlich total fit. Kann es sein das meine Blutwerte extrem abweichen werden? Das ich vielleicht sogar noch unter 1,1 liege? Oder ist das garnicht möglich weil das so genau ist?
Hallo Weronika,
wie hoch Ihr Blutalkoholwert tatsächlich war, entnehmen Sie dem Strafbefehl. Hier ist auch aufgeführt, welche Sanktionen Ihnen auferlegt werden.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
seit kurzem befasse ich mich mit dem Thema Alkohol am Steuer da es einen guten Bekannten jetzt mit 1,7 Promille erwischt hat.
Ich versteh zwar nicht warum man mit Alkohl im Blut sowieso noch fährt aber das steht auf einem andern Blatt……
Meine Frage ist….gibt es überhaupt eine Möglichkeit den Führerschein wieder zu bekommen ohne MPU oder ist dies zwingend erforderlich….und wenn wieviele Jahre würden da vergehen.
Hallo Elli,
es gibt eine Möglichkeit die MPU zu umgehen: Sie verjährt nach 15 Jahren. In dieser Zeit sind Führerschein und Fahrerlaubnis allerdings weg.
Das Team von bussgeldrechner.org
Das war erstmals wann ich betrunken war mit dem Auto.
Ich habe 1.28 Blutalkoholkonzentratuon .Und eine Strafbefehl von Gericht bekommen.Steht,Ichnen wird Fahrerlaubnis entzogen.Ihr Führerschein wird eingezogen.Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen,Ihnen vor Ablauf von 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.Eine Strafe 1350 festgesetzt .Die Frage ist warum ist so Grosse Strafe?!Und was ist bedeutet von 10 Monaten?Wann bekomme ich wieder meine Führerschein?
Hallo Evgeny,
bei einem so hohen Blutalkoholwert sind Sie absolut fahruntüchtig und gefährden in hohem Maße den Verkehr und alle Teilnehmer. Da Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, müssen Sie vermutlich eine MPU absolvieren, um Ihre Fahreignung nachzuweisen. Diese ist kostenpflichtig und bedarf einer guten Vorbereitung. Erst, wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie die Fahrerlaubnis zurück. Hierfür müssen Sie sie jedoch erneut beantragen. Das ist Ihnen nach Auflage der Behörde jedoch erst wieder nach einer bestimmten Frist möglich – in Ihrem Fall nach 7 Monaten (also 3 Monate vor Ablauf der 10 Monate-Sperrfrist).
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
wurde jetzt das 2. Mal mit Alkohol angehalten (1. Mal 0,52 Promille restalkohol). Diesmal mit 1,5 (atemtest, bluttest danach gemacht, soll ja etwas weniger sein angeblich).
Was erwartet mich hier?
Wie werden die Geldstrafe bemessen?
Kann man den Führerschein-entzug durch sofortige Zahlung der Geldstrafe verkürzen?
Danke im Voraus!
Hallo Chico,
beim zweiten Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze kommen in der Regel mindestens 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte und mindestens 6 Monate Fahrverbot auf Sie zu. Vermutet die Behörde, dass bei Ihnen eine Abhängigkeit vorliegt, kann auch eine MPU angeordnet werden. Die Teilnahme an dieser ist verpflichtend und zudem mit Kosten verbunden. Erst, wenn Ihre Fahreignung dort positiv beurteilt wird, können Sie den Führerschein neu beantragen. Bis dahin ist er weg. Die Strafe wird am Grad der Alkoholisierung sowie dran bemessen, wie häufig Sie bereits auffällig wurden. Bei Alkohol am Steuer ist häufig keine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich. Ein Verkehrsrechtsanwalt hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema weiter.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo habe ein Verkehrszeichen auf glatter Fahrbahn umgefahren. Bluttest 0.91 Promille. 3 Sachen werden mir vorgeworfen Ordnungswidrigkeit. Trunkenheit am Steuer und Straßenverkehrsgefähhrdung. Was erwartet mich ?
Hallo Max,
eine Verkehrsgefährdung durch Alkohol am Stuer wird mit mindestens 3 Punkten in Flensburg und 500 Euro Bußgeld belegt. Ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten ist auch nicht auszuschließen. Weiterhin könnte eine MPU angeordnet werden.
Das Team von bußgeldrechner.org
Also bedeutet es, dass ich wahrscheinlich kein FS-Enzug bekomme? Beim Unfall gab es kein Personenschaden und kein anderes Fahrzeug beschädigt. Könnte ich im besten Fall nur ein Fahrverbot bekommen?
Hallo Max,
die Sanktionen legen im Einzelnen die Behörde bzw. das Gericht fest. Mit einem Fahrverbot von drei Monaten kann sicher gerechnet werden. Ein Führerschein-Entzug könnte angeordnet werden, ist aber nicht zwingend.
Das Team von bussgeldrechner.org
hallo, ich hab da mal eine kurze Frage
Also ich bin 26 Jahre und auch noch nie betrunken gefahren.
Daher meine Frage ich wurde angehalten und musste pusten beim Test Vorort hatte ich 0,86 und dann musste ich mit zur Dienststelle und musste da auch nochmal pusten da hatte ich 0,42 mg
(kein bluttest durchgeführt)
Ersttätet !!! Was Alkohol am Steuer angeht
Aber wurde vor ein paar Monaten erwischt mit dem Handy am Ohr.
Könnt ihr mir sagen ob das eine mit dem anderen zusammen zulegen ist ?
( meine Angst)
Und wie sieht es aus nach dem 1Monate Fahrentzug bekomme ich ihn so wieder oder muss man zwingend eine MPU absolvieren ??
letzte Frage :)
Kann man das Bußgeld auch in Raten abzahlen ?
Hallo Marvin,
die Ordnungswidrigkeiten werden nicht regelmäßig „zusammengerechnet“. Ob Sie sich einer MPU unterziehen müssen, hängt von dem Bundesland ab, indem der Vorfall stattgefunden hat. Bei einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille wird in den meisten Ländern prinzipiell eine MPU angeordnet. In anderen Ländern gilt ein höherer Wert. Ansonsten ist es Ermessensfragen der Behörden, welche Konsequenzen eine Alkoholfahrt hat.
Das Team von bussgeldrechner.org
ich bin mit angeblich 0,40 AAK atemalkohol kontrolliert wurde, wie hoch kann die strafe ausfallen ?
Ich kann Euch dies jetzt schon schreiben, habe ich selber hinter mir !
2009 mit 0,40 AAK ohne Verkehrsgewährdung kam dierekt vom Dienst
[ Wachmann ] !
Was glaubt Ihr ?
Vor Gericht 1. Monat Fahrverbot 500,00 € Geldstrafe 1. Punkt und jetzt kommt es,
die Ausfühernde Behörde na ?
Ja ist nicht gelogen, ich mußte MPU machen.
Alles Bestanden MPU bestanden – den Toxikologischen Test auch bestanden,
[ mußte 3 x Blutabgeben im halben Jahr ]
Trotzdem weigert sich das zuständige Landratsamt mir die Fahrerlaubnis und den Führerschein wieder zu erteilen das geht jetzt schon fast 5. Jahre.
Dies ist seid 2015 eine Verwaltungsrechtliche Sache geworden.
Hallo Theel,
entscheidend für die Höhe der Sanktion ist in der Regel der Blutalkoholwert (BAK). Dieser müsste im vorliegenden Fall bei ungefähr 0,8 Promille gelegen haben. Es stehen ein Bußgeld von mindestens 500 Euro, ein bis zu dreimonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg an. Auch die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist möglich – es handelt sich um eine Ermessensentscheidung der Behörde. Den Führerschein erhalten Sie dann erst nach erfolgreichem Bestehen zurück.
Das Team von bussgeldrechner.org
Liebe Redaktion,
auf Grund einer Alkoholfahrt am 31.5.2015 erhielt ich 3 Punkte und der Führerschein wurde mir bis zum 22.3.2016 entzogen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich einen Punktestand von 7 Punkten (Telefonieren am Steuer; überhöhte Geschwindigkeit), der sich in Folge dessen auf 10 Punkte erhöhte. Durch die Tilgung von 6 Punkten zum 31.12. 2015 beträgt mein momentaner Punktestand laut Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes 4 Punkte (6 Punkte in der Überliegefrist). Muss ich zur Wiedererteilung des Führerscheines eine MPU machen, da der Punktestand zwischenzeitlich bei 10 Punkten lag?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Stefan
Hallo Stefan,
in Ihrem Fall können wir nur dazu raten, bei der lokalen Führerscheinstelle nachzufragen, welche Maßnahmen getroffen werden.
Das bussgeldrechner.org
Mein Atemluft war 0.62 Promille aber blutnahme war 1.35 Promille…. Wie so? Was ist problem und was kann ich machen? Das ist mehr als Doppel…
Hallo Byeongmok,
der Promille-Wert im Blut ist immer signifikant höher als der Promille-Wert in der Atemluft. Die Strafen sind jedoch angepasst. Für einen geringeren Atemluft-Promille-Wert gibt es also die selbe Sanktion wie für den höheren Blut-Promille-Wert.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu meiner derzeitigen Situation:
Mit ca. 16 Jahren bin ich mit einem MOFA betrunken gefahren.
Ich hatte einen Freund hinten drauf, hatte 1,3 Promille, wollte abhauen und habe am Ende noch den Streifenwagen mit meinem Roller gestriffen(Sachschaden 2k€).
Zu allem Überfluss fuhr meine Kiste noch zu schnell – sprich keine Betriebserlaubnis, keine Fahrerlaubnis, kein Versicherungsschutz
Die Anzeige lautete: Gefährdung des Straßenverkehrs
Man erteilte mir 40 SoZi’s, ein Verkehrsgespräch mit einem Polizisten sowie eine FS-Sperre bis 17 1/2 Jahren. achja, den Sachschaden musste ich auch zahlen.
Alles absolviert.
Nun werde ich bald 24 Jahre und möchte nun einen FS Kl. B machen.
Die Führerscheinstelle sagt, dass Sie mir nicht sagen kann, ob eine MPU verhängt wird – dies sei nach Antragstellung und anschließender Akteneinsicht erst ersichtlich. Es besteht aber die Möglichkeit.
Wie ist Ihre Einschätzung?
Werde ich zu einer MPU müssen?
Mein beruflicher Werdegang im Personalwesen fordert viel Verantwortung, auch bin ich für Arbeitssicherheit und Sicherheitsunterweisungen im Unternehmen zuständig. Habe hierfür auch Semniare belegt. – kann dies die Entscheidung vielleicht beeinflussen? Bin davor und danach polizeilich nicht mehr aufgefallen – auch gut so.
Hallo Maige,
wir würden nicht davon ausgehen, dass eine MPU verhängt wird, können es aber leider auch nicht mit Sicherheit sagen.
Das Team von bussgeldrechner.org
hallo ich habe von Polizei angehalten hatte ich 1,08 im Blut festgestellt mit welcher Straße muss rechnen ? musste ich eine MPU bestehen ?ich bin 23 Jahre alt . ich bin noch in der Probezeit.danke .viky
Hallo Viky,
in der Probezeit gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. Sie müssen auf jeden Fall mit der Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre) und der kostenpflichtigen Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Ebenfalls möglich ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Auch Sie ist mit hohen Kosten verbunden. Erst, wenn Sie sie bestanden haben, erhalten Sie Ihren Führerschein zurück.
Das Team von bussgeldrechner.org
Wurde mit 2,87promille Unfall ohne Gefährdung was kommt auf mich zu
Hallo Burkhard,
ab einem Alkoholspiegel von 1,6 Promille wird der Führerschein entzogen und dessen Wiedererlangung in der Regel von einer MPU abhängig gemacht.
Das Team von bussgeldrechner.de