Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

Bitte klicken Sie auf Ihr favorisiertes Thema, um zum spezifischen Ratgeber zu gelangen:

FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (114 Bewertungen, Durchschnitt: 3,87 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

male author icon
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

** Anzeige

506 Kommentare

  1. Andy J.

    1. Juni 2016 um 16:48

    Ich bin mit meinem Motorrad am 26.05.2016 auf einen zu Unrecht abgebogenen Pkw drauf gefahren ( er missachtete die Vorfahrt). Der Pkwfahrer hatte 0.86 Promille im Blut und mir wird nun zu schnelles fahren vorgeworfen. Womit muss ich rechnen und wie soll/kann ich mich verhalten ??

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 11:29

      Hallo Andy,

      Leider können wir die genauen Umstände nicht beurteilen, daher ist eine konkrete Aussage nicht möglich. Bitte wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. bussgeldrechner.org

    30. Mai 2016 um 9:38

    Hallo Jochen,

    da es sich hierbei um eine Straftat handelt, können wir keine Voraussage zum Ausgang der Gerichtsverhandlung treffen. Wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.

    Das Team von bussgeldrechner.org

  3. Jochen

    26. Mai 2016 um 10:42

    Ich habe am 13.05.2016 einen Unfall mit 1,9 Promille Atemalkohol gebaut. Ich bin Ersttäter
    2007 habe ich einen Punkt wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten
    Mit was für Strafe habe ich zu rechnen Jochen

  4. Bernd

    25. Mai 2016 um 15:37

    Habe vor 18 Jahren (1998 )meinen Führerschen wegen Alkohol am Steuer abgegen müssen .
    24 Monate Fahrverbot und MPU.
    Möchte in jetzt wieder beantragen.
    Muss ich da wieder zur MPU oder ist der Eintag nicht mehr
    relevat?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 10:25

      Hallo Bernd,
      eine MPU verjährt in der Regel nach 15 Jahren, wenn Sie sich in den ersten fünf Jahren nach dem Vergehen keine weiteren geleistet haben. Trifft das zu, können Sie häufig ohne Bedenken, eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Bei weiteren Fragen hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Peter

    23. Mai 2016 um 21:28

    Hallo, ich bin 21 Jahre alt und wurde mit 2,3 Promille Atemalkohol auf einem Parkplatz erwischt. Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:45

      Hallo Peter,
      die Regelung betrifft Personen bis 21 Jahre und solche, die sich noch in der Probezeit befinden. Trifft das auf Sie zu, müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Darüber hinaus würde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar auf Sie zukommen und die Probezeit würde um 2 Jahre auf insgesamt vier verlängert. Unabhängig davon, ob Sie sich in der Probezeit befinden oder nicht, wird Ihr Vergehen strafrechtlich verfolgt. Sie könnten eine Freiheitsstrafe erhalten, den Führerschein für mindestens 18 Monate entzogen bekommen und erhalten des Weiteren noch 3 Punkte in Flensburg. Hinzu kommt die Anordnung einer MPU, die Sie bestehen müssen, um den Führerschein wieder in den Händen zu halten.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. irma

    23. Mai 2016 um 11:13

    holla ich hab mal eine frage , mein mann ist gestern unter alkoholeinflus Auto gefahren und hat einen Unfall gebaut es war keine hauptstrasse.er ist in ein parkendes Auto rein gefahren .polizei war da haben blut abgenommen ectr. er hatte 1,2 Promille der fuhrerschein wurde gleich einbehalten. was erwartet ihn jetzt.
    vielen dank in vorraus. irma

    1. bussgeldrechner.org

      30. Mai 2016 um 9:29

      Hallo Irma,
      mit welchen Ahndungen Ihr Mann zu rechnen hat, ist u. a. abhängig davon, wie häufig er bereits unter Alkohol oder Drogenkonsum auffällig geworden ist. Ihn erwarten nun mindestens: 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg und ggf eine MPU. Auch eine Freiheitsstrafe ist nicht auszuschließen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Sonja

    18. Mai 2016 um 14:07

    Hallo!
    Meine Frage: wenn ich weiß, dass sich mein Mann gleich viel zu alkoholisiert ans Steuer setzen wird, habe ich dann nur eine moralische oder auch eine rechtliche Pflicht, ihn davon abzuhalten?

    Beste Grüße!

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 9:14

      Hallo Sonja,
      in der Regel bezieht sich die deutsche Rechtssprechung hier eher auf die Pflichten eines Beifahrers. Wenn Sie sich im Wissen um seine Alkoholisierung mit ins Auto setzen, kann das ggf. Ihre Schmerzensgeldansprüche minimieren. Kommt es zu einem Unfall, tragen Sie unter Umständen auch eine Mitschuld in Höhe von 25 Prozent (OLG Frankfurt, AZ.: 19 U 242/05).
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Stephan

    17. Mai 2016 um 20:50

    Hallo,

    ich wurde im Januar 2007 mit 0,6 Promille angehalten, befand mich noch in der Probezeit. Habe am Aufbau-Seminar teilgenommen und bin seitdem nicht mehr im Straßenverkehr aufgefallen. Gestern wurde ich ich mit 0,8 Promille angehalten. Auf was kann ich mich einstellen? Vielen Dank und freundliche Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      23. Mai 2016 um 9:33

      Hallo Stephan,
      da es sich um Ihren zweiten Alkoholverstoß handelt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von ungefähr 1000 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von ca. 3 Monaten rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. viktoria

    15. Mai 2016 um 15:55

    Guten Tag,

    ein Bekannter von mir wurde mit 1,56 Promille angehalten.
    War das 2. mal, jedoch liegt das erste mal schon sehr lange her (weiß es nicht genau schätze so in den 90er) und war damals noch in seinem Heimatland Polen (Sperrfrist und dann wieder Führerschein erhalten).
    Nun wurde die Fahrerlaubnis entzogen. 3x MPU gemacht und nicht bestanden.
    Jedoch vergehen dieses Jahr schon 10 Jahre (in den 10 Jahren nicht auffällig geworden). Im Internet liest man viel und ich bin mir unsicher.
    Deshalb meine Frage:
    Ab wann kann man den Führerschein neu machen und ab wann ohne MPU?

    Beste Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:11

      Hallo Viktoria,

      hier ist die Rechtslage etwas kompliziert. Es gilt, dass nach 10 Jahren die MPU-Anordnung der Führerscheinbehörde aus der Akte des Betroffenen gestrichen wird. Die Frist für die Streichung beginnt jedoch erst fünf Jahre nachdem dieser keinen Führerschein mehr beantragt hat. Damit liegt die Tilgungsfrist effektiv bei fünfzehn Jahren.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Tim

    12. Mai 2016 um 10:18

    Hallo bussgeldrechner.org,

    ich bin in der vergangenen Woche durch eine Trunkenheitsfahrt aufgefallen und bei mir wurde 1,33 Promille BAK festgestellt. Ich bin noch nie mit Alkohol am Steuer aufgefallen und habe bereits einen Anwalt eingeschaltet. Mit welchen Konsequenzen habe ich zu rechnen und wie lange ist der Führerschein weg, da ich aufgrund eines Krankheitsfalls in der Familie auf meinen Führerschein angewiesen bin.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Beste Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 10:11

      Hallo Tim,
      da es sich bei der Alkoholfahrt um eine Straftat handelt, die gerichtlich verhandelt wird, können wir keine Prognosen über das zu erwartende Fahrverbot machen. Dass allerdings ein zeitweise Führerscheinentzug verhängt wird, kann als sicher gelten. Dieser kann jedoch unter Umständen in ein höheres Bußgeld umgewandelt werden. Da Sie bereits einen Anwalt konsultiert haben, sollten Sie auch mit diesem über die Angelegenheit beraten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Daniel

    10. Mai 2016 um 21:32

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    wie sind die möglichen Folgen für einen Ersttäter, bei dem 0,8 Promille gemessen und Ausfallerscheinungen festgestellt wurden? Und jene, bei den gleichen Angaben, aber ohne Ausfallerscheinungen?

    Vielen Dank!

    1. bussgeldrechner.org

      17. Mai 2016 um 9:14

      Hallo Daniel,
      in Deutschland gilt die 0,5 Promillegrenze. Nur, wenn bei geringeren Mengen Alkohol im Blut der Verkehr bereits gefährdet wurde, muss mit Strafen gerechnet werden. Bei 0,8 Promille am Steuer handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten sowie zwei Punkten in Flensburg geahndet wird. Ausfallerscheinungen können mit strafgerichtlichen Konsequenzen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis und der Anordnung einer Sperrfrist von mindestens 10 Monaten einhergehen. Die Fahrerlaubnis darf erst danach wieder beantragt werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Volker

    4. Mai 2016 um 13:17

    Guten Tag, am 2. Mai hat die Polizei bei mir 2 mal vor meiner Tür Bestände und geklingelt (hat mir meine Nachbarin erzählt). Da ich Kopfhörer aufhatte habe ich es nicht gehört.

    Bin am anderen Tag zur Wache gefahren und habe mich nach dem Grund erkundigt. Der Beamte erklärte mir, daß eine Anzeige wegen Trunkenheitsfahrt vorliegt. Man hat beobachtet wie ich im Supermarkt mi 2 Kontenern Bier über den Einkaufswagen gebeugt torkelnt durch die Regale gefahren bin. Ist Blödsinn, denn ich stütze mich wegen mehrere Bandscheibenvorfälle immer so auf.

    Er fragte ob ich mit dem Auto hier bin, was ich bejahte. Daraufhin gingen wir zu meinem Auto und er fotografierte einen leichten Schaden an meiner Tür und fragte woher er stammt. Ich konnte eine schlüssige Erklärung abgeben, die er überprüfen will.

    Ich sollte dann noch einem Alkoholtest machen der 0,0 Promille ergab. Er schaute ärgerlich und meinte Nachbarn hätten gesagt, dass ich ständig alkoholisiert Auto fahre. Er sagte mir nicht wie es weitergeht…..

    Und nun? Mit was muss ich rechnen?

    Beste Grüße

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 9:03

      Hallo Volker,
      bitte wenden Sie sich hierzu an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Dieser steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Olé

    4. Mai 2016 um 3:14

    Hallo Team,
    ich wurde nicht direkt beim fahren erwischt, sondern wurde aufgrund von einer zeugen aussage zum pusten aufgefordert. 1,48 promille atemalkohol war das ergebnis.
    Habe jedoch nur meinen wagen 5 m umgeparkt, da besagter zeuge uns Aufforderete „den platz zu räumen“ da er sonst die polizei rufe. (haben parkplatzsaufen auf dem schulparkplatz gemacht da die letzte schriftliche abiprüfung geschafft war.) habe ich mit einer geringeren strafe zu rechnen, da ich nachweislich nicht weit gefahren bin und auch nur da mit der polizei gedroht wurde ? Bin noch in der probezeit.

    mfg ole

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:54

      Hallo Olé,
      sind Sie alkoholisiert, dürfen Sie den Zündschlüssel des Wagens nicht drehen. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden und mit ihm zu erörtern, welche Chancen Sie auf ein milderes Urteil haben.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. Micha

    2. Mai 2016 um 13:59

    Hallo,

    Mir ist was ziemlich dummes passiert. Ich habe unter Alkoholeinfluss die Vorfahrt eines anderen Verkehrsteilnehmer genommen. Laut seinen Angaben soll er schwere Kopfschmerzen bekommen haben ? Was droht mir da ?

    1. bussgeldrechner.org

      9. Mai 2016 um 8:49

      Hallo Micha,
      der Geschädigte kann nun auf Schmerzensgeld plädieren. Wie hoch der Betrag ausfallen könnte, ist nicht bezifferbar, da die individuellen Umstände hier hereinspielen. Entscheidend sind in der Regel Art und Dauer des Schmerzes.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Jimmy

    29. April 2016 um 16:28

    Hallo habe alle Klassen Führerschein ause Bus bis jetzt keine was gehabt jetzt mit 1.9 Promille Polizei Kontrolle gehabt was kann vor kommen nach der Prozess bekomme ich alle Klassen Führerschein zurück? Oder muss ich wieder CE Führerschein neu machen habe keine jemand verletzt oder Unfall bis jetzt war ich sauber danke lg Jimmy

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:34

      Hallo Jimmy,

      Sie werden neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg mit dem Entzug Ihres Führerscheins für einige Monate rechnen müssen. Darüber hinaus wird wahrscheinlich eine MPU angeordnet. Auch, dass Sie Ihren Führerschein gänzlich verlieren und Sie die entsprechenden Führerscheinklassen neu beantragen müssen, ist möglich. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten und zu erwartenden Strafen mit Ihrem Anwalt.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. wollvieh

    28. April 2016 um 15:45

    Hallo Team,

    vor drei Jahren bekam ich meinen Führerschein nach erfolgreicher MPU zurück.
    Gestern wurde ich mit 0,45 Promille aufgehalten. Kann die Führerscheinstelle nun wieder eine MPU veranlassen?
    Vielen Dank im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      2. Mai 2016 um 8:59

      Hallo wollvieh,

      Prinzipiell gilt eine 0,5-Promille-Grenze. Sie könnten also straffrei bleiben. Jedoch kann die Bußgeldstelle im Einzelfall davon abweichend entscheiden. Sollten dies eintreten, raten wir Ihnen, einen Anwalt aufzusuchen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Anna

    25. April 2016 um 7:57

    Hallo ich bin 25 jahre alt , und am samstag bin ich betrunken mit Auto gefahren und hatte da 1.1 und wurde mir eine bluttest gemacht .
    Wie lange muss ich auf die bluttest Ergebnis warten ?
    Und ich brauche mein auto zum Arbeit und wenn nicht kann ich arbeitslos sein . Kann man was machen?
    Was soll ich erwarten ?

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 9:09

      Hallo Anna,

      Sie werden den Bußgeldbescheid in den nächsten drei Monaten erhalten. Neben drei Eintragungen in das Fahreignungsregister in Flensburg wird eine Geldstrafe, sowie ein Fahrverbot auf Sie zukommen. Es ist theoretisch möglich, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dieser wird alle Möglichkeiten in Ihrem Fall mit Ihnen durchgehen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Violetta

    18. April 2016 um 12:24

    Hallo,

    mein Bruder, 20 Jahre alt, ist in der Nacht von Samstag/Sonntag im betrunkenen Zustand (1,5 Promille) Mofa gefahren, ohne Führerscheinerlaubnis (den -Klasse B – macht er ja zurzeit) und hat ein parkendes Fahrzeug erwischt. Sachschaden ca. 2.000 €. Des Weiteren hat er nicht angehalten, sondern wollte noch vor der Polizei flüchten.

    Meine Fragen wären:

    Muss er zur MPU?

    Führerscheinsperre?

    Liegt eine Straftat vor?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

    Gruß
    Violetta

    1. bussgeldrechner.org

      25. April 2016 um 10:10

      Hallo Violetta,

      Ihr Bruder wird mit scharfen Konsequenzen zu rechnen haben. Beide von Ihnen aufgezählten Sanktionen sind möglich und noch einiges darüber hinaus. Eine Straftat liegt in jedem Fall vor.

      Das Team von bussgedlrechner.org

  19. johnoeasy

    17. April 2016 um 8:52

    Hallo,
    ich bin am Wochenende auf einem Parkplatz (mit Atemalkoholgehalt 2,0) in ein Taxi gerollt. Mein Auto kein Schaden, das Taxi nur gering. Die Polizei wurde vom Taxifahrer verständigt. Ich musste nach dem Pusten mit auf die Wache und dort in eine Ausnüchterungszelle. Bei der Polizei wurde mir nach ungefähr 2 Stunden Blut abgenommen. Ich bin 20 Jahre alt, aus der Probezeit raus und noch nie auffällig gewesen. Mit was für einem Strafmaß ist zu rechnen und kommt die Straftat ins Führungszeugnis?
    Gruss johnoeasy

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:12

      Hallo johnoeasy,

      wie du mit unserem Bußgeldrechner ermitteln konntest, wirst du wohl drei Punkte in Flensburg erhalten. Über die Höhe der Geldstrafe sowie über die Länge des Fahrverbotes wird ein Gericht entscheiden. Möglicherweise kommt auch eine MPU auf dich zu. In das Führungszeugnis werden Geldstrafen ab einer Höhe von 91 Tagessätzen aufgenommen.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Mattia

    11. April 2016 um 20:09

    Hallo, ich wohne in Deutschland seit 6 Monate und gestern hatte ich nach ein Kontroll 1.32 Alkohol im Blut. (1.32 hatte ich, als ich die Probe gemacht habe, also auf der Straße noch).
    Deshalb habe ich keinen Führerschein mehr.
    Können Sie mir bitte erklären, wie viel ungefähr ich zahlen müssen werde?
    Ab September 2016 lebe ich wieder in Italien, wie funktioniert mit dem Führerschein?

    Ich danke Ihnen im Voraus, und Verzeihen Sie meine nicht richtig Deutsch =)

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:53

      Hallo Mattia,

      wir können Ihnen nicht sagen, welche Geldstrafe auf Sie zukommen wird. Dies wird im Einzelfall entschieden. Ob der Entzug der Fahrerlaubnis nur in Deutschland gilt, erfragen Sie bitte bei den italienischen Behörden.

      Das Team von bussgeldrechner.org

      1. Mattia

        5. Mai 2016 um 13:50

        danke für die Antwortung.
        Ab September werde ich wieder in Italien sein, wissen Sie, wie ich meine Führerschein wieder haben kann?

        1. bussgeldrechner.org

          9. Mai 2016 um 9:19

          Hallo Mattia,
          Ihren Führerschein erhalten Sie wahrscheinlich erst zurück, wenn Sie die verordnete medizinisch-psychologische Untersuchung absolviert haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an einen Verkehrsanwalt.
          Das Team von bussgeldrechner.org

  21. Unbekannt

    11. April 2016 um 18:59

    Bin 34 Jahre bei einer allgemeine verkehrskontrolle haben die beamte bemerkt das ich alkohol getrunken habe die haben mich gefragt ob ich pusten würde erst habe ich ja gesagt habe auch gepustet habe aber immer abgebrochen weil ich Angst hatte wegen den Werten danach haben die mich gefragt ob freiwillige Blutprobe abgeben würde war damit einverstanden bin zur wache mit gefahren die haben die Blut Probe genommen eine Woche später bin ich zur Polizei wache gegangen habe erfahren das ich 1.35 promille habe haben den Beamten gefragt was auf mich zukommen würde ermuntert 8 monate sperre nach fünf Monaten soll ich bei führerschein stelle nachfragen ob ich ihn wieder bekomme oder eine Prüfung machen muss was meint er mit prüfüng meint er damit mpu und muss ich vorGericht und was für bussgeld müsste ich zahlen bekomme hartz vier eine letzte Frage noch möchte gerne bei der Führerscheinstelle gerne anrufen weil die unwissenheit macht mich verrückt oder soll ich es sein lassen

    1. bussgeldrechner.org

      18. April 2016 um 9:18

      Hallo Unbekannt,
      wie hoch die Strafe für Alkohol am Steuer ausfällt, bemisst sich unter anderem am Grad der Alkoholisierung und wie häufig Sie bereits wegen eines solchen Deliktes erwischt wurden. Bei 1,35 Promille erwarten Sie mindestens: 6 Monate Führerscheinentzug, 3 Punkte in Flensburg sowie eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Letztere wird einzelfallabhängig festgelegt. Das gilt ebenso für die Anordnung einer MPU. Ist die verhängte Sperrfrist abgelaufen, müssen Sie unter Umständen die theoretische/praktische Prüfung nachholen. Haben Sie noch Fragen, können Sie bei der Führerscheinstelle nachfragen. Dort wird ebenfalls Auskunft erteilt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. anna

    5. April 2016 um 12:56

    wird bei einer alkoholfahrt bei 1,24 promille nd ersttäter generell eine mpu angeordnet oder ist dies eine ermessensfrage?
    vielen dank

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 9:18

      Hallo Anna,

      es ist dies tatsächlich eine Ermessensfrage. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch relativ hoch.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Oliver

    5. April 2016 um 8:22

    Hallo,
    Ich bin 19 Jahre alt und werde im Juni 20
    Seit Oktober 2015 bin ich aus der ProbeZeit.
    Ich war gestern als Zeuge beider Polizei geladen. Ich fragte den Beamten ab wann ich mit restalkohol oder geringen Promille wert fahren dürfte und er meinte ich dürfte es seit dem ich aus der ProbeZeit bin…
    Ich hatte auch mit 17 Jahren meinen Führerschein gemacht aber das tut doch nichts zur Sache. Hat der Beamte sich geirrt?

    1. bussgeldrechner.org

      11. April 2016 um 9:23

      Hallo Oliver,

      nachdem die Probezeit vorüber ist, gilt die „0,5-Promille-Grenze“. Der Beamte sprach die Wahrheit.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Yuliya

    30. März 2016 um 12:55

    Sehr geehrtes Team,
    Am Wochenende waren mein Freund und ich auf dem Weg nach Hause und mein Freund ist alkoholisiert Auto gefahren.
    Wir wurden angehalten, gepustet hat er 1,34 Promille, die Blutwerte wurden abgenommen aber noch nicht verkündet..Sein Führerschein wurde direkt entzogen..
    Mein Freund ist das erste mal betrunken gefahren und war vorher nicht auffällig..
    mit welcher Strafe kann er rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      4. April 2016 um 9:57

      Hallo Yuliya,
      Ihr Freund darf mit einer erheblichen Geldstrafe, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten in Flensburg rechnen, da er absolut fahruntüchtig war.
      Das Team von bußgeldrechner.com

  25. Peter

    28. März 2016 um 6:44

    Guten Tag liebes Bußgeldteam

    Ich war mit 2 Freunden auf einer Party ich war total fertig &‘ gab schon im Voraus meinen Schlüssel einen Freund der sagte er trinkt nix &‘ fährt

    Auf der Autobahn hatten wir dann einen Unfall ich war der Beifahrer total fertig mit 1,1 Promille am schlafen (Auto gehört mir &‘ ist auf mich zugelassen )

    Nach dem Unfall auf dem Polizei Revier stellte sich heraus das der Herr Kollege doch etwas getrunken hat &‘ hatte einen Promille wert von 1,4 er ist noch in der Probezeit (und ich auch )

    Ich wurde damals schonmal mit 0,9 am Steuer erwischt (im Blut folgen : Aufbauseminar )

    Die Polizei Beschuldigte sofort mich. Und meinte sie glauben ich sei gefahren.
    Ich und der Freund auf der Rückbank sagten beide das der andere Freund gefahren ist &‘ er selbst auch am Unfall Ort. Auf der Polizei Wache sagten wir das selbe aus nur der Fahrer gab an Aussage verweigern

    Jz ist die Frage warum haben sie direkt mein Führerschein einbehalten sowie ein Gerichtsbeschluss mit Entziehung der Fahrerlaubnis obwohl der Zeuge (auf Rückbank ohne Führerschein ) &‘ ich aussagten ich bin absolut nicht gefahren weil ich aus meinen Fehlern gelernt habe &‘ nach das 1 mal mit Alkohol am Steuer 10 Jahren nicht einmal mehr 0,1 haben darf weil ich sonst zur MPU müsste.

    Was kommt auf mich zu ? &‘ wieso wurde direkt mir am Unfall Ort der Führerschein entzogen bzw. beschlagnahmt &‘ jz dieser Brief von der Einziehung mit was muss.ich rechnen..

    1. bussgeldrechner.org

      29. März 2016 um 9:26

      Hallo Peter,

      die Beamten vor Ort haben eine Entscheidung getroffen, die schwer anfechtbar ist, da ein begründeter Verdacht bestand. Sie werden in einem Gerichtsprozess die Möglichkeit haben, die Sachlage aus Ihrer Sicht darzustellen. Sollte es von Amts wegen nicht dazu kommen, können Sie einen Prozess vor Gericht bewirken, indem Sie Einspruch erheben. In beiden Fällen raten wir Ihnen, sich an einen Anwalt zu richten.

      Das Team von bussgeldrechner.org

Verfasse einen neuen Kommentar