Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

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FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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506 Kommentare

  1. Dirk P.

    4. November 2016 um 18:36

    Hallo liebes Team!

    Ich bin 43j. und habe zum ersten mal in meinem Leben meinen PKW unter Alcoholeinfluss gefahren. (2,02 promille)
    Dabei ist es zu einem Unfall gekommen der jedoch ohne fremdschaden verlaufen ist.

    Nun meine Frage: Welche Strafe erwartet mich und für wie lange wird mir der Führerschein entzogen??

    Bis dato bin ich noch nieh negativ im Straßenverkehr aufgefallen.

    Vielen Dank für Ihre Mühen

    Mit freundlichem Gruß

    Dirk P.

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 9:02

      Hallo Dirk,
      bei einer so starken Alkoholisierung müssen Sie mit mindestens 18 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg, der Anordnung einer MPU und einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  2. Jimmy

    1. November 2016 um 21:43

    Hallo Team, nach der Strafe Befehl Ablauf habe ich Gericht Brief bekommen, ich habe 1,9promille in Blut gehabt damals und was ich kenne mit soviel Promille man muss MPU machen aber meine Anwalt sagt kann das sein ich brauche keine MPU ich habe schön neu Erteilung fahr Erlaubnis Antrag gestellt, was sagen sie mit soviel Promille kann das sein ob Mann ohne MPU neu Fahrerlaubnis bekommt? Meine Führerschein war klasse CE danke,

    1. bussgeldrechner.org

      7. November 2016 um 8:47

      Hallo Jimmy,
      ab 1,6 Promille ist eine MPU die Regel. Diese können Sie nur umgehen, wenn Sie mindestens 15 Jahre warten, dann ist die Anordnung zur MPU verjährt. In dieser Zeit dürfen Sie kein Auto fahren.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  3. uwe s.

    28. Oktober 2016 um 11:22

    Hallo, das stimmt aber nicht,erst ab einen wert 1,6 Promille steht einen MPU an,oder man mehrmals unter Alkohol gefahren ist.
    Also die MPU ist nicht immer die Regel.

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 9:00

      Hallo Uwe,
      das ist korrekt. Häufig liegt es bei weniger als 1,6 Promille im Ermessen der Behörde, ob sie eine MPU anordnet oder nicht.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  4. edi

    25. Oktober 2016 um 21:45

    welche Straffe kann man haben mit 1,32 promille alkohol in der probezeit .
    Ich werde keine gefährlichen verursachen , die Polizisten haben mich gestoppt in eine normal Kontrol.

    1. bussgeldrechner.org

      31. Oktober 2016 um 8:47

      Hallo Edi,
      wer sich mit Alkohol ans Steuer setzt, begeht einen A-Verstoß. Dieser wird beim ersten Mal mit einer Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre (auf insgesamt 4 Jahre) und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Hinzu kommen die regulären Bußen in Form von einer Geldstrafe in Höhe von mindestens 500 Euro, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten in Flensburg. Gegebenenfalls müssen Sie auch an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilnehmen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  5. Marco

    23. Oktober 2016 um 14:11

    Hallo,

    ich habe gestern abend einen Unfall gebaut. Hatte zuvor mit meiner Freundin Wein getrunken und hatte ca. 0,6 Promille intus. Zu Schaden gekommen ist niemand. Bin lediglich in einen Zaun gefahren. Der Grund dafür war allerdings nicht mein Zustand, sondern das ich noch Sommerreifen drauf hatte und es durch laub rutschig und schmierig war. In einer Kurve ist mein Auto plötzlich ausgebrochen und ich habe es nicht mehr unter Kontrolle bringen können. Das geschah Innerorts. Bin auch max. 60 Km/h gefahren.

    Mit was muss ich ungefähr rechnen? Muss ich eine MPU machen?

    1. bussgeldrechner.org

      24. Oktober 2016 um 8:28

      Hallo Marco,
      Wenn Sie das erste Mal gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen haben, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Sollten die Behörden Ihr Fahrverhalten allerdings aufgrund des Unfalls als eine Gefährdung einstufen, droht ein Geld- oder Freiheitsstrafe, der Fahrerlaubnisentzug und drei Punkte in Flensburg. Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis wegen Alkohol am Steuer entzogen wird, müssen Sie in der Regel mit einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  6. Thomas

    10. Oktober 2016 um 10:05

    Danke für die schnelle Antwort. Kann man nichts dagegen machen das es weniger Fahrverbot gibt? Ich muss leider jeden Tag 30 km zur Arbeit fahren und auf Dauer könnte mein Job davon ab hängen. Da ich allein verdiener für 3 Personen bin ist das sehr schlecht. Und wieso eine Freiheitsstrafe oder Psychologische Behandlung ? Bei einem erst vergehen?

    1. bussgeldrechner.org

      17. Oktober 2016 um 8:14

      Hallo Thomas,
      welche Möglichkeiten Sie haben, die möglichen Sanktionen abzumildern, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung. Er erarbeitet gemeinsam mit Ihnen eine Argumentation, die sich günstig für Sie auswirken könnte.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  7. Thomas

    8. Oktober 2016 um 13:57

    Hallo.
    Wurde gestern mit 1,3 Promille angehalten (ernst Täter keine probezeit) musste auch zur Blut Entnahme…. Bericht liegt noch nicht vor. Habe mich auch sehr Kooperativ verhalten…. Was kommt jetzt auf mich zu?

    1. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:27

      Hallo Thomas,
      beim ersten Verstoß dieser Art drohen mindestens 500 Euro Bußgeld bzw. ggf. eine Freiheitsstrafe, ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und 3 Punkte in Flensburg. Eventuell wird Ihnen auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung verordnet.
      Das Team von bussgeldrechner.org

    2. bussgeldrechner.org

      10. Oktober 2016 um 8:19

      Hallo Thomas,
      Das ist abhängig vom Promillegehalt im Blut. Sollte dieser über 1,09 Promille liegen, dann droht Ihnen der Fahrerlaubnisentzug sowie eine Geld- und Freiheitsstrafe und drei Punkte in Flensburg. Sollte sich ein geringerer Wert ergeben, müssen Sie als Ersttäter mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  8. Hans

    5. Oktober 2016 um 23:16

    Hallo Bussgeldrechner-Team,

    meine Bekannte,52 Jahre, ist im August mit 3,52 Promille angehalten worden. Der Führerschein wurde sofort einbehalten. Etwa 5 Stunden später ist sie, für mich unbegreiflich, erneut gefahren und mit einem Atemalkoholwert, von diesmal 2,64 Promille angehalten worden. Wird sie den Führerschein jemals wiedersehen und was kommt als Strafe auf sie zu?

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:10

      Hallo Hans,
      Bei einem Alkoholverstoß von über 1,09 Promille im Blut muss Ihre Bekannte mit einer Entziehung des Führerscheins von mindestens sechs Monaten und bis zu fünf Jahren rechnen. Zudem kommt eine Freiheits- oder Geldstrafe auf sie zu. 3 Punkte in Flensburg muss sie erwarten. In jedem Fall wird ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet. Wie dieses ausgeht, ist vom Einzelfall abhängig. Beim zweiten Verstoß handelt es sich erneut um dasselbe Vergehen wie oben geschildert. Sie Strafe könnte also härter ausfallen. Hinzu kommt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, welches ebenfalls mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  9. Walter

    5. Oktober 2016 um 22:45

    Mein Schwiegersohn hat gestern ein Unfall mit Sachschaden verursacht 1,1was droht ihn als Strafe War das 1.mal.auto Schrott.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Oktober 2016 um 8:16

      Hallo Walter,
      Bei Drogen oder Alkohol am Steuer wird jede Gefährdung – so auch ein Unfall – mit drei Punkten in Flensburg, einer Freiheits- oder Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten geahndet. Zudem kommen die Kosten für den Schaden, die die Kfz-Versicherung oftmals nicht zahlt.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Martin

    22. September 2016 um 21:56

    Hallo

    Hallo, ich wurde von der Polizei März gestoppt 2014. Die Polizei überprüft haben , ob ich unter dem Einfluss von Alkohol gefahren und haben sie 1,57 im Bluttest gezeigt . Und jetzt habe ich eine Frage. zu dieser Zeit in Deutschland lebte ich und ich hatte mir mein Englisch Führerschein zu der Zeit. Mein Führerschein wurde von der Polizei genommen . Bis heute haben sich ich keine Papiere aus dem Gericht . So würde Ich mag wissen, was kann ich in meinem Fall zu tun ? Sollte ich einen Anruf an das Gericht zu machen? Ich wurde von der Polizei in Illertissen gestoppt. Können Sie mir welche Gericht anrufen und was soll ich fragen sagen sollte ? Im Übrigen möchte ich einen Besuch in Deutschland zu machen, während mein Bruder dort lebt. Könnten Sie mir auch Art von Geldbußen sagen, was ich von dem Gericht zu bekommen. Vielen Dank für jede Antwort.

    1. bussgeldrechner.org

      26. September 2016 um 8:57

      Hallo Martin,
      in der Regel hätten Sie für die Ordnungswidrigkeit einen Bußgeldbescheid erhalten müssen. Am besten Sie rufen beim zuständigen Gericht in Illertissen (oder beim nächstgelegenen) an und erkundigen sich über Ihre Fahrerlaubnis. Die Beamten können Ihnen genau mitteilen, was Sie zu tun haben, um Ihren Führerschein zurück zu bekommen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  11. Sasha

    5. September 2016 um 14:19

    Hallo, ich wurde vor ein paar Wochen mit einer Promille von 1,39 von der Polizei erwischt. Ich besitze meinen Führerschein seid 8 Jahren und war noch nie auffällig gewesen mit Alkohol am Steuer. Mit was für einer Strafe kann ich rechnen?

    Mfg

    1. bussgeldrechner.org

      12. September 2016 um 8:53

      Hallo Sasha,
      da Sie absolut fahruntüchtig waren, müssen Sie nun mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, einem Führerscheinentzug von bis zu 9 Monaten 3 Punkten in Flensburg und unter Umständen auch einer MPU rechnen. Wird Ihnen Gefährdung vorgeworfen, sind das die wahrscheinlichen Konsequenzen: mindestens 3 Punkte, die Entziehung des Führerscheins, eine Freiheits- oder Geldstrafe.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  12. Andre

    1. September 2016 um 13:08

    Hallo . Mein Führerschein wurde von der Polizei einbezogen ich war vor meinem Auto und der Schlüssel steckte auch nicht im Auto. Aber die Polizei sagt der Wagen Pkw ist gerollt. Blutprobe ergab 1.44 promile womit muss ich rechnen

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 9:09

      Hallo Andre,
      die Sanktionen beim Vorwurf „Alkohol am Steuer“ variieren. Es kommt unter anderem darauf an, wie häufig Sie diesbezüglich schon auffällig geworden sind. Beim ersten Verstoß und diesem Alkoholisierungsgrad müssen Sie mit 500 Euro Bußgeld, mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug und 3 Punkten rechnen. Unter Umständen steht ebenfalls eine MPU im Raum.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  13. Jenny

    29. August 2016 um 15:27

    Hallo,
    ich wurde von der Polizei bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten (Test vor Ort 0,6 Promille) Im Anschluss wurde erneut ein Test auf der Wache durchgeführt (0,54 Promille) Lt. den Beamten haben Sie mich nicht aufgrund meiner Fahrweise aufgehalten, sondern lediglich als allgemeine Verkehrskontrolle, es handelt sich auch hierbei um mein erstes Vergehen. Nach dem Test auf der Wache habe ich die Schlüssel wieder bekommen unter der Bedingung dass ich zum Auto zurück laufe (Fußweg ca. 45 Min) Bis dahin wäre ich wieder fahrtauglich. Dies habe ich auch getan. Als ich ca. 45 Min später am Auto ankam, fuhren die gleichen Beamten noch einmal vorbei und machten auf meinen Wunsch noch einen Test, damit ich sicher sein konnte, dass ich wieder fahrtauglich bin (0,38 Promille). Ist es rechtens, dass kein vom Arzt durchgeführter Bluttest durchgeführt wurde? Macht es Sinn, Einspruch einzulegen? Und muss ich hier mit der regulären Strafe von 500€, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot rechnen? Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      5. September 2016 um 8:50

      Hallo Jenny,
      grundsätzlich sind Beamte der Polizei dazu befugt, einen solchen Atemalkoholtest als Vorabuntersuchung durchzuführen. Anders sieht es bei der Blutabnahme aus. Diese darf nur von einem Arzt durchgeführt werden. Der Atemalkoholtest ist bei Ordnungswidrigkeiten legitim (also Promillewerte bis 0,5). Bei Straftaten benötigt es einen Bluttest. Ob sich ein Einspruch lohnt, bringen Sie bei einem Rechtsanwalt in Erfahrung. Ob Sie mit weiteren Sanktionen rechnen müssen, erfahren Sie aus dem Bußgeldbescheid.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  14. rob

    24. August 2016 um 22:33

    Hallo,

    Ich bin als hollander in deutschland algehalten mit 1.0 promille blutalkohol, rest alkohol in der nacht vor. Ich war nicht bewusst dass ich alkohol in blutt hatte. Ich bin eine erfahrene fahrer, erste mall, und ich war student zum zeiten von dan alhaltung. Ich habe meine furherschein wieder zuruck. Die polizeiagenten haben fastgestellt dass ich nicht sicher Fuhr. Aber ich war auf der suche nach der route. Der Arzt hatte mich getest und kann jedoch kein Verlust der Funktion erkennen. Ich fürchte, ich werde so über dem 1,1 Promille bewertet werden.
    Wass kan ich erwarten? Geldstraffe von mehr oder weniger als 2000 euro? Wenn zum Beispiel bekomme ich 6 Monate Lizenz Aussetzung, ist eine mpu notwendig wieder zu fahren in deutschland?

    Danke,
    Rob

    1. bussgeldrechner.org

      29. August 2016 um 8:50

      Hallo Rob,
      beim ersten Vergehen dieser Art drohen eine hohe Geldstrafe, die das Gericht bemisst (gegebenenfalls auch eine Freiheitsstrafe), mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und 3 Punkte in Flensburg. Unter Umständen kann auch eine MPU angeordnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  15. Norbert

    21. August 2016 um 15:30

    Hallo, ich bin 65 Jahre alt und wurde mit 1,99 Promille von der Polizei gestoppt da ich auffällig Schlangenlinien gefahren bin. Ich war noch nie wegen Trunkenheit im Verkehr belangt worden. Wie lange muss ich mit den Führerscheinentzug rechnen, wieviel Bussgeld kommt auf mich zu und muss ich eine MPU machen?
    Habe ich überhaupt noch eine Chance meine Fahrerlaubniss wieder zubekommen?
    Vielen Dank.

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 8:16

      Hallo Norbert,
      Bei einem Alkoholgehalt im Blut von über 1,09 Promille müssen Sie generell mit einem Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate rechnen. Dabei ist es unabhängig, ob Sie zuvor schon mit Alkohol am Steuer erwischt worden sind oder nicht. Zudem kommen auch drei Punkte in Flensburg hinzu. Über weitere Sanktionen wie Geld- oder Freiheitsstrafe entscheiden die Behörden individuell.
      Ihre Fahrerlaubnis können Sie drei Monate vor Ablauf der Frist neu beantragen. Dabei müssen Sie höchstwahrscheinlich auch mit einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  16. Hans

    16. August 2016 um 18:47

    Bin gegen Bordstein gefahren Reifen geplatzt gegen Laterne und dann hat sich mein Wagen überschlagen x3 mal es gab keine anderen Verletzte Beteiligte.
    Auch nicht zu schnell 50 Zone Blut Ergebnis 1.0 Promille . Habe keine Einträge in Flensburg , auch nicht in meiner Akte bin 19 Jahre alt .

    Was kommt auf mich zu ? habe bald meinen Gerichtstermin .
    Und was kann von Straßenverkehrsamt auf mich zu kommen ?

    Mit Freundlichen Güßen

    1. bussgeldrechner.org

      22. August 2016 um 9:15

      Hallo Hans,
      bis zu einem Alter von 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer. Was nun auf Sie zukommen kann, ist abhängig davon, ob Ihnen Fahrlässigkeit oder Vorsätzlichkeit unterstellt wird. Sie werden dazu verpflichtet werden, eine Geldstrafe zu bezahlen, die sich an Ihrem Einkommen bemisst. Darüber wird Ihnen vermutlich die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist auferlegt. In dieser dürfen Sie die Fahrerlaubnis nicht neu beantragen. Gegebenenfalls ist ebenfalls mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung zu rechnen – hier handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung der Behörde. Doch auch die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar kann angeordnet werden. Sie erhalten darüber hinaus 3 Punkte in Flensburg. Wenn Sie noch keinen Anwalt haben, ist es ratsam, sich in diesem Fall noch einen suchen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  17. Jessi

    11. August 2016 um 13:54

    Hallo, ich wurde mit über 1,6 Promille auf dem Rad angehalten. Ich vermute die Blutprobe lag unter 1,6 da ich von der Staatsanwalt eine Einstellung zum Verfahren bekommen haben. Nun habe ich gehört, dass mich die Führerscheinstelle trotzdem noch belangen kann. Ist das richtig, hierzu finde ich keinerlei Aussagen?! Danke!

    1. bussgeldrechner.org

      15. August 2016 um 8:53

      Hallo Jessi,
      Wenn das Verfahren eingestellt wurde, dann kann das daran liegen, dass der Straftatbestand nicht erfüllt wurde oder ein Mangel an Beweisen vorliegt. Somit haben Sie keine weiteren Strafen zu befürchten – auch nicht von der Führerscheinstelle.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  18. Roman

    8. August 2016 um 8:24

    Hallo,

    ich habe einen Unfall zwecks Aquaplaning gehabt. Das Auto hat sich gedreht und ist in eine Leitplanke rein. Verletzte gab es keine. Gepustet hatte ich 0.3mg… Also 0,6 Promille. Blutentnahme war ungefähr 1 1/2 Stunden später. Das war das erste mal das ich Verkehrstechnisch aufgefallen bin. Führerschein durfte ich behalten. Mit was darf ich rechnen? Danke

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 9:14

      Hallo Roman,

      beim 1. Mal bei diesem Promillewert folgt ein Bußgeld von 500€, 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Bei Unfallverursachung unter Alkohol handelt es sich jedoch um eine Straftat, die mit 3 Punkten, einer Geldstrafe und der Entziehung des Führerscheins bestraft wird.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  19. mela

    2. August 2016 um 20:29

    Hallo. ein freund von mir is betrunken (1,2) Auto gefahren und hat ein Unfall gebaut. Er rechnet mit Führerscheinentzug. Wie lange muss er seine fleppen abgeben und was erwartet ihn noch alles?
    Wäre nett wenn ihr uns eine Antwort zu komm lassen würdet. LG

    1. bussgeldrechner.org

      8. August 2016 um 8:43

      Hallo Mela,
      mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, hängt davon ab, wie häufig Ihr Freund bereits alkoholisiert am Steuer auffiel und ob er sich noch in der Probezeit befindet. Ist die Bewährungszeit vorbei, muss mit mindestens 6 Monaten Führerscheinentzug , 3 Punkten in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ggf. auch einer MPU gerechnet werden.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  20. Steffi

    21. Juli 2016 um 13:31

    Ein Freund hat vor knapp 10 Jahren den Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer entzogen bekommen. (2,3 Promille)
    Was muss er tun um seinen Führerschein wieder ausgehändigt zu bekommen?
    Von Bekannten habe ich gehört, dass man den Führerschein nach 10 Jahren wieder „automatisch“ ausgehändigt bekommt? Oder muss in jedem Fall eine MPU gemacht werden?

    Vorab vielen Dank für die Informationen!

    1. bussgeldrechner.org

      25. Juli 2016 um 9:33

      Hallo Steffi,

      Ihr Freund kann den Führerschein neu beantragen. Die Anordnung zur MPU verjährt jedoch erst nach 15 Jahren. D. h. wenn er jetzt seinen Führerschein beantragt, kann es sein, dass er erst ein positives MPU-Gutachten vorlegen muss, um seinen Führerschein wiederzubekommen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  21. nicole

    12. Juli 2016 um 11:59

    Hallo ….
    Mein mann wurde vor einer woche mit 2, 17promille aus dem Verkehr gezogen mal davon abgesehen das oich es unverantwortlich finde würde ich gerne erfragen da es so hoch ist was passiert. .. lohnt es ein Anwalt einzuschalte? Denn schön reden kann man da nix. Und wie lang wird der lappen weg sein? Kann er eingesperrt werden? ?? Bitte um rat und vielen dank im voraus

    1. bussgeldrechner.org

      18. Juli 2016 um 8:48

      Hallo Nicole,
      Ihr Mann muss mit einem betrachtlichen Bußgeld, ggf. einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen. Die Fahrerlaubnis erhält er erst wieder, wenn er die Untersuchung erfolgreich bestanden hat.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  22. Lutz

    27. Juni 2016 um 18:11

    Hallo,
    Ich habe einen Fehler begangen. Habe gestern beim Fußball Bier getrunken. Ich wollte dann meine Frau von Bekannten abholen. Als ich 2 Mtr. gefahren bin, ist im Kreuzungsbereich direkt vor unserer Haustür ein PKW – Fahrradfahrerunfall passiert. Ich habe meinen PKW dummerweise so stehen gelassen wie die Situation es in dem Moment ergab. Ich war zudem Ersthelfer und habe die Polizei und den RTW gerufen. Es wurde festgestellt, das ich Alkohol getrunken habe Die Blutprobe besagt warscheinlich 1,2 – 1,3 Prom. Ich habe heute sofort meinen Anwalt kontaktiert und er will eine Akteneinsicht machen. Mehr habe wir nicht besprochen, da es zwischen Tür und Angel war.
    Was kann mir nun passieren. Den Führerschein hat die Polizei auf der Wache belassen.
    Erst ist eine Erst – Tat. Ich bin noch nie in irgendeiner Form Verkehrstechnisch aufgefallen

    LG. Lutz

    1. bussgeldrechner.org

      4. Juli 2016 um 8:47

      Hallo Lutz,
      Sie müssen nun mit einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, 3 Punkten in Flensburg, dem Führerscheinentzug von etwa 1,5 Jahren, ggf. einer Freiheitsstrafe und eventuell mit einer Schadenersatzforderung des Geschädigten rechnen. Dazu können die Behörden ebenfalls noch eine MPU anordnen, die Sie erst bestehen müssen, bevor Sie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen dürfen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  23. Catalin

    18. Juni 2016 um 20:27

    Guten tag…2.03 promiile was isst los für mir?

    1. bussgeldrechner.org

      20. Juni 2016 um 9:13

      Hallo Catalin,

      bei einer Fahrt mit 2,03 Promille liegt eine Straftat vor. Diese hat die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Geldstrafe, deren Höhe individuell festgelegt wird, zur Folge. Außerdem kommt die Anordnung einer MPU noch dazu.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  24. Sascha

    6. Juni 2016 um 23:34

    Hallo ich habe folgende Dummheit begangen , ich bin mit meinen PKW von der Polizei angehalten worden und hatte einen Alkoholwert von 1,8 Promille , leider hab ich damit die 2te Alkoholfahrt hinter mir ich habe im Jahr 2000 den Führerschein schon einmal verloren!
    Nun meine Frage mit welchen Strafmaß habe ich zum Rechnern was wird auf mich zukommen ? Geldstrafe ca. Fahrstrafe ( Kompelt Entzung ) ? Mpu ist mir bewußt

    1. bussgeldrechner.org

      13. Juni 2016 um 9:00

      Hallo Sascha,
      die Verjährungsfrist für Alkohol am Steuer beträgt 10 Jahre. Sie dürften daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht als Wiederholungstäter gelten. Angesichts Ihres Alkolisierungsgrades müssen Sie mit einer Geldstrafe von mindestens 500 Euro, ca. 11 Monaten Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und einer MPU rechnen.
      Das Team von bussgeldrechner.org

  25. Petra

    2. Juni 2016 um 13:29

    Ich habe eine Frage: Bin 3 Tage nach einem operativen Eingriff an der Schulter mit dem PKW meines Mannes gefahren. Ich solle 1,95 Promille haben, obwohl ich glaube, die Blutentnahme war nicht ordnungsgemäß und ich nahm vor der Fahr auch Hustentropfen mit 37% Alkohol ein. Nun bekam ich einen Strafbefehl von 1200,00 € und der Führerschein wurde mir zum Tatzeitpunkt entzogen. Ich baut einen kleinen Unfall (Lackschaden) und muss nun auch diesen Bezahlen. Der Führerschein ist für 12 Monate weg und kann erst dann entzogen werden.
    Meine Frage: Kommt da noch ein Bußgeldbescheid hinzu? Werde ich also 3fach bestraft?
    Ausfallerscheinungen hatte ich keine und bevorzuge keinen Alkohol täglich, erst recht nicht, wenn ich nach der Opertation Medikamente einnehmen musste.

    1. bussgeldrechner.org

      6. Juni 2016 um 11:19

      Hallo Petra,

      Es ist unwahrscheinlich, dass nach dem Strafbefehl noch ein Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Mit rechtsanwaltlicher Beratung können Sie die angedrohten Strafen vorgehen und gegebenenfalls eine Milderung erwirken.
      Das Team von bussgeldrechner.org

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