Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 27. Mai 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!


Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Ver­stoßStrafePunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Pro­mille­grenze von 0,0 über­schrit­ten (gilt für Fahrer unter 21 oder in der Probe­zeit)250 €1Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 0,5 über­schrit­ten
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1.000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1.500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Verkehr durch Alko­hol am Steuer gefähr­det (ab 0,3 Promil­le)31)Hier prüfen **
Pro­mille­grenze von 1,09 über­schrit­ten31)Hier prüfen **
1) Ent­ziehung der Fahr­er­laub­nis, Geld­strafe oder Frei­heits­strafe

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt

Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.

Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.

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FAQ: Alkohol am Steuer

Ich musste bei einer Kontrolle ins Röhrchen pusten – was erwartet mich?

Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.

Welche Promillegrenze gilt in Deutschland?

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.

Ab wann ist Alkohol am Steuer strafbar?

Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.

Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe

Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.
Welche Konsequenzen beim Überschreiten der Promillegrenze drohen, erfahren Sie in diesem Video.

Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen

Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.

Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen

Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.

Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.

Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit

Ein Alkoholtestgerät
Ein Alkoholtestgerät

Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum

  • ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
  • zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
  • dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot

Ab 1,1 Promille: Straftat

Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU

Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.

Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.

MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden

Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.

Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen
Alkohol am Steuer kann zu einer MPU führen

Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.

Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.

Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.

Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.

Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer

Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.

Was bei Drogen am Steuer gilt

Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.

Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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506 Kommentare

  1. Manni H.

    7. Januar 2018 um 20:26

    Hab eine Frage für meinen Schwiegervater.

    Er ist 61 Jahre
    0 Alkoholvergehen im Vorfeld

    Vorfall
    2 Promille bei Blutentnahme
    wenige Tage her.
    Wohnort Baden Württemberg

    Ihm fuhren andere Personen hinterher wegen unsicherer Fahrweise und riefen die Polizei.
    Es dauerte ca 15 bis 30 Minuten zum eintreffen der Polizei und er war mittlerweile in seiner Werkstatt beim trinken.

    Kann er der MPU entgehen, weil er nicht fahrend erwischt wurde, es 15 bis 30 Minuten dauerte, bis er aufgegriffen wurde und er dabei getrunken hatte?
    Er muss also weniger bei der Fahrt gehabt haben.

    Weitere Fragen
    Punkte?
    Führerschein Entzugsdauer?
    MPÜ auf den Einzelfall?

    Positive, ab jetzt trinkt er garnicht mehr.
    MPU Problem wäre auch eine sehr starke Legasthenie von Ihm.

    1. bussgeldrechner.org

      8. Januar 2018 um 9:24

      Hallo Manni,

      da es Zeugen gibt, die Ihren Schwiegervater unter dem Einfluss von Alkohol beim Autofahren gesehen haben, ist von einer MPU auszugehen. Die weiteren Sanktionen werden Abhängig vom Einzelfall festgesetzt, es ist aber mit drei Punkten in Flensburg zu rechnen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  2. Bastian M.

    31. Dezember 2017 um 13:57

    Hallo liebes Team

    Ich Arschloch bin mit 2,1 Promille Atemalkohol berechtigterweise erwischt wurden, außerdem soll ich eine Poler gestriffen haben, das habe ich natürlich nicht gemerkt, vor 9 Jahren wurde ich mal mit 0,8 erwischt und musst den Führferschein 1 Monat abgeben, mit was für einer verdienten Strafe habe ich jetzt zu rechten….lg Bastian

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 14:10

      Hallo Bastian M.,

      bei mehr als 1,7 Promille kommt es meist zur Anordnung einer MPU.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  3. Markus

    16. Dezember 2017 um 23:38

    Guten Abend
    Ich habe einen unfall mit einem Anhänger in parkplatz unter dem Einfluss von Alkohol beschädigt 1,47 Promille.
    Ich habe einen Führerschein von 3 Monaten.
    Vas kann mich erwarten?

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:46

      Hallo Markus,

      beraten Sie sich mit einem Anwalt. Ohne Akteneinsicht ist der Fall nicht zu beurteilen.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  4. Przemyslaw

    16. Dezember 2017 um 10:37

    Hallo,ich hatte 1,2 Promille Blutalkoholkonzentration , dann Staatsanwalt. Staatsanwalt hat 7 Monaten Führerscheinentzug , 3 Punkten in Flensburg,Geldbuße 1100Euro geschrieben. Ich habe Polnische Fuhrerschein.
    Im 20 Merz ist ende, aber MPU ich muss auch machen???

    1. bussgeldrechner.org

      2. Januar 2018 um 10:39

      Hallo Przemyslaw,

      die Aufforderung zur MPU wird bei Wiederbeantragung des Führerscheins erteilt. Meist erfolgt diese aber erst ab 1,6 Promille.

      Das Team von Bussgeldrechner.org

  5. Nina

    15. November 2017 um 19:27

    Hallo,
    mein Mann (41 Jahre) ist im Jahre 2010 mit 1,67 Promille auf dem Rad angehalten worden. Führerschein hatte er behalten musste aber MPU absolvieren. Im Jahr 2011 ist er mit 0,8 Promille in eine Verkehrskontrolle gekommen…. 1000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot.
    Am 1. November diesen Jahres hat er mit 1,5 Promille einen Auffahrunfall verursacht,
    Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      20. November 2017 um 8:16

      Hallo Nina,

      da es sich um eine Straftat handelt, ist von einer Geld- oder Freiheitsstrafe auszugehen. Zudem scheint der Entzug der Fahrerlaubnis wahrscheinlich.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  6. Robert

    5. November 2017 um 20:25

    Hallo zusammen ich habe folgende Frage.
    Es geht darum ich hatte am Dienstag ein Verkehrsunfall mit meiner Frau war im 5 Monat von meiner Probezeit. War mit meiner Frau Abends noch ein bier trinken und wollten nach einem etwas längeren Spaziergang nach Hause fahren. Bis das Auto mir in einer Linkskurve das Heck ausgebrochen ist und dann von einem bordstein aus in den Graben gefahren ist.
    Habe ohne zu diskutieren einen alkoholtest gemacht der 0.38 aufgewiesen hat und meine Frau ist mit Prellungen ins Krankenhaus gekommen Frage ist bekomme ich meinen Führerschein wieder und was kommt jetzt auf mich zu. Da ich auf meinen Führerschein angewiesen bin wegen Arbeit.
    Vielen vielen dank wenn mir einer was sagen könnte weil ich werd so langsam verrückt.

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 11:00

      Hallo Robert,

      in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze. Normalerweise werden dann ein Bußgeld von 250€ und ein Punkt in Flensburg fällig. Wird jedoch der Verkehr gefährdet, wird das ab 0,3 Promille in der Regel mit drei Punkten und Entziehung des Führerscheins, einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  7. Kevin

    29. Oktober 2017 um 8:43

    Hallo erst mal es ist mir auch etwas peinlich aber ich weiß nicht an wenn ich mich wenden kann bin 22jahre alt längst aus der Probezeit keine Vorstrafen oder sonstiges bin auch meinen Führerschein angewiesen (Arbeit). Ich wurde wegen Alkohol am Steuer angehalten Nachts. Habe ganz normal meine Papiere abgegeben darauf hin sagte der Polizist bitte steigen sie mal aus wir möchte eine Kontrolle durch führen. Ich lehnte diese Kontrolle ab darauf hin wurde ich ins Revier gefahren ein Arzt wurde bestellt, mir wurde Blut entnommen und man teilte mir den Wert nicht mit. Darauf hin wurde ich auf Angaben zu meine Persönlichkeit befragt und am Ende sollte ich etwas unterschreiben. Ich wollte es nicht unterscheiden da mir die Beamten keine Fragen antworteten und ich nicht etwas voreilig unterschreiben wollte. Ich wurde entlassen und dürfte mein Auto nach später wieder holen in Begleitung. Da es mein erster vergehen war wüsste ich nicht wie ich mich verhalten sollte. Nun meine Frage lohnt es sich einen Anwalt ein zu schalten.? Ganze würde wieder rum kosten (bin Azubi). Welche straffe muss ich mich nun ein stellen.

    1. bussgeldrechner.org

      13. November 2017 um 8:42

      Hallo Kevin,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  8. Germanus

    23. Oktober 2017 um 20:58

    Hallo habe meinen fs nach bestandener mpu wieder bekommen vor 8 Monaten wegen alk (2.18). Jetzt haben sie mich wieder angehalten hatte 1,0 promille Atem. Was kommt jetzt auf mich zu ?

    1. bussgeldrechner.org

      10. November 2017 um 12:18

      Hallo Germanus,

      die Konsequenzen hängen vom Einzelfall ab. Die Wiederholung wirkt sich aber grundsätzlich verschärfend auf das Urteil aus.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  9. marco

    15. Oktober 2017 um 15:32

    hallo,
    wurde gestern mit 1,36 promille angehlten ohne auffällige fahrweise. beim pusten kam dann eine promillewert von 1,36 raus.
    womit muss ich rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      6. November 2017 um 11:08

      Hallo marco,

      Sie müssen sich auf 3 Punkte, ein hohes Bußgeld und eventuell auch ein Fahrverbot einstellen. Wie genau Ihre Strafe ausfallen wird, kann pauschal nicht beantwortet werden, das ist stets Sache der ausstellenden Behörde.

      Das Team von bussgeldrechner.org

  10. Uwe

    23. September 2017 um 13:41

    Mir wurde die Fahrerlaubnis beschlagnahmt,weil ich,angeblich einen Lackschaden an einem anderen Fahrzeug begangen haben sol,dessen ist es aber nicht,
    Die Beamten kamen zu mir nach hause,und ich hatte. Zuhause 1 Flasche Bier getrunken,das roch man,und liess mich pusten.aak 0,09 ist die. Beschlagnahme rechtens?

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:11

      Hallo Uwe,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  11. Christopher W

    22. September 2017 um 21:01

    Hallo,
    ich habe mich leider, mit 1,6 Promille, stand athemalkohol, ans Steuer gesetzt und einen leichten Auffahrunfall gebaut.
    Mir wie auch den beiden im vorderen Fahrzeug geht es gut.
    Meine Frage:
    Wie lange werde ich meinen Führerschein verlieren und wie hoch wird die Geldstrafe ausfallen? Einem bluttest habe ich zugestimmt, ist der eigentlich Aussagekräftiger und kann der sich ggf. noch nach oben oder unten bewegen, was ist wahrscheinlicher?

    Vielen Dank

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 9:07

      Hallo Christopher,
      Blut- und Atemalkohol können grundsätzlich voneinander abweichen. In welcher Richtung dies der Fall ist, hängt von verschiedensten Faktoren ab. Wie lange der Führerscheinentzug andauert und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, legt ein Gericht fest. Eine Einschätzung ist daher nicht möglich.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  12. Anton

    20. September 2017 um 15:42

    Hallo und einen guten Tag

    Können Sie mir sagen was auf mich zukommt
    Alkoholfahrt mit Flucht , kein Fremdschaden (Mit Motorrad weggerutscht )Blutwert : 0,96 Promille
    vielen Dank
    mfg

    1. bussgeldrechner.org

      16. Oktober 2017 um 8:29

      Hallo Anton,
      bei Alkohol am Steuer mit einem Promillewert von unter 1,0 sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  13. Adriano B.

    14. September 2017 um 12:38

    Hallo,

    Ich habe 5 Punkte und bekomme in den nächsten 1-2 Wochen 3 Punkte.
    In der Zeit, in der mein Führerschein entzogen wird, kommt es zu einer Tillgung einer meiner Punkte, sodass ich mit erhalt des Führerschein (ablauf der Strafe) 7Punkte habe.
    Ist das richtig?

    1. bussgeldrechner.org

      18. September 2017 um 9:18

      Hallo Adriano,

      leider können wir darauf nicht Antworten, da wir nicht wissen wann und wofür Sie die Punkte erhalten haben. Haben Sie 8 Punkte in Flensburg erreicht, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  14. Mandy B.

    6. September 2017 um 19:31

    Mir wurde einmal der Führerschein vor ca. 11 Jahren, wegen Trunkenheit abgenommen. Nun ergab das Pusten einen Wert von 0,9 Promille, nach genau einer Stunde war der Blutalkohol 1,53 Promille. Kann das denn sein und mit welcher Strafe habe ich zu rechnen.
    Vielen Dank im voraus.

    1. bussgeldrechner.org

      11. September 2017 um 8:19

      Hallo Mandy,

      die möglichen Sanktionen werden im Text erläutert. Bedenken Sie allerdings, dass es sich immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  15. Maik

    23. August 2017 um 5:41

    Hallo,
    Ich bin letztes Jahr mitte November, angehalten worden mit thc im Blut…
    Ich bin bereits in der Verlängerung der Probezeit die vorraussichtlich am 5.juni 2018 endet (wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21,5kmh). Ich habe darauhin direkt mit den abstienens nachweisen angefangen und diese im Straßenverkehrsamt vorgelegt als ich den Brief der strafe erhalten habe (1 monat Fahrverbot und ca550€ geld strafe). Die abstienens nachweisen führe ich immer noch und ich sollte warten bis ich sie straffe vom Straßenverkehrsamt bekomme. Allerdings bin ich im Februar dieses Jahr zusätzlich noch mit händy am Steuer erwischt worden und habe eine geld strafe bekommen auch direkt ende Februar. Nun warte ich seit dem letzten Brief den ich erhalten habe schon 6 Monate. Wie lange muss ich den noch warten. Ich traue mich nicht dort an zu rufen in der Hoffnung sie hätten es vergessen oder verlegt.

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 11:35

      Hallo Maik,

      eine MPU mit damit einhergehendem Abstinenznachweis ist oftmals nur bei Entzug der Fahrerlaubnis und dem darauffolgenden Antrag auf Wiedererteilung zu erbringen.

      Wurden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, handelt es sich hierbei um einen B-Verstoß. Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach 3 Monaten. Diese Frist kann einmalig unterbrochen werden, sodass die Verjährung nach 6 Monaten spätestens in der Regel eintritt.

      Warten Sie ab, ob noch ein Bußgeldbescheid wegen des Handyverstoßes ergeht. Gegen diesen können Sie dann auch Einspruch erheben. Ob dies erfolgversprechend ist, kann Ihnen ein Anwalt erläutern.

      – Die Redaktion

  16. Jan

    16. August 2017 um 17:12

    Ich habe mit einem Blutalkoholwert von 0,56 einen Unfall gebaut. Bin in eine Leitplanke mit Schild gerutscht! Habe eine Strafe von 2200€ bekommen + Schold und Leitplanke! Ich habe ein Fahrverbot von 12 Monaten bekommen…muss ich beim neu beantragen mit einer MPU rechnen? (Ist mein erster Vorfall in 15 Jahren)

    1. bussgeldrechner.org

      28. August 2017 um 10:26

      Hallo Jan,

      die Anordnung einer MPU obliegt im Einzelfall der zuständigen Führerscheinstelle. Zwar kommt es hierzu meist erst ab einem Promillewert von 1,1, jedoch kann ein damit einhergehender Unfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt die MPU-Auflage begründen. Pauschal bestimmen lässt sich dies mithin nicht.

      – Die Redaktion

  17. Burak

    31. Juli 2017 um 8:54

    Hallo!
    Was bedeutet Füherschein Abzug nach Klassen? Ich habe im Internet gelesen,
    Zitat
    „Eine Möglichkeit zum Aufatmen gibt es dennoch: Anders als beim Fahrverbot ist der Führerscheinentzug immer nur klassenweise. Wem der Führerschein für das Auto entzogen wurde, der kann – sofern die entsprechende Fahrprüfung abgelegt wurde – also noch mit Motorrad, Mofa, LKW und anderen Fahrzeugen weiter unterwegs sein. „Fahrschule-123.de“
    Heist das Dass Ich Führerschein Kl.3 verliere aber mit 2 Kl. kann Ich bei der Arbeit LKW fahren?Ich bin als Kraft Fahrer beschäftigt.

    MfG
    Bugi

    1. bussgeldrechner.org

      7. August 2017 um 8:13

      Hallo Burak,

      ein Fahrverbot kann auf eine bestimmte Führerscheinklasse begrenzt werden. Der Fahrerlaubnisentzug gilt hingegen für alle Klassen.

      – Die Redaktion

  18. Curt-A.

    18. Juli 2017 um 13:34

    Guten Mittag,

    Ich wurde gestern Abend mit 1,8 Promille (Ersttäter) auf dem Rad erwischt.
    Ist es sinnvoll bereits jetzt mit Screenings zu einer absoluten Abstinenz zu beginnen und Vorbereitungskurse zu besuchen? Ich habe natürlich meinen Fehler eingesehen, nur würde ich gerne aus karrierebedingten Gründen einen Zeitraum ohne PKW-Führerschein vermeiden. Besteht diesbezüglich eine realistische Chance?

    Vielen Dank und einen schönen Tag noch

    1. bussgeldrechner.org

      24. Juli 2017 um 8:49

      Hallo Curt,

      es empfiehlt sich, so früh wie möglich mit der Abstinenz zu beginnen. Leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  19. George

    3. Juli 2017 um 23:13

    Hallo

    Wurde von der Polizei angehalten (PKW), Alkoholtest ergab 0, 55 mg/l x 2= 1, 1 Promille.

    Ich bin vorher nie in der Hinsicht aufgefallen, habe mein Führerschein seit 2003, keine Punkte.

    Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    Habe bereits ein Anwalt eingeschaltet (Verkehrrecht).

    Gruss

    1. bussgeldrechner.org

      10. Juli 2017 um 8:55

      Hallo George,

      dies lässt sich nicht genau voraussagen. Ihr Anwalt wird Sie dahingehend beraten können.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  20. Karina A.

    6. Juni 2017 um 18:21

    Hallo,meinem Mann wurde 2004 der Führerschein wegen Alkohol entzogen.2013 hat er den Führerschein nach erfolgreicher Mpu wieder bekommen.Vor ein paar Tagen wurder er aber mit 0,8 Atemalkohol aufgehalten.Womit muss man rechnen? Wieder Mpu?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 8:41

      Hallo Karina,

      bestehen begründete Zweifel an der Fahreignung Ihres Mannes, kann die Führerscheinstelle erneut eine MPU anordnen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  21. pia

    3. Juni 2017 um 14:01

    Ich hatte einen Unfall, alkoholisiert mit 0.99 Promille und das zum zweiten mal ..hatte vor 2 Jahren alkoholisiert schon einen Unfall. Womit habe ich jetzt zu rechnen?

    1. bussgeldrechner.org

      7. Juni 2017 um 9:02

      Hallo Pia,

      die Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss ist eine Straftat. Diese führt zum Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkten in Flensburg und einer Freiheits- oder Geldstrafe.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  22. Andy

    16. Mai 2017 um 10:12

    Habe eine problem bin mit 1.3 Promille angehalten worden nix passiert erste mal betrunken auto gefahren was wird auf mich zu kommen

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:16

      Hallo Andy,
      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. In diesem Fall werden die Sanktionen von einem Gericht bestimmt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  23. Gustav

    11. Mai 2017 um 20:20

    ich bin vor der Ostern Nacht in eine Kontrolle gekommen und hatte 0,86 Promille Alkohol. Wie ich auch hier lesen kann, bekomme ich 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Strafe und zwei Punkte. Aber ich habe nicht den Brief noch nicht erhalten, wie lange muss ich warten?

    Danke

    1. bussgeldrechner.org

      18. Mai 2017 um 9:41

      Hallo Gustav,
      ein Bußgeldbescheid sollte in der Regel innerhalb von drei Monaten bei Ihnen eingehen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  24. Sorina

    8. Mai 2017 um 13:04

    Hallo!
    Ich war auf dem Weg nach Hause und sehr müde. Bin dann kurz weg gewesen und habe einen Unfall verursacht. Bin gegen den Bordstein gefahren und habe ein anderes Auto hinten recht geschliffen und einen Schaden von ca 750€ bei ihm angerichtet! Hinzukommt das ich Stunden vorher Alkohol getrunken habe und beim Pusten 0,5 hatte. Der Bluttest ergab 0,33! Ich habe auch alles zugegeben und mitkooperiert!
    Ich bin Alleinerziehend und wegen den Kindern und meiner Arbeit auf den Führerschein sehr angewiesen!
    Was für eine Strafe kommt auf mich zu!

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 11:18

      Hallo Sorina,
      für die Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss sieht der Bußgeldkatalog drei 3 Punkte vor. Darüber hinaus drohen, abhängig von den Umständen, die Entziehung des Führerscheins sowei eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Aus diesem Grund sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  25. Petra

    7. Mai 2017 um 4:02

    Heute morgen erkannte ich einen Unfallschaden an meinem Auto als ich Brötchen holen wollte. Ich rief die Polizei , um den Schaden zu melden. Die Polizei roch Alkohol und ich musste pusten. 1.07 Promille. Da das Auto noch warm war musste ich auch einen Bluttest machen.Hab freiwillig alles mitgemacht. Ersttäter. Man denkt, ich hätte den Scfaden verursacht. Was passiert mir? Bin noch nie verkehrs- oder zivilrechtlich in Erscheinung getreten .

    1. bussgeldrechner.org

      11. Mai 2017 um 10:57

      Hallo Peggy,
      welche Sanktionen drohen, hängt von den Ermittlungen der Polizei und den dadurch bestehenden Tatvorwürfen gegen Sie ab. Daher ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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