Alkohol am Steuer – Betrunken ein KFZ gefahren?
Letzte Aktualisierung am: 17. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
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Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Bußgeldtabelle: Alkohol am Steuer
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner bei Alkohol am Steuer
Betrunken gefahren mit Alkohol am Steuer – das wird enorm teuer. Nicht nur Leib und Leben anderer sowie die Sicherheit des Straßenverkehrs werden durch den Alkoholeinfluss gefährdet, sondern es drohen auch hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg und der Führerscheinverlust.
Zudem können ab bestimmten Promillewerten durch die alkoholisierte Fahrt Straftaten begangen werden, die besonders hart sanktioniert werden. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, kommt deren Wiedererteilung häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, landläufig auch „Idiotentest“) in Betracht – ein langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen.
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Inhaltsverzeichnis
FAQ: Alkohol am Steuer
Das kommt auf den festgestellten Promillewert an. Klicken Sie hier, um anhand des Bußgeldrechners mögliche Sanktionen zu ermitteln.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt jedoch ein Alkoholverbot.
Laut Rechtsprechung ist von einer Straftat auszugehen, wenn mehr als 1,09 Promille festgestellt werden. Es kann aber auch sein, dass der Alkoholverstoß bereits ab 0,3 Promille als Straftat (und nicht mehr als Ordnungswidrigkeit) geahndet wird, wenn eine alkoholtypische Fahrweise zu beobachten ist.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Die Promillegrenzen im Einzelnen – und welche Sanktionen erfolgen
Je nachdem, mit wie viel Alkohol am Steuer ein Kraftfahrer erwischt wurde, hat das unterschiedliche Konsequenzen. Dabei erhält der betroffene Autofahrer bei einem Fahrverbot (als Folge einer Ordnungswidrigkeit oder vom Strafrichter verhängten Nebenstrafe) nach Ablauf des Verbots den Führerschein „automatisch“ zurück. Dagegen stellt die Straßenverkehrsbehörde beim Entzug der Fahrerlaubnis (als Folge einer Straftat) nach Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrzeit auf Antrag des Betroffenen einen neuen Führerschein aus, sofern dieser zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist. Hat die Behörde daran Zweifel, muss der Betroffene einen Eignungsnachweis in Form einer positiven MPU beibringen.
Ab 0,3 Promille: Führerscheinverlust bei Ausfallerscheinungen
Auch wenn erst ab 0,5 Promille beim Fahren unter Alkoholeinfluss eine Ordnungswidrigkeit begangen wird: Führt der Alkohol am Steuer zu offensichtlichen Einschränkungen im Fahrverhalten (etwa Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, riskante Überholmanöver, zu wenig Sicherheitsabstand usw.) oder womöglich sogar zu einem Unfall, werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen. Bereits damit steht eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit durch Alkohol am Steuer fest.
Die Folge sind drei Punkte in Flensburg, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch – StGB) mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot (als Nebenstrafe) bzw. der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass nach dem Genuss von etwa zwei Gläsern Bier noch „bedenkenlos“ Auto gefahren werden kann, weil damit noch keine 0,5 Promille erreicht sind. Bereits 0,3 Promille, die nach nur wenigem Alkoholkonsum erreicht werden können, genügen im Falle alkoholbedingter Ausfallerscheinungen oder eines Verkehrsunfalls für erhebliche Sanktionen. Dabei ist vor allem der Restalkohol nicht zu unterschätzen, also der noch nicht abgebaute Alkohol, der etwa aufgrund einer Feier vom Vorabend morgens noch im Blut vorhanden ist. Denn der Körper baut nur ca. 0,1 Promille pro Stunde ab (Mittelwert). Im Übrigen führen vorherige „deftige Speisen“ nicht zu einer geringeren, sondern nur zu einer verzögerten Wirkung des Alkohols.
Ab 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille betrunken gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt. Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist. Wird gegen die 0,5-Promille Grenze zum
- ersten Mal verstoßen, erfolgen 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot
- zweiten Mal verstoßen, erfolgen 1.000 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot
- dritten Mal verstoßen, erfolgen 1.500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot
Ab 1,1 Promille: Straftat
Wird ein Fahrzeug mit mehr als 1,1 Promille geführt, liegt aufgrund der absoluten Fahruntüchtigkeit eine Trunkenheitsfahrt im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) vor, soweit nicht bereits eine Straftat wegen abstrakter oder konkreter Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer gegeben ist (§§ 315b, 315c). Die Konsequenzen sind eine Geldstrafe, drei Punkte in Flensburg und mindestens sechs Monate die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ab 1,6 Promille: Anordnung der MPU
Bei Trunkenheitsfahrten ab 1,6 Promille wird die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig von einem positiven Eignungsnachweis durch eine MPU abhängig gemacht. Grund dafür ist, dass ein Promillegehalt von 1,6 nur durch „ständige Übung“ zu erreichen ist.
Auch Fahrradfahrer sollten vorsichtig sein: Für diese liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Selbst Radfahrer können daher den Führerschein verlieren, wenn die Straßenverkehrsbehörde aufgrund deren hohen Alkoholisierung zu dem Schluss kommt, dass diese zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Vom Führerscheinentzug betroffene Radfahrer müssten dann ebenfalls eine MPU erfolgreich absolvieren, um den Führerschein wieder zu erhalten.
MPU aufgrund von Alkohol am Steuer: Das sollte unbedingt beachtet werden
Mancher Autofahrer stellt bei einem Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung – und dann folgt das böse Erwachen. Denn die Behörde ordnet eine MPU an, was meist den Nachweis einer Abstinenz für mindestens ein halbes Jahr erfordert.
Ist also mit einer MPU zwingend zu rechnen, sollten Betroffene sich zunächst um den Abstinenznachweis kümmern. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Urin-Screenings, wodurch ausgeschlossen werden kann, dass Alkohol konsumiert wurde. Das Screening wird nur von bestimmten Einrichtungen durchgeführt. Betroffene werden hier vier Mal innerhalb eines halben oder sechs Mal innerhalb eines Jahres aufgefordert, innerhalb von 24 Stunden unter Aufsicht eine Urinprobe abzugeben. Die Kosten pro Screening liegen bei ca. 100 Euro. Vom sogenannten „kontrollierten Trinken“, wonach zu bestimmten Zeiten Alkohol konsumiert werden kann, ist hier dringend abzuraten.
Zugleich sollte sich um verkehrstherapeutische Maßnahmen gekümmert werden. Die Kosten dafür können schnell vierstellig werden. Jedoch ist die MPU aufgrund von Alkohol am Steuer im Alleingang kaum zu bewältigen.
Der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis sollte drei Monate vor Ablauf der vom Gericht verhängten Sperrfrist beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. So besteht – im Falle eines erfolgreichen Urin-Screenings und einer absolvierten verkehrstherapeutischen Maßnahme – die Chance, die MPU positiv zu durchlaufen und den Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zeitnah nach Ablauf der Sperrfrist zu erhalten.
Wird sich nicht an diese Vorgehensweise gehalten, können bis zur Wiedererlangung des Führerscheins gut und gerne mehrere Jahre vergehen.
Führerschein auf Probe und Alkohol am Steuer
Alkohol für Fahranfänger ist generell verboten. Aber auch der Genuss von Alkohol am Steuer unter 21 Jahren ist strengstens verboten. Verstöße dagegen werden mit 1 Punkt in Flensburg sowie der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verkehrsseminar geahndet. Ansonsten gelten die allgemeinen Vorschriften.
Was bei Drogen am Steuer gilt
Hier gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle unterscheiden zwischen der Promille-Grenze, danach wie oft betrunken gefahren wurde und ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Mit unserem Bußgeldrechner zum Thema „Alkohol am Steuer“ lässt sich feststellen, welche Sanktionen im Einzelfall erfolgen.
Dem Bußgeldrechner lässt sich dabei insbesondere entnehmen, wie lange ein Fahrverbot dauert oder ob eine Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten ist.
hallo,
wurde mit 100µg/L amfetamin und unter 1µg/L THC im blut angehalten, bin 1. täter, womit muss ich rechnen?
Hallo Daniel,
der erste Drogenverstoß zieht ein Bußgeld von 500 Euro sowie 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot nach sich, sofern er nicht bereits als Straftat verhandelt wird.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
mir wurde 1993 wegen Alkohol am Steuer der Führerschein entzogen .
Ich habe bis zum jetztigen Zeitpunkt auch kein Auto mehr gebraucht.
Durch Arbeitzplatz Verlagerung bin ich aber in Zukunft wieder auf ein Auto angewiesen.
Ich habe da mal was von Verjährung gehört ?
Bekomme ich meinejn Führerschein so ohne große Kosten wieder ?
Vielen Dank für Ihr Bemühen
Matthias
Hallo Matthias,
die Verordnung zu einer MPU kann tatsächlich nach 10 – 15 Jahren verjährt sein, es gibt zwar auch Ausnahmen, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Sie nun Ihren Führerschein erneut beantragen können.
Das Team von bussgeldrechner.org
Guten Tag,
Ich bin mit 0,84 Promille in eine Leitplanke gefahren. Keine anderen Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet. Es war mein erster Vorfall, zuvor nie Alkohol am Steuer und noch nie einen Unfall. Ich bin 18 Jahre und somit in der Probezeit. Was kommt auf mich zu? Der Polizist meinte heute am Telefon bis zu 9 Monate Fahrverbot, kann das sein?
Besten Dank.
Hallo,
ja, das könnte eine der Konsequenzen sein. Außerdem müssen Sie ein Aufbauseminar besuchen sowie eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen. Auch ein Bußgeld von mindestens 500 Euro sowie 2 Punkte sind zu erwarten für den ersten Alkoholverstoß.
Das Team von bussgeldrechner.org
Ich wurde am 26.04.2015 angehalten und auf Alkohol kontrolliert und der Wert betrug 1,48 Promille. Vor 8 Jahren hatte ich einen ähnlichen Vorfall. Mit welchen Konsequenzen hab ich jetzt zu rechnen?
Danke für eine schnelle Antwort.
Hallo Tiemo,
eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille ist keine Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Dementsprechend werden die entstehenden Konsequenzen vor Gericht ermittelt.
Das Team von bussgeldrechner.org
Mir wird zu Recht das Fahren unter Alkohol mit Unfallfolge vorgeworfen.
Der Unfall: beim Tanken stieß ich unbemerkt auf das Fahrzeug hinter mir. Das Fahrzeug stand sehr nahe hinter mir. Der entstanden Schaden dürfte nicht so hoch sein, da kaum etwas zu sehen war.
Die Polizei wurde dazugerufen. Hier stellt man Alkoholkonsum bei mir fest. Die Blutprobe ergan 2,78 Promille. Es ist das erste Mal, dass ich im Straßenverkehr auffällig geworden bin.
Auf was muss ich mich einstellen?
Hoffentlich bekommst du dein Führerschein nie wider…2.78 Promille unfassbar solltest dafür im Knast.
Hallo Siggi,
Sie haben eine Trunkenheitsfahrt begangen, die bereits als Straftat gewertet wird. Demzufolge lässt sich im Vorfeld nicht das Spektrum der Sanktionen vorhersagen, denn es ist von der Entscheidung vor Gericht abhängig.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo liebe Bussgeldrechnerorg.,
folgendes ist mir passiert:
mir wurde ein angeblicher einbruch zur last gelegt, nur weil ich so ähnlich aussah, wie der angebliche täter. Dadurch wurde ich wie ein schwerverbrecher von zivilpolizisten vermummt festgenommen und zur wache gebracht. natürlich wurde ein atemalkoholtest gemacht, ergebnis 0,6 promille. anschließend wurde ich von der einen wache zur nächsten gebracht (45 minuten dazwischen), wo ein arzt mir blut abgenommen hat. Etwaige tests auf Fahruntüchtigkeit wurden durchgeführt und selbst der arzt meinte, mit bravur bestanden.
trotzdem wurde mir mein führerschein abgenommen. Aber warum nur??? es war doch meine erste alkoholfahrt mit nur 0,6 promille atemalkohol.
wie ist das dann eigentlich mit dem alkoholwert des blutes wenn zwischen tat und blutentnahme ca. 1 stunde zeitunterschied liegt. darf die polizei den wert dann schätzen???
Habt ihr da ne Idee?
bedenken hab ich nämlich, aber auch nur, weil ich vor gut 3 jahren eine MPU wegen drogen machen musste, diese aber beim 1. mal gleich bestanden hab und mein führerschein auch wieder erhielt. dürfen die das eine mit dem anderen mischen bzw sich darauf beziehen?
vielen lieben dank schon mal im voraus und ich hoffe mit eurer antwort wieder etwas ruhiger schlafen zu können.
freundliche grüße von Mathilda
Hallo Mathilda,
normalerweise fällt für den ersten Alkoholverstoß am Steuer ein Bußgeld von 500 Euro an, dazu kommen 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollten vorher schon Alkohol- oder Drogenverstöße stattgefunden haben, können die Sanktionen natürlich auch umfangreicher ausfallen.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo Problem: Mein Mann 27j hat als er den Führerschein machte MPU machen müssen wegen betrunken aufm Fahrrad , nun ist er einen Sonntag betrunken gefahren wurde dann Führerschein weg genommen ne Woche später musste er betrunken in ausnüchterungszelle und noch ne Woche später hat er mit dem Kumpel betrunken ein Autounfall ohne Personenschaden aber mit Sachschaden und auto Totalschaden gemacht das auto gehört dem Mitbewohner seines Kumpel … Mein Mann hat ne Bewährungsstrafe noch … Was kommt da jetzt auf uns zu ?
Leider hat Ihr Mann aufgrund Ihrer Schilderungen ein Alkoholproblem. Ich habe in meiner Bekanntschaft einen ähnlichen Vorfall. Kann nur raten: trennen Sire sich von Ihrem Mann. Es wird definitiv nicht besser !!! Letzten Endes gehen Sie ebenfalls kaputt mit Ihrer Beziehung.
Hallo,
möglicherweise muss Ihr Mann zunächst eine MPU absolvieren, bevor er wieder den Führerschein zurück erhält.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hilfe
Mit 30 Jahren alkoholisiert einen Unfall gemacht hat mit einen Mopedfahrer und mehr als 1,6 Promile gehabt hat. ( den Mopedfahrer ist nichts passiert )
Was ist ca. die strafe und wie lange hat er keinen Führerschein ?
Hallo,
bei einer Promilleanzahl von über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, die vor Gericht verhandelt wird. Wahrscheinlich ist ein dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis die Folge.
Das Team von bussgeldrechner.org
folgender sachverhalt:
mit 1,3 promille „erwischt“ worden. zwar das erste mal, jedoch in der probezeit. können sie mir sagen, was dabei vermutlich rauskommt? habe ich einen Abstinenznachweis zu erbringen?
danke im voraus
Hallo Peter,
dieses Vergehen wird vor Gericht verhandelt, erst hier werden die Sanktionen festgelegt. Ein Abstinenz-Nachweis kann erforderlich sein, falls ein positives MPU-Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verlangt wird.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo,
meine Tochter (20J.) (I’m Dez.14 war Probezeit vorbei) ist in ein oarkendes Auto geknallt. Atemkontrolle 0,6 Wie hoch wird der Blutwert sein und die Strafen,die auf sie zukommen werden? Was mich verwundert hat-sie stand unter Schock und musste sofort aussagen….aber die Polizei rief selbst nicht einmal einen Krankenwagen…Anwalt ist bereits eingeschaltet.
Vielen Dank fuer eine schnelle Antwort!
eingeschaltet
Hallo Peggy,
der Blut-Test auf Alkohol kann vom Atem-Test stark abweichen, weswegen hier keine Prognose möglich ist. Die Sanktionen sind abhängig von dem verlässlicheren Wert – dem Blut-Test.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo?ich habe 2011 meine Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren . Ich habe damals MPU gemacht, habe meine Führerschein zurück bekommen. Diese Sommer habe ich meine Führerschein wieder verloren mit 0,3 Promille . Ich habe 7 Monate Fahrverbot . Jetzt Führerscheinstelle muss entscheiden , soll ich noch mal MPU machen. Meine Frage , für was soll ich mich vorbereitet. Habe ich doch Glück vielleicht ohne MPU. Danke für Antwort
Hallo Olga,
auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie sich auf die vermutlich anstehende MPU vorbereiten.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hey,
ich hab ne Dummheit gemacht bin, warum auch immer, betrunken hinterm Steuer gewesen, wurde zum Glück direkt bestraft. Haben einen Unfall gebaut, aber mit einem relativ geringen Unfallschaden (ca 500€). Wollte eine Einschätzung von Ihnen erfragen. Zu den Fakten: Ich saß mit zwei anderen im Auto, der eine nüchtern und der andere ebenfalls betrunken. Ich selbst hab die 1,6 Promille Grenze überschritten bin 20 Jahre jung und aus der Probezeit. Bisher keinerlei Auffälligkeiten. Eine mpu ist fällig das ist klar, aber wie sieht es mit dem Strafmaß aus? Ein Aufbausemester wegen Alkohol am Steuer ist auch fällig da ich noch unter 21 bin. Bekomme ich jetzt auch eine Strafe in Tagessätzen oder „darf“ ich Sozialstunden leisten? Bin Student und arbeite zwar auf 450€ Basis aber das Einkommen ist eben dementsprechend gering. Wenn doch mit wie vielen TS (bzw. Sozialstunden, ist das analog?) ist zu rechnen?
Vielleicht können Sie mir zusätzlich noch sagen ob eine Hinderung an der Einstellung bei der Polizei folglich ist? Bin dort nämlich mit allen Tests durch und hätte (seufz) nur noch das medizinische Gutachten vor mir.. Ab 90 TS gilt man als vorbestraft und es gibt einen Eintrag im Führungszeugnis, über diese 90 TS werde ich vermutlich, jedenfalls was die Eigenrecherche ergab, nicht kommen, aber es gibt ja noch das behördliche Führungszeugnis, in dem es in der Tat aufgenommen wird. Vielen Dank im Voraus und LG A. Meier
Wie wirgt sich denn so ein Unfall unter zu hohem Alkohol (mehr als1,1) für die bei und mitfahrer aus? Strafrechtlich!
Müssen die dem entsprechend auch Sorgen um Führerschein haben?
Alle bei& Mitfahrer mussten aber keinerlei Tests oder Blutprobe geben.
Vielleicht können sie mir ja helfen
Hallo Jolie,
Sie sind grundsätzlich vor Beginn der Fahrt dazu verpflichtet, sich über die Fahreignung des jeweiligen Fahrers zu informieren. Strafrechtliche Konsequenzen können je nach Einzelfall zum Beispiel aufgrund von Fahrlässigkeit drohen. Darüber hinaus drohen versicherungsrechtliche Konsequenzen. So ist unter anderem von einem Mitverschulden des Beifahrers vom mindestens 25 Prozent auszugehen.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org
Hallo,
bei einer Blutalkoholkonzentration über 1,1 Promille droht eine Geldstrafe in Tagessätzen. Die Tagessätze liegen dabei zwischen 60 bis 100.
Das Team von bussgeldrechner.org
wenn ich mit 1,3 Promille atemalkohol kontrolliert wurde, wie hoch kann die strafe
ausfallen ? Erststraftat.
Hallo,
bei einem Blutalkoholgehalt von über 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahrunfähig. Daher ist ein solcher Tatbestand eine Straftat. Die Geldstrafe wird dabei nach Tagessätzen bemessen. Es drohen weiterhin 3 Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie u.U. eine Freiheitsstrafe.
Das Team von bussgeldrechner.org
Besteht die Chance,kein Fahrverbot zubekommen?
Hallo Herr Wutke,
um ein Fahrverbot zu umgehen, kann es im Regelfall hilfreich sein, Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt.
Ansonsten kann ein Fahrverbot natürlich immer umgangen werden, wenn sich ein Fahrer pflichtgemäß an die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hält.
Das Team von bussgeldrechner.org
Mein Mann hat vor 40 Jahren den Führerschein durch Alkohol verloren ihn dan nach einiger Zeit wieder bekommen,jetzt hat er denn neuen Führerschein als Plastikkarte beantragt steht auf diesem neuen Führerschein das ich vor 40 jahre den Führerschein mal verloren hatte durch Alkohol
Hallo Frau Schwerdter,
nein, solche Dinge stehen nicht auf einem Führerschein.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo wollte fragen was auf mich zu kommt.habe in 4 Monaten meine probezeit Rum.bin nie aufgefallen im Verkehr. Habe den Fehler gemacht und mich mit Alkohol 1,5 Promille ans Steuer gesetzt. Wollte vom Parkplatz runterfahren und habe die Ampel gestreift. Dabei ist meine Achse gebrochen und Betriebsstoffe sind ausgelaufen.die Ampel hat so gut wie nichts. Habe bei der Polizei nicht wiedersprochen und zu einem bluttest eingestimmt. Führerschein is direkt mitgenommen worden. Jetzt die Frage was kommt auf mich zu wann kann ich wieder mit meinem Führerschein rechnen. Danke im voraus
Hallo Marc,
Trunkenheit am Steuer ist ein A-Delikt. Es wird mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre und der verpflichtenden Teilnahme an einem Aufbauseminar geahndet. Bei Ihrem Alkoholisierungsstand ist mit einem Führerscheinentzug von ca. neun Monaten zu rechnen. Dazu kommen 3 Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, dessen Höhe das Gericht bestimmt. Gegebenenfalls ist auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung von Ihnen zu absolvieren. Ihre Fahrerlaubnis erhalten Sie dann erst nach erfolgreichem Bestehen und dem Ablauf einer Sperrzeit wieder.
Das Team von bussgeldrechner.org
Hallo.
Wurde mit 2.6 Promille im blut und über rote ampeln noch gefahren .was kommt auf mich zu. leider sehr doll wenn ich mein führerschein total verliere
Hallo eugenija,
Sie haben eine Straftat begangen als Sie sich alkoholisiert ans Steuer gesetzt haben. Nun müssen Sie mit folgenden Sanktionen rechnen: einer hohen Geldstrafe bzw. einer Freiheitsstrafe, mehreren Jahren Führerscheinentzug, 3 Punkten in Flensburg und der Anordnung einer MPU. Es wäre empfehlenswert, sich zur Klärung Ihrer Angelegenheit an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser berät Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.
Das Team von bussgeldrechner.org