Alkohol in der Probezeit: Womit müssen Fahranfänger rechnen?
Letzte Aktualisierung am: 28. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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Bußgeldtabelle Alkohol in der Probezeit
Führerschein auf Probe: Auch bei Alkohol gibt es Unterschiede
Bereits seit mehr als 30 Jahren müssen sich junge Autofahrer nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis zunächst einer zweijährigen Probezeit stellen.
In dieser 1986 eingeführten Bewährungsphase werden Verstöße gegen das Verkehrsrecht härter bestraft, um die Sicherheit im Straßenverkehr weitestgehend gewährleisten zu können.
Nicht selten sind schwere Unfälle auf die Leichtsinnigkeit und mangelnde Erfahrung von Fahranfängern zurückzuführen. Auch Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen hoch im Kurs, schließlich müssen Grenzen erst einmal ausgetestet werden. Ähnlich verhält es sich in der Probezeit beim Thema Alkohol.
Einige Führerscheinneulinge wollen nicht auf das neugewonnene Freiheitsgefühl verzichten und fahren mit dem Auto nach Hause, obwohl sie zuvor getrunken haben. In diesem Ratgeber klären wir daher, ob Alkohol in der Probezeit überhaupt erlaubt ist und welche Sanktionen möglich sind.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Alkohol am Steuer in der Probezeit
Wer noch in der Probezeit oder unter 21 Jahren ist, darf vor und während des Autofahrens keinen Alkohol konsumieren. Die Promillegrenze liegt also bei 0,0.
Ein Verstoß gegen das Alkoholverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die mindestens ein Bußgeld von 250 Euro und ein Punkt in Flensburg anfällt. Je nach Promillewert können auch höhere Bußgelder anfallen. Klicken Sie hier, um dies mithilfe des Bußgeldrechners zu prüfen.
Alkohol am Steuer gilt in der Probezeit als A-Verstoß, weshalb auch mit einer Probezeitverlängerung zu rechnen ist. Mehr zur Einordnung in A- und B-Verstöße können Sie hier nachlesen.
Video: Alkohol am Steuer in der Probezeit – Definition und Strafe
In der Probezeit ist Alkohol am Steuer absolut tabu
Normalerweise ist für Autofahrer eine Grenze von 0,5 Promille in Bezug auf Alkohol am Steuer maßgeblich. Dies sieht bei Fahranfängern jedoch etwas anders aus: Seit 2007 müssen sie sich nämlich an eine Null-Promille-Grenze halten.
Sie dürfen demnach keinen Tropfen Alkohol in der Probezeit zu sich nehmen, wenn sie danach noch Auto fahren möchten. Das Gleiche gilt für Autofahrer unter 21 Jahren, auch wenn sich diese nicht mehr in der Probezeit befinden.
Um eine Straftat handelt es sich in der Regel bei 1,1 Promille. Ab einem Wert von 1,6 Promille kommt es zudem zu der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Führte der Konsum von Alkohol am Steuer in der Probezeit jedoch zu einem Verkehrsunfall, kann auch eine geringere Promillezahl maßgeblich sein.
Wie wird Alkohol in der Probezeit geahndet?
Verstöße im Straßenverkehr, die sich Fahranfänger in der Probezeit leisten, werden in zwei Kategorien unterteilt:
- Schwerwiegende Verstöße (A-Verstöße)
- Weniger schwerwiegende Verstöße (B-Verstöße)
Wer sich als Führerscheinneuling entweder einen Verstoß der Kategorie A oder zwei der Kategorie B zu Schulden kommen lässt, muss damit rechnen, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich kommt es zur Anordnung von einem Aufbauseminar.
Alkohol in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Dementsprechend werden die gerade genannten Maßnahmen fällig. Damit ist es jedoch noch nicht getan: Fahranfänger, die sich nicht an die Null-Promille-Grenze halten, erwartet zudem ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Ein weiterer A-Verstoß in der Probezeit zieht eine Verwarnung sowie die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, nach sich. Wird ein junger Autofahrer bereits das zweite Mal mit Trunkenheit am Steuer in der Probezeit erwischt, sollte er sich entsprechend warm anziehen.
Bei einem Wert von beispielsweise 0,8 Promille kommen dann außerdem ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot auf ihn zu.
Kommt es das dritte Mal dazu, dass er mit Alkohol in der Probezeit aufgegabelt wird, bestehen die Konsequenzen aus 1.500 Euro, ebenfalls zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten.
Was passiert wenn ich mit 0.57 Promille betrunken und 70kmh zu schnell gegn einen Baum fahre?
Hallo
Mein Sohn wurde mit Alkohol 0,8 %0 auf dem E-scooter angehalten, mit was muss er rechnen?
Auf welche Sanktionen muss sich mein Sohn einstellen ,wenn er in der Probezeit mit 1,7 Promille im Straßenverkehr erwischt wird. Kein Unfall.
Wie verhält sich das wenn man in der verlängerten Probezeit ist wegen zu schnell Fahrens und erstmals mit einen Atemalkoholtest von 1.10 Promille erwischt wurde?
Hallo Paul,
für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“ sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 500 €, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Zudem droht bei einem Alkoholverstoß in der Probezeit die Teilnahme an einen speziellen Aufbauseminar.
Ihr Team von Bußgeldrechner.org