Abstand nicht eingehalten? Zu dicht aufgefahren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 14. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldtabelle: Kosten für Abstandsverstöße im Überblick

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung35 €eher nicht
Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 MonatHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 MonateHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 MonateHier prüfen **
Abstandverstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

Video: Das müssen Sie zum Mindestabstand wissen

Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie den Mindestabstand zum Vordermann unterschreiten, erfahren Sie in diesem Video.

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Abstandsvergehen

Ausreichend Abstand auf der Autobahn ist besonders wichtig
Ausreichend Abstand auf der Autobahn ist besonders wichtig

Zu geringer Abstand (Sicherheitsabstand) gehört mit zu den häufigsten Unfall­ursachen. Gemeint ist mit Abstand nicht nur derjenige zum vorausfahrenden Fahrzeug, sondern auch der seitliche Abstand beim Überholen oder zum Gegenverkehr.

Der Abstand nach vorne muss laut § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Abbremsen des voraus­fahrenden Fahrzeugführers angehalten werden kann.

Hierzu gelten bestimmte Faustformeln, um den Mindestabstand nicht zu unterschreiten. Bei schlechten Straßenverhältnissen, schlechter Sicht und fahrzeugabhängig längeren Bremswegen sind jedoch noch größere Abstände erforderlich.

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FAQ: Abstand

Wie viel Abstand muss ich halten?

Der einzuhaltende Abstand ist von der Geschwindigkeit abhängig: Es muss so viel Abstand gehalten werden bzw. nur so schnell gefahren werden, dass das Kfz noch rechtzeitig zum Stillstand kommt, sollte der Vorausfahrende plötzlich bremsen. Es gilt die Faustregel: Abstand gleich halber Tacho.

Was ist, wenn ich den Abstand unterschreite?

Dann droht in der Regel ein Bußgeld. Klicken Sie hier und rechnen Sie die möglichen Sanktionen selbst aus, oder sehen Sie im Bußgeldkatalog nach.

Wird auch der Abstand zur Seite vorgeschrieben?

Auch beim Überholen muss ein Seitenabstand vom 1 bis 2 Metern eingehalten werden. Die genauen Regeln können Sie hier nachlesen.

Abstand nach vorne: Diese Faustformeln gelten

Bei der Ermittlung des erforderlichen Abstands ist zu berücksichtigen, dass sich dieser aus dem Bremsweg zuzüglich dem Reaktionsweg zusammensetzt. Dabei wächst der Bremsweg quadratisch im Verhältnis zur gefahrenen Geschwindigkeit. Der absolute Mindestabstand muss daher stets dem persönlichen Reaktionsweg entsprechen, der in der Regel einer Sekunde entspricht.

Um auch den Bremsweg ausreichend zu berücksichtigen, gilt in der Praxis für den erforderlichen Sicherheitsabstand die Faustregel: „Abstand gleich halber Tachowert„. Danach wären etwa bei 100 km/h 50 m Sicherheitsabstand einzuhalten. Die tatsächliche Entfernung lässt sich jedoch meist nur schwierig schätzen. Anhaltspunkte bieten die ca. alle 50 m am Strandrand stehenden Leitpfosten.

Dagegen sind Sekunden wesentlich leichter zu zählen als Meter. Der Fahrzeugführer sollte sich daher einen festen Punkt merken, den der Vorausfahrende passiert und die Sekunden zählen, bis er selber diesen festen Punkt erreicht. Im Ortsverkehr sollte diese Zeitspanne mindestens eine Sekunde betragen (was bei 50 km/h ca. 15 m entspricht) und auf Landstraßen mindestens drei Sekunden, damit der erforderliche Mindestabstand gewahrt ist. Umgekehrt darf aber auch der Vorausfahrende nicht grundlos scharf bremsen.

Schlechte Straßenverhältnisse und schlechte Sicht: Hier muss der Abstand größer sein

Der Abstand muss bei schlechter Sicht größer sein
Der Abstand muss bei schlechter Sicht größer sein

Speziell bei schlechtem Wetter können sich die Bremswege erheblich erhöhen. So kann sich bereits bei 50 km/h – gegenüber trockenen Straßenverhältnissen – der Bremsweg auf regennasser Fahrbahn nahezu verdoppeln, bei Schnee fast verdreifachen und bei Glatteis verneunfachen. Ebenso kann sich durch eine hohe Fahrzeugzuladung der Bremsweg verlängern. Schlechte Sicht trägt wiederum dazu bei, dass der Fahrzeugführer später reagiert und sich dadurch der Bremsweg erhöht. Der Mindestabstand ist daher in diesen Fällen anzupassen.

Wann genau ein Unterschreiten des Abstands vorliegt

Hält ein Fahrzeugführer den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht ein, kann dies auch auf sein kurzfristiges Versagen (sogenanntes Augenblicksversagen) zurückzuführen sein. Daher ist eine Ahnung der Abstandsunterschreitung nur dann möglich, wenn diese nicht nur kurzfristig bzw. vorübergehend ist. Wann das genau der Fall ist, hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einer wichtigen Entscheidung ausgeführt:

Dauere die Abstandsunterschreitung länger als drei Sekunden, sei kein kurzfristiges Versagen des Fahrzeugführers mehr gegeben. Lägen keine anderen abstandsverkürzenden Ereignisse vor (etwas scharfes Bremsen des Vorausfahrenden), müsse von einem Fahrzeugführer verlangt werden, innerhalb von drei Sekunden nach einer Abstandsunterschreitung zu handeln. Dies könne durch Langsamfahren oder – bei entsprechender Verkehrslage – durch Abbremsen erfolgen, so dass der Sicherheitsabstand wieder eingehalten wird.

Zusätzlich stellten die Richter fest, dass besonders schnell fahrende Fahrzeuge nicht zu privilegieren seien. Daher genüge es – alternativ zu einer vorwerfbaren Abstandsunterschreitung von drei Sekunden – wenn die Unterschreitung (wie im entschiedenen Fall) auf einer Strecke von 140 m erfolgt sei. Denn wer in weniger als drei Sekunden 140 m fahre, überschreite die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen deutlich und erhöhe damit die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Daher müsse der Fahrzeugführer der Mindestabstand auch schneller wieder hergestellen (OLG Hamm, Beschluss vom 09.07.2013, Az.: 1 RBs 71/13).

Wie das Nichteinhalten des Abstands sanktioniert wird

Wichtige Regel: Abstand gleich halber Tacho
Wichtige Regel: Abstand gleich halber Tacho

Wird der Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h unterschritten und beträgt der Abstand weniger als „gleich halber Tachowert“, beginnt es teuer zu werden. Hier drohen 75 Euro Bußgeld zuzüglich einem Punkt in Flensburg. Bei 4/10 des halben Tachowertes erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro und es droht ebenfalls ein Punkt. Entsprechend teurer wird es, wenn der halbe Tachowert noch weiter unterschritten wird. Erfolgt die Abstandsunterschreitung bei mehr als 100 km/h, können sogar bis zu zwei Punkte in Flensburg und bis zu drei Monate Fahrverbot verhängt werden. Wird der Abstand bei mehr als 130 km/h unterschritten, kann das 400 Euro Bußgeld kosten, wobei die weiteren Sanktionen – ebenfalls bis zwei Punkte im Verkehrszentralregister und bis zu drei Monate Fahrverbot – noch schneller erfolgen.

Drängeln kann eine strafbare Nötigung sein

Eine Nötigung wird in § 240 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) wie folgt beschrieben und bestraft:

  1. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

„Drängelt“ nun jemand den Vorausfahrenden auf der Autobahn mit Lichthupe und Unterschreitung des Sicherheitsabstands auf unter einen Meter, ist eine Straftat gegeben. Umgekehrt gilt dies aber auch, wenn der Vorausfahrende den Hintermann auf der Autobahn über einen Kilometer zu einem Tempo von 40 km/h zwingt. Wer in solchen Fällen Strafanzeige erstattet, sollte die Nötigung allerdings auch beweisen können.

Abstand zur Seite: Diese Mindestabstände sind einzuhalten

Der seitliche Abstand zu mehrspurigen Fahrzeugen hat mindestens 1 m, zu einspurigen Fahrzeugen mindestens 1,5 m und zu Schul- und Linienbussen mindestens 2 m zu betragen. Dieser Sicherheitsabstand hängt aber auch von der gefahrenen Geschwindigkeit ab. Je schneller gefahren wird, desto größer sollte der seitliche Sicherheitsabstand sein. Zudem müssen Sie innerorts wenigstens 1,5 m und außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 2 m zu Radfahrern, Fußgängern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scooter) einhalten.

Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!

Gerade die im Bußgeldkatalog aufgelisteten Fälle des zu geringen Abstandes sind – in Abhängigkeit vom Tachowert – zahlreich. Je größer die Geschwindigkeit und der unterschrittene Mindestabstand waren, desto drakonischer sind Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein etwaiges Fahrverbot. Mit unserem Bußgeldrechner Abstand lassen sich diese Sanktionen ermitteln.

Der Bußgeldkatalog Rechner berücksichtigt dabei auch die umgekehrten Ordnungswidrigkeiten, in dem der Vorausfahrende grundlos scharf gebremst hat.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

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5 Kommentare

  1. Heinz

    23. März 2021 um 10:18

    Hallo! Ich habe einen Zeugenfragebogen erhalten, da ich mit dem Firmen-Kfz einen zu kurzen Abstand (4/10 des halben Tachoabstandes) eingehalten haben soll. An die Situation kann ich mich nicht erinnern. Gibt es eine Möglichkeit, die Aufnahme einzusehen? Geht das nur über einen Anwalt?

  2. miguelcunha

    28. April 2019 um 22:18

    Ich habe eine Straffzettel bekommen wegen Abstand bekommen aber die haben mir statt 100 €+ Gebühren, haben die 200 €+ Gebühren verlangt. 228,50€ weil ich Anscheinend ein Wiederholungstäter bin?? Es ist mein erste Strafzettel wegen Abstand!! Was ist da los?

    1. bussgeldrechner.org

      30. April 2019 um 9:10

      Hallo miguelcunha,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Chris

    25. Februar 2019 um 12:38

    Hi zusammen,

    wurde Anfang des Jahres gemessen und ein Bußgeld über 100€ bekommen + 1 Punkt.
    Muss ich in Zukunft nun besser aufpassen, wenn ja wie lange und was könnten bei einer Wiederholungstat auf mich zu kommen?

    Grüße Chris

    1. bussgeldrechner.org

      21. März 2019 um 14:21

      Hallo Chris,
      eine Regelung für Wiederholungstäter sieht der Gesetzgeber vor allem bei Tempoverstößen vor. Allerdings kann die Behörde bei wiederholten Abstandsverstößen von Beharrlichkeit ausgehen. Ein konkreter Zeitrahmen ist hierfür aber nicht vorgeschrieben, stattdessen liegt es im Ermessen der Beamten.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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