Absolute Fahruntüchtigkeit: Wer trotzdem fährt, macht sich strafbar
Letzte Aktualisierung am: 17. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
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Bußgeldtabelle Alkohol am Steuer
Wenn die Fahruntüchtigkeit durch Alkohol herbeigeführt wurde
Die Sicherheit ist eines der höchsten Gebote im Straßenverkehr. Um sie zu gewährleisten, muss jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug stets souverän im Straßenverkehr führen können.
Wer sich nach einer durchzechten Partynacht oder einem geselligen Beisammensein mit Freunden betrunken hinters Steuer seines Fahrzeugs setzt, verstößt jedoch gegen diesen Grundsatz und muss entsprechend mit einer Strafe rechnen.
Ab einer gewissen Blutalkoholkonzentration (BAK) wird eine Trunkenheitsfahrt nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Ausschlaggebend dafür ist die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, die bei einer bestimmten Blutalkoholkonzentration vorliegt. Geahndet wird die Alkoholfahrt dann nach Paragraph 316 StGB (Strafgesetzbuch).
In diesem Ratgeber klären wir, wann eine absolute Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol vorliegt, wann ein Fahrer als relativ fahruntüchtig gilt und wie die Strafe bei einer Trunkenheitsfahrt gemäß StGB genau aussieht.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Absolute Fahruntüchtigkeit
Laut Rechtsprechung ist ab 1,1 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen.
Wie sich die absolute von der relativen Fahruntüchtigkeit unterscheidet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Da es sich um eine Straftat handelt, kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden. Außerdem ist der Fahrerlaubnisenzug denkbar.
Video: Alkohol am Steuer – Definition und Strafe
Relative oder absolute Fahruntüchtigkeit: Wo liegen die Unterschiede?
Ist ein Autofahrer nicht mehr in der Lage, sein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum sicher durch den Verkehr zu steuern und auch bei komplexen Verkehrslagen einen kühlen Kopf zu bewahren, gilt er gemeinhin als fahruntüchtig. Dabei muss jedoch unterschieden werden, um welche Form der Fahruntüchtigkeit es sich handelt:
- Absolute Fahruntüchtigkeit: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille kann dem Strafrecht zufolge nicht mehr geleugnet werden, dass der Fahrer des Kfz absolut fahruntüchtig ist. Um eine absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahrrad handelt es sich hingegen erst bei 1,6 Promille.
- Relative Fahruntüchtigkeit: Als relativ fahruntüchtig kann ein Autofahrer bereits ab 0,3 Promille angesehen werden. Ist dieser der Polizei beispielsweise durch Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler aufgefallen, die auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen sind, kann § 316 StGB ebenfalls greifen. Das Gleiche gilt, wenn der betroffene Fahrer einen Verkehrsunfall mit 0,3 Promille verschuldet hat.
Trunkenheit am Steuer: Welche Strafe droht gemäß § 316 StGB?
Wie nach einer Trunkenheitsfahrt die Strafe ausfällt, regelt das StGB in § 316. Dort heißt es:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“
Neben dieser Strafe, die bei 1,1 Promille im Regelfall droht, müssen alkoholisierte Fahrer außerdem mit der Entziehung der Fahrerlaubnis rechnen. Dem schließt sich normalerweise eine Sperrfrist an, die mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre andauert.
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