Abknickende Vorfahrt: Welche Regeln gelten hier?
Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Mögliche Bußgelder bei abknickender Vorfahrt
Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
---|---|---|
Sie missachteten die Vorfahrt eines anderen Fahrzeugs | ||
… mit Behinderung | 25 € | |
… mit Gefährdung | 100 € | 1 Punkt |
… mit Unfall | 120 € | 1 Punkt |
Beim Abbiegen nicht den Blinker gesetzt | 10 € |
Video: Was gilt bei abknickender Vorfahrt?
Wenn die Vorfahrtsstraße einen Knick macht
Wenn sich Fahrzeuge aus unterschiedlichen Richtungen in die Quere kommen, erhöht sich das Unfallrisiko. Deshalb gibt es klare Regeln, die festlegen, welches Fahrzeug an einer Kreuzung oder Einmündung als Erstes fahren darf. Besonders einfach ist es, wenn eine Straße klar als Haupt- bzw. Vorfahrtsstraße ausgewiesen ist und die anderen als Nebenstraßen.
Führt diese Vorfahrtsstraße allerdings nicht gerade aus, sondern biegt an der Kreuzung in eine Richtung ab, kann das zu Verwirrung führen. Müssen Fahrer, wenn sie die abknickende Vorfahrtsstraße befahren, blinken? Wer hat Vorfahrt, wenn sich zwei Fahrzeuge aus verschiedenen Richtungen auf der Vorfahrtsstraße befinden? Diesen Fragen widmet sich der folgende Ratgeber und erklärt Ihnen, was Sie zum Thema „Abknickende Vorfahrt” wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Abknickende Vorfahrt
Die abknickende Vorfahrt wird durch das Verkehrszeichen 306 (Vorfahrtstraße) in Verbindung mit einem Zusatzzeichen markiert (Beispiele siehe unten). Die Richtung der gefetteten Linie zeigt dabei an, in welche Richtung die Vorfahrtsstraße verläuft.
Ja. Grundsätzlich hat der Vorfahrt, der sich vor Befahren der Kreuzung auf der Vorfahrtsstraße befindet. Ob er diese als nächstes verlässt oder ihrem Verlauf folgt, spielt dabei keine Rolle. Befinden sich zwei Fahrzeuge aus unterschiedlichen Richtungen auf der abknickenden Vorfahrtsstraße und würden sie sich in die Quere kommen, weil einer von beiden geradeaus weiterfahren möchte, kommt zusätzlich die Rechts-vor-links-Regel zur Anwendung.
Ändern Sie an einer Kreuzung oder Einmündung die Fahrtrichtung, müssen Sie dies per Blinker ankündigen. Dies gilt auch, wenn Sie beim Abbiegen dem Verlauf einer abknickenden Vorfahrtsstraße folgen. Vergessen Sie es zu blinken, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro.
Abknickende Vorfahrt: Dieses Schild zeigt die Straßenführung an
Ob Sie sich auf einer Vorfahrts- oder einer Nebenstraße befinden, erkennen Sie in der Regel an einem von zwei Schildern: dem Verkehrszeichen 306, welches die Vorfahrtsstraße markiert, oder dem Zeichen 205, welches eine Nebenstraße aufweist.
Kommen Sie an eine Kreuzung, kann es passieren, dass sich unter diesen beiden Schildern außerdem ein Zusatzschild befindet. Dieses zeigt eine abknickende fette Linie sowie mindestens eine weitere dünne Linie. Diese Linien stehen für die Straßen, die sich an der besagten Kreuzung treffen. Die fette Linie zeigt dabei an, in welcher Richtung die Vorfahrtsstraße verläuft. Alle dünnen Linien markieren die Position der Nebenstraßen.
Beispiele für Zusatzschilder „Abknickende Vorfahrt“:
Aufgepasst! Ist kein solches Zusatzzeichen vorhanden, handelt es sich nicht um eine abknickende Vorfahrt. Selbst wenn z. B. der Straßenbelag suggeriert, dass die Vorfahrtsstraße abknickt, weil zwei Straßen asphaltiert sind, während die geradeaus verlaufende Straße gepflastert ist, liegt nicht automatisch eine abbiegende Vorfahrtsstraße vor! Achten Sie deshalb an jeder Kreuzung aufmerksam auf die Beschilderung.
Vorfahrtsregeln für abknickende Vorfahrt
Befindet sich an einer Kreuzung eine abknickende Vorfahrt, darf das Fahrzeug als Erstes fahren, das sich auf dieser Vorfahrtsstraße befindet. Ob es dem Verlauf der abknickenden Vorfahrt folgt oder diese verlässt, ist dabei unerheblich. In unserem Beispiel 1 hat somit das rote Auto Vorfahrt, egal ob es nach rechts, nach links oder geradeaus fährt.
Etwas komplizierter wird es, wenn sich mehrere Fahrzeuge in unterschiedlichen Richtungen auf der Vorfahrtsstraße befinden. Möchte eines von beiden nämlich beim Überfahren der Kreuzung auf eine Nebenstraße wechseln, könnten sich die beiden möglicherweise gegenseitig behindern. Daher braucht es zusätzliche Vorschriften, wer in diesem Fall zuerst fahren darf. Zum Glück müssen sich Fahrer hierfür kein neues Wissen antrainieren, denn es kommt einfach die bekannte Rechts-vor-Links-Regel zur Anwendung. Würde in unserem Beispiel 2 das grüne Auto nach links und das rote Auto gleichzeitig geradeaus fahren wollen, käme es zur Kollision. Dank der Rechts-vor-links-Regel ist jedoch klar, dass das rote Auto warten muss und das grüne zuerst fahren darf. Hat das grüne Auto die Kreuzung verlassen, gilt wieder: Wer auf der Vorfahrtsstraße ist, fährt zuerst. In diesem Fall hat also wieder das rote Auto Vorfahrt vor dem blauen.
Die Rechts-vor-links-Regel gilt übrigens auch für die Fahrzeuge, die sich auf den Nebenstraßen befinden. Diese sind zunächst gegenüber den Fahrzeugen auf der Vorfahrtsstraße wartepflichtig und müssen danach der Vorschrift „rechts vor links” folgen. In unserem Beispiel 3 hieße das, dass das rote Auto als Erstes fahren darf, danach das grüne und zum Schluss das blaue. Auch hier spielt es keine Rolle, in welche Richtung jedes dieser Fahrzeug fahren möchte. Wichtig ist allein die Ausgangsposition vor der Kreuzung.
Abknickende Vorfahrt: Wer muss blinken?
Viele Fahrzeugführer glauben, sie müssten beim Abbiegen an der Kreuzung nicht blinken, wenn sie dabei der abknickenden Vorfahrt folgen. Dies ist jedoch ein Irrtum! Tatsächlich müssen Sie einen Wechsel der Fahrtrichtung immer anzeigen, ganz gleich auf welcher Art von Straße Sie sich befinden. Sofern Sie also an einer Kreuzung nicht geradeaus fahren wollen, müssen Sie in jedem Fall blinken. Die abknickende Vorfahrt hat auf diese Grundregel keinen Einfluss.
Fußgänger hinter der abknickenden Vorfahrt
Solange Sie der abknickenden Vorfahrtsstraße folgen, müssen alle anderen Fahrzeuge, die ansonsten Ihren Weg kreuzen würden, warten. Unter Umständen sind Sie trotzdem noch selbst zum Warten verpflichtet. Das ist der Fall, wenn Sie auf die neue Straße einbiegen und diese direkt hinter der Kreuzung gerade von Fußgängern überquert wird. In einer solchen Situation müssen Sie wiederum den Fußgängern Vorrang gewähren. Dies gilt wohlgemerkt immer, wenn Sie an einer Kreuzung oder Einmündung in eine Straße abbiegen. Die abbiegende Vorfahrt spielt hier keine Rolle.
Wer trägt die Schuld, wenn bei abknickender Vorfahrt das Fahrzeug auf der Vorfahrtstrasse den geplanten Abbiegevorgang (nach links) nicht anzeigt und ich von der Nebenstrasse auf diese einfahre, da ich davon ausging, dass dieses FZ geradeaus (in meine Richtung) weiterfährt und dabei die Vorfahrtstrasse verlässt?