ABE: Die Allgemeine Betriebserlaubnis
Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Was bedeutet ABE?
Um auf den deutschen Straßen ein Fahrzeug legal betreiben zu dürfen, müssen die Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis vorweisen können. Diese kann in zwei Arten daherkommen. Zum einen die ABE – die Allgemeine Betriebserlaubnis – welche eine ganze Baureihe zulassen kann, wenn sie die nötigen Vorschriften erfüllen. Auf der anderen Seite gibt es die Einzelzulassung. Damit wird den Fahrzeugen der Betrieb erlaubt, die keine Serienmodelle sind.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Fahrzeug ist aber nicht die einzige Betriebserlaubnis, die die entsprechende Verkehrsbehörde verlangen kann. Auch Einzelteile wie ein Auspuff oder Blinker bedürfen einer solchen Zulassung. Auch hier kann der Hersteller eine ABE erwerben und so den Zulassungsprozess stark vereinfachen.
Weitere Ratgeber zur Betriebserlaubnis
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Betriebserlaubnis beantragen
- Betriebserlaubnis verloren
- Fahren ohne Betriebserlaubnis
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- Führerschein und Fahrerlaubnis
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Betriebserlaubnis
Um sicherzugehen, dass jedes Fahrzeug im deutschen Straßenverkehr auch den Vorschriften entspricht, wird serienmäßig die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt.
Während die ABE dem Hersteller für eine Fahrzeugreihe erteilt wird, können einzelne Fahrzeuge, an denen z. B. Änderungen vorgenommen wurden, eine Einzelbetriebserlaubnis einholen.
Wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt (Tuning) und diese nicht vom TÜV abnehmen und in den Fahrzeugpapieren eintragen lässt, kann die Betriebserlaubnis verlieren.
Doch wie sieht es mit einer Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge aus? Was ist eine EWG-Betriebserlaubnis? Wann erlischt die ABE beim Auto? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der nun vorliegende Ratgeber.
Wann wird die Betriebserlaubnis überprüft?
Für einen Fahrer ist die ABE normalerweise nur in zwei Situationen von Interesse.
- In der Polizeikontrolle
- Beim TÜV
Bei der Polizeikontrolle, wenn die Beamten anzweifeln, dass es sich um ein zugelassenes Teil im Einzelnen oder Fahrzeug im Ganzen handelt. Dann kann damit nachgewiesen werden, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis ausgestellt hat.
Andererseits ist die ABE wichtig, wenn Sie etwas an Ihrem Fahrzeug ändern möchten. Denn nur, wenn durch das KBA eine Betriebserlaubnis für die Teile ausgestellt wurde, die Sie anbauen wollen, bleibt die ABE für das Auto erhalten. Werden Teile montiert, die nicht zugelassen sind, kann die Betriebserlaubnis für das Kfz vollständig erlöschen.
Wenn Sie also Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen wollen, sollten Sie sicherstellen, dass die passende (EU-) Betriebserlaubnis für Auto und Teile vorliegt. Werden die zugelassenen Teile ordnungsgemäß montiert, hat die Veränderung auch keine Auswirkung auf die ABE des Kfz. Doch auch wenn keine ABE vorliegt, kann das Fahrzeug unter bestimmten Umständen wieder eine Betriebszulassung erhalten.
Wie das KBA eine ABE ausstellt
Wenn eine ABE erlischt oder nie vorlag, darf ein Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden. Um damit trotzdem am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist es nötig, für das Auto die Betriebserlaubnis zu beantragen. Doch so ist nicht nur für das Kfz die Allgemeine Betriebserlaubnis nötig. Für Anhänger, Felgen und jedes andere sicherheitsrelevante Teil am Fahrzeug wird ebenfalls eine ABE (oder Einzelzulassung) benötigt.
In der Regel sind es die Hersteller, die für eine Baureihe von Fahrzeugen, Anhängern oder Fahrzeugteilen eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA bekommen wollen. Für den Verbraucher ist es bequemer, wenn er sich nicht selbst um die Papiere kümmern muss, sondern von vornherein klar ist, dass in der gesamten EU die Betriebserlaubnis für das Kfz anerkannt wird.
Dass sich Privatpersonen um eine ABE bemühen, kommt eher selten vor. Für Umbauten oder Änderungen, die am Auto ohne bestehende ABE stattfanden, gibt es die sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Damit können Eigenbauten, die den Vorschriften für Sicherheit und Umweltschutz entsprechen, zugelassen werden.
Unternehmen wie Autohersteller wiederum lassen sich die Zulässigkeit einer Baureihe bestätigen und erhalten dann eine Typengenehmigung, die allen Produkten dieser Fertigung die ABE attestiert. Wenn eine solche Erlaubnis ausgestellt wurde, kann der Hersteller die Teile oder Fahrzeuge EU-weit vertreiben.
Für welche Maschinen wird ebenfalls eine ABE gebraucht?
Nicht nur Autos benötigen eine ABE. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist festgelegt, welche Fahrzeuge einen Zulassung, also eine ABE oder EBE brauchen, und welche davon ausgenommen sind.
Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder und ähnliche nicht motorbetriebene oder mit einem Hilfsantrieb ausgerüstete ähnliche Fortbewegungsmittel mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. (§ 16 Abs. 2 StVZO)
Alle anderen Fahrzeuge, die der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, können also generell zugelassen sein und benötigen eine solche Zulassung auch für die legale Teilnahme am Straßenverkehr. Besonders wichtig wird die Betriebserlaubnis für den Anhänger. Denn nicht nur der PKW-Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis.
Besonders LKW-Anhänger können im nicht-zulassungsgerechten Zustand eine Gefahr für die Sicherheit im Straßenverkehr sein. Deswegen ist auch für Anhänger die ABE unabdingbar. Nur damit kann sichergestellt werden, dass keine Sicherheitsmängel eine Gefährdung für den Fahrer oder unbeteiligte Dritte verursachen.
Die Betriebserlaubnis für Moped, Mofa und andere Zweiräder
Nicht nur Fahrzeuge mit vier Rädern benötigen einen ABE. Wahrscheinlich wegen dem hohen Bastel-Potenzial wird die Betriebserlaubnis für das Motorrad häufiger aktualisiert als andere. Besonders ältere Modelle, die noch mit verhältnismäßig einfacher Technik ausgestattet sind, haben bei Bastlern Kult-Status erreicht und sind häufiger beim TÜV als so mancher PKW.
Aber wie oben bereits angemerkt, ist die Betriebserlaubnis für ein Kleinkraftrad oder andere Krafträder nötig, wenn diese mehr als sechs Kilometer in der Stunde zurücklegen können. So ist in der Regel auch beim Mofa eine Betriebserlaubnis erforderlich, um in einer Kontrolle keine Sanktionen fürchten zu müssen, genauso wie bei größeren Zweirädern.
Ebenso muss sichergestellt werden, dass alle An- und Umbauten selbst über eine ABE verfügen. Wenn diese nicht vorliegt oder der Anbau nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erlöschen.
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Aber auch andere Umstände können zum Erlöschen der ABE führen.
- Der Umbau ändert den Fahrzeugtyp.
- Die Änderung lässt eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten.
- Eine Verschlechterung der Lärm- oder Abgaswerte.
Auf Grund dieser Kriterien führen viele Tuningmaßnahmen, die die Leistung verbessern sollen, dazu, dass die ABE erlischt. Denn oftmals steigen damit der Schadstoffausstoß und der Lärmpegel, was den Vorschriften der StVZO widerspricht. Aber auch ein Unfall kann eine solche Veränderung hervorrufen und dazu führen, dass die ABE nicht mehr erteilt werden kann.
So kann es dazu kommen, dass in der Werkstatt nach einem Unfall festgestellt wird, dass ein Fahrzeug äußerlich noch brauchbar erscheinen mag, aber sich die Verkehrssicherheit verringert hat. In der Regel ist damit die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs nicht mehr gegeben und die ABE verfällt.
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