Beim Abbiegen Gefahr erzeugt?
Letzte Aktualisierung am: 15. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: Falsches Abbiegen
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Abbiegen ohne sich vorher ordnungsgemäß einzuordnen | 10 € | ||
... mit Gefährdung | 30 € | ||
... mit Unfallfolge | 35 € | ||
Abbiegen ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen | 40 € | ||
... mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat |
... mit Unfallfolge | 170 € | 1 | 1 Monat |
Einfahren in eine Einmündung oder Kreuzung trotz stockendem Verkehr (mit Behinderung) | 20 € | ||
Abbiegen ohne Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen (mit Gefährdung) | 140 € | 1 | 1 Monat |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Abbiegen in ein Grundstück | 80 € | 1 | |
Beim Abbiegen nach links nicht voreinander abgebogen (mit Gefährdung) | 70 € | 1 | |
Innerorts mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren | 70 € | 1 |
Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für Abbiegen
Beim Abbiegen gilt für motorisierte Verkehrsteilnehmer eine gesteigerte Aufmerksamkeitspflicht, speziell auch zum Schutz von schwächeren Teilnehmern wie Fußgängern und Fahrradfahrern. Dabei sind mit „Abbiegen“ Sachverhalte gemeint, bei denen die Fahrspur anderer Fahrzeuge geschnitten oder auf sonstige Weise tangiert wird.
Das Abbiegen umfasst daher insbesondere Fahrrichtungsänderungen, Fahrstreifenwechsel, Grundstücksein- und ausfahrten, Rückwärtsfahren und Wenden. Das Abbiegen ohne Rücksicht, das Nichteinhalten des richtigen Blinkens und der doppelten Rückschaupflicht, aber auch das falsche Verhalten an Kreuzungen mit Grün-Pfeil-Regelung führen daher schnell zu Bußgeldern und Punkten in Flensburg.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Abbiegen
Sie müssen frühzeitig ankündigen, dass Sie abbiegen möchten, und etwa den Blinker nicht als Bestätigung des Abbiegens verwenden. Dann müssen Sie sich entsprechend einordnen. Schulterblick nicht vergessen!
Geldbußen drohen zum Beispiel, wenn Sie sich nicht ordnungsgemäß einordnen, Entgegenkommende nicht durchlassen oder wenn Sie keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen. Die genauen Bußgelder finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Informationen zum Abbiegen – Mehr dazu im Video
So funktioniert das richtige Blinken und Einordnen
Wer abbiegen möchte, muss dies so anzeigen, dass andere Verkehrsteilnehmer das beabsichtigte Abbiegen eindeutig und rechtzeitig erkennen können. Dazu sind neben einer deutlichen Geschwindigkeitsverringerung das richtige Blinken sowie – je nach geplanter Fahrtrichtung – das beizeitige Einordnen möglichst rechts oder bis zur Fahrbahnmitte möglichst weit links. Schienenfahrzeuge dürfen durch das Einordnen nach links keinesfalls behindert werden. Ebenso ist die Vorfahrtsberechtigung des entgegenkommenden Verkehrs zu beachten. Soll nach rechts abgebogen werden, sind etwa Radfahrer vorfahrtberechtigt, die in gleicher Fahrtrichtung wie der abbiegende Fahrzeugführer unterwegs sind.
Beim Blinken ist auch darauf zu achten, dass der Fahrtrichtungsanzeiger nicht zu früh gesetzt wird. Umgekehrt darf sich der Fahrzeugführer aber auch nicht auf das richtige Blinken der anderen Verkehrsteilnehmer verlassen. Entsteht durch falsche Fahrtrichtungsanzeigen ein Verkehrsunfall, hat meist der falsch Blinkende die (Haupt-)Schuld.
Das gilt für die doppelte Rückschaupflicht oder „den Blick über die Schulter“
Derjenige, der abbiegen möchte, muss sich vor dem Einordnen und grundsätzlich vor dem Abbiegen nochmals darüber vergewissern, dass er den nachfolgenden Verkehr nicht gefährdet, § 9 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz, Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gilt also eine doppelte Rückschaupflicht.
Hierzu gibt es jedoch eine Ausnahme: Ist eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen, braucht der Abbiegende kein zweites Mal mehr auf den nachfolgen Verkehr zu achten. Hierzu hat der Bundesgerichtshof (BGH) – wenn auch in einer bereits älteren Entscheidung – ausgeführt, dass ein nach links abbiegender Kraftfahrer im Ortsverkehr zwar vor der Einordnung in die Straßenmitte einen Blick in den Rückspiegel werfen und den Blinker setzen muss.
Wenn jedoch die Verkehrslage dann eindeutig und unmissverständlich so ist, dass er berechtigt darauf vertraut, dass die Abbiegeabsicht weder missachtet noch missverstanden werden könne, muss er nicht erneut den nachfolgenden Verkehr beobachten (BGH, Urteil vom 27.01.1970, Az.: VI ZR 106/68).
Trotzdem ist es sinnvoll, wenn stets jeweils zusätzlich über die Schulter und „doppelt“ zurückgeschaut wird, um in jedem Fall ein Übersehen der folgenden Verkehrsteilnehmer durch einen „toten Winkel“ im Außen- oder Rückspiegel zu vermeiden. Das gilt insbesondere für Radfahrer, die besonders häufig übersehen und bei Zusammenstößen oft schwer verletzt werden. Hinzu kommt, dass bei einem Verkehrsunfall der Abbiegende dafür beweispflichtig ist, dass er seiner doppelten Rückschaupflicht nachgekommen ist.
Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muss sich der Fahrzeugführer zusätzlich immer so verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Ggf. muss er sich dazu einweisen lassen.
Diese Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen
Begeht ein Verkehrsteilnehmer einen Verstoß beim Abbiegen, muss er mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Biegt er etwa ab, ohne sich zuvor ordnungsgemäß eingeordnet zu haben oder behindert er andere Verkehrsteilnehmer, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 bis 35 Euro.
Wer abbiegt, ohne entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen, muss sich auf 40 Euro Bußgeld einstellen. Kam es dabei allerdings zu einer Gefährdung oder sogar einem Unfall, steigt der Betrag auf 140 bzw. 170 Euro. In beiden Fällen werden zudem ein Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat fällig.
Biegt ein Fahrer ab, ohne dabei Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen und diese werden dabei gefährdet, gibt es ein Bußgeld von 140 Euro. Außerdem werden ein Punkt ins Fahreignungsregister (FAER) eingetragen und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt.
Der Sonderfall: Grün-Pfeil-Regelung an Kreuzungen
Seit dem 01.03.1994 gibt es die Grün-Pfeil-Regelung an Kreuzungen. Diese besagt, dass trotz roter Ampel unter bestimmten Voraussetzungen nach rechts abgebogen werden darf. Wird also an der Haltelinie angehalten, darf auch bei Rot nach rechts abgebogen werden, wenn rechts neben der Ampel ein Zusatzschild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund vorhanden ist.
Das gilt aber nur, wenn der Fahrzeugführer bei mehrspurigen Straßen auch auf der rechten Fahrspur ist. Er muss dann beim Abbiegen besonders darauf achten, dass keine Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, wenn er in die durch den Grünpfeil freigegebene rechte Straße einbiegt.
Zum Abbiegen ist der Fahrzeugführer aber nicht verpflichtet, so dass andere Autofahrer nicht hupen dürfen, wenn der Fahrzeugführer trotz Grünpfeil stehen bleibt.
Generell empfiehlt sich bei einer Kreuzung mit Grün-Pfeil-Regelung folgendes Vorgehen, um nicht nur deren besonderen Gefahren vorzubeugen, sondern um auch Bußgelder bzw. Punkte in Flensburg zu vermeiden:
- Rechts einordnen
- Stets an der Haltelinie der rot zeigenden Ampel anhalten
- Auf Fußgänger bzw. Radfahrer achten, die immer Vorrang haben und daher weder behindert noch gefährdet werden dürfen
- Bis zur Sichtlinie vorfahren und den Verkehr auf der Querstraße passieren lassen
- Beim Abbiegen nochmals besonders auf mögliche Fußgänger bzw. Radfahrer achten
Verstöße gegen die Grün-Pfeil-Regelung werden besonders scharf geahndet
Hält ein Autofahrer bei einer Kreuzung mit Grünpfeilregelung an der Haltelinie nicht an, kann ein Bußgeld von 70 Euro zuzüglich einem Punkt in Flensburg auf ihn zukommen. Werden Fußgänger bzw. Fahrradfahrer behindert oder der Fahrzeugverkehr in der freigegebenen Richtung gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro bei gleicher Punktezahl im Fahreignungsregister.
Was auf einen zukommt – der Bußgeldrechner hilft!
Die im Bußgeldkatalog enthaltenen Fälle der Verkehrsverstöße, die mit falschem Einordnen oder Abbiegen zusammenhängen, sind zahlreich. Je nach Art des Verstoßes und der davon ausgegangenen Behinderung oder Gefährdung erhöht sich das Bußgeld. Um das Bußgeld zu berechnen und auch die Anzahl der Punkte in Flensburg zu ermitteln, helfen unsere Bußgeldrechner „Abbiegen“ und Bußgeldrechner „Wenden“.
Der Bußgeldkatalog-Rechner enthält auch die unterschiedlichen Verstöße gegen die Grün-Pfeil-Regelung an Kreuzungen und ermittelt zuverlässig die Höhe des Bußgeldes sowie die Anzahl der Punkte, die in Flensburg eingetragen werden.
Informationen über Abbiegeregeln für Fahrradfahrer erhalten Sie in unserem Ratgeber: „Mit dem Fahrrad falsch abbiegen?“
Hallo ich habe da mal eine Frage. An einer Straße kann links abgebogen werden in eine andere Straße, in der nach 8 Metern rechter Hand ein Auto parkt. Es passt lediglich ein einbiegendes/entgegenkommendes Auto auf der linken/rechten Spur dieser Straße an dem parkenden Auto vorbei.
Nun die Frage: Darf das abbiegende Auto trotz dieser Situation in diese Straße mit dem parkenden Auto abbiegen obwohl ein Auto hinter dem parkenden Auto entgegengefahren kommt oder muss das fahrende Auto sich hinter dem parkenden Auto anhalten und einscheren um den Abbiegenden Auto Platz zu lassen oder muss der Abbiegenden den herannahenden Gegenverkehr durchlassen?
Für eine klare Antwort wäre ich dankbar.
MfG
Peter ,Böblingen
Das Gruenpfeilschild ist eine Errungenschaft aus DDR Zeiten, eine Regelung die es erlaubt auch bei rotem Signal rechts anzubieten.
Aber mit folgenden Einschränkungen, ein Halten an der Haltelinie ,wenn sich hier kein Fahrzeug befindet.Ein Umfahren auf dem linken Fahrstreifen , wäre ein Rotlichtverstoss. Danach kann ich rechts Abbiegen, wenn ich der doppelte Ruechschau genüge getan habe.Auf Fussgänger und Radfahrer Rücksicht nehme mit dem Vorrang nach Paragraph 9 der StVO.
Ich bin bei eine rote Ampel und ca 70m vor der rote Ampel Rems um die grüne Pfeil ohne Behinderung umgefahren.ist darf man das tuen.
Hallo, Frage:
Vofahrtsberechtigter Verkehrsteilnehmer blinkt rechts zum Einfahren auf untergeordnete Straße, Fährt aber gerade aus, Zusammenstoß mit einfahrendem Fahrzeug