Der A-Verstoß – kompakt erklärt

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Viele kennen die Unterschiede zwischen einem A- und einem B- Verstoß nicht
Viele kennen die Unterschiede zwischen einem A- und einem B- Verstoß nicht

Von schweren und leichten Vergehen

So ziemlich jeder Fahrer hat schon einmal auf die ein oder andere Art und Weise ein Verkehrsdelikt begangen – mal kleiner, mal größer. Dabei stolpert man als Fahranfänger oft über die Begriffe „A- Verstöße“ und „B- Verstöße“. Doch kaum einer kann dabei sagen, was genau in welche Unterteilung hineingehört.

Auch ohne ein notorischer Verkehrssünder zu sein, lohnt es sich in der Probezeit zu wissen, welche Vergehen in welche Kategorie eingeordnet sind. Dabei ist vor allem wichtig, wie A- Verstöße in der Probezeit geahndet werden.

FAQ: A-Verstoß

Was bedeutet A-Verstoß?

Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, die sich ein Fahranfänger in der Probezeit leistet.

Was sind typische A-Verstöße?

Hier finden Sie eine Auflistung typischer A-Verstöße in der Probezeit.

Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß?

Leisten sich Fahranfänger einen A-Verstoß wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert. Zusätzlich müssen die Betroffenen an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video

Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?
Video: Wie wirken sich A- und B-Verstöße auf Ihre Probezeit aus?

Definition und typische A-Verstöße

Unter A- Verstößen versteht man Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, welche laut Verkehrsrecht mit einem Bußgeld ab 60 Euro und in der Regel mindestens einem Punkt Punkt in Flensburg verknüpft sind. Die Kategorie „A-Verstöße“ umfasst dabei schwere Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das „Geisterfahren“. Leichtere Vergehen, wie etwa mit abgefahrenen Reifen zu fahren, fallen unter die Kategorie der B-Verstöße.

Neben den oben genannten zählt außerdem als A-Verstoß:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Überholen im Überholverbot
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Fahrerflucht
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Missachtung des Rechtfahrgebotes oder  Vorfahrt genommen
  • zu dichtes Auffahren
  • Wenden und Rückwärtsfahren auf Autobahn oder Kraftfahrstraße
  • Handybenutzung am Steuer
Vor allem Fahranfänger machen sich oft mit A-Verstößen strafbar
Vor allem Fahranfänger machen sich oft mit A-Verstößen strafbar

Die komplette Liste kann der StVO entnommen werden. Hier finden Sie eine Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung laut aktuellem Bußgeldkatalog inklusive eines Bußgeldrechners.

Etliche von diesen Vergehen – wie etwa die Geschwindigkeitsüberschreitung – sind typische Delikte für Fahranfänger. Für viele stellt sich deshalb die Frage, wie sich ein A-Verstoß in der Probezeit auswirkt.

Führerschein auf Probe: der A-Verstoß


Ein A-Verstoß ist streng sanktioniert
und sehr ärgerlich für den Betroffenen, nicht nur finanziell.

Wer sich in der Probezeit einen A-Verstoß erlaubt, hat Punkte und einen Bußgeldbescheid zu erwarten. Außerdem wird in der Regel bei einem ersten Verstoß die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und die betroffenen Fahranfänger müssen ein Aufbauseminar besuchen.

Kommt es während der Probezeit wieder zu einem A-Verstoß, erhält der Fahrer neben erneuten Bußgeldern und Punkten zudem eine schriftliche Verwarnung. Außerdem wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen, die jedoch nicht verpflichtend ist. Zwei A- Verstöße in der Probezeit führen meist noch nicht zum Verlust des Führerscheins, aber auf den dritten folgt unweigerlich die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist für mindestens ein halbes Jahr. Das bedeutet, dass der Betroffene nicht nur seinen Führerschein abgeben, sondern ihn auch neu beantragen muss.

Viele dieser A-Verstöße werden vom Fahrer vielleicht als nicht ganz so ernstes Vergehen wahrgenommen, zählen aber dennoch als schwere Tat. Mag das Fahren unter Drogeneinfluss als A-Verstoß einleuchten, stutzen viele bei der Tatsache, dass zu dichtes Auffahren rechtlich genauso streng verfolgt wird. Das hängt damit zusammen, dass alles, was den restlichen Verkehr gefährdet, als A- Verstoß klassifiziert wird. Die Gesetzgebung will so Unfällen vorbeugen und einen sicheren Verkehr für alle Teilnehmer gewährleisten.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

8 Kommentare

  1. Mert

    8. Mai 2024 um 10:22

    Guten tag, was kommt auf einen zu wenn man wegen unnützes hin und her fahren erwischt wurde in der probezeit? Gibt es ein punkt oder irgendwie aufbauseminar?

  2. Wiebke

    4. August 2023 um 21:41

    Hallo. mein Sohn hatte letzte Woche ein Unfall. Ist von der strasse abgekommen.flur und leitpfosten beschädigt. Auto auf Dach gelandet. Er und seine Freundin sind heile rausbekommen. Freundin stellt auch keine anzeige gegen körperverletzung.Nun sagt Polizei: anzeige: fahrlässige körperverletzung,Reifen abfahren und sachbeschädigung. (flurstück+leitpfosten)
    Was für Verstöße sind das? A und B?

  3. Andrea

    28. Juli 2021 um 17:18

    Hallo, habe eine Freudin, sie hat mir erzählt dass sie beim einfahren der Kreisverkehr die Vorfahrt der anderer genommen hat aber hatte kein Unfall gemacht , keiner gewährt nur die Vorfahrt genommen und sie ist in der Probezeit. Hat das welche Folgen?

  4. Kiel

    30. Juni 2020 um 9:27

    Hallo meine Tochter ist in der probezeit und wurde angehalten weil der gurt nicht richtig saß,bzw.wurde es ausgelegt er war garnuxht drum. Was kommt jetzt auf sie zu?

  5. Loredana W.

    7. August 2019 um 17:02

    Hallo ich habe am 13.7.2019
    Innerorts 70 zohne 38 kmh zu viel.
    In S. stand ein Blitzer war auch am überholen und etwas auch zu schnell…Bin in der probezeit. Und ist das erste mal A Verstoß ….ansonsten hatte ich vill 10 oder 7 kmh zu viel …was kommt auf mich zu ..?

    1. bussgeldrechner.org

      16. August 2019 um 16:36

      Hallo Loredana,

      auf Sie kommen neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auch die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger zu.

      Ihr Team von Bussgeldrechner.org

  6. David

    29. Juni 2018 um 13:41

    Hallo habe mal eine Frage,mir wurde 2012 die Fahrerl. auf Probe entzogen weil ich nicht an ein Aufbauseminar teilgenommen habe(wegen Missachtung einer roten Ampel). Vor 6mon. Habe ich Antrag auf Neuerteilung gestellt da hieß es ich muss nur an einen Aufbauseminar teilnehmen,aber da ich Vorstrafe habe musste ich noch zum Drogenscreening danach könnte ich Führerschein abholen. Jetzt heißt es ich müsste wider in die Fahrschule und Prüfung machen weil der Führers. Zu lange weg ist. Muss ich echt die Prüfungen nochmal machen!???

    1. bussgeldrechner.org

      2. Juli 2018 um 11:15

      Hallo David,
      welche Voraussetzungen Sie für den Erhalt der Fahrerlaubnis erfüllen müssen, sollten Sie mit der zuständigen Behörde besprechen.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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