51 bis 60 km/h zu schnell gefahren?
Letzte Aktualisierung am: 14. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Rechnen Sie hier aus, was das kostet!
Bußgeldtabelle: 51 bis 60 km/h zu schnell innerorts
Bußgeldtabelle: 51 bis 60 km/h zu schnell außerorts
Weitere Ratgeber zur Geschwindigkeitsüberschreitung je nach km/h
- 1 bis 20 km/h zu schnell gefahren
- 21 bis 30 km/h zu schnell gefahren
- 31 bis 40 km/h zu schnell gefahren
- 41 bis 50 km/h zu schnell gefahren
- 51 bis 60 km/h zu schnell gefahren
- 61 bis 70 km/h zu schnell gefahren
- über 70 km/h zu schnell gefahren
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 51 bis 60 km/h zu schnell
Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt das Bußgeld 480 Euro, wenn Sie 51 bis 60 km/h zu schnell waren. Innerorts müssen Sie sich auf 560 Euro einstellen.
Innerorts sowie außerorts drohen bei 51 bis 60 km/h zwei Punkte in Flensburg. Innerhalb geschlossener Ortschaften kommen zwei Monate Fahrverbot hinzu, außerhalb geschlossener Ortschaften wird ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
In der Probezeit stellt dies einen A-Verstoß dar und zieht daher eine Probezeitverlängerung sowie ein Aufbauseminar nach sich.
Im Video: Alles zur Geschwindigkeitsüberschreitung
51 bis 60 km/h zu schnell über die Autobahn gerast?
Wenn Sie außerorts eine Geschwindigkeitsüberschreitung begehen und zum Beispiel zwischen 51 und 60 km/h zu schnell auf der Autobahn unterwegs sind, müssen Sie mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Dabei kann es ein Bußgeld von 480 Euro und zwei Punkte in Flensburg geben. Hinzu kommt ein Fahrverbot von einem Monat. Waren Sie also beispielsweise 53 km/h zu schnell außerorts unterwegs, müssen Sie sich auf die gerade genannten Konsequenzen einstellen.
51 bis 60 km/h zu schnell innerorts
Waren Sie innerorts über 50 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie hingegen mehr bezahlen: Es drohen 560 Euro Bußgeld, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.
51 bis 60 km/h zu schnell in der Probezeit? In diesem Fall müssen Sie härtere Konsequenzen befürchten. Es handelt sich hierbei nämlich um einen sogenannten A-Verstoß, also einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß. Neben den oben genannten regulären Sanktionen ist beim ersten Mal mit einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre zu rechnen.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen