2-mal geblitzt: In der Probezeit hat das doppelte Konsequenzen
Letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2024
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2-mal geblitzt: Die Probezeit verlängert sich
Für Fahranfänger ist ein Blitzer nicht nur ärgerlich und teuer, sondern kann weitreichende Konsequenzen haben. Grundsätzlich wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zählt (ab 21 km/h) normalerweise zu den A-Verstößen.
Allerdings kommt das darauf an, wie schnell der Betroffene unterwegs war oder ob gefährdendes Verhalten (z. B. durch Alkohol am Steuer) erschwerend hinzukam. Deshalb gibt es die drei Sanktionsstufen, die im Folgenden näher erläutert werden.
Wurden Sie 2-mal geblitzt, wird die Probezeit meistens verlängert. Weitere Maßnahmen sind möglich, z. B. die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung, eine Verwarnung oder – bei besonders schweren Fällen – droht sogar der Fahrerlaubnisentzug.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit
Das kommt darauf an, ob es sich nur beim ersten oder zweiten Mal oder beide Male um einen A-Verstoß handelte. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h liegt ein A-Verstoß vor.
Werden Sie zweimal in der Probezeit geblitzt, es handelte sich aber nur einmal um einen A-Verstoß, wird die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Werden Sie zum zweiten Mal geblitzt und es handelt sich wieder um einen A-Verstoß, droht eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
In der Probezeit geblitzt? Mehr im Video
Die drei Sanktionsstufen für die Probezeit
Es kommt nicht selten vor, dass Fahranfänger 2-mal geblitzt werden. In der Probezeit kann das unterschiedliche Konsequenzen haben. Zunächst droht ein Bußgeld. Dieses bemisst sich für Fahranfänger genauso wie für Fahrerfahrene.
Die Höhe des Bußgeldes lässt sich mithilfe des oben stehenden Rechners ermitteln. Ob zusätzliche Maßnahmen drohen, hängt von der Schwere und Häufigkeit der Verstöße in der Probezeit ab:
Sanktionsstufe | Verstoß | Maßnahme |
---|---|---|
1 | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar, Probezeitverlängerung um zwei Jahre |
2 | 1 weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße | Verwarnung, verkehrspsychologische Beratung |
3 | 1 weiterer A-Verstoß oder 2 weitere B-Verstöße | Fahrerlaubnisentzug |
2-mal geblitzt in der Probezeit, bedeutet in der Regel zwei A-Verstöße (ab 21 km/h zu schnell bei Geschwindigkeitsverstößen). Den Sanktionsstufen zufolge kann hier die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet werden. Außerdem verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre (auf maximal 4 Jahre).
Wurden Sie mehr als 2-mal geblitzt in der Probezeit, droht unter Umständen der Entzug der Fahrerlaubnis.
A- oder B-Verstoß? Wer in der Probezeit 2-mal geblitzt wurde, sollte den Unterschied kennen
Nun ist den wenigsten Fahranfängern der Unterschied zwischen A- und B-Verstößen klar. Folgende Tabelle hilft weiter:
A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) | B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) |
---|---|
Alkohol am Steuer | Falschparken |
Missachtung des Tempolimits (erst probezeitrelevant ab 21 km/h zu viel) | Ladung nicht bzw. nicht ausreichend gesichert |
Rotlichtverstoß | Fahren mit abgefahrenem Reifenprofil |
Nötigung (z. B. Einsatz der Lichthupe, Drängeln) | Termin der Sicherheitsprüfung um mehr als acht Monate überzogen |
Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung | Gefährdung / Behinderung von Fußgängern / Radfahrern beim Abbiegen |
Nicht nur bei Fahranfängern bedeutet die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung einen Unterschied. Als Faustregel gilt ganz allgemein: Je schwerer der Bleifuß eines Autofahrers, desto schwerer die Konsequenzen.
Eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h hat „nur“ ein Bußgeld zur Folge. Erst ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Sogar Autofahrern, die den Führerschein schon länger haben, müssen hier mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
2-mal geblitzt: Kann die Probezeit-Maßnahme verhindert werden?
Bis vor einigen Jahren war es noch möglich, eine Probezeitverlängerung durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu verkürzen. Das hat sich inzwischen geändert. Eine Verlängerung der Probezeit lässt sich nicht mehr abwenden.
Trotzdem kann Widerspruch gegen das Bußgeld oder das Aufbauseminar eingelegt werden.
Wurde ein Fahranfänger in der Probezeit 2-mal geblitzt, wurde die Probezeit aber zuvor schon einmal verlängert, so bekommt er neben Bußgeld, Verwarnung und Punkten auch noch die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Das Aufbauseminar können Betroffene an dafür lizenzierten Fahrschulen ableisten. Nur Fahrlehrer, die eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben, können so ein Seminar anbieten. Zwischen 300 und 500 Euro kann die Teilnahme kosten.
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