Mit 1,6 Promille am Steuer: Strafen und MPU-Pflicht
Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Bußgeldrechner für Alkoholverstöße
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie wahrscheinlich nach dem Genuss von Alkohol haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner herausfinden!
Bußgeldtabelle für Alkoholverstöße
FAQ: 1,6 Promille
Trunkenheit am Steuer wird mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und 2 bis 3 Punkten in Flensburg bestraft. Ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot kommen hinzu. Außerdem ist eine Medizinische-Psychologische Untersuchung (MPU) für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Im Regelfall wird ab 1,6 Promille im Straßenverkehr eine MPU angeordnet. Unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, die MPU abzuwenden, lesen Sie hier.
Ja, weil bei Werten in diesem Bereich Zweifel an der Eignung, ein KFZ zu führen, bestehen. Die Folge ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB.
Inhaltsverzeichnis
Mit 1,6 Promille Auto fahren: Bußgelder und Strafen
Es gibt keinen Gesetzestext, der besonders hohe Bußgelder oder Strafen ab der Grenze von 1,6 Promille vorsieht. Klar ist aber, dass Trunkenheit im Verkehr einen Straftatbestand darstellt, der nach § 316 StGB mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Der Zustand einer absoluten Fahruntüchtigkeit gilt bereits ab einem Wert von 1,1 Promille als erreicht.
Was genau ein Autofahrer nach einer Fahrt mit 1,6 Promille als Strafe zu erwarten hat, hängt von den Umständen und der Beurteilung des Falls durch ein Strafgericht ab. Folgende Punkte sind für die Urteilshöhe aber relevant:
- War es der erste Verstoß dieser Art?
- Wie hoch war der Promillewert?
- Wie stark waren die alkoholbedingten Ausfallerscheinungen des Fahrers?
- Welche Folgen hatte die Fahrt mit mindestens 1,6 Promille? Auf einen Unfall folgt als Strafe in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre gemäß § 315 c StGB. Gleiches gilt für die Verursachung einer Gefährdung, auch ohne Unfallfolge.
Was auf Sie nach einer Trunkenheitsfahrt zukommt, ist also nicht genau vorhersehbar. Einen kostenlosen und unverbindlichen Überblick über mögliche Sanktionen bietet Ihnen unser Bußgeldrechner. Wer mit mindestens 1,6 Promille erwischt wird, muss sich auf 2 oder 3 Punkte sowie eine Geldstrafe einstellen. In schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Zusätzlich ist mit 1,6 Promille der Führerschein weg und es wird eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.
In Hinblick auf den Führerschein wird wegen 1,6 Promille kein bloßes Fahrverbot, sondern eine Entziehung des Führerscheins ausgesprochen. Nach der Sperrfrist, die zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern kann, kann der Fahrer die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
1,6 Promille als MPU-Grenze
Die Fahrerlaubnisverordnung lässt bezüglich Messwerten von 1,6 Promille aufwärts kaum einen Interpretationsspielraum zu. Sie besagt, dass …
[e]in medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn […] ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde“
§ 13 Satz 1 Nr. 2c) Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Das bedeutet, wer mit mindestens 1,6 Promille am Steuer erwischt wurde, dürfte um die MPU normalerweise nicht herumkommen. Begründet wird das damit, dass auf Grund der hohen Blutalkoholkonzentration die Eignung des Fahrers zum Führen eines KFZ zu bezweifeln ist.
Keine MPU trotz 1,6 Promille?
In absoluten Ausnahmefällen lässt sich eine MPU trotz Überschreiten der 1,6-Promillegrenze verhindern. Der Betroffene muss versuchen, die gesetzliche Vermutung der Fahruntauglichkeit nach § 69 Abs. 2 StGB zu entkräften und das Strafgericht davon überzeugen, dass er fahrtauglich ist. Das kann ihm z. B. mit einer nachgewiesenen mehrmonatigen Alkoholabstinenz und der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Schulung gelingen.
Die Annahme, dass die Verordnung einer MPU unzulässig ist, wenn weniger als 1,6 Promille gemessen werden, ist falsch. Schon bei Werten ab 1,1 Promille kann eine MPU angeordnet werden und zwar dann, wenn der Fahrer keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufweist. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes weist dies auf chronischen Alkoholmissbrauch und eine erhöhte Wiederholungsgefahr hin.
Mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt? Diese Strafen drohen
Beim Radfahren unter Alkoholeinfluss gelten im Hinblick auf die Promillegrenze etwas abweichende Regeln als für Kraftfahrzeugfahrer.. Doch auch Radfahrer müssen mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad mit Strafen rechnen. Selbst 0,3 Promille können ausreichen, um eine Strafanzeige zu erhalten, wenn ein Radfahrer auffällig fährt oder sogar einen Unfall verursacht.
Wer sich mit seinem Fahrrad mit 1,6 Promille oder mehr in den Straßenverkehr wagt, muss sich auf verschiedene Sanktionen einstellen – unabhängig davon, ob dadurch eine Gefährdung verursacht wird. Auf Radfahren mit 1,6 Promille folgt als Strafe:
- Drei Punkte in Flensburg
- Geldstrafe
- Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder wegen Trunkenheit am Steuer
- Anordnung einer MPU
Dass in Folge einer Fahrt mit 1,6 Promille auf dem Fahrrad keine MPU verordnet wird, ist äußerst unwahrscheinlich. Besteht der Fahrradfahrer die MPU nicht, droht ihm der Entzug des PKW-Führerscheins.
Nach einem Verstoß mit 1,6 Promille ist als Strafe für Ersttäter auf dem Fahrrad kein Führerscheinentzug vorgesehen, wenn die anschließende MPU nicht bestanden wird. Auch ein Fahrverbot für das Fahrrad ist dann möglich.
Verfasse einen neuen Kommentar Antwort abbrechen