Am Steuer mit 1,1-Promille: Droht ein Führerscheinentzug?
Letzte Aktualisierung am: 18. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
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Bußgeldtabelle für Alkoholverstöße
FAQ: 1,1 Promille
Eine solche Alkoholfahrt erfüllt den Tatbestand Trunkenheit im Verkehr. Der Paragraph 316 StGB sieht eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor, wenn ein Fahrer mit 1,1 Promille am Steuer erwischt wird. Darüber hinaus ist ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Alle Bußgelder und Sanktionen finden Sie auch in dieser Tabelle.
Das ist abhängig davon, wie sich der Alkoholkonsum auf den Fahrer auswirkt. Meist kommt es erst ab 1,6 Promille zu einer solchen Anordnung. Dass auch Fahrten mit oder über 1,1 Promille neben einer Strafe eine MPU als Konsequenz haben, ist aber durchaus denkbar. Unter welchen Bedingungen das der Fall ist, können Sie hier nachlesen.
Wie bei erfahrenen Autofahrern ist die Strafe bei 1,1 Promille am Steuer durch das Strafgesetzbuch geregelt. Ein Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens einen Monat steht aber schon bei Überschreiten der 0,5-Promille-Grenze an. Darüber hinaus geht es für Fahranfänger für ein Aufbauseminar erst einmal zurück in die Fahrschule.
Inhaltsverzeichnis
Ab 1,1 Promille: Welche Strafe droht Alkoholsündern?
Ab 1,1 Promille ist die Grenze zur Strafbarkeit überschritten, wenn Sie sich ans Steuer eines KFZ setzen. Werte zwischen 0,5 und 1,09 Promille werden dagegen noch als Ordnungswidrigkeit gewertet, sofern sie nicht mit alkoholbedingten Ausfallerscheinungen verbunden sind.
Mit dem Erreichen einer absoluten Fahruntüchtigkeit ab mindestens 1,1 Promille erfolgt eine Strafe nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr):
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
Dass eine Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille für Ersttäter ein geringeres Strafmaß zur Folge hat als für Wiederholungstäter, ist nicht Teil des Gesetzestextes. Wie milde oder hart die Strafe ausfällt, entscheidet das Strafgericht.
§ 316 nimmt auch Bezug auf § 315 des Strafgesetzbuches: Dieser kommt dann zum Tragen, wenn eine Fahrt mit mindestens 1,1 Promille einen Gefährdung zur Folge hat. In diesem Fall ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorgesehen.
Droht ein Führerscheinentzug schon ab 1,1 Promille am Steuer?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer folgt gewöhnlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 StGB. Auf Grund einer Fahrt mit mindestens 1,1 Promille „ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen“ (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB). Demnach ist der Führerscheinentzug ab 1,1 Promille durchaus wahrscheinlich.
Mit 1,1 Promille folgt kein Fahrverbot, wie bei Alkoholverstößen unter der 1,1-Promille-Grenze, sondern die Entziehung der Fahrerlaubnis. Wenn wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille der Führerschein weg ist, wird eine Sperrfrist erteilt. Erst nach dieser Frist kann der Verurteilte die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Gerichte urteilen nicht ausschließlich nach dem Promillewert, sondern auch danach, wie schwerwiegend eine Tat ausfiel. In weniger schlimmen Fällen ist daher auch ein bloßes Fahrverbot nach § 44 StGB denkbar.
Haben 1,1 Promille bereits eine MPU zur Folge?
Eine MPU zu „Klärung von Zweifeln an der Fahreignung“ hat nach § 13 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) ab 1,6 Promille am Steuer zu erfolgen. Doch seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2021 kann zu einer Strafe wegen mindestens 1,1 Promille am Steuer auch eine MPU hinzukommen.
Eine Geld- oder Freiheitsstrafe und ein Führerscheinentzug sei bei 1,1 Promille-Fahrten unter bestimmten Umständen nicht ausreichend, nämlich dann, wenn Anzeichen „für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung und eine damit einhergehende erhöhte Wiederholungsgefahr“ bestünden.
Mit „Anzeichen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung“ ist gemeint, dass trotz hoher Promillewerte keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen (unsicherer Gang, Lallen) feststellbar sind.
1,1 Promille in der Probezeit
Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhalten Fahranfänger probeweise ihren Führerschein. 1,1 Promille-Fahrten sind für sie genauso strafbar wie für erfahrene Autofahrer. Wer in der Probezeit wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt wird, muss aber zusätzlich an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen. Wenn die Führerscheinstelle es für nötig erachtet, kann sogar eine Wiederholung der Führerscheinprüfung angeordnet werden.
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