Aktueller Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog 2024
Letzte Aktualisierung am: 15. November 2024
Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten
Zu schnell gefahren? Rotlicht missachtet? Oder falsch geparkt? Mit unseren Bußgeldrechnern können Sie für zahlreiche Verkehrsverstöße Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ganz einfach online ermitteln.
Wählen Sie hier einen Bußgeldrechner aus:
- → Bußgeldrechner Abstand
- → Bußgeldrechner Alkohol
- → Bußgeldrechner Geschwindigkeit
- → Bußgeldrechner Halten & Parken
- → Bußgeldrechner Handy
- → Bußgeldrechner Rote Ampel
Weitere Bußgeldrechner 2024 auf bussgeldrechner.org:
Nutzen Sie auch unseren Fahrrad-Bußgeldrechner oder unseren Promillerechner!
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog auch als PDF.
Unkompliziert Sanktionen abfragen mit dem Bußgeldrechner 2024
Haben Sie sich als Kraftfahrer im deutschen Straßenverkehr einen Verstoß geleistet und fragen sich nun verzweifelt, welche Konsequenzen wohl auf Sie zukommen?
Mit unserem für Sie kostenlos zur Verfügung gestellten Bußgeldrechner können Sie sich innerhalb weniger Klicks ermitteln lassen, womit Sie rechnen müssen!
Unabhängig davon, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Abstandsverstoß oder eine Missachtung der Anschnallpflicht handelte – mit dem Rechner können Sie bei den vielfältigsten Zuwiderhandlungen herausfinden, welche Regelsätze der Bußgeldkatalog dafür vorsieht.
So nutzen Sie den Bußgeldrechner 2024!
Wie bereits erwähnt, besteht die Möglichkeit, noch vor der Zustellung vom Bußgeldbescheid mit dem Rechner herausfinden, auf welche Regelsätze Sie sich gemäß Strafenkatalog für im Verkehr begangene Verstöße einstellen müssen.
Dabei starten Sie am besten mit der Auswahl vom korrekten Bußgeldrechner (Autobahn, Alkohol, Geschwindigkeit, etc.). Auch die Ahndungen nach einem Ab-standsverstoß kann der Rechner für Sie ermitteln.
Wie Sie z. B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung genau vorgehen, erklären wir Ihnen im Folgenden an einem Beispiel:
- Wenn Sie zu schnell waren, geblitzt wurden und online mit dem Bußgeldrechner herausfinden möchten, was nun auf Sie zukommt, wählen Sie zunächst einmal „Geschwindigkeit“ aus.
- Danach geben Sie sowohl Ihre Geschwindigkeit als auch das eigentlich zugelassene Tempo an.
- Anschließend müssen Sie anklicken, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden und ob der Tempoverstoß inner- oder außerorts stattgefunden hat.
- Geht es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, unterscheidet der Bußgeldrechner außerdem zwischen Lkw und Pkw.
- Zu guter Letzt geht es um den Toleranzabzug bei der Berechnung der Geldbuße durch den Rechner. 3 km/h (Geschwindigkeit von unter 100 km/h) bzw. 3 Prozent (Geschwindigkeit über 100 km/h) werden in der Regel abgezogen.
Neuer Bußgeldkatalog – So wurde das Punktesystem reformiert
Die größte Reform der über 50 Jahre alten Flensburger Punktekartei fand am 1. Mai 2014 statt: Aus dem Verkehrszentralregister (VZR) wurde das Fahreignungsregister (FAER).
Zu den Neuerungen gehört es ebenfalls, dass der Führerschein – statt wie bisher bei 18 Punkten – jetzt bereits bei 8 Punkten weg ist. Allerdings können Verkehrsverstöße seitdem auch „nur“ noch mit 1 bis 3 Punkten auf einmal geahndet werden, wobei das Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen muss.
Bußgeldrechner 2024: Wie Punkte im Verkehrsrecht verteilt werden
Nach dem alten System wurden je Verstoß gegen Verkehrsregeln in Flensburg zwischen 1 und 7 Punkten eingetragen. Diese unübersichtlichen Einstufungen wurden nun erheblich vereinfacht, so dass jetzt nur noch zwischen 1 und 3 Punkte aus dem Punktekatalog für einen Verstoß verhangen werden.
Wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt, lässt sich generell wie folgt unterscheiden: Für
- Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) 2 Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage nach der Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis. Beim 1 bis 3 Monate dauernden Fahrverbot muss der Führerschein abgegeben werden. Nach Ablauf des Verbots wird er wieder ausgehändigt. Während der Dauer des Fahrverbots dürfen keine Fahrzeuge mit Motorantrieb gefahren werden. Das gilt auch für Mofas.
Dagegen wird der Führerschein bei der Entziehung der Fahrerlaubnis ungültig. Das heißt, er muss zwar abgegeben werden, aber es gibt ihn nicht „automatisch“ zurück. Vielmehr ist es hier erforderlich, nach Ablauf einer mindestens 6 Monate andauernden Sperrfrist den Führerschein neu zu beantragen. Das kann die Führerscheinstelle von Auflagen abhängig machen, wie z. B. der berüchtigten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Nach Erfüllung der Auflagen wird ein neuer Führerschein erteilt. Während der Dauer der Entziehung darf im Einzelfall ein Mofa gefahren werden (bei vorhandener Mofaprüfbescheinigung oder Geburt vor dem 01.04.1965).
Wofür es laut Bußgeldrechner wie viele Punkte gibt
Durch die Anhebung der Obergrenze für Verwarnungsgelder von 35 auf 55 Euro fallen für Bußgelder laut Bußgeldrechner künftig mindestens 60 Euro an. Für bestimmte Verstöße ist ein Bußgeld ab 60 Euro zugleich mit mindestens 1 Punkt in Flensburg verbunden. Dazu gehören insbesondere folgende Ordnungswidrigkeiten:
Verstoß | altes Bußgeld | neues Bußgeld |
---|---|---|
Fahren ohne Begleitung als 17-Jähriger | 50 € | 70 € |
Fahren ohne Zulassung | 50 € | 70 € |
Fußgängergefährdung im Fußgängerbereich | 40 € | 60 € |
Handyverbot | 40 € | 100 € |
Keine oder falsche Ladungssicherung | 50 € | 60 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert | 40 € | 60 € |
Kinder nicht (ausreichend) gesichert mit Gefährdung | 50 € | 70 € |
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen | 40 € | 60 € |
Falsches Verhalten an Schulbussen | 40 € | 60 € |
Falsches Verhalten an Schulbussen mit Gefährdung | 50 € | 70 € |
Winterreifenpflicht missachtet | 40 € | 60 € |
Zeichen oder Anweisung eines Polizeibeamten nicht befolgt | 50 € | 70 € |
Für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben (wie z. B. eine Geschwindigkeitsüber-tretung von 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften), gibt es laut Bußgeldrechner 2 Punkte in Flensburg.
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken, (wie z. B. eine Trunkenheitsfahrt mit über 1,1 Promille) werden wiederum mit 3 Punkten in Flensburg geahndet.
Wofür es laut Bußgeldrechner keine Punkte mehr gibt
Seit dem 01.05.2014 gibt es keine Punkte in Flensburg mehr für Verstöße, die keinen unmittelbaren Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben. Gezahlt werden muss für solches Fehlverhalten aber trotzdem, und zwar bis zu dem Doppelten der jetzigen Bußgelder.
Die nicht mehr mit Punkten in Flensburg sanktionierten Ordnungswidrigkeiten umfassen insbesondere das unberechtigte Befahren von Umweltzonen, Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen bzw. Kennzeichenregelungen sowie für Lkw-Fahrer das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Natürlich können Sie sich von unserem Bußgeldrechner das jeweils anfallende Bußgeld berechnen lassen, das bei diesen Regelmissachtungen fällig wird.
Der Punktetacho: Welche Auswirkungen welcher Punktestand hat
Mit einem Punktetacho in Ampelfarben werden Autofahrer seit dem 01.05.2014 auf ihre Verstöße „bildlich“ aufmerksam gemacht.
Nach diesem Tacho passiert bei einem Punktestand von 1 bis 3 Punkten in Flensburg nichts, es erfolgt lediglich eine Vormerkung (Farbe grün). Bei einem Stand von 4 bis 5 Punkten wird eine Ermahnung erteilt, ggf. mit Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau (Farbe gelb).
Beläuft sich der Punktestand auf 6 bis 7 Punkte, erhält der Betroffene eine Verwarnung mitsamt Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (Farbe rot). Ein Punkteabbau ist hier nicht mehr möglich, vielmehr droht bei einer Nichtteilnahme der Führerscheinentzug. Ab 8 oder mehr Punkten wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet (Farbe schwarz). Die Neurerteilung kann nach frühestens nach 6 Monaten – und in der Regel auch erst nach bestandener MPU – beantragt werden.
Zwar berücksichtigt der Bußgeldrechner nicht, wie viele Punkte sich bereits auf Ihrem Konto befinden, allerdings kann er für Sie die Punkte in Flensburg sowie das Bußgeld ausrechnen. Im Anschluss können Sie diese selbst zu Ihrem Punktestand addieren und erfahren so ganz leicht, auf welche Konsequenzen Sie sich einstellen sollten.
So werden die vorhandenen Punkte umgerechnet
Die Umrechnung der vorhandenen Punkte erfolgte am 01.05.2014 wie folgt:
Punkteregelung alt | Punkteregelung neu |
---|---|
1 bis 3 Punkte | 1 Punkt |
4 bis 5 Punkte | 2 Punkte |
6 bis 7 Punkte | 3 Punkte |
8 bis 10 Punkte | 4 Punkte |
11 bis 13 Punkte | 5 Punkte |
14 bis 15 Punkte | 6 Punkte |
16 bis 17 Punkte | 7 Punkte |
18 Punkte | 8 Punkte |
Wann Punkte in Flensburg gelöscht werden
Fragen Sie sich, wann Ihre Punkte in Flensburg eigentlich verfallen? Um diese Frage beantworten zu können, ist zunächst einmal der Zeitpunkt der Erteilung maßgeblich.
Dies ist darin begründet, dass sich die Verjährung der Punkte vor und nach der Reform unterscheidet. Alte Punkte verjähren demzufolge auch noch nach altem Recht.
Wie dieses genau aufgebaut war, verrät Ihnen zwar nicht unser Bußgeldrechner, dafür aber die folgende Zusammenfassung:
- Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfielen nach 2 Jahren,
- 5 Jahre dauerte es, bis Punkte für Straftaten verjährt waren.
- Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung waren erst nach 10 Jahren getilgt.
Vor der Punktereform im Jahr 2014 wurden bereits bestehende Punkte zudem von neu hinzukommenden beeinflusst. Im Detail bedeutet dies: Hatte ein Kraftfahrer bereits Punkte auf seinem Konto und beging abermals eine Zuwiderhandlung, auf die Punkte folgten, kam dadurch der gesamte Verjährungsprozess zum Erliegen und musste von vorn beginnen.
Wann die Punkte letztendlich verfallen würden, war daher kaum einem Fahrer bewusst. Seit dem 01.05.2014 gelten allerdings starre (also von neuen Punkten unabhängige) „Löschungsfristen“, die wie folgt aussehen:
- 1 Punkt verjährt nach 2,5 Jahren.
- 2 Punkte verfallen nach 5 Jahren.
- Nach 10 Jahren tritt bei 3 Punkten die Verjährung ein.
Aktuell verjährt also jeder Punkt einzeln; es macht demzufolge keinen Unterschied mehr in Bezug auf die Verjährung, ob neue laut Bußgeldrechner hinzukommen. Dies gilt übrigens sowohl für Punkte vor als auch nach der Reform.
Punkteabbau bis zum 30.04.2014: Eine „Rechenaufgabe“ für sich
Vor dem Hintergrund, dass nach
- altem Recht noch ein Punkteabbau möglich war (bei bis zu 8 Punkten konnten 4 Punkte und bei 9 bis 13 Punkten konnten 2 Punkte abgebaut werden – dies war alle 5 Jahre einmal möglich)
- jetzigem Recht bestimmte Punkte wegfallen und
- jetzigem Recht ebenfalls ein Punkteabbau möglich ist (bei am 01.05.2014 bis zu 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – dies ist alle 5 Jahre einmal möglich)
drängt sich die Frage auf, ob der Besuch eines Seminars zum Punkteabbau noch vor dem 01.05.2014 sinnvoll gewesen sein könnte.
Grundsätzlich gilt: Punkte sollten möglichst früh abgebaut werden – zumal die Seminare ab dem 01.05.2014 durch geänderte Bestimmungen zu deren Aufbau und Inhalt sicherlich teurer sind.
Trotzdem muss hier jeder Autofahrer unter Berücksichtigung seines individuellen Punktestandes und der neuen Bestimmungen im Bußgeldrechner diese Frage für sich selber beantworten. Denn waren vor dem 30.04.2014
- etwa 7 Punkte vorhanden, konnten noch 4 davon abgebaut werden, sofern in den letzten 5 Jahren kein Seminarbesuch stattgefunden hat. Die verbleibenden 3 alten Punkte würden in einen neuen Punkt umgerechnet. Würde dagegen keine Seminarteilnahme erfolgen, verblieben 7 alte Punkte, die in 3 neue umgerechnet wurden. Nach einem Seminarbesuch ab dem 01.05.2014 könnte aber nur 1 Punkt abgebaut werden, so dass 2 Punkte verblieben. Daher hätte sich hier der Besuch des Seminars in jedem Fall gelohnt, da 1 Punkt mehr als nach neuem Recht abgebaut werden konnte.
- die Punkte so alt, dass sie bald ohnehin gelöscht werden oder nach neuem Recht ab dem 01.05.2014 verfielen, wäre ein Seminarbesuch nicht sinnvoll gewesen. Denn hier hätte der Autofahrer ein Seminar bezahlt, was er letztlich nicht benötigt hätte.
Ihren Punktestand können Sie selbst in Erfahrung bringen. Dabei haben Sie 3 Möglichkeiten: Entweder Sie suchen den „Auskunftspavillon“ des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg auf, nehmen eine postalische Abfrage vor oder wählen den elektronischen Weg auf der Webseite des KBA und fragen Ihren Punktestand online ab.